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17-zoll Felgen 8T0 071 497 H2 mit 225/R17 M+S auf S5

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 21. März 2016 um 16:37

Hallo zusammen,

es ist fast geschafft - der 3.0 TDI Quattro bekommt das Bremsenupdate auf S5.

Hatte gerade ein Telefonat - es soll evtl. Probleme geben mit der Eintragung bei

der o.g Rad/Reifenkombi (225/R17 auf 8T0 071 497 H2) = 7,5Jx17 ET28.

Die Freigängigkeit ist vorhanden - in der Nachbarschaft steht ein A4 Allroad mit

genau dieser Kombi und der S5-Anlage.

Warum soll das nicht auch beim A5 funktionieren ? Traglast erhöht sich nicht und

Freigängigkeit ist vorhanden...

Gibt es jemanden der 17" auf dem S5 fährt ? Gab es diese Kombi ab Werk ?

Über sachdienliche Auskünfte wäre ich sehr froh.

 

Gruß Ricky

A517winterwheel
Beste Antwort im Thema
am 22. März 2016 um 15:05

Zitat:

@Q5toto schrieb am 22. März 2016 um 15:40:47 Uhr:

Müssen mus schonmal garnix. Was ist denn mit dir los?

Wenn du gern Ohne BE rumfährst dann nur zu, es soll Leute geben die möchten das nicht und alles Legal haben. Nur weil auf den Teilen Audi drauf steht heißt das nicht das solche Umbauten ohne TÜV Abnahmen durchgeführt werden dürfen. Auch wenn es den gleichen Typ (Facelift) mit der Bremse gibt, hat der zu 100% eine anders gestaltete BE in der auch die Bremsanlage enthalten ist.

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Themenstarteram 22. März 2016 um 15:11

@mounty65 - so sehe ich das auch. Ich kutschiere meine kleine Tochter jede Woche mehrere hundert Kilometer hin und her. Ich kann und will niemanden in Gefahr bringen, man hat schließlich nicht nur die Verantwortung für sich selbst.

Ach und dein Auto wir sicherer oder besser weil du ein halb legalen Zettel von dem tüv Beamten bekommen hast. ;)

am 23. März 2016 um 18:19

Zitat:

@Q5toto schrieb am 22. März 2016 um 16:55:18 Uhr:

Ach und dein Auto wir sicherer oder besser weil du ein halb legalen Zettel von dem tüv Beamten bekommen hast. ;)

Jeder Normalsterbliche geht davon aus das er sich auf die Prüfung des TÜV/DEKRA Prüfers verlassen kann. Im allgemeinen haben die mehr Sachverstand als so manch anderer ;-)

Also wie kommst du auf nen Halb Legalen Zettel? Mein Prüfer z.b hätte mir den Umbau der Bremse nur vorn nicht Abgenommen, er hat VA und HA verlangt.

Der Tüv darf solche Umbauten mit original Teilen nur mit Freigabe des Herstellers eintragen. Sonst Garnicht. Und der Fahrzeughersteller wird dir für sowas keine Freigabe geben. Deswegen die Aussagen von mir mit halb legal.

Und das man sich auf die Richtigkeit ein Prüfung verlassen kann darauf verlässt sich halt nur der normal sterbliche... :D

Ich zeig dir hier nochmal mein Eintragung in den alten Bundesländern bei der GTÜ. Und ich habe keine Beziehungen spielen lassen oder versuch ilegal etwas zu ereichen. Ich habe nur bei der hauptuntersuchung gefragt ob eine Eintragung möglich wär. Und ich denke auch der normal sterbliche wird Diskrepanzen zwischen dem erlaubten und dem möglichen erkennen.

Ich möcht für soetwas hier auch auf keinenfall Werbung machen ich möchte nur dem normal sterblichen auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Denn nur weil ein Tüvbeamte sein Segen gegeben hat, heist das noch Lage nicht das alles auch 100% ok ist. Ein Tüv Beamter ist auch nur ein Mensch und kann Fehler machen. Ob sie für einen selber nur besser oder schlechter sind, das sei dahin gestellt...

Einen schönen Abend noch...

