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abgemeldetes Auto ohne Tüv zulassen

Themenstarteram 12. Juli 2012 um 18:46

Möchte ein seit ca. 7 Monate abgemeldetes Fahrzeug 1 - 2 Monate als Zweitwagen zulassen.Hauptgund ist das ich das Fahrzeug verkaufen möchte, was ohne Tüv schwierig ist und ein angemeldetes Auto womit man eine Probefahrt machen kann sich besser verkauft. Leider ist der Tüv seit Februar abgelaufen.

Was ist die beste vorgehensweise , da ich das Auto ohne Tüv nicht zulassen kann und ohne Zulassung nicht zum Tüv oder einer Werkstatt fahren kann um die Tüv Plakette zu bekommen. Das das mit Kurzzeitkennzeichen gehen würde ist bekannt aber doch recht teuer , gibt´s Alternativen?

Beste Antwort im Thema
am 3. April 2015 um 10:37

Zitat:

@santimol schrieb am 3. April 2015 um 11:56:46 Uhr:

Da ich ein ganz ähnliches Problem hatte, kann ich hier nur sagen: In Deutschland darf ein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen nicht gefahren werden. Egal wohin.

Falsch. Du darfst damit zur Zulassungsstelle und ohne HU zum TÜV etc. fahren, wenn du die eVB hast und diese das abdeckt.

Zitat:

Zugelassene Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV dürfen, sofern der Termin schriftlich in Deiner Tasche steckt, bis in die Werkstatt bewegt werden.

Falsch. Du darfst überall damit fahren, wenn du erwischt wirst, zahlst du halt.

Zitat:

Für alles andere gilt: Entweder die Werkstatt hat rote Kennzeichen zum Ausleihen …

Falsch. Das ist verboten und ist ein Kennzeichenmissbrauch.

Zitat:

… wobei allerdings erwähnt werden muss, dass diese Kurzzeitkennzeichen seit dem 01.04.2015 nur noch 24 Stunden Gültigkeit haben.

Falsch. Die haben weiterhin 5 Tage Gültigkeit.

Die Unterschiede zur alten Regelung findest du hier:

http://www.adac.de/.../...ungen%20zum%20Kurzzeitkennzeichen_219817.pdf

Zitat:

… Alles andere ist in Deutschland illegal.

Es ist auch illegal, so viele falsche Informationen in einem einzelnen Beitrag zu posten, wie du das getan hast.

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Wieso versteift ihr euch auf die Nummernschilder? Es geht doch auch viel einfacher.

Einfach mal eine Werkstatt anrufen, und fragen, was es kostet, wenn sie den Wagen mit einem Transporter abholen. Am besten die, wo du mit dem jetzigen Wagen immer hinfährst, falls sie TÜV-Termiene haben. Nebenbei schon mal anfragen, ob sie Interessenten für das Fahrzeug kennen.

Dann mit dem TÜV-Bericht zur Zulassungsstelle, mit gültigem Kennzeichen zur Werkstatt, die Dinger dranschrauben, und losfahren. Eventuell wird dies die Werkstatt für kleines Geld erledigen.

am 13. Juli 2012 um 15:33

Die TÜV Gebühren lassen sich nicht aushandeln, der Preis zur Überführung schon.

Die roten- 06er Kennzeichen sollten schon verfügbar sein, sonst wird das nichts mit der HU.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Wieso versteift ihr euch auf die Nummernschilder? Es geht doch auch viel einfacher.

 

Einfach mal eine Werkstatt anrufen, und fragen, was es kostet, wenn sie den Wagen mit einem Transporter abholen. Am besten die, wo du mit dem jetzigen Wagen immer hinfährst, falls sie TÜV-Termiene haben. Nebenbei schon mal anfragen, ob sie Interessenten für das Fahrzeug kennen.

