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[Neuwagen] Fahrzeugpapiere auf dem Postweg verschwunden

Themenstarteram 9. Februar 2017 um 8:29

Hallo zusammen,

sorry ich hab evtl. nicht das passende Unterforum gefunden.

Ich habe einen Skoda Octavia RS bestellt. Dieser steht jetzt seit dem 31.01.2017 beim Händler an diesem Tag haben wir auch den Termin zur Abholung am 07.02.2017 ausgemacht und der Händler hat die Papiere "auf den Weg" gebracht.

Die Papiere sind bis zum heutigen Tag nicht angekommen. Verschickt wurde das ganze als normaler Brief :confused:

Jetzt ist die Frage wie ich weiter vorgehen soll. Die Aussage vom Händler ist das es bestimmt noch ankommen wird. Der Postweg ist Nürnberg-München also maximale Laufzeit von zwei Werktagen.

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Guzzi, du hast vergessen ihm zu empfehlen doch abzubestellen und stattdessen einen Alfa zu kaufen :D

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17 Antworten
am 9. Februar 2017 um 13:13

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 9. Februar 2017 um 13:56:09 Uhr:

Hi,

..wenn mann den Aussagen von Rechtsanwälten im Netz glauben schenken darf,

dann ist das jetzt Dein Problem, dass die Papiere verloren gegangen sind.

Denn, in diesem besonderen Falle liegt die Verantwortung bei Dir, Du hättest

darauf bestehen müssen, den Brief z.b. per Boten schicken zu lassen.

Grüße

Ich bin zwar kein Anwalt, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Ob und wie die Fahrzeugpapiere versandt werden, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Käufers. Aus meiner Sicht handelt es sich um die Bringschuld des Verkäufers, bei der Zulassungsbescheinigung handelt es sich m. E. um mitverkauftes Zubehör im Sinne von § 311c BGB und der Verkäufer trägt die Gefahr des Versands im Sinne von § 447 BGB.

Und m. W. kann auch nur der Händler die Ersatzpapiere beantragen ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 9. Februar 2017 um 14:13:38 Uhr:

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 9. Februar 2017 um 13:56:09 Uhr:

Hi,

..wenn mann den Aussagen von Rechtsanwälten im Netz glauben schenken darf,

dann ist das jetzt Dein Problem, dass die Papiere verloren gegangen sind.

Denn, in diesem besonderen Falle liegt die Verantwortung bei Dir, Du hättest

darauf bestehen müssen, den Brief z.b. per Boten schicken zu lassen.

Grüße

Ich bin zwar kein Anwalt, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Ob und wie die Fahrzeugpapiere versandt werden, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Käufers. Aus meiner Sicht handelt es sich um die Bringschuld des Verkäufers, bei der Zulassungsbescheinigung handelt es sich m. E. um mitverkauftes Zubehör im Sinne von § 311c BGB und der Verkäufer trägt die Gefahr des Versands im Sinne von § 447 BGB.

Und m. W. kann auch nur der Händler die Ersatzpapiere beantragen ...

Gruß

Der Chaosmanager

Hmm,

schaun' wir mal, was sein RA sagt, ihm rät.

Drücke ihm die Daumen, dass am Ende alles klappt.

Guzzi, du hast vergessen ihm zu empfehlen doch abzubestellen und stattdessen einen Alfa zu kaufen :D

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