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1.6 TDI EA288 Motorkennung DDYA - Abgasskandal - Softwareupdate

VW
Themenstarteram 7. Januar 2023 um 19:48

Hallo, ich bin neu hier im Forum und kenne mich bei VW Motoren noch nicht so gut aus. Mich interessiert vor allem der EA288 Motor und der neue „Abgasskandal“.

Wie man im Forum und anderswo liest, sind ja angeblich alle EA288 vom Abgasskandal und Softwareupdates betroffen. Laut Berichten laufen die TDIs nach dem Softwareupdate viel schlechter und es gibt Probleme mit dem DPF und dem AGR-Ventil. Dazu habe ich einige Fragen.

Stimmt es, dass beim EA288 früher NOx-Kats verbaut waren und ab MJ18 SCR-Kats?

Der EA288 1.6 TDI mit SCR-Kat müssten ja bessere Abgaswerte haben, als Modelle ohne SCR-Kat. Ist der trotzdem vom neuen „Abgasskandal" betroffen?

Ab MJ18 ist die Motorkennung meines Wissens DDYA, d.h. die müssten alle mit SCR-Kat ausgeliefert worden sein. Kann das jemand bestätigen?

Benötig der EA288 DDYA auch ein Softwareupdate, oder hat der die neue Software schon ab Werk drauf?

Laufen die EA288 MJ18 Modelle mit SCR-Kat, die das Softwareupdate ab Werk haben, gleich, besser oder schlechter als die alten EA288 Modelle nach dem Softwareupdate?

Würde mich freuen, wenn ich diesbezüglich weiterführende Antworten erhalten würde.

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17 Antworten

Was meinst du mit der neue Abgasskandal? Die freiwilligen Software Updates vom Hersteller, die nicht verpflichtend sind? Ist mir nicht als Skandal bekannt.

 

Bei der neuen Motorengeneration EA288 ist das ja nicht mehr so das Problem. Alles was beim EA189 anfällig war, ist beim EA288 etwas größer und unauffälliger wie ich es auch so in der Werkstatt sehe.

Die Autos haben oft zwischen 200-300tkm und fahren. Natürlich sind das keine Mj 2018 und neuer sondern die ab 2013.

 

Ich würde mir beim SCR Kat TDI keine Sorgen machen. Dadurch sind die anderen Bauteile nicht so belastet, da man mit Adblue den anderen Teilen wie zb der AGR viel Arbeit abnehmen kann. Vor allem bei den ganz neuen mit Twin-dosing also zweifacher Reinigung. Alles was mit Euro 6d ist, ist richtig sauber wie diverse unabhängige Tests beweisen.

 

Ich fahre weiterhin meine Euro 5 bzw Euro 6b EA288 2.0TDI Motoren aus 2013-2017 und bin sehr zufrieden mit der Leistung und der Haltbarkeit. Auch mit neuester Software.

Themenstarteram 7. Januar 2023 um 23:26

Zitat:

@BLiZZ87 schrieb am 7. Januar 2023 um 22:13:18 Uhr:

Was meinst du mit der neue Abgasskandal? Die freiwilligen Software Updates vom Hersteller, die nicht verpflichtend sind? Ist mir nicht als Skandal bekannt.

Danke für die Antwort.

Der alte VW Abgasskandal betraf den EA189, der neue Abgasskandal betrifft den EA288. Die meisten VW-Fahrer wissen davon offenbar noch gar nichts.

Wenn man zum EA288 Abgasskandal Infos findet, dann heißt es immer, es sind alle EA288 betroffen. Es wird nirgends zwischen Modellen mit und ohne SCR-Kat unterschieden. Deswegen meine Fragen.

Es gibt glaub ich noch keine offizielle Rückrufaktion und verpflichtendes Softwareupdate beim EA288, noch wird das Softwareupdate freiwillig aufgespielt bzw. beim Service untergejubelt. Es wird aber bald eine offizielle Rückrufaktion geben, weil erste Gerichte VW bereits verurteilt haben.

Das Ganze bringt mich aber weg von meiner ursprünglichen Frage, ob EA288 Modelle mit SCR-Kat auch betroffen sind.

Zitat:

@Marchard schrieb am 8. Januar 2023 um 00:26:36 Uhr:

Zitat:

@BLiZZ87 schrieb am 7. Januar 2023 um 22:13:18 Uhr:

Was meinst du mit der neue Abgasskandal? Die freiwilligen Software Updates vom Hersteller, die nicht verpflichtend sind? Ist mir nicht als Skandal bekannt.

