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2 unterschiedliche Tempolimits für eine Fahrtrichtung

Themenstarteram 16. November 2011 um 8:48

Tach Gemeinde,

eine Frage zu folgender Situation:

Baustelle auf einer Autobahn. Tempolimit in der Baustelle 80 km/h. Am Ende der Baustelle wird das Tempolimit mit einem Schild komplett aufgehoben (Schild steht links und rechts der Fahrtrichtung). 2 Meter nach dem Schild kommt eine "dynamische Verkehrsregelanlage" die ein Tempolimit von 120 anzeigt.

Was gilt? Dürfen die Tempolimits so dicht hintereinander stehen?

Würde mich freuen, wenn einer der das wirklich weiß mal was dazu sagen könnte. Vermutungen und "glaube ich" gab es schon von Freunden und Kollegen genug. :-)

Gruß

Beste Antwort im Thema

Da gibt es eigentlich nichts falsch zu interpretieren: Es gilt die Anzeige der Verkehrsregelanlage. Das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" 2 m davor wäre natürlich sinnlos, wenn die Verkehrsregelanlage immer irgendein Tempolimit anzeigt. Sollte diese aber auch einmal nichts anzeigen, würde die Baustellenbegrenzung ohne Aufhebungsschild bis in alle Ewigkeit (bzw. bis zum nächsten anders lautenden Tempobegrenzungs- oder Aufhebungsschild) gelten.

In dem geschilderten Fall hatten die Baustellenschildersteller immerhin genug Grips, das Schild VOR die Regelanlage zu stellen, das habe ich auch schon anders gesehen...

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

80 Aufhebung genügt nicht, da war sicher noch nen LKW Überholverbot. Das muß man auch aufheben.

So wie beschrieben ist es doch die beste Lösung.

Außerdem wollen die "Schilderbrücke immer an" Vertreter doch gar kein Schild. Da die Schilderbrücke eh immer an ist.

Da haben wir doch des Rästels Lösung!

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Zeichen 282 nur das Tempolimit aufhebt. Es hebt aber auch sämtliche Überholverbote, Mindestgeschwindigkeiten und auch die Beschränkung auf max. 2,1m Breite auf der linken Spur auf.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

::::::::::::

 

Ach ja, mein Beitrag ist auch OT, schieb den doch gleich hinterher.

 

Danke sehr...:)

Wenn Du es wünschst - er hat dabei sogar Gesellschaft, damit es ihm nicht langweilig wird :).

 

 

Also bitte - das Thema nicht aus dem Auge verlieren

 

 

twindance

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

 

nur das Tempolimit aufhebt. Es hebt aber auch sämtliche Überholverbote, Mindestgeschwindigkeiten und auch die Beschränkung auf max. 2,1m Breite auf der linken Spur auf.

Logisch. Das kann man aber auch auf der wohl unmittelbar dahinter liegenden Schilderbrücke anzeigen.Nur schade, daß der TE sich nicht wieder mit näheren Ortsangaben gemeldet hat.

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

auch die Beschränkung auf max. 2,1m Breite auf der linken Spur auf.

Sowas gibt's? Ich dachte das wären immer 2m?

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

80 Aufhebung genügt nicht, da war sicher noch nen LKW Überholverbot. Das muß man auch aufheben.

So wie beschrieben ist es doch die beste Lösung.

Außerdem wollen die "Schilderbrücke immer an" Vertreter doch gar kein Schild. Da die Schilderbrücke eh immer an ist.

Da haben wir doch des Rästels Lösung!

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Zeichen 282 nur das Tempolimit aufhebt. Es hebt aber auch sämtliche Überholverbote, Mindestgeschwindigkeiten und auch die Beschränkung auf max. 2,1m Breite auf der linken Spur auf.

Hallo,

nicht ganz.