Image

Zitat:

@Q5toto schrieb am 24. März 2016 um 00:36:05 Uhr:

Der Tüv darf solche Umbauten mit original Teilen nur mit Freigabe des Herstellers eintragen. Sonst Garnicht. Und der Fahrzeughersteller wird dir für sowas keine Freigabe geben. Deswegen die Aussagen von mir mit halb legal.

Und das man sich auf die Richtigkeit ein Prüfung verlassen kann darauf verlässt sich halt nur der normal sterbliche... :D

Ich zeig dir hier nochmal mein Eintragung in den alten Bundesländern bei der GTÜ. Und ich habe keine Beziehungen spielen lassen oder versuch ilegal etwas zu ereichen. Ich habe nur bei der hauptuntersuchung gefragt ob eine Eintragung möglich wär. Und ich denke auch der normal sterbliche wird Diskrepanzen zwischen dem erlaubten und dem möglichen erkennen.

Ich möcht für soetwas hier auch auf keinenfall Werbung machen ich möchte nur dem normal sterblichen auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Denn nur weil ein Tüvbeamte sein Segen gegeben hat, heist das noch Lage nicht das alles auch 100% ok ist. Ein Tüv Beamter ist auch nur ein Mensch und kann Fehler machen. Ob sie für einen selber nur besser oder schlechter sind, das sei dahin gestellt...

Einen schönen Abend noch...

Und genau da liegt bei Dir der Fehler, denn Deine Eintragung ist alles Andere als legal. Bei solchen Annahmen handelt es sich IMMER um Einzelabnahmen. Diese dürfen NUR aaS vornehmen und zwar ausschließlich bei TüV (alte Bundesländer) oder Dekra (neue Bundesländer).

Alle anderen Prüfer/Prüforganisationen sind da nicht befugt!

Ach...und wer das Märchen von der Freigabe des Herstellers glaubt, der kennt sich in der Tuningscene nicht wirklich aus.;)

am 24. März 2016 um 8:28

Zitat:

@Q5toto schrieb am 24. März 2016 um 00:36:05 Uhr:

Der Tüv darf solche Umbauten mit original Teilen nur mit Freigabe des Herstellers eintragen. Sonst Garnicht. Und der Fahrzeughersteller wird dir für sowas keine Freigabe geben. Deswegen die Aussagen von mir mit halb legal.

Und das man sich auf die Richtigkeit ein Prüfung verlassen kann darauf verlässt sich halt nur der normal sterbliche... :D

Seid wann das denn? Meine Bremsenumbauten mit originalteilen wurden bislang alle nach eingehender Prüfung welche Teile verwendet wurden und von welchen Modell sie stammen ohne Freigabe von Audi ordnungsgemäß abgenommen. Das waren 0 halblegale Eintragungen und schon gar keine Völlig Illegale Eintragung wie deine die das Papier nicht wert ist weil die GTÜ so etwas gar nicht abnehmen darf.

Es gibt gewisse Ermessensspielräume die der Prüfer (Amtlich Anerkannter Sachverständiger) hat und diese muss er dann nach der Prüfung inzwischen gegenüber seinen Vorgesetzten bzw seiner Prüforganisation rechtfertigen und belegen, der kann da nix mehr nach Lust und Laune eintragen, die Zeiten sind schon länger vorbei.

Ich befasse mich seid 2003 mit solchen Umbauten und habe da schon so den einen oder anderen bei verschiedenen Prüfstellen abnehmen lassen und es gibt sogar ab und an auch Freigaben von Audi, auch wenn es sich da nur um ältere Modelle wie A4/B5 von 1998 ging. Man darf sich halt nicht an die offizielle Kundenbetreuungs Hotline wenden.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 22. März 2016 um 15:18:50 Uhr:

Zitat:

@nashorn57 schrieb am 21. März 2016 um 22:43:58 Uhr:

 

S5 gab's auch mit 17 Zoll Winterräder. Aber ist unerheblich, S4Avant hat ja schon die richtige Antwort gegeben.

Wer bitte klickt bei dieser Aussage den "Danke-Button"?

Es gab ab Werk beim S5 noch nie die Option 17", auch nicht als Winterrad.

In allen Katalogen, Fahrzeugscheinen und COC-Papieren ab 2008 bis heute,

ist 18" die Mindestgröße.

