"Unfall" auf Autobahn
Hallo Community,
vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.
Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.
Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.
Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.
Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.
Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.
Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:
Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.
Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.
Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"
Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.
Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.
Gruss
Beste Antwort im Thema
Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.
Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.
284 Antworten
Zitat:
@ulli57 schrieb am 16. Februar 2016 um 01:51:41 Uhr:
Eigentlich hätte aber die Lichthupe als Warnung ausreichen müssen, dass nicht die Spur gewechselt wird.
Sonst gehts aber noch, oder?
Beiträge und Threads wie dieser und deren Ersteller betteln doch auf Knien um die Einführung eines allgemeinen Tempolimits.
Sie merken es nur nicht.
Zitat:
@ulli57 schrieb am 16. Februar 2016 um 01:51:41 Uhr:
Eigentlich hätte aber die Lichthupe als Warnung ausreichen müssen, dass nicht die Spur gewechselt wird.
Hat es aber nicht.
Eine andere Option war aber nicht abgespeichert.
Ich bin sehr Lichthupenresisten.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2016 um 06:47:16 Uhr:
Doch, ein aTL würde die vielen Piloten heilen, die der Meinung sind das man da wo kein TL ist so schnell fahren darf wie man möchte, und wenn man 250 fährt haben sich gefälligst alle langsamer fahren nach diesen Piloten zu richten und wenn der restliche Verkehr zu erliegen kommt.Bei der DB wird auch die Pünktlichkeit der ICEs durch Verspätungen der darunter eingestuften Züge "erkauft", dort funktioniert das, Konzern intern, aber auf der AB haben wir zum Glück dieses Abkommen nicht.
Irgendwie passt das Argument nicht wirklich zum Thema. Ich fahre gerne schnell und ich fahre gerne langsam, je nach Lust und Laune. Probleme, wie andere sie haben, gibts bei mir nicht wirklich.
Wenn ich mit 250 über die Autobahn fege, dann ist diese frei. Fahren Fahrzeuge vor mir gibts keine Lichthupe. Auch andere Autofahrer, die gerne schnell fahren halten sich zu 99% daran. Warum dies so ist lässt dich dadurch erklären, dass die Autobahn dann nicht mehr frei ist und schnellfahren nicht mehr funktioniert.
Fahre ich auf einer freien Autobahn mal langsam und will ein anderes fahrzeug überholen kann es sein, das ich warten muss, bis ein schnellerer Autofahrer vorbei ist. Dieses Warten steht aber in keinem Zusammenhang zu einem Zug, der im Bahnhof steht und wartet, bis der ICE die gesammte strecke geräumt hat. Durch vorausschauendes fahren kann ich meine Geschwindigkeit anpassen, das ich an dem zu überholendem Fahrzeug ankomme, wenn der schnellfahrer vorbei ist. Diese Fähigkeit hat leider nicht jeder, obwohl sie leicht zu lernen ist. Man muss sich nur klar werden, das man sich aktiv entschlossen hat langsamer zu fahren und nicht bei einem noch langsameren Fahrzeug schnellstmögloch überholen muss. Wer schneller am Ziel sein will soll auch konsequent schneller fahren. Ich persönlich finde 160KMH für eine gute Reisegeschwindigkeit, aber das muss jeder für sich selbst rausfinden. Dann gibts auch weniger Probleme mit schnelleren Autofahrern, weil man selbst einer ist. 200KMH-Fahrer sind zu selten, das sie einen wirklich aufhalten würden. Und wenn doch, dann sind sie schnell an einem vorbei geschossen und man kann in Ruhe weiter fahren.
In einem Begrenzten bereich gibt es Leute, die der meinung sind, das sie eine ewigkeit auf der linken Spur fahren dürfen. Andere fahrzeuge, die schneller unterwegs sein wollen werden ausgebremst. Dadurch entstehen Situationen mit Lichthupe, dichtem Auffahren und rechts überholen. Je weniger auf der begrenzten Autobahn los ist um so agressiver die Stimmung, weil das verständniss zum langsamfahren (auch bei mir) fehlt.
Ist die Autobahn voll, haben viele das verständniss, warum der Vordermann langsamer fährt. Dabei ist es dann unwichtig, ob ein TL vorliegt, oder nicht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2016 um 06:47:16 Uhr:
Doch, ein aTL würde die vielen Piloten heilen, die der Meinung sind das man da wo kein TL ist so schnell fahren darf wie man möchte, und wenn man 250 fährt haben sich gefälligst alle langsamer fahren nach diesen Piloten zu richten und wenn der restliche Verkehr zu erliegen kommt.
So schnell kann nur gefahren werden, wenn die Bahn relativ frei ist, somit kann durch so einen Piloten der Verkehr nicht zum Erliegen kommen. Was mögliche Unfälle betrifft, möchte ich einfach dich selber zitieren:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. Februar 2016 um 20:53:13 Uhr:
Ja nun mal im ernst, auf einer freien limitierten Strecke passieren kaum Unfälle….
