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4,2 Leergewicht laut Fzg-Schein, tatsächliches Gewicht?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 9. Februar 2009 um 16:38

Hi,

habe gerade mal in das Datenblatt geschaut, was ich von Audi geschickt bekommen hatte.

Dort steht drin, 1815 kg für den 4,2 Avant.

In meinem Fahrzeug-Schein stand aber 1890 kg, jetzt, nach Einbau der Gasanlage sogar 1965 kg.

Das zulässige Gesamtgewicht beträgt nur 2355 kg.

Da bleiben gerade 390 kg, bei 5 Personen/80 kg wäre der Wagen ja schon überladen, von Gepäck gar nicht mehr zu reden.

Hat mal jemand seinen 4,2 auf der Waage gehabt?

Oft sind, wie ich in Erinnerung habe, Sonderausstattungen beim Gewicht im Fahrzeug-Schein gar nicht berücksichtigt, so daß man nochmals bis zu 100 kg zurechnen muß.

Dann wäre die Zuladung ja noch geringer.

 

lg Rüdiger:-)

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52 Antworten

Hi @ all

Was genau definiert man mit Leergewicht?

Bisher habe ich 2 Aussagen dazu gehört.

1. Das reine Gewicht des Autos, wie es vom Fliessband rollte.

2. Das Gewicht des Autos + sämmtliche flüssigkeiten voll aufgefüllt + Durchschnittliches Fahrergewicht von 75Kilo.

Welche Aussage trifft denn nun zu?

Greetz

Razo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

Bin nicht sicher. Ich glaube, die 2., wobei der Tank zu 2/3 oder 3/4 befüllt ist.

Vielleicht weiß es einer besser?

Gruß, Tempomat

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

hab da eine definition für leergewicht gefunden:

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

mfg dommy :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

@Doomy

Dann verstehe ich aber folgendes nicht:

Aktuelle Ausgabe der AMS 6/2004

Dort wird ab seite 50. das BMW 645ci Cabrio getestet und dort wird auch die geringe Gewichtszuladung von 310Kilo bemängelt, weil Zitat: "Vier erwachsene wiegen bereits ohne Gepäck 300Kilo"

Das heißt, AMS rechnet den Fahrer nicht zum Leergewicht zu, sondern zur "Zuladung"

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

Bei den Automagazinen ist das dann wieder eine andere Frage - manche machen sich die Mühe, das Fahrzeug vollgetankt auf die Waage zu fahren, andere übernehmen die Werksangaben.

Wie die Werksangaben gerechnet wurden, sollte wiederum in der Betriebsanleitung stehen, zusammen mit der Angabe, wie dabei gerechnet wurde.

Sonderlich gut vergleichbar sind die Angaben jedenfalls alle nicht. Das Einzige, was ein verläßliches Maß darstellt, ist das zulässige Gesamtgewicht ;)

Gruß

Derk

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

@ razorexx

vielleicht wiegen ja drei leute 100kg und einer 75kg ;)

hab die definition auch nur so im internet gefunden, aber ich glaube, die meisten z.b. automagazine, sei es tv oder zeitung, vergessen beim leergewicht, daß ein ca. 75kg schwerer fahrer schon mitzählt....

mfg dommy :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

am 9. März 2004 um 16:39

Freut mich dass das hier mal diskutiert wird, ich hab mir da auch schon immer den Kopf drüber zerbrochen!

BEISPIEL Mercedes SLR:

Maximale Zuladung von 160 Kilo, hieß es in AMS und Autobild, wo sich 1000e Leser drüber aufgeregt haben!

Kann doch eigentlch gar nicht sein! Nehmen wir mal ein dickes Bonzen-Ehepaar, der Mann 120 Kilo, die Frau schlanke 80 Kilo, DA SIND DIE JA SCHON 40 KG DRÜBER! Und der große Kofferraum (hat er ja wirklich) hat noch keine Handtasche drin! Deswegen glaub ich auch dass beim Leergewicht der Fahrer mit drin sein muss!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

Vielleicht kann man's über das zulässige Gesamtgewicht verstehen.

