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100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen

Themenstarteram 20. März 2012 um 7:21

Hallo,

welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?

Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2012 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Spielstephan

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

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Worauf sich die 3,5T, die ja offensichtlich in der COC standen, nun tatsächlich bezogen hatten, möchtest du anscheinend nicht verraten...

am 21. April 2015 um 9:07

Zitat:

Der Eintrag im COC bezog sich das aber auf die Führerscheinklasse. Der Mondeo durfte 1,8 t ziehen + Leergewicht war man sofort über die 3,5 t.

Das ist natürlich nicht so. Das ist schlicht einfach die zul. Gesamtmasse des Gespanns, welche durchaus (beim Mondeo häufig oder immer. Bemüht mal in Campingforen die SuFu mit "Mondeo" UND "zul. Gespannmasse") niedriger als die Summe aus zul. Gesamtmasse des PKW und zul. Anhängelast sein kann. Wäre das nicht so, müsste man das nicht angeben (vielleicht doch, denn rechnen wird ja nicht mehr gelehrt und lesen auch nur sehr bedingt).

Ist das ne Ford-Macke?

Bei unserem Caddy ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (3601 kg) unter Ziffer 22 eingetragen und -oh Wunder- sie entspricht genau dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs (2251 kg) zzgl. der zulässigen Anhängelast (1350 kg).

am 21. April 2015 um 10:38

Zitat:

@PIPD black schrieb am 21. April 2015 um 12:34:56 Uhr:

Ist das ne Ford-Macke?

Weiß ich nicht. Bei meinem Fahrzeug aus dem VW Konzern ist das auch einfach die Summe. Habe in den Foren viel über diese Einschränkung beim Mondeo gelesen. Steht wohl auch irgendwo auf einem Schild an einer Säule oder sonst wo.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 21. April 2015 um 12:34:56 Uhr:

Ist das ne Ford-Macke?

Vor 10/15 Jahren hat das kaum jemand gewusst.

Und wenn dann so ein ominöser Eintrag vorhanden war, konnte keiner damit was anfangen

oder das wurde einfach ignoriert :D

Zitat:

@navec schrieb am 21. April 2015 um 10:30:32 Uhr:

Worauf sich die 3,5T, die ja offensichtlich in der COC standen, nun tatsächlich bezogen hatten, möchtest du anscheinend nicht verraten...

Hatte ich (und andere) bereits mehrfach geschrieben:

Zulässiges maximales Gesamtgewicht des Gespannes

ja, das haben wahrscheinlich alle, inkl. mir, schon vermutet...

Für dich zur Erinnerung, was du geschrieben hattest:

Zitat:

Bei meinem letzten Firmenwagen, einem Ford Mondeo Ghia Diesel, wurde aus dem COC ein Passus nur halb übernommen:

Zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes 3,5 to

Der Eintrag im COC bezog sich das aber auf die Führerscheinklasse. Der Mondeo durfte 1,8 t ziehen + Leergewicht war man sofort über die 3,5 t.

Habe ich aber (natürlich kostenpflichtig) ändern lassen können

1. hattest du behauptet, dass sich der Eintrag im COC auf die Führerscheinklasse bezog, was ja wahrscheinblich kompletter Unsinn ist.

2. ist, zumindest mir, immer noch nicht klar, welchen Fehler die Zulassungsstelle gemacht haben soll:

Wenn in der COC 3,5T zul. Gesamtgewicht des Gespanns drin steht, dann ist es eben so. Die Zulassungsstelle kann/darf diese Eintragung von sich aus normalerweise nicht ändern.

Dass die Rechnung: zul. Zug-FZ-Gesamtgewicht plus zul. Anhängelast keineswegs mit dem zul. Gespanngesamtgewicht identisch sein muss, dürfte eigentlich bekannt sein.

Zitat:

@navec schrieb am 21. April 2015 um 14:57:12 Uhr:

Dass die Rechnung: zul. Zug-FZ-Gesamtgewicht plus zul. Anhängelast keineswegs mit dem zul. Gespanngesamtgewicht identisch sein muss, dürfte eigentlich bekannt sein.

Nö. Mir is das neu untergekommen.

Und seit der Ablastung des zulässigen Gesamtgewichts des Caddy ist bzw. sind die angegebenen Gespanngewichte (für 8% und für 12%) unter Ziffer 22 sogar höher als die beiden Einzelgewichte, da die Zulassungsstelle die Werte nicht ändern konnte. Ist vom System wohl nicht vorgesehen. Der Prüfer hat es in die Prüfbescheinigung zwar aufgenommen, aber die Dame beim Amt konnte es definitiv nicht.

Ich führe die Bescheinigung nun mit.....wie auch alle anderen ABE.