Danke für die Antwort.

Der alte VW Abgasskandal betraf den EA189, der neue Abgasskandal betrifft den EA288. Die meisten VW-Fahrer wissen davon offenbar noch gar nichts.

Wenn man zum EA288 Abgasskandal Infos findet, dann heißt es immer, es sind alle EA288 betroffen. Es wird nirgends zwischen Modellen mit und ohne SCR-Kat unterschieden. Deswegen meine Fragen.

Es gibt glaub ich noch keine offizielle Rückrufaktion und verpflichtendes Softwareupdate beim EA288, noch wird das Softwareupdate freiwillig aufgespielt bzw. beim Service untergejubelt. Es wird aber bald eine offizielle Rückrufaktion geben, weil erste Gerichte VW bereits verurteilt haben.

Das Ganze bringt mich aber weg von meiner ursprünglichen Frage, ob EA288 Modelle mit SCR-Kat auch betroffen sind.

www.volkswagen.de gibt doch die Antwort!

https://www.volkswagen.de/.../informationen-zur-diesel-thematik.html

Einfach dort die FIN eingeben und schon wird Dir Auskunft gegeben...

Ich glaube, dass dir folgende Antwort weiterhelfen könnte.

Sowohl der Vorgängermotor EA189 als auch der EA288 enthalten weitestgehend eine Fahrkurve (Zykluserkennung). Bei dem EA288 räumt VW es bei den Fahrzeugen vor KW 22/2016 ein. Es gibt aber - vor allem bei Skoda und Seat - bis weit 2018 Fahrzeuge mit Fahrkuve.

Je nach dem, ob NOx Speicherkat (NSK) oder SCR bewirkt die Fahrkurve unterschiedliche Dinge.

Bei NSK wird die AGR im NEFZ höher angesteuert (kennen wir eigentlich schon vom Vorgänger) und der NSK wird vor dem Zyklus geleert, dann aufgeheizt und an bestimmten Stellen entleert. Im Realbetrieb wird er nicht aufgeheizt und nur geleert (regeneriert), wenn er voll ist.

Bei SCR ist es so, dass im Realbetrieb entweder die AGR hoch ist oder der SCR die Arbeit macht, im NEFZ ist beides hoch. Zusätzlich fängt der SCR Katalysator bereits bei 130 statt 150 Grad im NEFZ an.

VW redet sich damit raus, dass sie auch ohne Manipulation die Prüfung schaffen würden. Gerichte schauen oft weg und finden es nicht "böse" genug - ein bisschen Schummeln ist, erlaubt, Deutschland 2023!

Zitat:

@Catweazle1987 schrieb am 25. Januar 2023 um 23:45:30 Uhr:

Bei dem EA288 räumt VW es bei den Fahrzeugen vor KW 22/2016 ein. Es gibt aber - vor allem bei Skoda und Seat - bis weit 2018 Fahrzeuge mit Fahrkuve.

Hast Du eine Quelle mit der Info, dass bei Skoda und Seat die Vorkonditionierung noch länger in der SW war?

Zitat:

Bei NSK wird die AGR im NEFZ höher angesteuert (kennen wir eigentlich schon vom Vorgänger) und der NSK wird vor dem Zyklus geleert, dann aufgeheizt und an bestimmten Stellen entleert. Im Realbetrieb wird er nicht aufgeheizt und nur geleert (regeneriert), wenn er voll ist.

Und hast Du eine Quelle für eine höhere AGR Rate im NEFZ?

Mir war bisher nur die Vorkonditionierung bzw. die streckengesteuerten DeNOx/DeSOx statt strecken/beladungsgesteuert bekannt.

Dieses Fahrkurvenerkennung. Da habe ich noch was zu.

 

Es gibt bei den EA288 Motoren viel mehr in der Software als beim Vorgänger. Die MStG sind sehr viel weiter entwickelt und haben viel mehr Maps. Da gibt es teilweise bis zu 10 verschiedene Betriebsmodi (EOM). Einer ist Normalbetrieb, einer DPF Regeneration, DeNOx, Aufheizen, etc. Ich habe gerade nicht alle im Kopf. Da gibt's sicher auch die Erkennung für den Schleicher drin. Es ist dann ja eher Auslegungssache oder Ansichtssache ob einer davon was "schlimmes" macht. die Steuergeräte entscheiden wann welcher Modus läuft an unterschiedlichen Sensorwerten wie zb verschiedene Temperaturen. Das kann man leider nicht so einfach sehen. Der Wechsel von einem in den anderen Betriebsmodus kann auch vom Fahrverhalten abhängen. Ob da jetzt ein Prüfstand erkannt wird oder nicht, ist egal, solange die Abgaswerte immer, also überall in Ordnung sind. Darum geht es doch nur. "Fahrkurve" hin oder her. Wenn die Abgaswerte auf der Straße stimmen, dann sehe ich keine Manipulation.

