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Unverschuldeter Auffahr-Unfall in Frankreich

Themenstarteram 4. November 2023 um 12:30

Moin zusammen!

Am 17.06.23 (also fast 5 Monate her) ist uns in Frankreich ein Transporter hinten drauf gefahren, als wir an einer roten Ampel standen. Wir waren zu dritt im Auto und es gab einen Zeugen auf dem Bürgersteig, der uns beim Übersetzen half, da ich fließend Englisch kann, aber nicht gut Französisch.

Wir beide (gegnerischer Fahrer und wir) hatten keinen Unfallbericht dabei, daher dokumentierte ich alles mit Fotos, auch die Papiere des gegnerischen Fahrers. Noch in Frankreich kontaktierten wir den deutschen Zentralruf der deutschen Autoversicherer und bekamen prompt über das franz. Kennzeichen auch die gegnerische Versicherung mitgeteilt. Das ist die „Assurances du Credit Mutuel (ACM)“ mit Sitz in Strasbourg. Vom Zentralruf kam außerdem:

Zitat:

Von dem genannten Versicherer wurde in Deutschland ein Schadenregulierungsbeauftragter benannt. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche an:

DEKRA Claims Services GmbH , Aureliusstraße 2, 52064 Aachen

Schon im Urlaub, also wenige Tage nach dem Unfall, hatten wir von Frankreich aus ein Formular dieser Dekra ausgefüllt und ich habe zusätzlich alle Fakten nebst Fotos auch nochmal auf einem Passwort-geschützten Cloud-Ordner hoch geladen und diesen zur Verfügung gestellt.

Diese Dekra-Gesellschaft ist aber nicht so der Bringer. Wir haben immer wieder angerufen, aber als „Regulierer“ treten die in keiner Weise auf, denn sie mögen zwar ab und an gemütlich mit der ACM in Frankreich „korrespondieren“ und „erinnern“, aber so richtig „passieren“ tut da gar nichts. :(

Zwischenzeitlich hat aber die Versicherung behauptet, dass nunmehr von uns behauptet würde, wir wären rückwärts gefahren. Nach Monaten. Ein Klassiker, denn es gibt ja keine Auffahrunfälle, da laut aller Auffahrenden weltweit nahezu immer der/die Andere „rückwärts“ gefahren ist. An einer roten Ampel. Auf Grün wartend. Automatik auf D...

Der Dekra-Mensch in Aachen, der fließend Französisch und geradeso ganz ausreichend Deutsch kann, erklärte uns/mir gestern nunmehr, dass wir, angeblich nach französischem Recht, beweisen müssten, dass der andere uns aufgefahren ist und nicht wir rückwärts gefahren sind. Wie gesagt: Das kam gestern, nach fast 5 Monaten Nicht_viel_Tun dieser Dekra. Die gegnerische Versicherung wolle/hätte wohl bei dem neutralen Zeugen angefragt (keine Ahnung wann?) und noch keine Antwort erhalten.

Wie auch immer, jetzt ein paar Fragen dazu:

  1. Wer hat schon Erfahrung mit dieser Dekra-Gesellschaft in Aachen gehabt?
  2. Wer hatte schon mal einen unverschuldeten Unfall in Frankreich gehabt und wie sind die Erfahrungen?
  3. Mir ist nicht klar, ob und wen wir jetzt verklagen können/sollen/müssen – die Dekra oder direkt ACM in Frankreich. Rechtsschutz-versichert sind wir über den ADAC.

Das ist das Auto meines Schwagers und der Schaden ist an der Heckklappe mit etwa 1200 € nicht gerade sehr existentiell, aber mein Schwager würde es irgendwann mal gerne machen lassen. Wir kommen aber gerade nicht richtig weiter, ohne dass jemand jemand anderem irgendwie Druck macht. Aber wie?

Schönes WE

Hinweis an Admins: Falls es da ein besseres Unterform "Auslands-Verkehrsrecht" oä. gibt, gerne da hinschieben.

