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#Geschwindigkeit #Probezeit #Bußgeld

Mercedes C-Klasse
Themenstarteram 27. April 2021 um 17:22

Hallo Motor Talker,

Ich habe einen Fehler gemacht und es ist ein großer Fehler. Ich bin in der Probezeit, es wird nach 3 Monaten später im Juli 2021 enden. Aber im Februar wurde ich wegen Überdrehzahl geblitzt. 50 Zone nach Toleranz 76. Das bedeutet 26 km mehr. Es geschah erneut im April 2021. In diesem Fall 80 Zone 126. Nach Toleranz 42 km. mein anwalt sagt, er wird versuchen, diese bis zum ende meiner probezeit zu verschieben. meine frage ist wirklich ist das bis juli möglich?

Danke im voraus!

Mfg,

Imran

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17 Antworten

Überdrehzahl? Hat das der Motor überlebt? Ich hab das mal bei einem Suzuki Swift probiert, der hat 12.000U/Min gemacht und lief ohne Probleme! Haben wir mehrmals getestet!

Bei deinem Anwalt bist du bestimmt in guten Händen und Rechtsberatung findet hier nicht statt.

 

Edit: nach einer überzeugenden Erklärung eines Users habe ich mich entschieden, das erstmal wieder zu öffnen. Aber bitte nicht in Richtung Rechtsberatung abdriften und keine dummen Kommentare in Richtung des TE.

Du solltest dein Anwalt wechseln. Er kann das gerne bis Juli hinauszögern, es wird dir nichts bringen. Das Datum des Vergehens ist relevant, nicht das Datum wann der Bescheid rechtskräftig ist.

So ist es. Der Tattag zählt, von daher kann man zwar die Konsequenzen nach hinten verschieben, aber nicht mehr umgehen wie es früher einmal möglich war.

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. April 2021 um 09:35:06 Uhr:

So ist es. Der Tattag zählt, von daher kann man zwar die Konsequenzen nach hinten verschieben, aber nicht mehr umgehen wie es früher einmal möglich war.

Ist das im vorliegenden Fall wirklich so? Kann ich, wenn ich zb zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung schon aus der Probezeit raus bin, nachträglich wieder in die Probezeit versetzt werden (also eine Verlängerung bekommen)?

Ich weiß es wirklich nicht und frage daher aus Neugier.

Ja natürlich, warum auch nicht?

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 28. April 2021 um 10:11:13 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. April 2021 um 09:35:06 Uhr:

So ist es. Der Tattag zählt, von daher kann man zwar die Konsequenzen nach hinten verschieben, aber nicht mehr umgehen wie es früher einmal möglich war.

Ist das im vorliegenden Fall wirklich so? Kann ich, wenn ich zb zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung schon aus der Probezeit raus bin, nachträglich wieder in die Probezeit versetzt werden (also eine Verlängerung bekommen)?

Ich weiß es wirklich nicht und frage daher aus Neugier.

Zum Tatzeitpunkt warst Du in der Probezeit , da braucht also nichts zurück versetzt oder verlängert werden.

Die Rechnung vom 30.12.20 hab ich auch mit dem gesenkten Mwst Satz bezahlt,obwohl ich am 4.1.überwiesen hab.

Ok, dann weiß ich das jetzt auch. (Auch wenns mich nicht betrifft, da ich schon seit 28 Jahren aus der Probezeit raus bin und sogar meine beiden Söhne die PZ hinter sich haben.) :-D

Eine Besonderheit gibt es:

Wenn der Bescheid des ersten Vergehens noch nicht da war, als der zweite Verstoß erfolgte, werden die zwei Vergehen "unabhängig" betrachtet. D.h. du kommst um die verkehrspsychologische Beratung herum. War der erste Bescheid allerdings schon da, als du nochmal geblitzt wurdest, hast du wohl "Pech" gehabt. Das heißt dann viel Strafe, doppelte Probezeit, Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung. Soweit ich weiß kannst du auf Basis der Beratung deinen Führerschein dann sogar komplett verlieren.