Zitat:

@ZXR600 schrieb am 26. Januar 2023 um 00:09:03 Uhr:

Zitat:

@Catweazle1987 schrieb am 25. Januar 2023 um 23:45:30 Uhr:

Bei dem EA288 räumt VW es bei den Fahrzeugen vor KW 22/2016 ein. Es gibt aber - vor allem bei Skoda und Seat - bis weit 2018 Fahrzeuge mit Fahrkuve.

Hast Du eine Quelle mit der Info, dass bei Skoda und Seat die Vorkonditionierung noch länger in der SW war?

Zitat:

@ZXR600 schrieb am 26. Januar 2023 um 00:09:03 Uhr:

Zitat:

Bei NSK wird die AGR im NEFZ höher angesteuert (kennen wir eigentlich schon vom Vorgänger) und der NSK wird vor dem Zyklus geleert, dann aufgeheizt und an bestimmten Stellen entleert. Im Realbetrieb wird er nicht aufgeheizt und nur geleert (regeneriert), wenn er voll ist.

Und hast Du eine Quelle für eine höhere AGR Rate im NEFZ?

Mir war bisher nur die Vorkonditionierung bzw. die streckengesteuerten DeNOx/DeSOx statt strecken/beladungsgesteuert bekannt.

Ja, gibt VW sogar selbst zu. Sie sagen dann, dass es mit der SOP (Start of production) zusammenhänge, also dass es auf das Modell ankommt und nicht auf den Bau des jeweiligen Fahrzeugs. Gibt aber auch SCR Fahrzeuge, z.B. der A4, der noch nach 22/2016 Fahrkurven bekam. Ich finde das alles sehr dubios. Die höhere AGR kenne ich aus einem Sachverständigengutachten, in dem einer die Software auseinander genommen hat. Was das Auto auf dem Prüfstand macht, hat halt nicht mehr viel mit dem zu tun, was es sonst macht.

Ein Fahrzeug soll auf dem Prüfstand und real gleich fahren. Ich sehe keinen Grund, warum ein Hersteller (egal wer) sein Auto im NEFZ extra frisieren darf und diese frisierte, also bessere Abgastechnik nur im NEFZ hat. Der Sinn ist doch eigentlich, dass das Fahrzeug das auch in echt kann.

Zitat:

@Catweazle1987 schrieb am 26. Januar 2023 um 01:21:55 Uhr:

Ja, gibt VW sogar selbst zu. Sie sagen dann, dass es mit der SOP (Start of production) zusammenhänge, also dass es auf das Modell ankommt und nicht auf den Bau des jeweiligen Fahrzeugs.

Jain, es wird ausdrücklich auch Modellpflege, bzw. die Modelljahreswechsel genannt, damit sind alle eingeschlossen.

Da Du explizit Seat und Skoda bis 2018 nennst, würde mich die Quelle Deiner Aussage interessieren.

Zitat:

Die höhere AGR kenne ich aus einem Sachverständigengutachten, in dem einer die Software auseinander genommen hat. Was das Auto auf dem Prüfstand macht, hat halt nicht mehr viel mit dem zu tun, was es sonst macht.

Meinst Du Serien-SW 2015 vs. Serien SW-2017 oder meinst Du den Vergleich zur SW des freiwilligen Rückrufs?

Denn dass die AGR-Raten des freiwilligen Rückrufs höher sind, ist kein Geheimnis, da beim Dieselgipfel eine zusätzliche NOx Reduzierung bei nicht beanstandeten Fahrzeugen versprochen wurde.

Ich hatte Dich so verstanden, als wäre beim Rauswurf der Zykluserkennung 2016 auch die AGR in der Auslieferungs-SW erhöht worden. Wenn Du dafür einen Nachweis hättest, wäre das sehr interessant. Der CRLB wäre hier am naheliegendsten.

