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2 unterschiedliche Tempolimits für eine Fahrtrichtung

Themenstarteram 16. November 2011 um 8:48

Tach Gemeinde,

eine Frage zu folgender Situation:

Baustelle auf einer Autobahn. Tempolimit in der Baustelle 80 km/h. Am Ende der Baustelle wird das Tempolimit mit einem Schild komplett aufgehoben (Schild steht links und rechts der Fahrtrichtung). 2 Meter nach dem Schild kommt eine "dynamische Verkehrsregelanlage" die ein Tempolimit von 120 anzeigt.

Was gilt? Dürfen die Tempolimits so dicht hintereinander stehen?

Würde mich freuen, wenn einer der das wirklich weiß mal was dazu sagen könnte. Vermutungen und "glaube ich" gab es schon von Freunden und Kollegen genug. :-)

Gruß

Beste Antwort im Thema

Da gibt es eigentlich nichts falsch zu interpretieren: Es gilt die Anzeige der Verkehrsregelanlage. Das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" 2 m davor wäre natürlich sinnlos, wenn die Verkehrsregelanlage immer irgendein Tempolimit anzeigt. Sollte diese aber auch einmal nichts anzeigen, würde die Baustellenbegrenzung ohne Aufhebungsschild bis in alle Ewigkeit (bzw. bis zum nächsten anders lautenden Tempobegrenzungs- oder Aufhebungsschild) gelten.

In dem geschilderten Fall hatten die Baustellenschildersteller immerhin genug Grips, das Schild VOR die Regelanlage zu stellen, das habe ich auch schon anders gesehen...

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Logisch dürfen die das, es gibt keine Vorschrift die das verhindert.Dieser Blödsinn verursacht bei mir auch immer Lachkrämpfe :rolleyes:

Da gibt es eigentlich nichts falsch zu interpretieren: Es gilt die Anzeige der Verkehrsregelanlage. Das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" 2 m davor wäre natürlich sinnlos, wenn die Verkehrsregelanlage immer irgendein Tempolimit anzeigt. Sollte diese aber auch einmal nichts anzeigen, würde die Baustellenbegrenzung ohne Aufhebungsschild bis in alle Ewigkeit (bzw. bis zum nächsten anders lautenden Tempobegrenzungs- oder Aufhebungsschild) gelten.

In dem geschilderten Fall hatten die Baustellenschildersteller immerhin genug Grips, das Schild VOR die Regelanlage zu stellen, das habe ich auch schon anders gesehen...

120 per Schilderbrücke gilt.

Wäre die Schilderbrücke nicht eingeschaltet wärs "unbegrenzt".

Und wieso Blödsinn?

Ist doch eine gute und logische Lösung.

Alternativ könnte man gleich komplett mit 120 beschildern und die Brücke abbauen. :D

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und wieso Blödsinn?

Ist doch eine gute und logische Lösung.

Blödsinn kann ich in diesem geschilderten Fall auch nicht erkennen, den sieht man öfter bei Baustellenbeschilderungen auf Landstraßen, wenn diese Beschilderung nicht von speziell dafür ausgebildeten Fachkräften gestellt wird, wie dies auf der AB meist der Fall ist. Ein Klassiker ist hier z.B. ein Baustellen-Tempolimit aufzustellen, ohne die fest installierten Tempolimitschilder abzudecken...

Ja, so ein 60 dann 40 und dann kommt für die Einmündung 70 und nach der Einmündung 40

Baustelle geht über die Einmündung hinaus.

Vergessen das 70 abzudecken. :D

 

Aber hier ist das kein Problem.

Unbegrenzt wenn Schilderbrücke nicht an.

Wenn Schilderbrücke an - Schilderbrücke gilt.

 

 

Insider:

Kennst du die "km" Limitschilder?

Oder "km" Aufhebungsschilder? :D

Oder handbemalte Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art".

Klar ist das Blödsinn.Wozu hebe ich die Geschwindkeitsbegrenzung auf wenn drei Meter weiter eine neue mit z.b. 120 kommt. Baustelle gilt 80, danach 120, dafür brauche ich kein Aufhebungsschild.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Klar ist das Blödsinn.Wozu hebe ich die Geschwindkeitsbegrenzung auf wenn drei Meter weiter eine neue mit z.b. 120 kommt. Baustelle gilt 80, danach 120, dafür brauche ich kein Aufhebungsschild.

Hast Du den Passus

Zitat:

2 Meter nach dem Schild kommt eine "dynamische Verkehrsregelanlage"

nicht gelesen oder nicht begriffen ? Es geht eben darum, dass diese Verkehrsregelanlage auch mal gar nichts anzeigen kann und dann macht das Aufhebungsschild natürlich Sinn.

Natürlich gilt das zuletzt passierte Schild (vor allem wenn selbiges das niedrigere Tempo zeigt ^^).

Solche Konstruktionen kommen wohl dadurch zu Stande, dass die Baustellentypies und die Schilderbrückentypies nix mit einander zu tun haben und es iwo ne Verwaltungsvorschrift gibt, die besagt, dass das Baustellenlimit aufgehoben werden muss. Da die Bausteller nicht garantieren können dass die Schilderbrücke was anzeigt... etc.

Niemand hat behauptet, Regeln müssten sinnvoll sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

"dynamische Verkehrsregelanlage"

In der Regel zeigen diese Dinger immer was an, jedenfalls bei uns im Pott.Also pauschal geht da auch nichts.Wäe mal interessant zu erfahren, wo das denn war.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

In der Regel zeigen diese Dinger immerwas an, jedenfalls bei uns im Pott.Also pauschal geht da auch nichts.Wäe mal interessant zu erfahren, wo das denn war.

Dann fahr mal zu verkehrsschwachen Zeiten über die A5 an Frankfurt vorbei, da sind die dynamischen Schilderbrücken meist dunkel.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Niemand hat behauptet, Regeln müssten sinnvoll sein.

Und was genau ist daran jetzt nicht sinnvoll?

Wäre die Anzeige mal aus würde dort 80 gelten obwohl die Baustelle schon zu Ende ist.

Undi so Fähnchen wie du, würden dann als erstes hier rumjammern, wie blöd die Schildchenaufsteller doch sind.

Selbst wenn sie in aller Regel was anzeigen, darf sich der Baustellenbetreiber aber nicht drauf verlassen. Das hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun, sondern mit Rechtssicherheit.

@zille

Wenn du iwen anderen ansprichst, dann zitiere dafür doch bitte nicht meine Posts. Das schafft nur Verwirrung.

Dann noch mal gaaaanz langsam: Zeigt die Anlage immer was an ist das Schild Blödsinn, wenn die jedoch ab und zu aus ist gibt es Programme die ein " Aufhebung aller Streckenverbote " anzeigen.Wenn das da auch nicht der Fall ist ist das Schild natürlich sinnvoll. Also kommt es immer auf den Ort an.

am 16. November 2011 um 11:38

Ich find das völlig eindeutig. Schilderbrücke gilt, falls eingeschaltet. Ansonsten gilt unbegrenzt.

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