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100 kmh Anhänger max 6 Jahre alte Reifen

Themenstarteram 20. März 2012 um 7:21

Hallo,

welches ist das maximal zulässige Alter der Reifen, die ich 100 kmh fahren kann?

Der Gesetzgeber sagt max 6 Jahre, also sind 7 Jahre zu alt. Aber gehen zb. 6 Jahre+ 51 Kalenderwochen oder ist 6 jahre und 1 KW schon zu alt?

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2012 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Spielstephan

Ich habe gesucht, finde da aber keine Auslegungen oder etc.

Ich versuch es mal mit einem Beispiel: Eine Durchfahrt lasse eine Fahrzeugbreite bis 2,50 m zu.

Kommst du mit 2,51 m durch?

(Natürlich unterstellt, das ist genau geschrieben - wie in der Juristerei üblich - und nicht geschätzt).

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Hallo,

nein ich zweifle das Schreiben des BMV nicht an, aber dort steht:

Zitat:

Es ist richtig, dass im Rahmen der HU ... wegen zu alter Reifen .... keine Prüfplakette zugeteilt wurde,

soweit so gut.

Und weiter

Zitat:

Davon unbenommen sind .... bei Nichtvorhandensein der .... relevanten Tatbestände nur die "normalen" Geschwindigkeiten mit dem Gespann gefahren werden dürfen

Bezogen auf das Alter der Reifen heißt das zu "deutsch":

- Besitzt der Wohnwagen noch eine gültige HU, die Reifen sind aber schon zu alt, dann max. 80 km/h !

- bei fälliger HU wegen alter Reifen keine neue Plakette

- ohne HU keine Fahrt mehr, da Betriebserlaubnis erloschen

Genau so ist es ...

"Verfallen" die Reifen während der HU-Laufzeit, so darf nach dem Schreiben noch bis zur folgenden HU mit max. 80Km/h weitergefahren werden.

Sind die Reifen BEI der HU älter 6 Jahre kann (bzw. sollte nach BMVI) die Plakette verweigert werden.

Gruß

NoGolf

am 19. April 2015 um 5:12

Ich frage Morgen mal bei unserem Prüfern nach. Mal sehen, ob er da was schreiben muss und damit fahre ich dann aufs Straßenverkehrsamt und lasse auf 80km/h umschreiben. Vielleicht bekomme ich eine Plaktte, wo dann auf dem Prüfbericht vermerkt ist, dass ich, wegen des alters der Reifen nur noch 80Km/h fahren darf. Glaube aber nicht, dass das so geht.

Ich werde mich melden.

VG

Manuel

Zitat:

@Nogolf schrieb am 19. April 2015 um 04:23:27 Uhr:

Genau so ist es ...

"Verfallen" die Reifen während der HU-Laufzeit, so darf nach dem Schreiben noch bis zur folgenden HU mit max. 80Km/h weitergefahren werden.

Sind die Reifen BEI der HU älter 6 Jahre kann (bzw. sollte nach BMVI) die Plakette verweigert werden.

Gruß

NoGolf

Moin

wenn es so ist,

würde ein Überkleben oder durchstreichen des 100er Aufkleber ausreichen

Der Eintrag in den WoWa Papieren ist sowieso ab Werk vorhanden

Zitat:

@campingfriend schrieb am 19. April 2015 um 08:28:54 Uhr:

Moin

wenn es so ist,

würde ein Überkleben oder durchstreichen des 100er Aufkleber ausreichen

Der Eintrag in den WoWa Papieren ist sowieso ab Werk vorhanden

Das wäre aber ganz neu. Da steht nichts unter Punkt 22!!

Sollte stehen:

*FZ entspr. 9. Ausn. VO: Stoßdämpfer u. Stabilisierungseinrichtung*

Ein Eintrag ** max. 100 km/h ** (oder ähnlich) reicht nicht.

Außerdem muss eine amtlich abgestempelte 100km/h-Plakette angebracht sein.

am 19. April 2015 um 10:41

Es muss nicht ausgetragen werden. Die 100er Zulasung hängt an einigen Dingen für die der Fahrer selbst zuständig ist. Dazu gehört das Alter der Reifen. Wenn eine der Bedingungen nicht erfült ist, reicht es den 100km/h Aufkleber durchzustreichen, z.b. mit Klebebändern und eben langsamer zu fahren.

jo

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 19. April 2015 um 10:12:07 Uhr:

Zitat:

@campingfriend schrieb am 19. April 2015 um 08:28:54 Uhr:

Moin

wenn es so ist,

würde ein Überkleben oder durchstreichen des 100er Aufkleber ausreichen

Der Eintrag in den WoWa Papieren ist sowieso ab Werk vorhanden

Das wäre aber ganz neu. Da steht nichts unter Punkt 22!!

Sollte stehen:

*FZ entspr. 9. Ausn. VO: Stoßdämpfer u. Stabilisierungseinrichtung*

Ein Eintrag ** max. 100 km/h ** (oder ähnlich) reicht nicht.

Außerdem muss eine amtlich abgestempelte 100km/h-Plakette angebracht sein.

klar, der gesiegelte Aufkleber gehört dazu

Ich meinte nicht die Höchstgeschwindigkeit

Aber bei der Zulassung wurde der Text aus der CoC übernommen.