Zitat:

Ein Fahrzeug soll auf dem Prüfstand und real gleich fahren. Ich sehe keinen Grund, warum ein Hersteller (egal wer) sein Auto im NEFZ extra frisieren darf und diese frisierte, also bessere Abgastechnik nur im NEFZ hat. Der Sinn ist doch eigentlich, dass das Fahrzeug das auch in echt kann.

Auf jeden Fall!

Die in KW22/16 entferne Zykluserkennung des EA288 bezieht sich aber ausdrücklich auf das Auslösen von "Abgasnachbehandlungsevents", also DeNOx und DeSOx. Der Einfluss auf die NEFZ Werte durch diese Funktion dürfte vernachlässigbar sein:

1. DeNOx findet ohnehin alle paar Minuten statt.

2. Bei DeSOx würde die Prüfstandsmessung abgebrochen und erst nach Beendigung des Events die Messung neu begonnen werden.

 

Zitat:

@ZXR600 schrieb am 26. Januar 2023 um 02:50:04 Uhr:

Zitat:

@Catweazle1987 schrieb am 26. Januar 2023 um 01:21:55 Uhr:

Ja, gibt VW sogar selbst zu. Sie sagen dann, dass es mit der SOP (Start of production) zusammenhänge, also dass es auf das Modell ankommt und nicht auf den Bau des jeweiligen Fahrzeugs.

Jain, es wird ausdrücklich auch Modellpflege, bzw. die Modelljahreswechsel genannt, damit sind alle eingeschlossen.

Da Du explizit Seat und Skoda bis 2018 nennst, würde mich die Quelle Deiner Aussage interessieren.

Zitat:

@ZXR600 schrieb am 26. Januar 2023 um 02:50:04 Uhr:

Zitat:

Die höhere AGR kenne ich aus einem Sachverständigengutachten, in dem einer die Software auseinander genommen hat. Was das Auto auf dem Prüfstand macht, hat halt nicht mehr viel mit dem zu tun, was es sonst macht.

Meinst Du Serien-SW 2015 vs. Serien SW-2017 oder meinst Du den Vergleich zur SW des freiwilligen Rückrufs?

Denn dass die AGR-Raten des freiwilligen Rückrufs höher sind, ist kein Geheimnis, da beim Dieselgipfel eine zusätzliche NOx Reduzierung bei nicht beanstandeten Fahrzeugen versprochen wurde.

Ich hatte Dich so verstanden, als wäre beim Rauswurf der Zykluserkennung 2016 auch die AGR in der Auslieferungs-SW erhöht worden. Wenn Du dafür einen Nachweis hättest, wäre das sehr interessant. Der CRLB wäre hier am naheliegendsten.

Zitat:

@ZXR600 schrieb am 26. Januar 2023 um 02:50:04 Uhr:

Zitat:

Ein Fahrzeug soll auf dem Prüfstand und real gleich fahren. Ich sehe keinen Grund, warum ein Hersteller (egal wer) sein Auto im NEFZ extra frisieren darf und diese frisierte, also bessere Abgastechnik nur im NEFZ hat. Der Sinn ist doch eigentlich, dass das Fahrzeug das auch in echt kann.

Auf jeden Fall!

Die in KW22/16 entferne Zykluserkennung des EA288 bezieht sich aber ausdrücklich auf das Auslösen von "Abgasnachbehandlungsevents", also DeNOx und DeSOx. Der Einfluss auf die NEFZ Werte durch diese Funktion dürfte vernachlässigbar sein:

1. DeNOx findet ohnehin alle paar Minuten statt.

2. Bei DeSOx würde die Prüfstandsmessung abgebrochen und erst nach Beendigung des Events die Messung neu begonnen werden.

Wieso hattest du den CRLB auf dem Schirm? Meines Wissens ist der ziemlich häufig drin, Passat und Co. Beim Octavia z.B. räumt Volkswagen es ein, indem sie sagen, dass die AGR im NEFZ nicht substanziell erhöht wird (womit sie aber ja zugeben, dass sie erhöht wird). Das ist natürlich auch wieder Auslegungssache, aber laut dem Gutachten, das ich gesehen habe, reden wir hier von Faktor 5. Da ist eh die Frage, inwiefern, dass nicht auffallen muss. Vielleicht fällt es aber tatsächlich wegen dem NSk hinten dran nicht auf.

Ich rede bei der hohen AGR von der Ursprungssoftware und nicht der nachträglichen in Form des freiwilligen Updates nach Dieselgipfel. Bei dem Softwareupdate bin ich ja auch kritisch, ob das nicht stark auf die Dauerhaltbarkeit geht. Wenn es so unbedenklich wäre, hätte man es doch ab Werk einbauen können.

