"Serviceaktion" 2.0TDI
Check auf der Audiseite:
http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...
Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.
Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...
Gruß Jürgen
1121 Antworten
Wann war denn die letzte Reinigung?
Die 140 km allein sind ja nicht tragisch.
Zitat:
@mondeomq schrieb am 18. Februar 2017 um 19:53:28 Uhr:
Wann war denn die letzte Reinigung?
Die 140 km allein sind ja nicht tragisch.
Das kann ich Dir nicht sagen, da ich erst nach dem Update begonnen habe, diesen Vorgang genauer zu beobachten.
Mir wollten sie keinen Bremsflüssigkeitswechsel machen, ohne das ich unterschreibe, dass ich das Update nicht will.
Jetzt habe ich unterschrieben, dass ich das Update noch nicht machen lassen möchte bzw. noch warten will.
Ob das ein Fehler war kann ich nicht sagen
Zitat:
@toaster33 schrieb am 20. Februar 2017 um 07:20:23 Uhr:
Mir wollten sie keinen Bremsflüssigkeitswechsel machen, ohne das ich unterschreibe, dass ich das Update nicht will.Jetzt habe ich unterschrieben, dass ich das Update noch nicht machen lassen möchte bzw. noch warten will.
Ob das ein Fehler war kann ich nicht sagen
Solange Du Deine Fahrzeugzulassung behältst, kann ja nichts schiefgehen!
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Moin (Audi Q5 2.0 TDI 177 PS DSG 2/2015 )
Hab die neue Software seit 2 Wochen drauf ist kein Unterschied spürbar Verbrauch Beschleunigung alles gleich geblieben bis auf das Schaltverhalten sehr nervös die kleinste Bewegung am Gaspedal und er schaltet runter das ist nicht so schön war schon beim ??Die habens ausgelesen und an Audi übermittelt nach ein paar Tagen Antwort von Audi das hängt mit der Software zusammen und ist nicht anders möglich da er sonst nicht die Abgasnorm einhält diese Antwort gefällt mir garnicht ??
Werde jetzt versuchen den Wagen abzustoßen .
Der nächst wird auf keinen Fall aus dem Hause VW oder Audi ??
PS zum Softwareupdate gibt es noch ein Zettel das man beim ?? 6 mal kostenlos Adblue nachgefüllt kriegt ( was für eine großzügige Geste von VW ???? bin schwer beeindruckt)
Hier D ist man als Verbraucher/ Geschädigter im Gegensatz zu den USA immer der Dumme.....
Zitat:
@LZN schrieb am 22. Februar 2017 um 12:50:05 Uhr:
Moin (Audi Q5 2.0 TDI 177 PS DSG 2/2015 )
Hab die neue Software seit 2 Wochen drauf ist kein Unterschied spürbar Verbrauch Beschleunigung alles gleich geblieben bis auf das Schaltverhalten sehr nervös die kleinste Bewegung am Gaspedal und er schaltet runter das ist nicht so schön war schon beim ??Die habens ausgelesen und an Audi übermittelt nach ein paar Tagen Antwort von Audi das hängt mit der Software zusammen und ist nicht anders möglich da er sonst nicht die Abgasnorm einhält diese Antwort gefällt mir garnicht ??
Werde jetzt versuchen den Wagen abzustoßen .
Der nächst wird auf keinen Fall aus dem Hause VW oder Audi ??
PS zum Softwareupdate gibt es noch ein Zettel das man beim ?? 6 mal kostenlos Adblue nachgefüllt kriegt ( was für eine großzügige Geste von VW ???? bin schwer beeindruckt)
Das von Dir geschilderte nervöse Schaltverhalten hatte ich anfänglich auch, kann aber jetzt -nach ca. 500 km- sagen: Es hat sich beruhigt! Bin anfänglich etwas mehr in Stellung "S" gefahren, dort war es wie vor der "Serviceaktion"!