Hallo navec,

geilst Du Dich jetzt an der Sache auf?

Kannst oder willst Du nicht verstehen das es sich einfach um einen Irrtum der Dame der Zulassungsstelle gehandelt hat, die in ihrer Unwissenheit einen falschen Eintrag vorgenommen hat?

So simpel und einfach war das alles. Fertig.

am 21. April 2015 um 20:59

Kann mir vielleicht mal kurz jemand sagen, wie ich den Anhänger von diesen 100km/h runter bekomme?

Einfach hinten diesen 100Kmh Aufkleber entfernen oder MUSS ich noch auf das Straßenverkehrsamt, damit die 100km/h im Schein auch geändert werden?

Wollte nächste Woche dann noch mal zum TÜV...

 

Danke

Hallo Junge24,

warum "runter bekommen" ?

Lass es so wie es ist und wenn der TÜV HU mippert einfach den Aufkleber überkleben oder, zur Not,

auch entfernen - fettich !

Servus,

bin eigentlich auch sehr zügig unterwegs, vor allem meistens Nachts. Wechsle aber meine Reifen spätestens nach 6 Jahren. Wenn ich auf den Rastplätzen manche Gespanne sehe, mit uralten und rissigen Reifen, noch dazu mit offensichtlichen Standschäden, dann wundern mich diverse Reifenplatzer auf den Urlaubsstrecken nicht mehr. Ein vorhandenes gutes Profil sagt über die Haltbarkeit eines WW-Reifen gar nichts aus. Aber nur zu, wenn man Abenteuerreisen sucht, dann kann man irgendwann mal seinen WW zusammenkehren, mit komischer Rechtwinkelansicht von Zugwagen und WW-Fahrgestell. Der Rest befindet sich ja auf der Fahrbahn für eine Ausrüstungs-Performance, oder im Kehreimer.

Aber für solche Geschichten fahr ich lieber mit guten Reifen mit entsprechendem Luftdruck, guter Beladungsorganisation und praxisgerechter Stützlast. Vor allem wenn ich mich schon auf mein Urlaubsziel freue, ohne vorhergehender Reue!

Aber manche scheinen unverwundbar und unsterblich zu sein.

Gruß

SurferHermann

@Junge24, ich würde einfach zu einem anderen TÜV fahren. Als komplette HU, nicht als Nachuntersuchung. In der Hoffnung, einen Prüfer zu bekommen, der den offensichtlichen Ermessensspielraum zu Deinen Gunsten interpretiert.

Ich kenne wiegesagt Fälle, in denen nur das Alter der Reifen moniert wurde, TÜV Plakette wurde mit 10 Jahre alten Reifen erteilt, 100 km/h musste nicht überklebt oder gar abgekratzt werden! Wieso auch, der Fahrer ist der Verantwortliche für die gefahrene Geschwindigkeit und die Einhaltung ihrer Voraussetzungen.

@NoGolf: Dein BMVBS Schreiben http://www.motor-talk.de/.../tempo-100-i207884174.html habe ich gesehen, dennoch vermisse ich in dieser Diskussion eine eindeutige Rechtsgrundlage dazu, da ein Schreiben IMHO nicht Gesetzesrang hat

am 22. April 2015 um 7:34

Zitat:

@Junge24 schrieb am 21. April 2015 um 22:59:48 Uhr:

Wollte nächste Woche dann noch mal zum TÜV...

Das Entfernen oder Überkleben des Aufklebers ändert gar nichts. Wenn du dir die 100...150 EUR für neue Reifen alle 6 Jahre nicht leisten kannst oder willst, dann lass den Eintrag halt beim Straßenverkehrsamt löschen (ca. 25 EUR).

Und wenn du es genau und verbindlich wissen willst, frage nicht (nur) in einem Forum, sondern rufe diejenigen an, welche die HU durchführen sollen, (bei Flatrate 0 EUR, ansonsten bis 0,50 EUR, mobil viel teurer).

Zitat:

@situ schrieb am 22. April 2015 um 09:34:01 Uhr:

Zitat:

@Junge24 schrieb am 21. April 2015 um 22:59:48 Uhr:

Wollte nächste Woche dann noch mal zum TÜV...

Das Entfernen oder Überkleben des Aufklebers ändert gar nichts. Wenn du dir die 100...150 EUR für neue Reifen alle 6 Jahre nicht leisten kannst oder willst, dann lass den Eintrag halt beim Straßenverkehrsamt löschen (ca. 25 EUR).

Eine nette Empfehlung, die mit keinerlei fundierten Aussagen belegt wurde.

Aber jeder entscheidet ja selbst, was er unternimmt

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