Ohne es beweisen zu können, drängt sich mir da eh der Eindruck auf, dass VW da mit dem Kraftfahrtbundesamt klüngelt. Bei EA189 ist ne hohe AGR, die es nur im NEFZ gibt, ein Problem und ansonsten - so what. Hauptsache die Karren würden es sonst auch durch die Prüfung schaffen. Neuerdings sagen die ja sogar, dass bei EA189 die Karren es vermutlich so auch geschafft hätten, also der Einfluss der Abschaltung gar nicht so krass war. Dann verstehe ich aber nicht, warum man so ein Aufhebens damals gemacht hat.

Ich hatte VW auch so verstanden, dass alles, was ab KW 22/2016 gebaut wird, insbesondere nach den Werksferien ohne Fahrkurve ausgeliefert wird, war aber nicht bei allen so.

Bei SCR haben sie die Fahrkurve meines Wissens spätestens 2017 entfernt, bei NSK später, betroffen - Seat Leon, Skoda Octavia, T6, A4, Alhambra und viele weitere. Kann später auch Aussagen von VW posten, wo sie es selbst zugeben und sich dann eben mit der SOP rausreden.

Zitat:

@Catweazle1987 schrieb am 26. Januar 2023 um 08:43:34 Uhr:

Wieso hattest du den CRLB auf dem Schirm? Meines Wissens ist der ziemlich häufig drin,

Genau deshalb und weil er 2015 und 2017 gebaut wurde, also vor und nach dem Entfernen der Zykluserkennung.

Zitat:

Beim Octavia z.B. räumt Volkswagen es ein, indem sie sagen, dass die AGR im NEFZ nicht substanziell erhöht wird (womit sie aber ja zugeben, dass sie erhöht wird).

Wo kann man diese Info finden?

Zitat:

Ich rede bei der hohen AGR von der Ursprungssoftware und nicht der nachträglichen in Form des freiwilligen Updates nach Dieselgipfel.

Hoch ja, aber höher als vor dem entfernen der Zykluserkennung?

Hast Du hierfür einen Link?

Zitat:

@Catweazle1987 schrieb am 26. Januar 2023 um 09:01:09 Uhr:

Ich hatte VW auch so verstanden, dass alles, was ab KW 22/2016 gebaut wird, insbesondere nach den Werksferien ohne Fahrkurve ausgeliefert wird, war aber nicht bei allen so.

Bei SCR haben sie die Fahrkurve meines Wissens spätestens 2017 entfernt, bei NSK später, betroffen - Seat Leon, Skoda Octavia, T6, A4, Alhambra und viele weitere. Kann später auch Aussagen von VW posten, wo sie es selbst zugeben und sich dann eben mit der SOP rausreden.

Ja bitte! Das habe ich bisher noch nicht gelesen.

Dann hier das was VW dazu sagt - entnommen aus einem Schreiben ihrer vielen Anwälte:

"Soweit die Klagepartei behauptet, aus dem Vortrag der Beklagten selbst ergebe

sich, dass auch nach KW 22/2016 noch Fahrkurvenerkennungen hinterlegt würden, so ist das nicht zutreffend:

Der Zeitpunkt des Start of Production (SOP) ist nicht identisch ist mit dem Herstellungszeitpunkt des konkreten Fahrzeugs. Das in den Fahrzeugpapieren genannte Datum der Gesamtfahrzeugtypgenehmigung entspricht ebenfalls nicht

dem Zeitpunkt des SOP.

Beweis: Zeugnis des Herrn D*** N****, Manager im Bereich Fahrzeugentwicklung (EAF/Q), zu laden über die Beklagte

Die Gesamtfahrzeugtypgenehmigung für einen Fahrzeugtyp erfasst nämlich alle Systemgenehmigungen, darunter auch die Emissionstypgenehmigung. Sobald eine dieser Systemgenehmigungen, die von der Gesamtfahrzeugtypgenehmigung des Fahrzeugtyps erfasst ist, geändert wird, wird auch die Bezeichnung der

Gesamtfahrzeugtypgenehmigung angepasst und sie erhält ein neues Datum.