Zur TÜV Frage:

Ein Umbau auf eine andere Bremsanlage muss Eingetragen werden.

(auch bei Verwendung von Originalteilen)

Leider falsch: Es gab den S5 mit 17" Winterreifen 225/50 R17 V; zumindest in der Schweiz.

Zitat:

@mounty65 schrieb am 24. März 2016 um 09:28:25 Uhr:

Zitat:

@Q5toto schrieb am 24. März 2016 um 00:36:05 Uhr:

Der Tüv darf solche Umbauten mit original Teilen nur mit Freigabe des Herstellers eintragen. Sonst Garnicht. Und der Fahrzeughersteller wird dir für sowas keine Freigabe geben. Deswegen die Aussagen von mir mit halb legal.

Und das man sich auf die Richtigkeit ein Prüfung verlassen kann darauf verlässt sich halt nur der normal sterbliche... :D

Seid wann das denn? Meine Bremsenumbauten mit originalteilen wurden bislang alle nach eingehender Prüfung welche Teile verwendet wurden und von welchen Modell sie stammen ohne Freigabe von Audi ordnungsgemäß abgenommen. Das waren 0 halblegale Eintragungen und schon gar keine Völlig Illegale Eintragung wie deine die das Papier nicht wert ist weil die GTÜ so etwas gar nicht abnehmen darf.

Wie ich es bereits gesagt habe ich hab bei der HU nur danach gefragt und er hat es gratis mit gemacht. Und zweitens wenn ich es jetzt in meine zulassungs Bescheinigung schreiben lasse erkennt man doch auch nicht mehr das es von der GTÜ kamm. Und nochmal ich möchte es hier nicht schön reden !!! Ich wollte nur zeigen das nicht alles schwarz oder weiß ist.

Und jetzt nochmal durch die oder eine andere Eintragung wird das Fahrzeug nicht sicherer oder besser. Durch die Eintragung verändert sich garnix. Denn wenn man es schon am Wagen montiert hat ist es ja eigentlich schon zu spät.

Und auch nicht alles was ein tüv Beamter zu Papier bringt ist im grünen Bereich da könnte ich auch genügend Beispiele bringen, aber das soll jetzt erstmal reichen.

Zitat:

@Q5toto schrieb am 25. März 2016 um 07:02:10 Uhr:

Zitat:

@mounty65 schrieb am 24. März 2016 um 09:28:25 Uhr:

 

Seid wann das denn? Meine Bremsenumbauten mit originalteilen wurden bislang alle nach eingehender Prüfung welche Teile verwendet wurden und von welchen Modell sie stammen ohne Freigabe von Audi ordnungsgemäß abgenommen. Das waren 0 halblegale Eintragungen und schon gar keine Völlig Illegale Eintragung wie deine die das Papier nicht wert ist weil die GTÜ so etwas gar nicht abnehmen darf.

Wie ich es bereits gesagt habe ich hab bei der HU nur danach gefragt und er hat es gratis mit gemacht. Und zweitens wenn ich es jetzt in meine zulassungs Bescheinigung schreiben lasse erkennt man doch auch nicht mehr das es von der GTÜ kamm. Und nochmal ich möchte es hier nicht schön reden !!! Ich wollte nur zeigen das nicht alles schwarz oder weiß ist.

Und jetzt nochmal durch die oder eine andere Eintragung wird das Fahrzeug nicht sicherer oder besser. Durch die Eintragung verändert sich garnix. Denn wenn man es schon am Wagen montiert hat ist es ja eigentlich schon zu spät.

Und auch nicht alles was ein tüv Beamter zu Papier bringt ist im grünen Bereich da könnte ich auch genügend Beispiele bringen, aber das soll jetzt erstmal reichen.

Damit habeb der Prüfling und der Mensch bei der Zulassungsstelle nur ihre Inkompetenz bewiesen!

Der eine hätte es nicht prüfen dürfen und der andere hätte wissen müssen, das diese Art Sonderabnahme nicht bei GTÜ und Co gemacht werden dürfen und dein Zettel damit wertlos ist.

Somit bist Du nach wie vor vollkommen illegal unterwegs!

