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1% Leasing vs. Neuwagenkonfiguration

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 16:08

Hallo zusammen,

da ich kurz vor Vertragsunterzeichnung für einen Phaeton stehe, möchte ich eure Meinung zu paar Details hören, die mich relativ kurzfristig etwas verunsichern:

Kurz vorab: Ich habe mich im Vorfeld informiert, dass ein Phaeton "kostet".

Ich habe mir ein Fzg bereits angeschaut und von der Ausstattung und Leasingrate passt es soweit.

Leasing: Gewerblich, 25T Km

BLP: knapp 110k

Rate: knapp unter 500

Gelaufen etwas mehr als 50k

Leider älter als 2 Jahre, so dass

- die Werksgarantie nicht verlängert werden kann

- die Leasing 24 Monate laufen soll

Irgendwie mühsam musste ich mir alle kostenrelevanten Informationen zum Fzg selbst zusammenpuzzeln. "Selbst" bedeutet in diesem Sinne, dass die Infos mir in unterschiedlichen Telefonaten zwar vom Händler genannt wurden, jedoch hat er darauf gewartet, ob "ich draufkomme", auch die Infos zu erfragen.

"Am Ende des Tages" kommen zu der Rate noch Versicherung inkl. GAP + Steuer. Ok, die gibt's es auch in etwa(?) gleicher Höhe beim Neuwagen, so dass dies nicht entscheidungsrelevant ist.

Was mir aber auffällt, sind die PerfectCarPro und die Wartung + Verschleiß Option:

Bei der 1%-Variante:

PPC wurde mir mit etwas mehr als 600 pro Jahr angeboten.

Wartung und Verschleiß nicht möglich, Händlererfahrung nach Faustregel: Für 3 Jahre Inspektionskosten von 4500, somit 1500 pro Jahr. Auf 24 Monate sind also 3000 einzuplanen

Beim Neuwagen:

Ich habe extra nach der GAP-Option gesucht, da diese vom Händler auch *nicht* angeboten wurde. Dadurch bin ich auf VW Werbeflyer / Hotlineauskunft gekommen:

Garantieverlängerung für das 3 Jahr nach den ersten 2: 485

Wartung und Verschleiß: 22 / Monat => 264 im Jahr

Somit komme ich beim 1% Leasing alleine für diese 2 Positionen auf 2100 pro Jahr, im Vergleich zu 749 beim Neuwagen, oder 113 Euro pro Monat mehr / (2100-749)/12 /

Dazu kommt, dass der Leasingwagen auch sofort frische Winterreifen brauchen wird, also sind dort auch ca 1000 fällig.

Insgesamt macht es dann für das 1. Jahr mit Steuer, Versicherung, PPC, Anmeldung, Wartung(srücklage) und Winterreifen eine Summe von ca 12k/Jahr aus. Persönlich finde ich es etwas zu hoch, wohlwissend, dass die Rate "nur" etwas weniger als 500/Monat ist.

Was meint Ihr dazu?

Danke,

ch.

Beste Antwort im Thema

@Passat-XXL: Besten Dank für deinen Hinweis, sieht besser aus. Wie hast du denn die Versicherung online abgeschlossen, dachte, die gibt's nur über den VW Händler?

Irgendwie bin ich damals über die VW-Seite auf folgende Seite gestoßen:

https://www.volkswagen-autoversicherung-direkt.de

Habe dann meinen geplanten Leasing-Phaeton eingegeben, mal erst für 17.000 Jahreskilometer versichert und bei SF 25 (Haftpflicht) bzw SF30 (Vollkasko) hat das Programm mir eine Jahresversicherungsprämie von 645 Euro rausgeworfen. Irgendwie hab ich auch noch "Berufsgruppe des Versicherungsnehmers" mit Automobilwirtschaft angegeben.

Das war damals (06/14) das günstigste Angebot. Erst später ist mir das mit dem GAP bewust geworden. Für die, die mit GAP nichts anfangen können : GAP ist eine mögliche Unterdeckung des Leasingfahrzeugs, wenn dieses zum Beispiel auch durch Fremdverschulden verunfallt und die Versicherung bei Totalschaden nur den Zeitwert ersetzt. Dieser Zeitwert kann gerade bei Neuwagen weit unterhalb des aktuellen Leasingwertes liegen. Ist ja so, dass - wenn mein ein Neuwagen vom Hof des Händlers fährt, dieser schon seine ersten 25% Wertverlust hat. Diesen Unterschied zwischen Zeitwert und Leasingwert muß man in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen, auch wenn man an diesem Unfall keine Schuld hat. Das kann mehrer Tausend Euro ausmachen (bei Phaeton und anderen Oberklasselimosinen)

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen richtig erklärt, die Sache mit dem GAP.