Beweis: Zeugnis des Herrn D**** N****, Manager im Bereich Fahrzeugentwicklung (EAF/Q), zu laden über die Beklagte

In den von der Klagepartei beispielhaft angeführten Fällen, in denen die Gesamtfahrzeugtypgenehmigung auf einen Zeitpunkt nach KW 22/2016 datiert und die Fahrzeuge noch eine Fahrkurvenerkennung enthalten, liegt der Fall daher so, dass die Gesamtfahrzeugtypgenehmigung infolge der Anpassung einer anderen Systemgenehmigung als der Emissionstypgenehmigung aktualisiert wurde. Die Emissionstypgenehmigung datiert dagegen noch auf vor KW 22/2016. Das bedeutet, dass nach der KW 22/2016 keine neue Motorsteuerungssoftware in Produktion gegangen ist.

Beweis: Zeugnis des Herrn D*** N***n, Manager im Bereich Fahrzeugentwicklung (EAF/Q), zu laden über die Beklagte

Für diese Fahrzeuge stellt es dann, anders als die Klagepartei Glauben macht, keinen Verstoß gegen die Applikationsrichtlinien dar, wenn sie noch eine Fahrkurvenerkennung enthalten; denn nach der Applikationsrichtlinie muss nur aus neuen Fahrzeugtypen bzw. Motorsoftwareversionen mit SOP nach KW 22/2016 die Fahrkurvenerkennung entfernt werden."

Die haben also munter weiter das Ganze eingebaut...und erst dann die Fahrkurve entfernt, wenn sie dachten, ein neues Modell aufzulegen.

Zur AGR:

"Es ist unzutreffend, dass die Abgasrückführungsquote über das AGR Ventil im Prüfstandsbetrieb substantiell erhöht und im realen Fahrbetrieb drastisch zurückgefahren werde. Die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems wird im normalen Fahrbetrieb gegenüber dem Prüfstandsbetrieb nicht in einer Art und Weise verringert, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung begründen könnte."

VW bestreitet also nur "substantielle" Erhöhungen, was auch immer das sein soll. Kann ja jeder interpretieren, wie er will, was substantiell ist, nicht wahr ;-) Und was eine unzulässige Abschalteinrichtung ist, liegt genauso im Auge des Betrachters, hach ja ;-) Man dreht es sich halt, wie man es braucht.

Danke, interessante Argumentation von VW. Leider konnte ich den Text sonst nicht finden.

Zitat:

@Catweazle1987 schrieb am 26. Januar 2023 um 18:50:35 Uhr:

Dann hier das was VW dazu sagt - entnommen aus einem Schreiben ihrer vielen Anwälte:

"...Für diese Fahrzeuge stellt es dann, anders als die Klagepartei Glauben macht, keinen Verstoß gegen die Applikationsrichtlinien dar, wenn sie noch eine Fahrkurvenerkennung enthalten; denn nach der Applikationsrichtlinie muss nur aus neuen Fahrzeugtypen bzw. Motorsoftwareversionen mit SOP nach KW 22/2016 die Fahrkurvenerkennung entfernt werden."

...

Das ist sehr frech!

Denn in den Applikationsrichtlinien steht "SOP ab KW22/16 (für SOP, Modellpflege):" und im Anschreiben "...und wird ab dem Modelljahreswechsel in KW 22/2016..."

Zitat:

"Es ist unzutreffend, dass die Abgasrückführungsquote über das AGR Ventil im Prüfstandsbetrieb substantiell erhöht und im realen Fahrbetrieb drastisch zurückgefahren werde. Die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems wird im normalen Fahrbetrieb gegenüber dem Prüfstandsbetrieb nicht in einer Art und Weise verringert, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung begründen könnte."

Das muss man nicht zwingend wie Du interpretieren. Hier kann es sich auch um eine Umschreibung z.B. der Temperatur- oder Lastabhängigkeit der Regelung handeln.

Na ja, die Temperatur im NEFZ ist immer gleich. Wenn nix an der AGR durch die Fahrkurve gedreht wird, sagen die das schon sehr explizit. Dieses "nicht in einer Art und Weise" bedeutet das erfundene Wort "Grenzwertkausalität". Sie sagen also, dass alles, was die Grenzwerte nicht reißen lässt, erlaubt ist.

Welches Anschreiben mit dem Modelljahreswechsel meinst du? Meinst du das vor den eigentlichen Applikationsanweisungen?

Ein Modelljahrwechsel findet doch jedes Jahr statt, oder war das bei Skoda Octavia und Seat Leon anders? Auch der A4 z.B. hatte noch 2017 die Fahrkurve drin.

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