 

Dann mit dem TÜV-Bericht zur Zulassungsstelle, mit gültigem Kennzeichen zur Werkstatt, die Dinger dranschrauben, und losfahren. Eventuell wird dies die Werkstatt für kleines Geld erledigen.

Richtig,und wenn man Stammkunde einer Werkstatt ist geht das

aus eigener Erfahrung für kleines Geld.

Übrigens,nen Trailer für 2 Stunden mieten kostet ebenfalls nicht

die Welt-Auto drauf und zur Abnahme,wo auch immer,fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Da das Fahrzeug mit gültigen Kennzeichen und oder gültiger Zulassung in Form von Überführungskennzeichen beim TÜV vorgeführt werden muss, ist es mit den entstempelten Kennzeichen und EVB Nummer nicht möglich.

Letzteres ist nur für die Fahrt OHNE Umweg zur Zuallassungsstelle möglich oder mit Bescheinigung des StVA das das Fahrzeug vor der Zulassung auf diese Art dem TÜV vorzustellen ist, dafür bekommt einen "Laufzettel" mit..

Ansonsten droht eine Masse an Strafanzeigen wegen Kennzerichenmissbrauchs, fahren ohne Versicherung und Steuerhinterziehung..

Deswegen habe ich doch das:

Zitat:

Es muss das Kennzeichen deinem Fahrzeug vorab zugeteilt werden, es werden alle Daten, die später auch für die Zulassung erforderlich sind, eingegeben, du zahlst entweder eine Gebühr dafür oder gleich die komplette Zulassungsgebühr.

Danach kannst du mit ungestempelten, aber zugeteilten Kennzeichen + der EVB-Nummer zum TÜV fahren.

geschrieben.

Den "Laufzettel", wie du es nennst, habe ich als selbstverständlich angesehen. Das ist eine Möglichkeit zum TÜV zu kommen ohne 06er-Kennzeichen, ohne Kurzzeitkennzeichen und vor allem ohne das Auto zum TÜV zu schleppen ;)

Wird hier relativ häufig genutzt.

Zitat:

Original geschrieben von andretti76

Das das mit Kurzzeitkennzeichen gehen würde ist bekannt aber doch recht teuer

Nein, es ist nicht so teuer, da der teuerste Posten des Überführungs- aka Kurzkennzeichen die Versicherung ist. Diese bekommt man bei einer 'seriösen' Versicherung aber zurückerstattet, wenn man den Wagen im Anschluss dort versichert.

Damit kostet das Kurzkennzeichen summasumarum auch nur noch 30€.

 

Themenstarteram 14. Juli 2012 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von andretti76

Das das mit Kurzzeitkennzeichen gehen würde ist bekannt aber doch recht teuer

Nein, es ist nicht so teuer, da der teuerste Posten des Überführungs- aka Kurzkennzeichen die Versicherung ist. Diese bekommt man bei einer 'seriösen' Versicherung aber zurückerstattet, wenn man den Wagen im Anschluss dort versichert.

Damit kostet das Kurzkennzeichen summasumarum auch nur noch 30€.

Bei vielen Versicherungen, auch bei meiner jetzigen kostet es auch wenn man das Auto dann dort Versichert eine Servicegebühr von 20 Euro. Was ja nicht so das Problem ist.

Teuerster Posten sind die Schilder . Weiß den Preis nicht mehr genau so 50 - 60 Euro ? Waren jedenfalls recht teuer .

So ist mann mit gebühren schnell 100 Euro los.

Schilder kosten bei uns in der Gegend ca. 30€, dann noch die 10,50 € bri der Zulassungsstelle.

Eine Vorwegzuteilung dürfte billiger sein..

am 28. November 2013 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Nein, so einfach geht das auch nicht. Zumindest bei uns nicht.

Es muss das Kennzeichen deinem Fahrzeug vorab zugeteilt werden, es werden alle Daten, die später auch für die Zulassung erforderlich sind, eingegeben, du zahlst entweder eine Gebühr dafür oder gleich die komplette Zulassungsgebühr.