Ja, das Schaltverhalten ist ein bisschen anders, wie ich auch in meinem Beitrag geschrieben habe, aber es stört mich nicht sonderlich!
Heute wurde auf MT bekannt gemacht,das die Bayerische Polizei ihre Fahrzeuge nicht updaten lässt.um Schadensansprüche nicht zu verlieren!
Vielleicht hätten wir doch warten sollen....
Meines Wissens haben die österreichischen VW/Audi-Händler einen Verjährungsverzicht abgegeben.
Zitat:
@Tobiasww schrieb am 22. Februar 2017 um 19:34:53 Uhr:
Vielleicht hätten wir doch warten sollen....
Genau dazu wurde ja in etlichen Threads bei MT ständig geraten...
Ja,da hab ich von gelesen.
Es wurde aber auch gesagt,das man seine Betriebserlaubnis verliert,wenn man bis Jahresende nicht das Update macht.
Gruß
Zitat:
@Tobiasww schrieb am 23. Februar 2017 um 09:26:43 Uhr:
Ja,da hab ich von gelesen.
Es wurde aber auch gesagt,das man seine Betriebserlaubnis verliert,wenn man bis Jahresende nicht das Update macht.
Gruß
Naja, streng genommen hat das Auto ja noch nie eine Betriebserlaubnis gehabt...
Zumindest nicht auf legalem Weg.
Das sehe ich anders.
Denn die Betriebserlaubnis hat er und das auch nicht nur streugenommen.
Egal ob legal oder nicht, denn sonst müssten jetzt alle stehen bleiben und nichts anderes.
Egal ob was am Fahrzeug gemacht wurde oder nicht, er wurde abgenommen und für jeden einzelnen ist das erst einmal egal.
Das steht aber auf ziemlich dünnem Eis.
Von heute bei test.de:
Zitat:
23.02.2017 Die Juristen des ADAC sind der Meinung: Die Verweigerung der Tüv-Plaketten für Skandalautos ohne Nachrüstung ist rechtlich zumindest zweifelhaft. Das sei rechtliches Neuland und die Rechtsgrundlage ungeklärt. Auf eine Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium habe der Automobilclub bisher nur eine wenig erhellende Antwort erhalten, erklärte Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner aus der Juristischen Zentrale des Automobilclubs auf test.de-Anfrage. Eine genaue Nachfrage der Club-Juristen haben die Ministerial-Beamten bislang nicht beantwortet.
Unterdessen hat das Ministerium die Darstellung der Prüforganisationen nach einem Bericht der taz offiziell bestätigt: Skandalautos ohne Nachrüstung erhalten ab Sommer keine Prüfplaketten mehr, wenn der Zeitraum für die Nachrüstung, wie ihn der jeweilige Hersteller zum Rückruf genannt hat, abgelaufen ist. Zunächst sind nur Autos vom Typ VW Amarok betroffen. Für sie stand das Software-Update bereits im Frühjahr 2016 zur Verfügung. VW hatte die Besitzer solcher Autos aufgefordert, innerhalb von 18 Monaten zur Nachrüstung in die Werkstatt zu kommen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ist der Meinung: Die Skandalautos sind gar nicht genehmigt; auf die Prüfplakette kommt es nicht an. Die Genehmigung sei für Autos ohne Abschaltung der Abgasreinigung beantragt und erteilt worden und gelte daher nicht für die tatsächlich von VW und Tochterunternehmen gelieferten Autos. Das lässt er derzeit von Verwaltungsgerichten feststellen. Weitreichende Folge: Wenn die Skandalautos nicht genehmigt sind, dann kann die Nachrüstung der Autos daran auch nichts mehr ändern. Die Anordnung der Nachrüstung durch das Kraftfahrbundesamt in Flensburg ist nämlich eine Auflage zum Erhalt der nach Auffassung des KBA bestehenden Genehmigung. Diese ist nach Auffassung des Rechtsanwalts aber längst erloschen.