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Verkehrsunfall Vorgehen

Themenstarteram 12. September 2018 um 18:05

Hallo

Am Montag ist mir ein LKW beim Spurwechsel in die Seite meines 11 Monate alten Polo 5 reingefahren. Die hintere Tür, Radkappe und eigentlich alles um den Reifen herum ist zerdellt oder zerkrazt. Auch der Reifen selbst hat leichte Unfallspuren.

Der jetzige Stand:

Polizei nahm den Unfall auf und erklärte den LKW Fahrer zum Schuldigen.

Der Fahrer selbst kam aus Ungarn und ich konnte mir von ihm 2 grüne Scheine abfotografieren.

Ich fahre täglich insgesamt 110km Arbeitsweg, weshalb ich am nächsten Morgen sicherheitshalber sofort zu VW gefahren bin um zu schauen, ob ich mit dem Auto noch solche Wege fahren kann - sei wohl kein Problem.

Ein Gutachter war gerade vor Ort, sodass er mein Auto gleich mitmachte.

Die Werkstatt gab mir zusätzlich die Nummer eines spezialisierten Anwalts.

Soweit so gut

Jetzt möchte die Werkstatt das Auto bereits nächste Woche reparieren.

Wäre es nicht sinnvoll etwas abzuwarten?

ZB bis sich die gegnerische Versicherung meldet?

Nicht dass ich jetzt alles reparieren lasse (mind. 3000€.) und die Versicherung das am Ende nicht zahlen möchte. Ich habe ja noch nicht einmal das Gutachten gesehen, schließlich wurden auch erst gestern die Fotos gemacht.

Sollte ich daher noch einmal bei VW anrufen und den Termin absagen oder ist das alles eine sichere Sache?

Die Reparatur ist für 4 bis 5 Tage angesetzt worden,

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jenny887 schrieb am 12. September 2018 um 22:20:04 Uhr:

Aber inwiefern soll man mich denn hierbei über den Tisch ziehen können?

Bspw. indem man dein Fahrzeug durch einen "zufällig" anwesenden Gutachter mal eben begutachtet, wenn du den Gutachter vorher nie gesehen oder gesprochen sowie keinen Auftrag erteilt hast und man dich vor vollendete Tatsachen gestellt hat. (war es so ?)

Bspw. indem man dich zu einer schnellen Reparatur drängt, bevor du andere Optionen ausreichend prüfen kannst, z.B. fiktive Abrechnung oder eine andere Werkstatt. Vor allem, bevor "grüne Karte" ihre Eintrittspflicht erklärt hat und obwohl das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.

Bspw. die voreilge empfohlene Inanspruchnahme eines Mietwagens, obwohl dein Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.

u.s.w.

Es ist nicht per se empfehlenswert den Gutachter und Anwalt zu beauftragen den das Autohaus empfiehlt. Die Möglichkeit dass diese sich gegenseitig Kunden bzw. Mandanten "zuschieben" und die Interessen des Klienten dabei auf der Strecke bleiben besteht in solchen Fällen.

Das muss natürlich nicht so sein.

Den Anwalt würde ich mir möglichst unabhängig vom Autohaus suchen. Das Gutachten das du in Auftrag gegeben hast würde ich mir aushändigen lassen und vorher keine Entscheidung treffen.

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Bei Unfällen mit Ausländern würde ich solange warten bis ich oder der Anwalt Kontakt mit dessen Versicherung hat.

Du hast doch Zeit und musst ja nicht sofort machen lassen.

Unfälle mit im Ausland zugelassenen Kfz werden über das sog. "Büro grüne Karte" reguliert. Das kann sich über viele Monate hinziehen.

Du solltest die komplette Abwicklung einem Rechtsanwalt überlassen.

Jenny ist ja Vollkasko versichert, darüber kann man das ja erst mal abwickeln.

Der Anwalt wurde ja auch schon von der Werkstatt vorgeschlagen...

Frauen werden oft in Werkstätten schlecht beraten (über den Tisch gezogen)...

Frag doch mal eine andere Werkstatt, Jenny.

Themenstarteram 12. September 2018 um 20:20

Laut der Werkstatt haben sie eben mit genau diesem Anwalt immer sehr gute Erfahrungen gemacht.

Dann sage ich den Termin bei der Werkstatt am besten erst einmal ab und spreche mit dem Anwalt.

Aber inwiefern soll man mich denn hierbei über den Tisch ziehen können?

Gute Idee. kläre das mit dem Anwalt, eroiere selbst, ob er für den Bereich kompetent erscheint und beauftrage ihn dann

Warum sollte das so sein........... Quatsch

Was soll sie den jetzt in einer anderen Werkstatt, ab zum Anwalt und dieser wird sie beraten.

Und wenn die Kiste fahrbereit und Verkehrssicher ist, muss man auch nix überstürzen.

Priorität hat jetzt erstmal die Kooperationsversicherung in Deutschland zu ermitteln.

Zitat:

@jenny887 schrieb am 12. September 2018 um 22:20:04 Uhr:

Aber inwiefern soll man mich denn hierbei über den Tisch ziehen können?

Bspw. indem man dein Fahrzeug durch einen "zufällig" anwesenden Gutachter mal eben begutachtet, wenn du den Gutachter vorher nie gesehen oder gesprochen sowie keinen Auftrag erteilt hast und man dich vor vollendete Tatsachen gestellt hat. (war es so ?)