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66 Antworten

Besteht Auslandsschadenschutz in der eigenen Versicherungspolice? Wenn ja, alles über die regulieren lassen.

Ist in der Haftpflichtversicherung des Autos der Auslandsschadenschutz enthalten? Wäre vorteilhaft in diesem Fall.

Der Schwager sollte sich anwaltlich beraten lassen was er tun kann. Du selbst bist nämlich nicht Geschädigter und kannst da nur fromme Wünsche äußern..

Themenstarteram 4. November 2023 um 13:25

Zitat:

Besteht Auslandsschadenschutz in der eigenen Versicherungspolice?

Leider nein, hat keiner von uns jemals dran gedacht.

Zitat:

Der Schwager sollte sich anwaltlich beraten lassen was er tun kann. Du selbst bist nämlich nicht Geschädigter und kannst da nur fromme Wünsche äußern..

Ich saß am Steuer in Nizza und bin auch die Person, die etwas eher mit Anwälten und Versicherungen umgehen kann, falls das nötig wird. Daher war/bin ich mit "im Boot" und auch beauftragt, für den "Geschädigten" zu sprechen.

Diese anwaltliche Beratung hatte ich gestern telefonisch bereits von einem Anwalt, vom ADAC empfohlen. Der meinte, man müsse die gegnerische Versicherung in F verklagen, aber das macht kein deutscher Anwalt, da er nicht in F zugelassen ist und es insgesamt wohl ein mühsames Geschäft sei, wenn der Fall "strittig" wäre. Und genau das ist dieser Fall, egal wie falsch die Aussage des Gegners wäre.

Aber es muß doch einen Rechtsanwalt geben, der in Untervollmacht einen Rechtsanwalt, der für Gerichte in Frankreich zugelassen ist, beauftragen kann.

Kenne Auslandsschadenschutz nur als zu wählenden Zusatz. Also muss aktiv gewünscht werden. Haben den auch.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 4. November 2023 um 14:34:58 Uhr:

Aber es muß doch einen Rechtsanwalt geben, der in Untervollmacht einen Rechtsanwalt, der für Gerichte in Frankreich zugelassen ist, beauftragen kann.

Wenn man klagen will/muß, dann ist immer eine Angelegenheit strittig. Also was bleibt - einen Rechtsanwalt

mit der Klage beauftragen, der dann schon weiß, wie man konkret weiter vorgeht .

Auch bei einem Auslandsschadenschutz, wo die Versicherung des Unfallbeteiligten eine Regulierung verweigert, muß man einen Rechtsanwalt finden, der die Klage einreicht.

Themenstarteram 4. November 2023 um 14:13

Zitat:

Wenn man klagen will/muß, dann ist immer eine Angelegenheit strittig

Nein, das ist nicht immer so, weil ja manchmal der Gegner schlichtweg gar nix tut. Hier ist es aber beides.

Es geschah bisher nichts und jetzt plötzlich trägt der Unfallgegner vor, wir wären rückwärts gefahren. Wann hat er das denn seiner Versicherung vor vier Monaten gesagt, als die ihn fragte? Hat die überhaupt gefragt? Und hatte der VN bisher gar nichts gesagt?

Wie gesagt: In Sachen Anwalt scheint es so zu sein, dass kein deutscher Anwalt da irgendwas tun kann/will, da Frankreich nicht sein nativer Rechtsbereich ist und das kann ich nachvollziehen.

Mich interessiert hier aber tatsächlich eher, wer bereits mit so einem unverschuldeten Frankreich-Unfall Erfahrung(en) hat. Kennt jemand diese Dekra-Gesellschaft in Aachen? Das hier sieht nicht vielversprechend aus: https://www.golocal.de/.../

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 4. November 2023 um 15:05:18 Uhr:

Auch bei einem Auslandsschadenschutz, wo die Versicherung des Unfallbeteiligten eine Regulierung verweigert, muß man einen Rechtsanwalt finden, der die Klage einreicht.

