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Ab wann "Unfall"?

Themenstarteram 21. September 2007 um 13:08

Hallo Leute,

ich und ein Freund von mir haben vor kurzem eine heiße Diskussion gehabt, bezüglich ab wann wird ein Auto zum Unfaller?

Er meinte sobald irgendetwas nicht mehr dem originalen Zustand entspricht. Ich sagte was machst aber wenn einer die Motorhaube lackiert hat, weil er soviele Steinschläge gehabt hat? Ist das auch ein Unfall? Das Auto ist auf jeden Fall nicht mehr Original.

Bzw. ein gröberes Beispiel, dir wird dein Auto mit einem Schraubenzieher zerkrazt. Folge daraus, spachteln, lackieren. Ist das dann ein Unfall? Wieder ist das Auto auf keinem Fall mehr in originalem Zustand. :(

Wie ihr seht, die Frage ist gar ned so leicht beantwortet. :confused: Wollte deswegen mal mehrer Meinungen einholen und hören wie ihr des seht? ;)

Gibts vielleicht eine klare Definition? In D ist doch alles klar definiert, oder? :)

Freu mich schon auf eure Antworten. :D

Beste Antwort im Thema

Man muss streng unterscheiden "unfallfrei" oder "Unfallfahrzeug". Kleine Schäden/Bagatellschäden verbieten die Bezeichnung unfallfrei, machen aus dem Fahrzeug aber noch lange kein Unfallfahrzeug. Wer sicher sein will, wird Bagatellschäden angeben.

 

www.unfallauto-ankauf.net/unfallauto-ankauf-definition

www.bild.de/.../wann-ist-ein-auto-ein-unfallwagen-8513402.bild.html

www.unfallfrei.info/definition-unfallfrei

 

 

Letztlich viel Wind um alte Hüte, ein paar falsch gesetzte Begriffe im Sinne der Dramaturgie und schon explodiert der Zorn der automobilen Seele..............

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?' überführt.]

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Hallo,

sobald geschweisst werden muss oder ein tragendes Karosserieteil ausgebeult wird. Lose Anbauteile wie eine Tür, Stoßstange oder ein Kotflügel sind kein Unfall. Ich würde es aber trotzdem angeben. Rechnung bei und gut. Alles was nur lackiert wird, ausgetauscht wird ist kein Unfall(wagen).

Gruß

BEN

Mein BMW Verkäufer sagte mir, dass ab einem Betrag von 700 Euro fürs Lackieren dies im KV angegeben werden muss. War bei meinem Wagen nämlich so, der Vorbesitzer ließ Motorhaube und Heck des Wagens lackieren und dies stand auch so im KV.

bei meinem wurde die motohaube von bmw gewechselt wegen flugrost ab da an war es ein unfallwagen

Aus Käufersicht:

Wenn ich bei einem Auto feststelle, dass nachlackiert wurde, unterstelle ich in jedem Falle einen Unfallschaden, den ich anhand der Menge der lackierten Teile mal über den Daumen peile und den Preis drücken will.

Will der Verkäufer diese Preisdrückerei abwenden, soll er mir belegen, dass es z.B. ein Schraubenzieher war oder eben nur Steinschläge. Bilder, Rechnung, etc. was auch immer.

Aus Verkäufersicht:

Hier gibt's eigentlich gar keine Probleme - wenn das Auto einen Unfall hatte, dann gebe ich "nicht unfallfrei" an, hatte der Wagen einen so derben Schaden, dass tragende Teile getauscht/gerichtet werden mussten, gebe ich "Unfallwagen" an.

Habe ich nur Steinschläge ausgebessert, habe ich Fotos von vorher und nachher vorliegen und habe sie ebenso wie die Rechnung in meinen Unterlagen.

Und in meinem speziellen Fall:

Ich wurde mal von der Straße abgedrängt und landete in der Böschung. Die Front war hin, ein Querlenker, das Lenkgetriebe, der Kühler, der Unterboden, die Abgasanlage und die Heckschürze wie auch zwei Felgen hatte der Gutachter auf der Liste stehen.