Zitat:

@Q5toto schrieb am 25. März 2016 um 07:02:10 Uhr:

 

Und zweitens wenn ich es jetzt in meine zulassungs Bescheinigung schreiben lasse erkennt man doch auch nicht mehr das es von der GTÜ kamm.

Es ist also noch nicht Eingetragen ? Jeder gescheite Verwaltungsangestellte in der Zulassungsstelle schickt Dich gleich wieder nach Hause ;)

Grundsätzlich gilt, Einzelabnahmen und darunter fällt die Abnahme einer Bremsanlage, dürfen NUR TÜV ( alte BL ) und DEKRA ( neue BL )

vornehmen. Das von der GTÜ erstellte "Gutachten zur Wiederherstellung der Betriebserlaubnis" ist nichts wert - sprich, zum Popo abwischen. Dementsprechend ist auch eine mögliche Eintragung durch einen "überlasteten" Angestellten in der Zulassungsstelle, der den GTÜ Stempel "übersieht", Null und Nichtig. Das Fahrzeug bleibt rechtlich ohne BE - auch wenn die Bremsanlage dann im Schein steht.

Ich hab das auch nicht eintragen lasen. Der Zettel ist weg geheftet und gut ist.

Ich fahr seit über 20 Jahren und weit über 1,5 Millionen km ohne Eintragungen. Dutzende Unfälle gehabt (bleibt bei den Gefahren km auch nicht aus) natürlich noch nie einen verursacht!!! Wurde noch nie angehalten und es wird auch nie passieren da Otto normal an meinen Fahrzeugen niemals die Abweichung zum Original erkennen wird. ;) meine Fahrzeuge sehen auf den ersten Blick absolut Original aus. Und das von Anfang an... An meinem Fahrzeugen wird man auch kein ATU Tuning oder zubehör Teile oder felgen finden. Wie bei so manchen hier.

Aber jetzt ist gut wir leben in einem freien Land jeder kann tun und machen was er möchte man mus halt nur mit den Konsequenzen rechnen wenn man illegale Sachen macht!!! Und das mache ich nicht. Mein Moto ist was ich ggf eingetragen bekomme damit kann ich auch so rum fahren.

Las uns mal zurück zum Thema kommen. Hier geht es kaum 17" felgen in Verbindung mit einer originalen S5 Bremse wo einer hier sagt im Ausland gibt es das serienmäßig... Und andere nicht. Was stimmt nun? Das es passt sind wir uns ja einig. ;)

Manche sind einfach unbelehrbar! :rolleyes::mad:

@Q5toto

... na dann, auf das Dich dein ( Dussel ) Glück nie verlassen werde !

@Q5toto Mein erstes Fahrzeug wurde aufgrund einer Unfallverwicklung mit Personenschaden noch am Unfallort sichergestellt und direkt für ein verkehrstechnisches Gutachten fort gebracht. Der Wagen war absolut fahrbereit, aber die Unfallsituation veranlasste die Polizei zu dieser Maßnahme. Da hast Du keine Chance, noch irgendetwas zu retten. Ich hatte auch sicherheitsrelevante Modifikationen an dem Fahrzeug (Räder, Fahrwerk), jedoch allesamt begutachtet, abgenommen und eingetragen.

Nach drei Tagen durfte ich das Fahrzeug wieder abholen. Sollte bei so etwas eine technische Ungereimtheit in Richtung mangelnde Verkehrstauglichkeit auftreten, wirst Du erst mal mindestens ohne Versicherungsleistung unterwegs sein, die Du Dir im Zweifel dann mühsam zivilrechtlich einklagen kannst. Wenn es unfallrelevant war, hast Du ggf. auch noch strafrechtliche Themen am Bein.

Long story short, es ist wie genau wie DottoreFranko gerade eben geschrieben hat ... vielleicht ist ja die Macht mit Dir.

Hi danke für den gut gemeinten Rat. Aber das hatte ich auch schon zweimal. Noch keine Probleme gehabt. es ist egal ob legale Umbauten eingetragen sind oder nicht. Kommt auf das gleiche raus.

Ich kann nur wieder betonen nur ilegale Änderungen machen da probleme. Und sowas mache ich nicht.

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