Bspw. indem man dich zu einer schnellen Reparatur drängt, bevor du andere Optionen ausreichend prüfen kannst, z.B. fiktive Abrechnung oder eine andere Werkstatt. Vor allem, bevor "grüne Karte" ihre Eintrittspflicht erklärt hat und obwohl das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.

Bspw. die voreilge empfohlene Inanspruchnahme eines Mietwagens, obwohl dein Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.

u.s.w.

Es ist nicht per se empfehlenswert den Gutachter und Anwalt zu beauftragen den das Autohaus empfiehlt. Die Möglichkeit dass diese sich gegenseitig Kunden bzw. Mandanten "zuschieben" und die Interessen des Klienten dabei auf der Strecke bleiben besteht in solchen Fällen.

Das muss natürlich nicht so sein.

Den Anwalt würde ich mir möglichst unabhängig vom Autohaus suchen. Das Gutachten das du in Auftrag gegeben hast würde ich mir aushändigen lassen und vorher keine Entscheidung treffen.

Jenny will wohl eher nicht nicht fiktiv abrechnen:D;

Sie will wieder ein Neuwertiges Auto. .. .

Also Empfehlung der VW!!-Werkstatt folgen und den erfahrenen Anwalt konsultieren ; der wird Jenny beraten .

Man muss auch mal Vertrauen haben!:)

Hat dir in der VW Werkstatt denn niemand vorgeschlagen, den Schaden an selbige abzutreten? :confused:

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 12. September 2018 um 22:48:01 Uhr:

Es ist nicht per se empfehlenswert den Gutachter und Anwalt zu beauftragen den das Autohaus empfiehlt.

Kommt drauf an was man vorhat. Wenn der Plan ist das (junge) Auto in der Werkstatt dann auch reparieren zu lassen ist der Weg per se nicht schlecht. Überlegt man noch andere Wege (fiktiv, selber reparieren etc.) hast du dagegen völlig recht, da würde ich mir selber Gutachter und Anwalt aussuchen.

Zu diesem Fall: Welcher Anwalt das ist weiß der TE doch sicher. Warum nicht einfach mal da anrufen, der wird letztlich dafür bezahlt die Interessen des TE zu vertreten.

Radkappe und Reifen haben Unfallspuren und dann soll das Auto verkehrssicher sein? :confused: :eek:

Ohne Ersatzrad drauf und ggf. auch eine Achsvermessung würde ich damit nicht mehr viel durch die Gegend fahren. Was steht denn im Gutachten? Da solltest du auch eine Kopie von bekommen, sonst beim Gutachter/Autohaus anrufen und danach fragen. Genau wie der Anwalt wird der Gutachter im Namen des Geschädigten tätig. Da darf man bei Fragen durchaus mal einfach anrufen. Wird zumindest bei uns kein Kunde für gesteinigt :D

Die Polizei erklärt niemanden zum Schuldigen!

Da habe ich schon live dabei gestanden!

"Da können sie aber keine Ansprüche an die Vers der jungen Dame stellen"

Das kleine "Hascherl" konnte kein Auto fahren und ist in eine Engstelle gefahren die ich schon befur. Nun hat sie aus Angst, zuviel Abstand zu den geparkten Autos gehalten, mir blieb nur auszuweichen und dann klapperten die Spiegel.

Die hat sich dem Beamten förmlich an den Hals geworfen, da hatte ich als 1,94m Typ keine Chance mehr. Meine Frau und ich haben nur noch den Kopf geschüttelt.

Und aufgrund seiner einseitigen Stellungnahme, musste ich Dashcam und meine Frau als Zeugin bei der Verhandlung aufbringen, sonst wäre das negativ für mich ausgegangen.

Und das passiert sehr oft, immer dann wenn sie gerufen werden und handeln müssen, dann kommt sehr schnell die Schuldzuweisung und augenblicklich das Angebot, mit einer sofortigen Zahlung die Ordnungswidrigkeit Abgegolten zu haben.

Dabei ist deren Pflicht nur die Daten und Fakten aufzunehmen und diese weiter zu leiten an die Staatsanwaltschaft!

Übrigens habe die auch damals einen Brief meines Anwalt bekommen, in dem das verhalten des Beamten geschildert wurde.

Manche halten ja aufgrund solcher Aussagen die Füsse still und stehen dann da, mit ihrem Schaden.

Also Uffbasse!!

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. September 2018 um 09:43:52 Uhr:

Die Polizei erklärt niemanden zum Schuldigen!

Das ist korrekt, die Schuld stellt, wenn überhaupt, ein Gericht fest.

Hier geht es wie sooft wohl eher darum, dass die Polizei bei Unfallaufnahme nach ihrem Dafürhalten die Unfallbeteiligten mit 01 (vermutlicher Verursacher) und 02 (vermutlicher Geschädigter) im Unfallbericht kennzeichnet hat (ohne Vermerk dass die Zuordnung nicht nach den Verursachungsbeiträgen erfolgt ist).

Themenstarteram 13. September 2018 um 10:38

Der LKW Fahrer musste noch vor Ort 35€ bezahlen. Für was genau, weiß ich leider nicht

Der LKW Fahrer gab ja auch zu, lediglich in den Spiegel geschaut zu haben.

Ich hoffe doch sehr er bleibt auch dabei....

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