Das steht in der Produktbeschreibung meiner AKB:

Mit unserem Auslandsschadenschutz können Sie sich direkt an die XXX Versicherung AG (sinngemäß: an uns) wenden. Das gilt auch für einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland. Wir bearbeiten Ihren Schaden für Sie. Wir entschädigen Sie nach deutschem Recht mit den bei uns vereinbarten KFZ-Haftpfichtversicherungssummen.

Das hört sich für mich nicht so an, dass ich einen Rechtsanwalt für die Durchsetzung meiner Ansprüche brauche.

Ist aber auch im Falle des TE wurscht, da diese Leistung bei Vertragsabschluss nicht angeklickt wurde.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 4. November 2023 um 15:13:24 Uhr:

Zitat:

Wenn man klagen will/muß, dann ist immer eine Angelegenheit strittig

Nein, das ist nicht immer so, weil ja manchmal der Gegner schlichtweg gar nix tut. Hier ist es aber beides.

Es geschah bisher nichts und jetzt plötzlich trägt der Unfallgegner vor, wir wären rückwärts gefahren. Wann hat er das denn seiner Versicherung vor vier Monaten gesagt, als die ihn fragte? Hat die überhaupt gefragt? Und hatte der VN bisher gar nichts gesagt?

Wie gesagt: In Sachen Anwalt scheint es so zu sein, dass kein deutscher Anwalt da irgendwas tun kann/will, da Frankreich nicht sein nativer Rechtsbereich ist und das kann ich nachvollziehen.

Mich interessiert hier aber tatsächlich eher, wer bereits mit so einem unverschuldeten Frankreich-Unfall Erfahrung(en) hat. Kennt jemand diese Dekra-Gesellschaft in Aachen? Das hier sieht nicht vielversprechend aus: https://www.golocal.de/.../

Dein Schwager kann an seinem Wohnsitz-Amtsgericht gegen die französische Versicherung (und die Regulierungsgesellschaft) klagen. Wenn du eine andere Auskunft bekommen hast, dann kannst du gewiss sein, mit jemandem ohne Erfahrung gesprochen zu haben. Dennoch wäre französisches Recht anzuwenden. Das kann Abweichungen zum deutschen Recht aufweisen, z.B. im Bereich Erstattungsfähigkeit von Anwalts- Gutachter- Mietwagen- und Gerichtskosten. Bei den 1,2 k€ Schaden ist das Kostenrisiko höher als die Schadensumme. Mein Tipp wäre, eine gleichfarbige Heckklappe vom Verwerter zu organisieren (ca. 150,- + Arbeit) und eine dashcam mit zusätzlich rückwärtiger Aufnahme anzuschaffen. Schneller und billiger wird es sowieso nicht gehen.

Dekra Aachen ist mir bekannt, hab mit denen auch schon einige Auslandsunfälle reguliert. Laaaaaangsam, weil die nichts selbst entscheiden dürfen und selbst wenn alles geklärt ist, noch auf die Zahlung der Versicherung warten müssen. Druck können die tatsächlich nicht ausüben.

Dass nahezu kein dt. Anwalt in Frankreich klagen will, ist nachvollziehbar. Gerichtssprache ist französisch, Zeugen werden meist nicht vernommen, sondern machen schriftlich ihre Aussagen - in französisch. Und das gesamte Verfahren läuft anders ab, als hier, und dauert ziemlich lange. Selbst die Kostenerstattung liegt im Ermessen des Richters. Es gibt kein RVG, was der Anwalt vor Ort kassiert, wird vorab vereinbart (z.B. Stundenhonorar). Und schon hast du mit einer RS-Versicherung das Problem, ob die entsprechende Vereinbarungen auch übernehmen.