Abgesehen davon, werde ja immer in der Argumentation Geschwindigkeit von über 200 km/h herangezogen, hier mal wieder 250 km/h. In der Praxis treten diese Geschwindigkeit aber doch eher selten auf. Die Geschwindigkeitsspitze, die häufiger auftritt, liegt eher so zwischen 180 km/h bis 200 km/h. In dem Bereich halte ich mich bei freier Bahn auch häufig auf und innerhalb von 2 Stunden (in denen ich natürlich nicht immer so schnell fahren kann), werde ich maximal einmal überholt.
Zitat:
@Matsches schrieb am 17. Februar 2016 um 07:08:36 Uhr:
Sonst gehts aber noch, oder?Zitat:
@ulli57 schrieb am 16. Februar 2016 um 01:51:41 Uhr:
Eigentlich hätte aber die Lichthupe als Warnung ausreichen müssen, dass nicht die Spur gewechselt wird.Beiträge und Threads wie dieser und deren Ersteller betteln doch auf Knien um die Einführung eines allgemeinen Tempolimits.
Sie merken es nur nicht.
Das Wörtchen
eigentlichhast du wohl überlesen. Eigentlich heißt, dass eben nur Lichthupe problematisch ist, weil es Trottel gibt, die bei trotz dieser Warnung rausziehen. Daher ist es eben zusätzlich angebracht die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Abgesehen davon hat dieses Scenario nichts mit einem Geschwindigkeitslimit zu tun, denn es tritt genauso auf, wenn man mit 130 links fährt und ein Fahrer auf der rechten Spur rüberziehen möchte.
Dann möchte ich noch anmerken, dass es natürlich auch die Lichthupe zum Ankündigen einer Überholabsicht gibt. Diese meine ich aber nicht, sondern die als akute Gefahrenwarnung.
Wenn man also die Lichthupe hinter sich aufblitzen sieht, muss man zumindest die Situation neu überdenken, ob man etwas übersehen oder sich überschätzt hat. Man kann nicht einfach sagen, ich bin lichthupenresistent und ziehe einfach rüber, denn die gesehene Lichthupe kann durchaus berechtige Gefahrenwarnung sein. Wer es dennoch macht, Gehrin und Erbsengröße lässt grüßen.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir nochmals die StVO zu zitieren:Zitat:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. …
Gruß
Uwe
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Uwe mir müssen da nicht diskutieren. So lange die Bahn frei, richtig frei ist, sind solche Geschwindigkeiten ok!
Solche Geschwindigkeiten werden aber auch viel mit der Brechstange auf Kosten der langsameren gefahren.
Man liest es ja hier auch, man kann es nicht leugnen.
Das ist das Problem.
Und Du gibst auch noch Futter dazu.
Zitat:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Dieser Passus ist Uralt, und wurde erstellt als noch niemand auf die Idee gekommen ist das jeder Hanswurst mit 250 über die Bahn ziehen könnte.
Sorry wer sich darauf beruft braucht dringend Hilfe, von wem auch immer.
Und ich rate auch jedem der sich darauf beruft dringend sich selbst an die §§ zu halten, dann würde er merken das er selbst gar nicht so schnell fahren dürfte um in eine gefährliche Situation zu kommen.
Und noch eins, nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist automatisch erlaubt.
Dieser Passus ist geltendes Recht.
Man muss auch an roten Ampeln halten, oder ist das auch überholt?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Februar 2016 um 08:33:11 Uhr:
Dieser Passus ist geltendes Recht.
Aber die gefahrenen Geschwindigkeiten sind in den meisten Situationen keine geltendes Recht.
Das will aber keiner sehen.
§ 3
Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Und die Haftung bei Unfällen jenseits der RG lässt in meinen Augen auch nicht auf absolute Rechtmäßigkeit der gefahrenen Geschwindigkeit zu.
????
Bringst du nun wieder Recht und Haftung durcheinander?
Klar, bei unübersichtlicher Straße (Kurven/Steigungen), schlechte Wetterbedingungen, Nachts ist eine geltende Vmax eingeschränkt durch die Sichtweite und die Straßenhaftung des Fahrzeugs.
Wenn du aber bei voller rechter und mittlerer Spur mit 250 auf der linken fährst und jemand ausschert ohne zu schauen/blinken und dabei den Sicherheitsabstand zum nachfolgendem Verkehr missachtet, wird dir kein Rechtsorgan einen Verstoß gegen die StVo andichten.
Ich weiß daß es unsinnig ist und der Verstand das nicht gutheißen will, aber die aktuelle Rechtslage ist nun mal so.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 17. Februar 2016 um 10:00:18 Uhr:
Wenn du aber bei voller rechter und mittlerer Spur mit 250 auf der linken fährst und jemand ausschert ohne zu schauen/blinken und dabei den Sicherheitsabstand zum nachfolgendem Verkehr missachtet, wird dir kein Rechtsorgan einen Verstoß gegen die StVo andichten.