Warum ist das mit dem Bescheid wichtig? Weil es vorgegeben ist, dass du bei einem Vergehen über dieses informiert werden musst, bevor es eine "Aufbaustrafe" geben kann. War der Bescheid also nicht da, könntest du theoretisch gar nichts vom ersten Mal wissen, insofern wäre die Aufbaustrafe dann unangemessen, da dir keine Gelegenheit gegeben wurde, dich zu "bessern".

Insofern ist der Weg zum Anwalt sicherlich sinnvoll, da es um deinen Führerschein geht. Evtl. lässt sich der Bescheid auch direkt anfechten (Fehlerhafte Messung, Fahrer unklar, o.Ä.). Um Aufbauseminar (ca. 300-400€) wirst du aber sicherlich nicht drum herum kommen. Und für den Rest der Probezeit (insofern der Führerschein bleibt) würde ich dir ans Herz legen, so vorsichtig wie möglich zu fahren - zumindest bis die Probezeit rum ist.

[Beitrag von MT editiert, illegale Tipps haben hier nichts zu suchen! GZ]

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 28. April 2021 um 14:09:44 Uhr:

Eine Besonderheit gibt es:

Wenn der Bescheid des ersten Vergehens noch nicht da war, als der zweite Verstoß erfolgte, werden die zwei Vergehen "unabhängig" betrachtet. D.h. du kommst um die verkehrspsychologische Beratung herum. War der erste Bescheid allerdings schon da, als du nochmal geblitzt wurdest, hast du wohl "Pech" gehabt. Das heißt dann viel Strafe, doppelte Probezeit, Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung. Soweit ich weiß kannst du auf Basis der Beratung deinen Führerschein dann sogar komplett verlieren.

Nonsens. Erst einmal bekommt man eine Frist, das Aufbauseminar zu absolvieren. Erst, wenn man das Aufbauseminar absolviert hat, kann man die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen überhaupt erreichen, wenn man danach einen neuen Verstoß begeht. Insofern kann Dein Szenario nicht eintreten.

Hallo, phchecker17,

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 28. April 2021 um 14:09:44 Uhr:

Und für den Rest der Probezeit (insofern der Führerschein bleibt) würde ich dir ans Herz legen, so vorsichtig wie möglich zu fahren - zumindest bis die Probezeit rum ist.

stimmt.

Solltest Du dabei aber an Blitzer - Apps oder andere illegale Praktiken gedacht haben, dann kann man nur davor warnen, denn wenn man erwischt wird, kann es richtig teuer werden.

Es gibt aber eine eindeutig legale und gleichzeitig recht einfache Methode, sich zumindest bei den meisten Geschwindigkeitsbeschränkungen davor zu schützen, diese zu übersehen:

Es gibt Navi - Apps, die die meisten festinstallierten Geschwindigkeitsbeschränkungen kennen (funktioniert m. W. aber nicht bei variablen Schilderbrücken) und die kann man so einstellen, dass sie ein Signal abgeben, sobald man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.

Insbesondere auf unbekannten Strecken, auf denen sich die zHG immer wieder ändert, kann sie so manches Knöllchen ersparen, und wie gesagt: Es ist absolut legal.

Viele Grüße,

Uhu110

Leute, warum man hier zum Anwalt rennt verstehe ich nur, wenn man der Annahme ist, die Messung war falsch (oder man hofft es zumindest).

Die Regeln sind doch ganz klar (kann man überall im Netz nachlesen und sein Anwalt wird das auch wissen):

1. A-Verstoß im Februar -> Verlängerung Probezeit und Aufbauseminar plus Kosten des Tickets.

2. A-Verstoß im April -> Kosten des Tickets und Empfehlung (aber keine Pflicht) zur MPU.

Eine Gerichtsverhandlung sehe ich hier sogar kontraproduktiv, da zwei derart schwere Verstöße (+42km/h zuviel ist eine Hausnummer, als oder zweite Verstoß) in so kurzem Zeitabstand dazu führen könnten, dass der Richter eine Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr bezweifelt (hat an der Stelle noch keine Konsequenzen, beim nächsten Mal dann jedoch ganz sicher).