Wenn du also eine RS-Versicherung hast, lass dir von denen einen örtlichen Anwalt vermitteln. Ohne RS-Versicherung such dir eine freie Werkstatt (z.B. direkt eine Lackiererei - Hinweis, dass Auslandsschaden und du selbst zahlen musst), wo der Schaden günstig behoben werden kann.

Fängt doch schon bei der Frage an, wie hoch der Schaden ist - nach französischem Recht. Lass es 1.000,- € sein, der Anwalt kassiert vielleicht schon den Betrag (Stundensatz von 300,- €, wären gerade mal drei Stunden).

Die Auslandsschadenschutz reguliert übrigens so, als wenn der Unfallgegner bei ihr versichert wäre und nach deutschem Recht. Da würden hier die Aussagen der unbeteiligten Zeugen vermutlich schon zur Regulierung führen. Hatte ich mal bei einem kleinen Auffahrunfall in Südtirol, Rechnung eingereicht, Erstattung erhalten. Absolut problemlos und bei den Fahrzeugen, mit denen ich auch ins Ausland fahre, hab ich diesen Zusatz. Kostet nur ein paar Euro.

Hallo,

ich hatte vor Jahren auch die gleiche Situation in

Frankreich, nur dass mir im Stau einer aufgefahren ist .

Ich hatte die Auslandsschutzversicherung bei

der HUK. Die Schadensregulierung ist ohne

Probleme und zu meiner vollsten Zufriedenheit

abgelaufen.

Gruss

summercap

@berlin-paul : Bzgl. des Gerichtsstandes stimme ich dir zu, aber die Klage richtet sich nicht gegen den Regulierungsbeauftragten, sondern nur gegen die ausl. Versicherung (und den Fahrer). Die Klage kann allerdings dem Regulierungsbeauftragten zugestellt werden, was eine gewisse Erleichterung verspricht.

Nur nutzt das dem Geschädigten hier wenig, da immer noch nach französischem Recht geurteilt werden muss. Im Ergebnis sind wir einer Meinung - preiswert machen lassen und abhaken.

Themenstarteram 4. November 2023 um 15:04

Ich habe eben mal bei unserem Versicherungsmensch gesprochen und der meinte, dass der Auslandsschadenschutz nur 30€/Jahr gekostet hätte. Nutzt aber jetzt halt nix mehr.

Was die ADAC-RS übernimmt, weiß ich nicht, aber halt alle Anwalts- und Gerichts-Kosten in Frankreich, logischerweise erfolgsunabhängig. Der ADAC kann leider auch nicht sagen: "Komm, wir zahlen dir die 1,2k€, das ist besser für uns alle und gut ist." Das ist logischerweise nicht vorgesehen.

Zitat:

Dein Schwager kann an seinem Wohnsitz-Amtsgericht gegen die französische Versicherung (und die Regulierungsgesellschaft) klagen. Wenn du eine andere Auskunft bekommen hast, dann kannst du gewiss sein, mit jemandem ohne Erfahrung gesprochen zu haben.

Das klingt jetzt ein winziges bisschen arrogant und rechthaberisch von dir, lieber berlin-paul, denn selbst wenn das stimmen würde, würde letztlich nach Abgabe des Falles von Deutschland nach Frankreich nach französischem Recht in Frankreich vor einem französischen Richter verhandelt werden. Was soll es da nutzen, wenn ein deutscher Anwalt, der sich in französischem Recht überhaupt nicht auskennt, einen französischen Schriftsatz bei einem deutschen Gericht einreicht und den weiteren Verlauf überhaupt nicht begleiten kann/will? Tatsächlich sehe ich gerade nicht, in wie weit dieser dein "Vortrag" in irgendeiner Form hilfreich sein kann, aber vielleicht überraschst du uns?

Ich danke allen, die hier ihrer guten Erfahrungen mit der Auslandsschadenversicherung mitteilten, aber is halt nich und ich kann's rückwirkend leider nich ändern. :( :)

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