Gregor

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Wenn ich deine Rechnung richtig gelesen und auch verstanden habe, spricht doch alles für einen Neuwagen.

Bin aber nun wirklich kein Leasingfuchs, deshalb ist meine Meinung mit Vorsicht zu genießen...

 

LG

Udo

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 17:28

Zusätzlich habe ich gerade die Info bekommen, dass die vom Händler organisierte Versicherung keine GAP für den Phaeton anbietet.

Auf der anderen Seite verlangen die Onlineversicherungen einen Aufpreis von 400-500, wenn GAP drin sein soll.

 

Hm...

am 28. Oktober 2014 um 17:31

Ich habe auch mal einen Vergleich zwischen Gebrauchtwagenleasing (allerdings nicht 1%, sondern günstiger) und Neuwagenleasing angestellt und alle tatsächlich anfallenden Kosten für ein Jahr bzw. jeweils pro Monat mittels Excel ausgerechnet.

Eckdaten waren hierbei:

12 Monate

50 tkm p.a.

Raten bereinigt um etwaige Anzahlung (war beim Gebrauchtwagen so)

Vorteile der Vollgarantie beim Neuwagen blieben unberücksichtigt; ebenso die marginal bessere Ausstattung des Neuwagens (BLP 92t€ zu 94t€)

Effektiv war der Neuwagen deutlich (über 100€ netto pro Monat bei Loyalitätsprmie; ansonsten ca. 75€/Monat weniger "Ersparnis") günstiger als der Gebrauchte. Das lag vor allem an den erheblich günstigeren Versicherungskonditionen und auch der Wartungskostenpauschale anstelle tatsächlich anfallender Kosten.

Es lohnt sich also tatsächlich genau zu vergleichen, wenn es ums Phaeton-Leasing geht. Denn das 1%-Leasing verliert massiv an Attraktivität, wenn man nicht ziemlich genau 25tkm p.a. (keine Minderkilometerabrechnung, hohe Mehr-km-Pauschalen) fährt.

In meinem Volkswagen 1% Leasingvertrag (PrivatLeasing N1-20) steht unter Pkt. XV. Abrechnung nach Kündigung (das ist ja der Fall, wenn aufgrund eines Totalschadens es zur GAP Abrechnung kommt), dass bei Vollkasko über den Volkswagen VersicherungsService (VVD) der Vollamortisationsanspruch gemäß Ziffer 2 auf den Betrag der Selbstbeteiligung beschränkt wird.

Klartext: Ich habe zufällig meinen Phaeton über die Volkswagenversicherung online versichert. Nachträglich ist mir dann aufgegangen, das mit diesem Punkt im Leasingvertrag das GAP auf die Höhe der Vollkasko Selbstbeteiligung gedeckelt ist, bei mir 500,- Euro, also eine extra GAP-Deckung gar nicht benötigt wird.

Gregor (GP3, Bj. 10/2012, geleast ab 07/14 mit Garantieverlängerung 3 Jahre)

Vw-leasingvertrag
Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 20:13

@norto: Hast du die Werte für die Berechnung des Neuwagens aus dem Konfigurator oder hast du dir beim Freundlichen einen Wagen anbieten lassen?

@Passat-XXL: Besten Dank für deinen Hinweis, sieht besser aus. Wie hast du denn die Versicherung online abgeschlossen, dachte, die gibt's nur über den VW Händler?

Allerdings verstehe ich die folgenden 2 Sätze nicht:

Zitat:

Die Beschränkung entfällt, wenn der Versicherer

dem Leasing-Nehmer den Versicherungsschutz versagt hat. Diese Regelung ist

auf eine vereinbarte Abstandszahlung eines Aufhebungsvertrages entsprechend

anzuwenden.

Wann darf der Versicherer die Leistung verweigern?

Und was den 2. Satz betrifft: Heisst es, falls es zu Aufhebung mit Abstandszahlung kommt, ist die Sebstbeteiligung damit zu verrechnen?

am 28. Oktober 2014 um 20:28

Die Werte des Neuwagenleasings basierten auf einem konkreten Angebot eines VW-Vertriebspartners.

Der Herr ist hier wohl auch im Forum bekannt und macht auch durchaus attraktive Angebot. Die örtlichen Händler hatten dagegen keine guten Angebote. Die Werte des Konfigurators kann man auch vollends vergessen. Da kamen, sofern überhaupt aufgrund der Kilometer möglich, stets Monatsraten um die 2.500€ brutto zustande.