Da gab es nämlich eine Abweichung, die die Dame vom STVA erst nicht akzeptieren wollte

Da steht nix von den Details der Ausnahmeverordnung,

lediglich das der Zugwagen mind. 1700 kg Leergewicht haben muss

Hat sich wohl in diesem Jahr etwas geändert

Bis auf die Aufkleber( € 3,70) kostet es auch nichts mehr

NACHTRAG:

ich habe mal einen Ausschnitt angehängt

Unter Anmerkungen nur die 1. Zeile

alles andere sind nur Reifen und Felgenkombis

 

.

Fendtcoc

Zitat:

Da steht nix von den Details der Ausnahmeverordnung,

Muss auch nicht, da es ja einen Hinweis auf die Ausnahmeverordnung gibt, in der alle Details genannt sind.

Auch die Angabe des Mindestleergewichts wäre eigentlich unnötig.

Zitat:

@navec schrieb am 19. April 2015 um 19:10:19 Uhr:

 

Auch die Angabe des Mindestleergewichts wäre eigentlich unnötig.

Daran kann man leider die Unkenntnis der Damen und Herren in den Landratsämtern/ Zulassungsstellen und deren Auswüchse erkennen.

Bei meinem letzten Firmenwagen, einem Ford Mondeo Ghia Diesel, wurde aus dem COC ein Passus nur halb übernommen:

Zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes 3,5 to

Der Eintrag im COC bezog sich das aber auf die Führerscheinklasse. Der Mondeo durfte 1,8 t ziehen + Leergewicht war man sofort über die 3,5 t.

Habe ich aber (natürlich kostenpflichtig) ändern lassen können.

Ein Eintrag der sich auf die Führerscheinkasse bezieht, hat in der COC ohnehin nicht verloren und ich kann mir nicht vorstellen, dass Ford so etwas macht.

Kannst du das mal genau beschreiben, was dort passiert war bzw. wer dort was falsch gemacht hat?

Die Einträge für die 100km/h-Eignung bezüglich der 9.Ausnahmeverordnung macht, zumindest bei nachträglichen Feststellungen, zwar die Zulassungsstelle/Landratsamt, aber diese hält sich i.d.R. stoisch an genau den Text, den der TÜV-Prüfer in sein Gutachten hinein geschrieben hat.

Zitat:

@navec schrieb am 20. April 2015 um 09:47:25 Uhr:

Ein Eintrag der sich auf die Führerscheinkasse bezieht, hat in der COC ohnehin nicht verloren und ich kann mir nicht vorstellen, dass Ford so etwas macht.

Das mit den 3,5 t stand ganz unten auf der letzten Seite des COC als Bemerkungen/ Hinweis.

Kannst du das mal genau beschreiben, was dort passiert war bzw. wer dort was falsch gemacht hat?

Die Dame bei der Zulassungsstelle hatte diese "Bemerkung" einfach halblebig (erste Zeile) unter Punkt 22 in die Papiere des Mondeo eingetragen. Wurde später aufgrund meiner Reklamation wieder gelöscht.

Die Einträge für die 100km/h-Eignung bezüglich der 9.Ausnahmeverordnung macht, zumindest bei nachträglichen Feststellungen, zwar die Zulassungsstelle/Landratsamt, aber diese hält sich i.d.R. stoisch an genau den Text, den der TÜV-Prüfer in sein Gutachten hinein geschrieben hat.

Richtig und obiges hatte nichts mit dem einhunderter Eintrag in die Papiere des Wohnwagens zu tun.

Oscar78:

Zitat:

Das mit den 3,5 t stand ganz unten auf der letzten Seite des COC als Bemerkungen/ Hinweis.

jetzt bin ich genau so schlau wie vorher....

Was stand (bzw. steht immer noch in der COC) denn da nun genau?

Diese 3,5T müssen sich ja in irgend einer Weise auf dein Auto beziehen, denn sonst stünden die nicht in der COC.

Irgend etwas über Führerscheine sollte da eigentlich nicht stehen.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 19. April 2015 um 20:13:15 Uhr:

Zitat:

Zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes 3,5 to

Der Eintrag im COC bezog sich das aber auf die Führerscheinklasse. Der Mondeo durfte 1,8 t ziehen + Leergewicht war man sofort über die 3,5 t.

Habe ich aber (natürlich kostenpflichtig) ändern lassen können.

Moin,

mein alter Mondeo MK3 hatte auch nur ein Gesamtzuggewicht von 3.495 kg:

1.800 Kg Anhängelast & ca. 2.100 kg zul. Gesamtgewicht Mondeo geht nicht, also:

voller Mondeo = leichter WoWa

leerer Mondeo = schwerer WoWa

 

Evtl. war das mit dem Eintrag gemeint :confused:

.

Vermutlich....

der Hinweis auf den Führerschein, sowie der Hinweis, dass "irgendwas" nur halb in den Schein übertragen wurde, macht für mich aber kaum Sinn.

Zitat:

@navec schrieb am 20. April 2015 um 15:33:04 Uhr:

Vermutlich....

der Hinweis auf den Führerschein, sowie der Hinweis, dass "irgendwas" nur halb in den Schein übertragen wurde, macht für mich aber kaum Sinn.

Hallo navec,

NEIN, das muss man absolut nicht verstehen.

Ist aber passiert.

Die Dame in der Zulassungsstelle hat etwas falsch gelesen/ interpretiert und nicht zugehöriges eingetragen.

Das war Fakt.

Verstehen tue ich das auch nicht.

Anderer Fall:

In der Zulassungsstelle wurden (paste and copy) die Fahrzeugdaten -> Herstellerschlüssel <=> Typenschlüssel vertauscht !!??

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