Danach kannst du mit ungestempelten, aber zugeteilten Kennzeichen + der EVB-Nummer zum TÜV fahren.

Moinsen @ All,

exakt dasselbe Szenario stellte sich mir heute morgen, und exakt wie Du es schilderst stellte ich mir den Ablauf auch vor.

Aaaaber halt, wir sind in Deutschland!!!!!!!!!

Von Kurzzeitkennzeichen bis einfach fahren und Bestätigung der Versicherung nebst roter Karte(die für kurzzeitkennzeichen) habe ich gehört. Dabei stellte sich bloß die Frage, ob Deckung bei der Fahrt mit ohne abgestempelter Kennzeichen beteht. Ob die Schilder neu oder alt sind, müsste dann im nächsten Generationswechsel der Vereinfachung bei der Zulassung geklärt werden.

Häh?? EDV, Teleon, elektr. Licht- und dann diese Kuddelei bei der KFZ-zulassung? Ich fasse es nicht! Der Knaller ist dann aber, dass ich für das zugeteilte Kennzeichen 10,20 Reservierung bezahlen soll: Wofür das denn bitteschön? Dieselbe Nummer bekomme ich doch regulär zugeteilt, wozu diese Sonderkosten? Wo steht das?

fragt genervt PCPero

Was genau ist deine Frage? Das Vorgehen ist exakt so wie von Kleene_ beschrieben. 10,20€ sind Gebühren für ein Wunschkennzeichen. Oder für eine Bestätigung. Allerdings stellt sich mir die Frage: du hast schon mit jemandem gesprochen, so dass du von den 10,20€ erfahren hast? Warum zur Hölle fragt man dann nicht gleich nach, wie das zustande kommt? Tut mir leid, ist für mich nicht erklärbar...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Was genau ist deine Frage? Das Vorgehen ist exakt so wie von Kleene_ beschrieben. 10,20€ sind Gebühren für ein Wunschkennzeichen. Oder für eine Bestätigung. Allerdings stellt sich mir die Frage: du hast schon mit jemandem gesprochen, so dass du von den 10,20€ erfahren hast? Warum zur Hölle fragt man dann nicht gleich nach, wie das zustande kommt? Tut mir leid, ist für mich nicht erklärbar...

Wieso Wunschkennzeichen? Nochmal: ich bekomme KZ zugeteilt, ohne TÜV, fahre anschließend dahin. Frage: ist das Fzg. für diese Fahrt versichert? Ohne Plaketten? Gemeldet mit EVN ist es ja, also wozu soll ich Wunschkennzeichen bekommen? Ich wünsche mir bloß eine reibungslose Zulassung!

Gruß, PCPero

Zitat:

Original geschrieben von PCPero

ich bekomme KZ zugeteilt, ohne TÜV, fahre anschließend dahin. Frage: ist das Fzg. für diese Fahrt versichert? Ohne Plaketten? Gemeldet mit EVN ist es ja,

Ob es versichert ist oder nicht, hängt nur und ausschließlich von der Versicherung ab. Lässt diese Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zu, dann ist das Fahrzeug versichert. Wenn nicht, dann nicht. Ob es so ist, ergibt sich aus der eVB. Man muss es aber der Versicherung auch vorher sagen, was man vor hat. Riechen kann die das nicht, genauso wenig wie die Zulassungsstelle...wie das zulassungsrechtliche Vorgehen ist, was die zuständige Zulassungsstelle als "zugeteiltes Kennzeichen" versteht, kann dir nur diese eine Zulassungsstelle beantworten. Ich kenne es von meiner Zulassungsstelle bzw. der im Nachbarkreis nur so, wie von Kleene_ beschrieben...

