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2.7TDI Quattro Avant Barracuda T6 19 Zoll

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 30. Januar 2017 um 9:11

Hallo Zusammen,

erstmal Daten zu meinem Auto: Audi A6 4F 2.7TDI Quattro Avant Baujahr 2009

und nun zu der Frage

Ich habe vor mir folgende Felgen zu kaufen Barracuda T6 8,5x19 ET48. Ich bin mir aber nicht ganz sicher welche Reifen ich mit diesen Felgen fahren darf.

Laut Gutachten kann ich entweder 245/35R19 93Y oder 255/35R19 fahren. Mein Auto hat eine maximale Achsenlast von 1290kg und ich denke 245/35R19 93Y kriege ich wahrscheinlich nicht eingetragen, da sie bis max 650kg zugelassen sind.

Bei 255/35R19 ist kein Traglastindex angegeben aber eine Auflage (51G).

Zitat:

"51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den

Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der

EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der

Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen

des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten."

Ich habe in meine Übereinstimmungsbescheinigung nachgeschaut, aber leider fehlt diese Reifenkombination.

Kriege ich diese Felgen mit den Reifen 255/35R19 96Y eingetragen?

 

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18 Antworten

Frage doch beim TÜV nach, dann hast du die Antwort aus erster Hand. Wahrscheinlich hat der Wagen kein S line und wurde ohne 19" bestellt, deshalb auch kein Eintrag im CoC betreffs der 255er. Bleibt der Weg der Einzelabnahme.

255-35/19 mit 96Y sieht bei mir in den Papieren.

Warum wird das Reifen & Felgen Forum für solche Fragen nicht genutzt ?

Bei den 245ern steht doch die Auflage 5HA: bis Achslast 1300kg. Warum sollte das nicht funktionieren?

Ich gehe nicht davon aus, dass die 1290kg von der HA kommen und ggf. wegen AHK noch erhöht werden müssen. :D

Die 255er gehen auch, aber es bleibt halt die Frage, ob der Tacho genug Toleranz in diese Richtung hat. Sonst musst Du den Tacho umcodieren und verlierst ggf. andere Reifengrößen.

Grüße

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 12:04

Zitat:

@alanblack schrieb am 30. Januar 2017 um 11:18:26 Uhr:

Bei den 245ern steht doch die Auflage 5HA: bis Achslast 1300kg. Warum sollte das nicht funktionieren?

Ich gehe nicht davon aus, dass die 1290kg von der HA kommen und ggf. wegen AHK noch erhöht werden müssen. :D

Die 255er gehen auch, aber es bleibt halt die Frage, ob der Tacho genug Toleranz in diese Richtung hat. Sonst musst Du den Tacho umcodieren und verlierst ggf. andere Reifengrößen.

Grüße

Die maximale Traglast vorne als auch hinten ist 1290kg. Theoretisch sollten die 245/35 93Y passen aber soweit ich weiss addiert TÜV noch Toleranzen und dann passt es nicht meht.

Was hat eigentlich Reifenbreite mit dem Tacho zu tun?

Zitat:

@Cikin schrieb am 30. Januar 2017 um 13:04:10 Uhr:

Die maximale Traglast vorne als auch hinten ist 1290kg. Theoretisch sollten die 245/35 93Y passen aber soweit ich weiss addiert TÜV noch Toleranzen und dann passt es nicht meht.

Was hat eigentlich Reifenbreite mit dem Tacho zu tun?

Achslast auch hinten 1290kg? Dann musst Du klären, ob Du auch die Erhöhung wegen einer AHK im Fahrzeugschein stehen hast. Wenn, dann geht es wohl nicht mit den 245ern. Sonstige Toleranzen gibt es nicht. Oder, wenn Du keine AHK am Auto hast, kannst Du sie evtl. aus den Papieren austragen lassen. TÜV fragen!

Die Reifenbreite alleine hat nix mit dem Tacho zu tun. Da aber die 35 in der Reifengröße eine Prozentangabe der Breite ist, spielt die Breite hier wieder eine Rolle.

Denn:

245/35R19 ist 245mm X 35% + 19inch = 568,35mm im Durchmesser

255/35R19 ist 255mm X 35% + 19inch = 571,85mm im Durchmesser

(die Rechnung ist etwas anders, das Prinzip stimmt aber)

Also ist der 255er größer. Da die Größe aber nur innerhalb einer recht kleinen Toleranz liegen darf, muss die Einhaltung ggf. geprüft werden. Sprich: geht der Tacho immer noch richtig genug?

Grüße

Bei mir stehen auch nur 1290kg drin trotz originaler AHK !

Gib doch mal "Barrakuda" in die sufu und du wirst erschlagen mit Beiträgen....

Ist doch immer wieder das selbe elend hier...

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 12:47

ja, ich habe eine Erhöhung der Achslast wegen Anhängerkuplung auf 1340kg vorne und hinten.