Das darf ja auf keinen Fall überschritten werden, ob mit oder ohne Fahrer.

Oder, wenn die Frage nach dem Leergewicht den Einzelnen weiter quält, dann kann man doch mal mit ausgeräumten Auto und vollem Tank auf die Waage fahren, dann weiß man, was der Hersteller meinte.

Gruß, Tempomat

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

@radi83: die frau mit den 80kilo muss ja dann gertenschlank sein :D

@tempomat:

dann weißt du aber nur, was dein auto genau wiegt, und das muss mit der herstellerangabe nicht unbedingt was zu tun haben. denn die werden sicherlich nicht jedes auto extra wiegen, sondern wohl nur ein basismodell o.ä.

und durch diverse extras wie navi, zusätzliche airbags, etc steigt das gewicht ja dann auch noch ...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

am 12. März 2004 um 10:28

Richtig, Kotzekocher (hä ??), im Brief vom 200 steht:

Leergewicht bis xxxx kg, je nach Ausstattung.

Definitiv, bei der Abnahme meines LT als WoMo:

Wiegen bei vollem Tank und mit einem Fahrer von 75 kg.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

am 19. März 2004 um 0:18

Zitat:

Original geschrieben von Radi83

BEISPIEL Mercedes SLR:

Maximale Zuladung von 160 Kilo, hieß es in AMS und Autobild, wo sich 1000e Leser drüber aufgeregt haben!

Kann doch eigentlch gar nicht sein! Nehmen wir mal ein dickes Bonzen-Ehepaar, der Mann 120 Kilo, die Frau schlanke 80 Kilo, DA SIND DIE JA SCHON 40 KG DRÜBER! Und der große Kofferraum (hat er ja wirklich) hat noch keine Handtasche drin! Deswegen glaub ich auch dass beim Leergewicht der Fahrer mit drin sein muss!

die 160kg können schon richtig sein! Beim ProbeII z.B. ist eine max. Zuladung von 90kg eingetragen - das nenn ich ein wirklichen Witz!

Zum Leergewicht:

normalerweise ist es richtig wenn:

1. inkl. aller Flüssigkieten

2. in Grundausstattung

3. + 1 Person ca. 75kg

Leergewicht + mögl. Passagiere + Zuladung = zul. Gesamtgweicht

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

porsche ist bei seinen gewichtsangaben etwas gründlicher .....

.... vieleicht hilft das ja weiter....

---------------------------------------------------------------

Gewichte Schaltgetriebe Tiptronic S

 

Leergewicht nach DIN 1.370 kg

 

Leegewicht nach EG-Richtlinie* 1.445 kg

Zul. Gesamtgewicht 1.790 kg

----

* Nach EG-Norm gilt das Leergewicht für Fahrzeuge in serienmäßiger Ausstattung.

Sonderausstattungen erhöhen den Wert. Im angegebenen Wert sind 68 kg für den

Fahrer und 7 kg für Gepäck berücksichtigt.

----------------------------------------------------------------

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was heißt LEERGEWICHT?' überführt.]

Wie war das?

Das im Schein genannte Gewicht ist inkl. halben Tank und 75kg Fahrer, glaub ich.

 

Grüße

§ 31c Überprüfung von Fahrzeuggewichten

Kann der Führer eines Fahrzeugs auf Verlangen einer zuständigen Person die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten und Gesamtgewichte nicht glaubhaft machen, so ist er verpflichtet, sie nach Weisung dieser Person auf einer Waage oder einem Achslastmesser (Radlastmesser) feststellen zu lassen. Nach der Wägung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Wägung zu erteilen. Die Kosten der Wägung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn ein zu beanstandendes Übergewicht festgestellt wird. Die prüfende Person kann von dem Führer des Fahrzeugs eine der Überlastung entsprechende Um- oder Entladung fordern; dieser Auflage hat der Fahrzeugführer nachzukommen; die Kosten hierfür hat der Halter zu tragen.

:eek:

§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1.

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2.

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3.

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

:cool:

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