Hallo, Andretti76,

Zitat:

Original geschrieben von andretti76

Das das mit Kurzzeitkennzeichen gehen würde ist bekannt aber doch recht teuer , gibt´s Alternativen?

die beste Möglichgkeit hat MvM hier

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Wieso versteift ihr euch auf die Nummernschilder? Es geht doch auch viel einfacher.

Einfach mal eine Werkstatt anrufen, und fragen, was es kostet, wenn sie den Wagen mit einem Transporter abholen. Am besten die, wo du mit dem jetzigen Wagen immer hinfährst, falls sie TÜV-Termiene haben. Nebenbei schon mal anfragen, ob sie Interessenten für das Fahrzeug kennen.

Dann mit dem TÜV-Bericht zur Zulassungsstelle, mit gültigem Kennzeichen zur Werkstatt, die Dinger dranschrauben, und losfahren. Eventuell wird dies die Werkstatt für kleines Geld erledigen.

beschrieben.

Es ist gar nicht notwendig, dass Du mit dem PKW zur Zulassungsstelle fährst, denn es reicht aus, wenn es ordnungsgemäß zur HU - Untersuchungsstelle bzw. zu einer Werkstatt, in der eine HU durchgeführt wird, verbracht wird.

Den Unsinn mit den roten Kennzeichen solltest Du gleich vergessen, denn damit machst Du Dich strafbar, ebenso wie der Händler, der sie Dir überlässt.

Ein weiterer Vorteil, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt zur HU vorgeführt wird: Kleinere Mängel können meist sofort behoben werden, so dass eine weitere HU - Vorführung oftmals vermieden werden kann.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

10,20€ sind Gebühren für ein Wunschkennzeichen.

ja

Zitat:

Oder für eine Bestätigung.

was für eine Bestätigung?

Die Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer (darum müsste es doch hier eigentlich gehen?) kostet nach Nummer 230 aber 2,60?!

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

Oder für eine Bestätigung.

was für eine Bestätigung?

Egal ;) Bestätigung einer FIN, Bestätigung der Vorführung eines Fahrzeugs, Bestätigung über die Dauer einer Zulassung...einfach alles, wo eine Zulassungsstelle etwas schriftlich bestätigt.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Die Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer (darum müsste es doch hier eigentlich gehen?) kostet nach Nummer 230 aber 2,60?!

Vorwegzuteilung meint imho die Reservierung von Kennzeichen in größerem Umfang speziell für Autohändler oder Zulassungsdienste. Die Schilder können dann schon vorher gefertigt werden und die Kombinationen sind auch kein Wunsch. Einfach für das Massengeschäft oder für Zulassungen, bei denen der Kunde keinen Wunsch hat.

Hier im Fall geht's darum, dass dem Fahrzeug (und nicht dem Händler bzw. Zulassungsdienst) vorweg (also vor der eigentlichen Zulassung) ein Kennzeichen zugeteilt wird.

 

am 30. November 2013 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von andretti76

Möchte ein seit ca. 7 Monate abgemeldetes Fahrzeug 1 - 2 Monate als Zweitwagen zulassen.Hauptgund ist das ich das Fahrzeug verkaufen möchte, was ohne Tüv schwierig ist und ein angemeldetes Auto womit man eine Probefahrt machen kann sich besser verkauft. Leider ist der Tüv seit Februar abgelaufen.

Was ist die beste vorgehensweise , da ich das Auto ohne Tüv nicht zulassen kann und ohne Zulassung nicht zum Tüv oder einer Werkstatt fahren kann um die Tüv Plakette zu bekommen. Das das mit Kurzzeitkennzeichen gehen würde ist bekannt aber doch recht teuer , gibt´s Alternativen?

Besorg dir doch einfach Kurzzeitkennzeichen,damit kannst du für den Gültigkeitszeitraum auch ohne Tüv fahren. klick

...Obwohl sich das Problem, wie ich gerade bemerkt habe nach über einem Jahr für dich ja mittlerweile erledigt haben dürfte ;)

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