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ABE-Gutachten ohne A01, immer eintragsfrei?

Themenstarteram 24. Oktober 2022 um 6:01

Hallo,

bin grad auf der Suche nach Felgen für WR, BMW 120d xDrive F40.

Aus mir unverständlichen Gründen sind im CoC keine 225/45R17 eingetragen, weshalb ich momentan auf 18"-Felgen mit 225/40R18 schiele.

Da habe ich zumindest ein paar Felgen gefunden die mir gefallen und eine ABE ohne A01 haben, z.B. Ronal R69.

Deshalb meine Frage: Sobald A01 nicht in der ABE vermerkt ist, bedeutet das generell eintragungsfrei?

Bei den R62 z.B. ist A01 bei 225/40R18 vermerkt

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27 Antworten

@Scour

CoC: Hast Du bei beiden Ziffern (35 und 52) nachgesehen?

ABE: Wenn A01 die Auflage mit der Abnahme ist hast Du recht.

Ich habe auch schon andere Kennungen für eine Abnahme in ABEs gefunden.

Themenstarteram 24. Oktober 2022 um 8:06

Hallo,

jep, habe ich, siehe Anhang.

Hab auch noch nen Auszug der ABEs angehängt.

 

Die R62 hat eine geringere ET als die R69, ob das ausschlaggebend ist für die Reifengröße?

https://www.ronal-wheels.com

Coc
Coc
Auflagen
+2

Verständlich.

Bild 4 hat mit K04 auch noch eine Auflage zur Radabdeckung, damit ist A01 erklärt.

Zitat:

Deshalb meine Frage: Sobald A01 nicht in der ABE vermerkt ist, bedeutet das generell eintragungsfrei?

Auch mit A01 sind die eintragungsfrei, aber nicht abnahmefrei. :D

Abnahme: Überprüfung des Anbaus durch eine Gutachter (TÜV, DEKRA, …).

Eintragung: Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle.

Zitat:

Die R62 hat eine geringere ET als die R69, ob das ausschlaggebend ist für die Reifengröße?

Je kleiner die ET, desto weiter stehen die Räder nach außen.

Das CoC spielt bei Zubehörrädern erstmal keine Rolle. Es kann also durchaus sein, dass es abnahmefreie 17-Zöller für das Auto gibt.

Klar ist: bei A01 ist eine Abnahme vorgeschrieben, aber wenn A01 nicht dabei ist muss man halt die Auflagen komplett lesen, ob eine andere Auflage die Abnahme fordert. Zum Beispiel, wenn wegen des geänderten Abrollumfangs eine Tachoprüfung erforderlich ist. Außerdem gibt es Gutachten, bei denen die Auflagen anders nummeriert sind, erst Zahlen und dann Buchstaben. Da wäre dann z.B. 11A die Pflicht zur Änderungsabnahme.

(und natürlich noch der Hinweis: wenn es keine ABE sondern ein Teilegutachten ist, dann ist immer eine Änderungsabnahme vorgeschrieben!)

225/40R18 sind von Haus aus eingetragen, bei manchen Modellen dieser Baureihe auch 225/45R17, bei mir allerdings nicht.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 24. Oktober 2022 um 15:11:14 Uhr:

 

@Eierlein2 schrieb am 24. Oktober 2022 um 15:11:14 Uhr:

Je kleiner die ET, desto weiter stehen die Räder nach außen.

Auch mit A01 sind die eintragungsfrei, aber nicht abnahmefrei. :D

Jep, ist mir klar :)

Der Unterschied hier ist allerdings nur 5mm, ich hab noch aus meiner Autofahrer-Anfangszeit In Erinnerung dass es mal Zeiten gab wo manche von ET45 auf ET25-28 gegangen sind.

Der Unterschied zwischen eintragsfrei und abnahmefrei ist mir nicht ganz klar. Wenn die Dinger auf dem jeweiligen Auto passen, was in der ABE steht, warum muß ich dann zum TÜV?

Bei meinem Focus hatte ich eine Eintragung machen müssen weil die Reifengröße nicht im CoC stand.

Ich hatte mal einen Onlineshop gefunden bei dem man anklicken konnte "ABE ohne A01"

Zitat:

Wenn die Dinger auf dem jeweiligen Auto passen, was in der ABE steht, warum muß ich dann zum TÜV?

Weil bei der Reifengröße mit A01 evtl. nicht genug Platz im Kotflügel ist.

Deswegen gibts die Karosserieauflagen.

Um zu überprüfen, ob das Rad übersteht oder bei vollem Lenkeinschlag und voller Beladung schleift, musst du zum Sachverständigen.

Der stellt dir, wenn alles OK ist, eine Bescheinigung aus, die du im Fahrzeug mitführen musst.

 

Zitat:

Der Unterschied zwischen eintragsfrei und abnahmefrei ist mir nicht ganz klar.

Der TÜV trägt nix ein (in die Fahrzeugpapiere), das macht die Zulassungsstelle.

Wenn eine Eintragung erforderlich ist, z.B. bei Teilegutachten musst du vorher zum TÜV.

Für die Einhaltung der nicht abnahmepflichtigen Auflagen bist du selbst verantwortlich.

Ich habe mir extra Felgen ausgesucht die kein A01 haben, keine Karosserieumbauten brauchen und auch keine Probleme mit den 330mm Scheibenbremsen vorne haben. Ich dachte das wäre mit der 225/40R18 dann OK.

Im CoC sind aber keine 7,5Jx18 sondern nur 8Jx18 eingetragen.

In den ABEs steht aber nix von solchen Einschränkungen drin

Jetzt frage ich mich ob die Online-Felgenshops so schlechte Konfiguratoren haben wenn man mir Felgen anzeigt die trotzdem eingetragen werden müssen. Anscheinend werden die als eintragungsfrei angezeigt wenn der Lochkreis stimmt und das Fahrzeugmodell irgendwie in der ABE steht

Egal was ein Online Konfigurator anzeigt, maßgeblich ist das Gutachten zu den Felgen.

Bei einigen shops kann man das vorab downloaden

Jep, hab ich ja.

Hab da eigentlich die kritischen Auflagen betrachtet, aber lt. Reifenhändler kann ich eintragungsfrei keine 7,5x18 nehmen weils in der CoC nicht steht, da steht eben nur 8x18 mit ET54 oder ET57

Kann ich zwar manuell bei den Konfiguratoren auswählen, aber das führt alles die Auswahl "eintragungsfrei" ad absurdum

Ich verstehe deinen Reifenhändler da jetzt nicht so ganz.

Wenn dein Auto im Verwendungsbereich der ABE ist und die keine Änderungsabnahme fordert ist doch alles gut.

Falls dein Reifenhändler sich auf die Auflage A02 bezieht: die Befreiung steht bestimmt in der ABE. Aber auch wirklich in der ABE, nicht im Gutachten!

Da ist die A02 ;)

Bild-2022-10-28
Themenstarteram 28. Oktober 2022 um 8:33

Es geht nicht um die Reifengröße (225/40R18), die ist im CoC drin :)

Es geht darum dass in der CoC nur 8Jx18 in Verbindung mit dieser Reifengröße steht, ich aber auch 7,5x18 gefunden habe (ohne A01, A02)

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