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A7 19 Zöller auf A6 4G

Audi A6 C7/4G

Hallo Motortalk-Freunde,

fährt einer von euch folgende Felgen-Reifenkombination?
8J x 19 ET26 (4G8 601 025 K) vom A7 mit 235/45 19 er Bereifung.

Ich habe im Moment die 9H x 20 ET37 (4H0 601 025 AE) vom A7 drauf. Die sind eingetragen und der TÜV Mensch hat auch kein Stress gemacht bei der Eintragung. Er hat die üblichen Test gemacht und hat es dann eingetragen.

Wie sieht es mit den 19" Felgen aus? Hat da jemand Erfahrung von euch bzw. fährt diese Felgen-Reifenkombination bereits?

Felgen sind als Bilder beigefügt.

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Grüße aus Ulm
Eki75

20-zoll-sommer
19-zoll-winter
Beste Antwort im Thema

Wenn die Reifen auf dem Fahrzeug nicht freigegeben bzw. eingetragen sind, dann erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
Beim Unfall mit darauf folgender Fahrzeug Analyse hast du die A-Karte, wenn es raus kommt! Jede Versicherung will sparen und wenn raus kommt, das du eine Rad,- Reifen Kombination ohne Zulassung auf dem Fahrzeug hattest, dann werden die dich zu 98% in regress nehmen :-)

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Problemlos zu fahren.

Hab I für die Limo auch gerade geholt

Hast du sie eintragen müssen?

Hat keiner von euch diese Felgen montiert auf seinem A6?

ohne die felgen zu fahren kann man ja im Vorfeld sagen dass die weiter drin stehen als deine derzeitigen Räder - wieso sollte es dann probleme geben?

Ok das ist auch eine Methode 😁

Als die 20" Felgen eingetragen wurden bei mir, war zufällig ein Polzeibeamter beim TÜV.
Der TÜV Ingenieur hat mir gesagt ich solle "zeitnah" die Felgen in meinen Fahrzeugbrief eintragen lassen. Deshalb habe ich den Polizeibeamten gefragt was man unter zeitnah verstehen soll. 1Tag? 1 Woche? 1 Monat?
Zitat des Polizeibeamten: "Halt zeitnah" 🙂
Soweit zu exakten Zeitangaben.

Er wollte mein Auto sehen und hat dann gemeint
Zitat: "Mit dem Auto hält sie sowieso keiner an".

Daher gehst du eigentlich kaum ein Risiko ein, dass du Ärger mit der Polizei bekommst.

Aaabbeeer...

Was passiert, wenn doch mal im Strassenverkehr etwas passiert und man baut einen Unfall und diese Felgen sind eigentlich nicht freigegeben von AUDI und irgendein eifriger Polizist, sachverständiger der Versicherung oder sonst wer der sich auskennt, bemerkt dass diese Felgen eigentlich nicht zum A6 gehören?
Da kann einem die Versicherung doch einen Strick draus drehen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von alegend


ohne die felgen zu fahren kann man ja im Vorfeld sagen dass die weiter drin stehen als deine derzeitigen Räder - wieso sollte es dann probleme geben?

Ja stimmt sie müssten ca. 1 cm weiter innen liegen, wenn man Breite und ET betrachtet,

aber... siehe Beitrag oben.

Wenn die Reifen auf dem Fahrzeug nicht freigegeben bzw. eingetragen sind, dann erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
Beim Unfall mit darauf folgender Fahrzeug Analyse hast du die A-Karte, wenn es raus kommt! Jede Versicherung will sparen und wenn raus kommt, das du eine Rad,- Reifen Kombination ohne Zulassung auf dem Fahrzeug hattest, dann werden die dich zu 98% in regress nehmen :-)

Zitat:

Original geschrieben von bennniii


Wenn die Reifen auf dem Fahrzeug nicht freigegeben bzw. eingetragen sind, dann erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
Beim Unfall mit darauf folgender Fahrzeug Analyse hast du die A-Karte, wenn es raus kommt! Jede Versicherung will sparen und wenn raus kommt, das du eine Rad,- Reifen Kombination ohne Zulassung auf dem Fahrzeug hattest, dann werden die dich zu 98% in regress nehmen :-)

Danke, dass ist genau das was ich befürchtet habe.

Das heißt, ich würde eigentlich ohne Versicherungsschutz fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Eki75



Zitat:

Original geschrieben von bennniii


Wenn die Reifen auf dem Fahrzeug nicht freigegeben bzw. eingetragen sind, dann erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
Beim Unfall mit darauf folgender Fahrzeug Analyse hast du die A-Karte, wenn es raus kommt! Jede Versicherung will sparen und wenn raus kommt, das du eine Rad,- Reifen Kombination ohne Zulassung auf dem Fahrzeug hattest, dann werden die dich zu 98% in regress nehmen :-)
Danke, dass ist genau das was ich befürchtet habe.
Das heißt, ich würde eigentlich ohne Versicherungsschutz fahren?

ok und was ist in dem Zeitraum wo es Zeitgemäß eingetragen werden sollte??? Laut Aussage des Polizisten 😁

Wenn sich im nachhinein ( Unfall) herausstellt das es Eintragungsfähig gewesen wäre passiert da null komma nix.

ist es eine theoretische Diskussion über die Rechtslage?

ansonsten nehmt die 50 EUR in die Hand und lasst es eintragen, dann gibts keine Fragen

@roland1271
du verwechselst hier was - die Aussage des Polizisten bezieht sich nur darauf wann er die Abnahme in den Brief / Papier eintragen lässt.
Bis dahin hat er ja die Abnahmebescheinigung im PKW - ist mitzuführen!
Wenn du mal wieder auf die Zulassung kommst lässt es einschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von alegend


@roland1271
du verwechselst hier was - die Aussage des Polizisten bezieht sich nur darauf wann er die Abnahme in den Brief / Papier eintragen lässt.
Bis dahin hat er ja die Abnahmebescheinigung im PKW - ist mitzuführen!
Wenn du mal wieder auf die Zulassung kommst lässt es einschreiben.

Genau so habe ich es gemeint und geschrieben. 🙂

Normal muss so schnell wie möglich eine Eintragung bei der Zulassungsstelle erfolgen wenn eine Einzelabnahme gemacht wurde.

Bei einer Eintragung mit Teilegutachten steht meist dabei, dass man das Tüv Gutachten mitführen muss.
Deshalb genau lesen was da steht viele verwechseln das und gibts richtig Ärger.

Nur bei der nächsten Bearbeitung bei der Zulassungsstelle (z.B. Ummeldung usw.) die Eintragung in den Papieren erfolgen muss.

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