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Vergleich Teilkasko vs Vollkasko und Frage zum Tarif bei unterjähriger Fälligkeit

Themenstarteram 13. Oktober 2023 um 13:01

Hallo Leute!

Herbstzeit ist Auto-Versicherungs-Vergleichszeit und ich möchte jetzt überall arbeiten, aber NICHT bei einem Versicherer in der Kfz-Sparte. Jetzt wird der Kuchen für 2024 verteilt.

Auch bei mir stehen ja die alljährlichen Vergleiche für 2024 an. Bei einem Auto recht leicht: kalenderjährliche GFälligkeit und ich werde wohl nur ein paar Korrekturen bei der Jahreskilometerleistung machen und in den neuen Tarif wechseln. So weit, so gut!

Das andere Auto ist leider aufgrund des unterjährigen Kaufes und eines Lockvogelangebotes des dann freiwillig gewählten Versicherers mit einer unterjährigen Fälligkeit belastet: 10./11.03.2024. Hier meine Fragen:

1) glaubt ihr, dass die jetzt herausgegebenen Tarife auch noch im März gültig sind? Sollte ich mit diesem Wagen JETZT suchen und mich für März binden oder lieber warten? Alle geprüften und verglichenen Versicherer würden bereits jetzt schon für 03.2024 abschließen.

2) Schaut Euch mal die Fotos an und sagt mir, warum ist der Wagen in der Variante HP + TK 0,- teurer als HP + TK 0,- + VK 150,- ???

Habe ich nen Denkfehler? Ich habe das nur zufällig entdeckt, weil ich beim Konfigurieren aus versehen die VK abgewählt habe und dann gesehen habe, dass der Tarif TEURER geworden ist, als mit VK

??? ... verstehe ich nicht. Hilfe.

Und: nein... es ist der identische Wagen oder Tricks und Spaß!

 

Vollkasko
Teilkasko
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17 Antworten

Moin,

die Wege der Versicherungen sind manchmal unergründlich...

Vielleicht ein Softwarefehler?

Darf man fragen welche Versicherung?

Wenn ich bei meiner durchklicke, wird es für mich erheblich teurer 2024...

Kein unfall etc. > HUK24...

Mir ist kein Versicherer bekannt, welcher die Tarife im März ändert. Zum 01.07. könnte schon eher sein.

 

Mögliche Erklärungen für Frage 2:

Typklasse in TK (wesentlich) schlechter als in VK und hoher SFR in VK können solche Ergebnisse bringen.

Mein Zafira wäre mit TK auch teurer als mit VK.

Themenstarteram 13. Oktober 2023 um 13:30

also meine Einstufungen sind TK 24 und in VK 24, das Auto ist in TK 24 und in VK 21.

@NanoQ2

ein großer Schwarz-Gelber aus der Niedersächsischen Landeshauptstadt

In TK gibts keine SF.

Themenstarteram 13. Oktober 2023 um 13:43

stimmt.... das war falsch, die Einstufung wäre für die HP gewesen

Diesen Satz

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. Oktober 2023 um 15:30:08 Uhr:

also meine Einstufungen sind TK 24 und in VK 24, das Auto ist in TK 24 und in VK 21.

...

verstehe ich nicht.

"Meine" Einstufungen? Aber das "Auto ist in" einer anderen Einstufung? What???

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Oktober 2023 um 15:33:00 Uhr:

In TK gibts keine SF.

Ja. Aber das behauptet doch auch niemand hier, oder? Wo?

Die Einstufungen des TE sind HP und VK SFR 24 (damit sollte auch die Frage an Paul aus Berlin beantwortet sein).

 

Das Fahrzeug ist Typklasse 24 in TK und 21 in VK.

Themenstarteram 14. Oktober 2023 um 4:59

Gut. Das hätten wir ja dann mal geklärt. Aber eine Antwort auf die Frage wg der Prämie hat niemand?

Das kann doch nicht sein. Die TK ist doch in der VK drin.

Da ist bestimmt ein Fehler / Abweichung in den Tarifmerkmalen.

Wenn nicht, greif zu.

Die Frage der möglichen Gründe habe ich doch weiter oben schon beantwortet.

Schönen guten Abend…

 

Die Antwort auf o.g. Frage ist folgende: Es stimmt nicht ganz, dass eine Teilkasko keiner SF Klasse unterliegt. Eine Teilkasko alleine abgeschlossen, beträgt im Prozentsatz immer 100%. Werden Voll- und Teilkasko gemeinsam versichert, passt sich die Teilkasko der Vollkasko an. Hat der Versicherungsnehmer also eine SF 29 in der Vollkasko und umgerechnet 30% Beitragssatz, gelten diese 30% ebenso für die Teilkasko. Nimmt er die Vollkasko irgendwann aus dem Vertrag, steigt die Teilkasko auf 100% Beitragssatz an. Dieser Umstand führt dazu, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Kombi aus VK/TK billiger sein kann, als eine Solo TK.

 

Viele Grüße

Charly

Auch solltet Ihr auf das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen schauen… Im Speziellen meine ich die Rückstufung im Schadensfall. Es gibt Tarife, welche extrem undankbar sind. Fährt also ein Versicherungsnehmer mit einer SF 29 und erleidet einen Unfall kann es sein, dass er im nächsten Jahr in der SF 5 fährt… Er verliert also 24 Jahre bei einem Unfall. Es gibt aber auch Tarife (meist etwas teurer), da fällt man nur in die SF 20 zurück. Der Preis ist also nur ein Indiz für einen guten Tarif. Jede Versicherung bestimmt die Rückstufung im Schadensfall selbst… Also unbedingt diesen Fakt prüfen nicht, dass das böse Erwachen Euch später einholt.

VG

Charly

Das empfinde ich schon immer als so ein typischen Unding der Versierungen .... immerhin gehört der SF erstmal zur Person und man nimmt den im Zweifelfall mit ... eigentlich müsste es eine feste Rückstufungstabelle für alle geben...

1 Schaden -X SF, Zweite Schaden -X SF u.s.w.

Wie es Versicherungs intern gestuft wird, wie bei so einem "ein Schaden frei" bleibt Sache der Versicherung, da verliert man im Zweifelfall beim Wechsel dann die Sondereinstufung..

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