HTC
Warum nicht ?
Zitat:
... Die Geschwindigkeit ist insbesondere den ....Verkehrs-..... verhältnissen ...... anzupassen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 17. Februar 2016 um 08:16:14 Uhr:
...
Abgesehen davon hat dieses Scenario nichts mit einem Geschwindigkeitslimit zu tun, denn es tritt genauso auf, wenn man mit 130 links fährt und ein Fahrer auf der rechten Spur rüberziehen möchte.
...
GrußUwe
Du hast Recht. Das Szenario tritt in beiden Fällen auf. Es gibt aber einen erheblichen Unterschied.
Dieser besteht in der Geschwindigkeitsdifferenz der beiden beteiligten Fahrzeuge.
RG (130km/h) zu 100km/h sind nur 30km/h Unterschied. In diesem Szeniario hier sind wir schon bei 100km/h und mehr als Differenz. Der Spielraum zum reagieren ist hier sehr eng.
Zitat:
@HTC schrieb am 17. Februar 2016 um 10:00:18 Uhr:
????Bringst du nun wieder Recht und Haftung durcheinander?
Klar, bei unübersichtlicher Straße (Kurven/Steigungen), schlechte Wetterbedingungen, Nachts ist eine geltende Vmax eingeschränkt durch die Sichtweite und die Straßenhaftung des Fahrzeugs.
Wenn du aber bei voller rechter und mittlerer Spur mit 250 auf der linken fährst und jemand ausschert ohne zu schauen/blinken und dabei den Sicherheitsabstand zum nachfolgendem Verkehr missachtet, wird dir kein Rechtsorgan einen Verstoß gegen die StVo andichten.
Ich weiß daß es unsinnig ist und der Verstand das nicht gutheißen will, aber die aktuelle Rechtslage ist nun mal so.
HTC
Du wirst vielleicht keine Schuld am Unfall bekommen, was fragwürdig wäre, da du ja nach geltendem Recht (§3) nur so schnell fahren darfst, wie es der Verkehr erlaubt. Mit Sicherheit wird dir eine Mithaftung gegeben, weil du für diese Verhältnisse einfach zu schnell warst.
Das will die DieDicke1300 ausdrücken. (Oder habe ich da was falsch verstanden)
Wie schon geschrieben:
Das eine ist eine Rechtsfrage das andere ist eine Haftungsfrage.
Und ja, bei dem Szenario gehe ich von optimalen Bedingungen aus, also trocken, warm usw... alles andere würde ja gegen die StVo verstoßen. Dann würde man beidseitg austeilen...
Da aber die Nachfrage "Warum nicht?" kam, gehe ich davon aus, daß hier die Rechtslage unklar ist oder schlichtweg nicht akzeptiert wird. Das ist aber beides außerhalb meiner Handlungsmöglichkeiten.
Die Exekutive bzw die Judikative wird im Zweifelsfall das für einen klären 🙂
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 17. Februar 2016 um 10:33:47 Uhr:
Wie schon geschrieben:Das eine ist eine Rechtsfrage das andere ist eine Haftungsfrage.
Und ja, bei dem Szenario gehe ich von optimalen Bedingungen aus, also trocken, warm usw... alles andere würde ja gegen die StVo verstoßen. Dann würde man beidseitg austeilen...
Da aber die Nachfrage "Warum nicht?" kam, gehe ich davon aus, daß hier die Rechtslage unklar ist oder schlichtweg nicht akzeptiert wird. Das ist aber beides außerhalb meiner Handlungsmöglichkeiten.
Die Exekutive bzw die Judikative wird im Zweifelsfall das für einen klären 🙂
HTC
Das Problem bei der Rechtsfrage, dass ich sehe:
Wie hoch darf die Differenzgeschwindigkeit sein, um im Sinne des §3 der StVO zu handeln.
EDIT: Da ich bei Auffahrten mit langsamen VT rechnen muss und dass sie Fehler machen, darf ich da mit über 200km/h vorbei?
Das letzte Wort hat die Judikative (wie du schon geschrieben hast) 🙂
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 17. Februar 2016 um 10:18:53 Uhr:
.... (Oder habe ich da was falsch verstanden)
Nein.
Und ich will noch sagen das man sich zuerst an die eigene Nase fasst, bevor man es von anderen verlangt.
Man kann nicht wie eine wilde Sau fahren und von anderen verlangen das sie sich penibel an alle Vorschriften halten.
Jup, wobei man dann noch anmerken muß, der Spurwechsler kriegt so oder so eine Strafe + Anzeige.
Der Linksfahrer kann von grob fahrlässig bis gar nichts alles erwarten, je nach Verhalten. Die Differenzgeschwindigkeit spielt von der Rechtlichen Seite keine Rolle, dafür aber viele andere Faktoren.
HTC