Zeichen 282 hebt sämtliche Streckenverbote auf. Die Breitenbeschränkung (Zeichen 264) ist aber kein Streckenverbot, sondern ein Vorschriftszeichen. Es ist nach passieren der Engstelle automatisch aufgelöst.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Dann noch mal gaaaanz langsam: Zeigt die Anlage immer was an ist das Schild Blödsinn, wenn die jedoch ab und zu aus ist gibt es Programme die ein " Aufhebung aller Streckenverbote " anzeigen.Wenn das da auch nicht der Fall ist ist das Schild natürlich sinnvoll. Also kommt es immer auf den Ort an.

Leider gibt es keine Verpflichtung, dass eine Schilderbrücke immer irgend etwas anzeigen muss. Ich empfinde "dunkle" Schilderbrücken häufig etwas mißverständlich, besonders dann, wenn die eine Schilderbrücke ein Limit anzeigt, die nächste aber dunkel ist. Ist die Brücke kaputt? Wurde das TL in der Zeit zwischen den Brücken aufgehoben? Sinnvoll wäre es, dass immer irgend eine Anzeige vorhanden sein muss, entweder ein TL oder eben die "Aufhebung aller Streckenverbote".

Hallo,

so muss es auch sein. Fällt eine Anzeige aus und ist dunkel, ist das Tempolimit dadurch nicht aufgehoben.

Anderes Beispiel:

Auf einer Landstraße ist außerorts ein Tempolimit von 70 km/h ausgeschildert, das irgendwann wieder aufgelöst wird. Jetzt passiert ein Unfall, wodurch das Schild für die Aufhebung des Tempolimits umgefahren wird. Da es ein paar Wochen dauert, bis da ein neues Schild steht, gilt das Tempolimit von 70 km/h über den Standort des zerstörten Auflösungsschildes hinaus (da es ja fehlt).

 

Gruß,

diezge

Wieso dauert das ein paar Wochen?

Vielleicht wenn jeder zwar ins Lenkrad beißt aber lieber hier übern Staat schimpft statt mal anzurufen oder ne Mail zu schreiben?

Zumindest in meiner Gegend ist man für Hinweise dankbar und das wird auch schnell erledigt.

Und nicht oft vorbeifahren ist kein Argument - wer da nicht öfters vorbeifährt den interessiert das nicht, der weiß vielleicht gar nicht, daß da 70 eigentlich aufgehoben wird.

 

 

Und nein, die Brücke reicht nicht. Außer es ist eine die gleichzeitig LKW Überholverbot aufheben und 120 anzeigen kann.

Da bin ich nicht so firm ob das möglich ist.

Aber da müßte extra die Programmierung wieder geändert werden.

 

Am einfachsten ist doch wirklich Komplettaufhebung der Baustelle und dann Schilderbrücke je nach Tageszeit nichts oder 120 oder 80 Staugefahr.

Hallo,

zu der Beschilderung der Baustelle.

Baustelle ist vorbei, es kommt das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote". 2 m später kommt die Schilderbrücke.

Wenn sie 120 km/h anzeigt, dann gilt rein theoretisch ab dem Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" für zwei Meter die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Da wir ja aber alle vorausschauend fahren und die Brücke mit 120 km/h schon von weitem sehen, beschleunigen wir ja auch auf 120 km/h.

Wenn die Schilderbrücke auch "Aufhebung aller Streckenverbote" anzeigt, dann ist es halt doppelt gemoppelt. Ja und? Ist ja nur vorübergehend. Der Baustellenarbeiter macht sich mit Sicherheit keine Gedanken, ob das Schild da sinnvoll ist oder nicht: "Meine Cheffe hate gesagt iche mussen diese Schilde da aufstelle. Wenn Cheffe sage, ich mache, sonst mecker von Cheffe."

 

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Wenn Cheffe sage, ich mache, sonst mecker von Cheffe."

Endlich einer der die Hintergründe verstanden hat :p

Ansonsten: Passt doch, wo ist das Problem? Baustellenbegrenzungen (Alle!) aufgehoben, die Schilderbrücke legt dann bei Bedarf für die weitere Strecke Begrenzungen fest. :confused:

Mal was sinnvolles und auch wieder nicht gut?!?

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