Nach der Reparatur sind Beulen im Unterboden zurückgeblieben, die Abgasanlage und die Felgen hab ich nicht tauschen lassen - letztere waren nicht defekt, die AGA nur ein wenig verbeult.

Der Schaden betrug 9.000 Euro, der Wertverlust 900 Euro.

Und was schreibe ich später in den Kaufvertrag? ... ein "Unfallwagen" ist es nicht, weil keine tragenden Teile beschädigt wurden sodass sie gerichtet oder getauscht werden mussten. Jedoch "unfallfrei" ist das Auto auf gar keinen Fall mehr, weil Beulen im Unterboden unweigerlich auf den Unfall hinweisen.

Wären die Beulen im Unterboden nicht, würde ich den Wagen als "unfallfrei" anbieten, da keinerlei Hinweise auf den Unfall vorhanden sind.

Ein beliebtes Spiel ist es nach einem Tausch der Kotflügel "unfallfrei" anzugeben. Bei vielen Fahrzeugen sieht man aber klar, dass die Verschraubung der Kotflügel nicht ab Werk so ist, das wirft also Fragen auf ...

Auch wenn die Spaltmaße nicht mehr passen, wird es schwer ein unfallfreies Auto als "unfallfrei" zu verkaufen ... auch wenn es nie einen Unfall hatte.

Gruß, Frank

am 21. September 2007 um 19:18

Ich würde sagen immer da wo Blech verbogen wurde, also auch Tür und Kotflügel.

Anfahren mit Stoßstange, die nur neu lackiert wurde oder Austausch der Haube wegen Rost dagegen nicht, denn da kann ja nichts gestaucht worden sein !

am 22. September 2007 um 7:21

Ob ein Fahrzeug ein "Unfallwagen" ist hat juristisch leider nichts damit zu tun, ob ein "tragendes" Bauteil beschädigt wurde oder ob es ein Kunststoff- oder Blechteil ist, das repariert oder ausgetauscht werden musste.

Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.

Kleine Orientierungshilfen: Bei Farbspuren an Kunststoffteilen und Reifen, schief eingepassten Türen und Hauben sowie Farbunterschieden in der Lackierung ist stets Vorsicht geboten. Erscheint Ihnen der Verkäufer unseriös und lässt sich die Vita des Fahrzeugs nicht lückenlos nachvollziehen, lassen Sie besser die Finger von dem Wagen. Oder schalten einen unabhängigen Sachverständigen ein.

Themenstarteram 24. September 2007 um 6:32

Hallo Leute, vielen herzlichen Dank für die Antworten.

Ich glaube eins ist auf jeden Fall rausgekommen, dass kleiner Lackierarbeiten nicht als Unfall angegeben werden müssen, aber trotzdem ists wahrscheinlich nicht schlecht, wenn man des im KV angibt. :)

Also entgegen der Meinung der BMW AG ist ein Wagen mit herausgerissenem HA-Träger doch ein "Unfallwagen", da ja erhebliche Eingriffe in die tragende Struktur erfolgten.

Also kann BMW alles so drehen wie sie möchten.?!

am 19. Mai 2013 um 8:58

Aufgeschreckt durch dieses Video müsste eigentlich fast jeder Gebrauchtwagen ein Unfallwagen sein, ich kenne jedenfalls kein 2-3 jahre junges Auto wo nicht irgendwo ein klitzekleiner Kratzer oder Mikobeule zu finden ist oder vorhanden war.

 

Demnach müssten auch aufgearbeitete Leasingrückläufer fast nur noch als Unfallwagen verkauft werden, macht es ein Verkäufer nicht und verkauft einen aufgearbeiteten Leasingrückläufer ohne Unfallwagendekarierung könnte er sich vor gericht der arglistigen Täuschung verantworten müssen, wenn man dem Video glauben schenkt.......