D.h. mir bleiben nur 255/35 96Y per Einzelabnahme einzutragen?

Zitat:

@Cikin schrieb am 30. Januar 2017 um 13:47:15 Uhr:

ja, ich habe eine Erhöhung der Achslast wegen Anhängerkuplung auf 1340kg vorne und hinten.

D.h. mir bleiben nur 255/35 96Y per Einzelabnahme einzutragen?

Korrekt! Vielleicht kannst Du vorher irgendwoher Räder in 255/35R19 leihen, die auf Deinen A6 passen und damit mal eine Probefahrt mit GPS machen, damit Du weißt, ob der Tacho noch passt.

Grüße

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 13:03

Zitat:

@alanblack schrieb am 30. Januar 2017 um 13:53:55 Uhr:

Zitat:

@Cikin schrieb am 30. Januar 2017 um 13:47:15 Uhr:

ja, ich habe eine Erhöhung der Achslast wegen Anhängerkuplung auf 1340kg vorne und hinten.

D.h. mir bleiben nur 255/35 96Y per Einzelabnahme einzutragen?

Korrekt! Vielleicht kannst Du vorher irgendwoher Räder in 255/35R19 leihen, die auf Deinen A6 passen und damit mal eine Probefahrt mit GPS machen, damit Du weißt, ob der Tacho noch passt.

Grüße

Mein Bruder fährt A6 4F aber kein Quattro und er hat seine Felgen 255/35R19 96Y sogar mit ET35 problemlos eingetragen. Er meintre der TÜV-Prüfer hat ein Auge zugedrück, weil eigentlich sollte er bördeln. Am Tacho hat er definitiv nichts gemacht.

Was genau wird bei der Einzelabnahme kontrolliert? Auf was muss ich achten? Welche Voraussetzungen müssen für die erfolreiche Einzelabnahme erfüllt werden?

 

Also,

wenn die im Gutachten aufgeführten Reifengrößen verwendet werden und alle Auflagen eingehalten sind darfst du nur die 245/35R19 93Y fahren.

Die anderen beiden Größen sind lt. Gutachten (für Dein Fz. zunächst unzulässig).

Folgende Bemerkungen:

1. Die erhöhte Achslast beim Anhängerbetrieb bezieht sich ausschließlich auf die Hinterachse (und nicht wie hier dargestellt vorne und hinten)

2. steht in der EG-Richtlinie 92/23/EWG

Zitat:

Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,

kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung

wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten

werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h

beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird.

Und genau das ist ja der Fall, wenn du einen Anhänger mit dem Fz. verbindest. Somit sind für den Fall dann auch 1495kg Achslast zulässig.

Damit ist geklärt, ja du musst/kannst den Reifen 245/35R19 93Y fahren. :)

255/35R19 bedarf ansonsten einer Einzelabnahme.

MfG

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. Januar 2017 um 14:14:56 Uhr:

2. steht in der EG-Richtlinie 92/23/EWG

Die kannte ich noch nicht. Danke!

Grüße

Zitat:

@alanblack schrieb am 30. Januar 2017 um 13:53:55 Uhr:

Zitat:

@Cikin schrieb am 30. Januar 2017 um 13:47:15 Uhr:

ja, ich habe eine Erhöhung der Achslast wegen Anhängerkuplung auf 1340kg vorne und hinten.

D.h. mir bleiben nur 255/35 96Y per Einzelabnahme einzutragen?

Korrekt! Vielleicht kannst Du vorher irgendwoher Räder in 255/35R19 leihen, die auf Deinen A6 passen und damit mal eine Probefahrt mit GPS machen, damit Du weißt, ob der Tacho noch passt.

Grüße

Was hast du denn dauernd mit deiner Tachoangleichung!? Wenn das notwendig wäre, dann würde es im Gutachten stehen.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 30. Januar 2017 um 14:48:05 Uhr:

Was hast du denn dauernd mit deiner Tachoangleichung!? Wenn das notwendig wäre, dann würde es im Gutachten stehen.

Weil die A6, bei denen die 255/35R19 schon in den COC-Daten stehen (z.B. der von Senti) eine andere Reifennenngröße haben und damit der Tacho anders codiert ist. Im Fall des TE müsste sich der aaS sowohl die Freigängigkeit als auch die Tachoabweichung ansehen.

Grüße

Zitat:

@alanblack schrieb am 30. Januar 2017 um 14:59:12 Uhr:

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 30. Januar 2017 um 14:48:05 Uhr:

Was hast du denn dauernd mit deiner Tachoangleichung!? Wenn das notwendig wäre, dann würde es im Gutachten stehen.

Weil die A6, bei denen die 255/35R19 schon in den COC-Daten stehen (z.B. der von Senti) eine andere Reifennenngröße haben und damit der Tacho anders codiert ist. Im Fall des TE müsste sich der aaS sowohl die Freigängigkeit als auch die Tachoabweichung ansehen.

Grüße

Das stimmt so nicht.

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