@Passat-XXL: Besten Dank für deinen Hinweis, sieht besser aus. Wie hast du denn die Versicherung online abgeschlossen, dachte, die gibt's nur über den VW Händler?

Irgendwie bin ich damals über die VW-Seite auf folgende Seite gestoßen:

https://www.volkswagen-autoversicherung-direkt.de

Habe dann meinen geplanten Leasing-Phaeton eingegeben, mal erst für 17.000 Jahreskilometer versichert und bei SF 25 (Haftpflicht) bzw SF30 (Vollkasko) hat das Programm mir eine Jahresversicherungsprämie von 645 Euro rausgeworfen. Irgendwie hab ich auch noch "Berufsgruppe des Versicherungsnehmers" mit Automobilwirtschaft angegeben.

Das war damals (06/14) das günstigste Angebot. Erst später ist mir das mit dem GAP bewust geworden. Für die, die mit GAP nichts anfangen können : GAP ist eine mögliche Unterdeckung des Leasingfahrzeugs, wenn dieses zum Beispiel auch durch Fremdverschulden verunfallt und die Versicherung bei Totalschaden nur den Zeitwert ersetzt. Dieser Zeitwert kann gerade bei Neuwagen weit unterhalb des aktuellen Leasingwertes liegen. Ist ja so, dass - wenn mein ein Neuwagen vom Hof des Händlers fährt, dieser schon seine ersten 25% Wertverlust hat. Diesen Unterschied zwischen Zeitwert und Leasingwert muß man in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen, auch wenn man an diesem Unfall keine Schuld hat. Das kann mehrer Tausend Euro ausmachen (bei Phaeton und anderen Oberklasselimosinen)

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen richtig erklärt, die Sache mit dem GAP.

Gregor

Zitat:

@chudomir schrieb am 28. Oktober 2014 um 18:28:59 Uhr:

Zusätzlich habe ich gerade die Info bekommen, dass die vom Händler organisierte Versicherung keine GAP für den Phaeton anbietet.

Auf der anderen Seite verlangen die Onlineversicherungen einen Aufpreis von 400-500, wenn GAP drin sein soll.

 

Hm...

Da bist du wohl nicht richtig informiert. Meine Versicherung über den VW-Versicherungsdienst enthält GAP. Ist bei Neuwagen immer drin.

Grundsätzlich würde ich eh zum Neuwagen raten. Erstens sind die Konditionen besser als im 1%-Gebrauchtwagenleasing, und zweitens kannst du den Vertrag nach deinen Vorstellungen (Laufzeit / KM) gestallten.

Gruss

pesbod

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 15:58

Meine Aussage bezog sich auf ein 1%-Leasing PKW, welches mehr als 2 Jahre alt ist. Für Neuwagen hast Du natürlich recht.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 16:37

Dank der Empfehlungen hier im Forum hat sich mein Vorhaben in Richtung Neuwagen verschoben...Da ich noch nicht weiß, ob ich nach der Leasingzeit den Wagen übernehmen wollen werde, würde ich gerne wissen, wie dann der Wert üblicherweise geschätzt wird? Mein Stand bisher ist - über Gutachten.

Muss ich heute schon irgendwas beachten, damit mir nach 36 Monaten die Option offen steht? Im Vertrag verankern möchte ich es nicht, da das FA dies angeblich nicht gerne sieht.

Zitat:

@chudomir schrieb am 30. Oktober 2014 um 17:37:42 Uhr:

Dank der Empfehlungen hier im Forum hat sich mein Vorhaben in Richtung Neuwagen verschoben...Da ich noch nicht weiß, ob ich nach der Leasingzeit den Wagen übernehmen wollen werde, ...

Da wirst du nicht viel Glück haben. VW schließt eine Übernahme nach Leasingende ausdrücklich im Vertrag aus.

In der Regel gehören die Phaetonrückläufer dem Werk, da der Händler gegen eine geringe Gebühr das Verwertbarkeitsrisiko auf die GMD abwälzen kann.

Gruss

pesbod

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 19:17

Ich möchte die Sache auch nicht über den Vertrag regeln - das beisst sich also nicht. Vielmehr so etwas in die Richtung, dass "exakt für diesen Phaeton jemand in der Tür steht"...Dass sich dann die GMD den Wagen für einen imaginären Käufer auf den Hof stellt wäre ganz schön blöd von denen. Oder sind die dazu schmerzfrei?

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