Ob der erste Bescheid rechtzeitig ankam ist unerheblich. Die Konsequenzen ändern sich nicht, da der zweite Verstoß noch keine härteren Maßnahmen (MPU ist nur eine Empfehlung) nach sich zieht... erst beim Dritten ist dies aktuell der Fall. Lediglich das Bußgeld kann sich in der Höhe ändern; aber ich vermute, darum geht es hier gar nicht.

Die längere Probezeit hat der TE nun mit Sicherheit in der Tasche, da wird er nicht rauskommen (ausser die Messung war in beiden Fällen falsch); ein Zeitaufschub bringt nichts. Das Fahrverbot für einen Monat wird er ebenfalls (wegen der 42km/h zuviel) haben.

MPU und Fahrerlaubnisentzug stehen noch gar nicht zur Debatte... also Füße still halten.

Wenn der TE nun jedoch befürchtet sich die nächsten 2 Jahre auch nicht an die zHG halten zu können, dann ist die Empfehlung zur MPU angebracht... im eigenen Interesse um nicht beim nächsten Vorfall den Lappen komplett zu verlieren.

Da hilft es jetzt nur die nächsten 2 Jahre StVO-konform zu fahren und auf die Beschilderung zu achten. Sonst #Lappenweg, #Fußgänger, #EndlichWiederLaufen

Wenn das so nicht stimmt, wie ich es geschrieben habe, dann muss ich mich entschuldigen. Wir hatten den Fall eben genauso in der Familie und so wurde es dann erklärt. Zwei mal in kurzer Zeit in der Probezeit geblitzt, das erste Schreiben war also noch nicht da. Dementsprechend wurden beiden Vergehen einzeln gewertet, das heißt keine MPU oder erhöhte Strafe :)

Und mit dem vorsichtig fahren meinte ich tatsächlich genau das: vorsichtig fahren und an Beschränkungen halten. Sonst hält das mit dem Führerschein nicht lang. Nicht nur das, auch anderen tut man damit einen Gefallen, gerade Fußgängern bzw. vor Allem Kindern ;)

Du hast schon Recht damit, dass ein Verfahren rechtmäßig abgeschlossen sein muss (bzw. der Tatvorwurf dem Beschuldigten bekannt sein muss), damit es sich auf das nächste auswirken kann. Also z.B. binnen 12 Monaten 2mal 26km/h zu schnell -> 1 Monat zu Fuss.

Der zweite A-Verstoß zieht nur derzeit nichts nach sich (bis auf das evtl. höhere Bußgeld) in Bezug auf Maßnahmen, die in der Probezeit speziel anfallen.

Es gibt beim 2. Fehltritt lediglich eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur MPU, aber eben keine Pflicht. Dafür ist beim 3. A-Verstoß der Lappen direkt weg.

Insofern kann man sagen, dass der zweite A-Verstoß eigentlich gar nicht so schlimm ist. Der erste verlängert die Probezeit und sorgt für ein Aufbauseminar. Der dritte führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Beim zweiten gibt es "nur" einen "bösen Brief" (und ggf. höheres Bußgeld). Ich bezog mich auch nur auf die Konsequenzen in Bezug auf Probezeitmaßnahmen.

Die Empfehlung zur MPU ist nichts negatives. Wenn der Betroffene in Gefahr ist sein Verhalten nicht selbst einzufangen, dann hat er das Risiko, dass der Lappen bald weg ist. Die MPU (bzw. die Vorbereitung darauf) kann dem Betroffenen helfen sein Verhalten anzupassen, sofern er es selbst nicht kann. Blöd ist natürlich, wenn man freiwillig zur MPU geht und dabei durchrauscht...

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