 

 

Irre oder?

 

 

http://www.n-tv.de/.../...t-ein-Pkw-als-Unfallauto-article2608801.html

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?' überführt.]

Man muss streng unterscheiden "unfallfrei" oder "Unfallfahrzeug". Kleine Schäden/Bagatellschäden verbieten die Bezeichnung unfallfrei, machen aus dem Fahrzeug aber noch lange kein Unfallfahrzeug. Wer sicher sein will, wird Bagatellschäden angeben.

 

www.unfallauto-ankauf.net/unfallauto-ankauf-definition

www.bild.de/.../wann-ist-ein-auto-ein-unfallwagen-8513402.bild.html

www.unfallfrei.info/definition-unfallfrei

 

 

Letztlich viel Wind um alte Hüte, ein paar falsch gesetzte Begriffe im Sinne der Dramaturgie und schon explodiert der Zorn der automobilen Seele..............

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?' überführt.]

am 19. Mai 2013 um 12:52

Wie wahr, wie wahr.....;)

 

Dramaturgie und Sensationsgeilheit sind die "burner" schlecht hin....man sollte halt bestimmte Begriffe nicht zweck/sinn-entfremden.....:cool:

Was der Laie ja gerne mal macht..

 

P.S. selbsternannte Fachleute, alla RTL2 und sonstige selbsternannte Profi"s verunsichern den Zuschauer nur....Hirn einschalten und mal slebst nachdenken hilft oft!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?' überführt.]

Solange ein Wagen lediglich kleine Beschädigungen wie etwa Parkschäden oder Kratzer aufweist, aber niemand einen echten "Unfall" erlitten hat, an welchem größere Beschädigungen am Auto und ggf. auch an Personen oder Gegenständen öffentlichen Besitzes zustande kamen, ist er unfallfrei.

Fachgerecht behobene Brand- und Wasserschäden sind ein Grenzbereich/eine Grauzone, Hagelschäden sind nicht als Unfall zu bezeichnen, aber anzugeben.

Nachlackierte Stellen sind, sofern sich das Ganze hier im Rahmen von Parkschäden etc. aufhielt, ebenfalls nicht unter Unfällen zu listen, jedoch auf jeden Fall der Ehrlichkeit halber anzugeben.

Sobald nicht nur das Auto selbst, sondern auch ein anderes Fahrzeug, ein Mensch oder ein kommunaler Gegenstand zusätzlich beschädigt wird und dabei ein deutlich erkennbarer Schaden auftritt, der ggf. auch das Fahrzeug erheblich in seiner Funktion beeinträchtigt (auch wenn es noch fahrbereit wäre), kann man vom Unfallwagen sprechen.

"lediglich kleine Beschädigungen" sind für mich: Kratzer, harmlose Dellen, Schleifspuren, Parkschäden, kleine Fremdberührungsspuren, übliche Gebrauchsspuren.

"größere Beschädigungen" ohne Unfallcharakter sind für mich: Hagelschäden, größere, aber immer noch harmlose Dellen und Kratzer; Dinge, für die eine Nachlackierung erforderlich war, nachweislich fachgerecht reparierte/behobene Wasser- oder Brandschäden.

"echter Unfall": Fremdberührungen mit Personen, Dingen oder anderen Autos mit deutlich sichtbaren Spuren am Fahrzeug und ggf. weiteren, nicht sofort erkennbaren zusätzlichen Defekten, die durch die Berührung entstanden sind.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?' überführt.]

am 19. Mai 2013 um 15:08

Willkommen in Deutschland...

Wenn irgendwer einen Grund findet um zu meckern dann tut er das auch, und wenns dann noch Geld zurück geben kann wird sofort jeder Rest Verstand über Bord geworfen.

Unfall bedeutet Unfall, beim Parken ein anderes Auto touchiert ist kein Unfall in diesem Sinne.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?' überführt.]

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