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Kopfhörer im Auto während der Fahrt

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 20:58

Hallo MTler,

mir ist in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass diverse andere Autofahrer mit Kopfhörern fahren.

Ich war (bzw. bin) der Meinung, dass dies verboten ist...

Irre ich mich hier und es ist doch zulässig oder haben diese Leute in der Fahrschule nicht aufgepasst?

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich, wie man freiwillig und ohne Not auf die so wichtigen akustischen Signale aus dem Umfeld verzichten kann, selbst wenn das nicht verboten ist. Ich würde es überhaupt nicht ertragen, mit Kopfhörern herumzufahren. Ist so ähnlich als würde man ständig ein Auge zudrücken. Auf die Idee würde doch auch kein Mensch kommen?

(Das war jetzt keine Antwort auf des TEs Frage, sondern nur mal so etwas Polemik.)

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"richtige" Kopfhörer sind verboten, es sei denn, es sind Ohrstöpsel zum telefonieren, eine Sonderform einer FSE also.

Kopfhörer sind grundsätzlich erlaubt.

 

Du darfst die nur nicht so laut stellen, dass du Feuerwehr und Polizei etc nicht hören kannst.

 

Aber Beweise das mal

ja, hast Recht, da war ich wie der TE falsch informiert.

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 21:22

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 27. Juni 2020 um 23:11:42 Uhr:

Kopfhörer sind grundsätzlich erlaubt.

 

Du darfst die nur nicht so laut stellen, dass du Feuerwehr und Polizei etc nicht hören kannst.

 

Aber Beweise das mal

Ich hatte diese Pflicht bzw. Fähigkeit, die anderen zu hören, noch im Kopf, und das geht mit Kopfhörern ja nicht. Danke für die Aufklärung.

Bei wem läge denn die Beweislast im Unfall-Fall? Also wenn so einer mit Kopfhörern einem Krankenwagen z.b. in den Weg fährt, weil er den nicht gehört hat? Kopfhörer sind ja schnell mal abgezogen und versteckt...

Mich selbst betrifft das ja eher weniger, da ich eine FSE im Wagen habe und eben der Meinung war, Kopfhörer seien verboten... Aber nun bin ich neugierig.

Zitat:

@schwarzekiste schrieb am 27. Juni 2020 um 23:22:28 Uhr:

Ich hatte diese Pflicht bzw. Fähigkeit, die anderen zu hören, noch im Kopf, und das geht mit Kopfhörern ja nicht.

Das ist nicht richtig, denn es gibt auch offene Kopfhörer, die den Schall von außen kaum dämpfen.

Zitat:

@schwarzekiste schrieb am 27. Juni 2020 um 23:22:28 Uhr:

Bei wem läge denn die Beweislast im Unfall-Fall?

In diesem Fall wäre das nicht ganz einfach, weil durchaus die Anfangsvermutung entstehen könnte, dass durch das Einspielen von Musik, die Umgebungsgeräusche nicht hörbar waren. Das gilt natürlich nur dann, wenn der Unfall verhindert hätte werden können, wenn das „Hören“ für das Unfallgeschehen eine Rolle gespielt hat.

 

Gruß

Uwe

Ich frage mich, wie man freiwillig und ohne Not auf die so wichtigen akustischen Signale aus dem Umfeld verzichten kann, selbst wenn das nicht verboten ist. Ich würde es überhaupt nicht ertragen, mit Kopfhörern herumzufahren. Ist so ähnlich als würde man ständig ein Auge zudrücken. Auf die Idee würde doch auch kein Mensch kommen?

(Das war jetzt keine Antwort auf des TEs Frage, sondern nur mal so etwas Polemik.)

Dürfte man denn mit ein Kopfhörer während der Fahrt telefonieren, wenn man bereits beim Einsteigen ins Auto, also vor Fahrtantritt das Telefonat begonnen hatte und das Handy in der Tasche hat?

Von mir aus kabellose Kopfhörer und nur am rechten Ohr.

Die Fahrsicherheit wäre in dem Fall m.M.n. nicht mehr oder weniger gefährdet wie mit FSE.

Ich denke ja, denn verboten ist doch nur das Aufnehmen solcher Geräte: § 23 StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html), nicht das Telefonieren an sich.

Du darfst Anrufe sogar am Handy selbst annehmen wenn es in der Halterung verbaut ist.

Also ein Klick auf annehmen oder ablehnen.

Auch darfst du in beispielsweise Spotify Lieder auf dem Display wechseln, wenn es verbaut ist.

Du darfst es nur nicht "bedienen"

Kopfhörer sind generell nicht verboten.

Selbst in/auf beiden Ohren.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. Juni 2020 um 08:55:32 Uhr:

 

Kopfhörer sind generell nicht verboten.

Selbst in/auf beiden Ohren.

Richtig. Ansonsten dürfte ein Gehörloser niemals Auto fahren.

Bei der Installation einer BV-Anlage sind die übrigens unerläßlich.

Wenn du uns jetzt noch verrätst, was eine BV-Anlage ist, dann ist dein Beitrag vielleicht nützlich.

Meine Güte, wir sind doch nicht bei Twitter, wo man Zeichen sparen muss.

BV steht für bene vale was so viel wie lebe wohl heißt

(laut Google ;) )

Also schätze ich mal selbstzerstörungsanlage

am 28. Juni 2020 um 12:57

Vermutlich meint er das Kommunikationssystem der Bundeswehr in Fahrzeugen mit lauten Umgebungsgeräuschen.

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