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Sturmschaden

Themenstarteram 8. April 2024 um 13:02

Hallo zusammen,

mein Auto W205 C180 Baujahr 2014 stand am 28.03.24 auf meinem Hof als plötzlich starker Regen und starke Windböen über unsere Gegend gezogen sind.

Unglücklicherweise hat eine dieser Windböen dem Trampolin des Nachbarn Flügel verliehen und das Teil auf mein Auto fallen lassen.

Zwei offensichtliche Schäden habe ich festgestellt (siehe Bilder).

Ich habe den Schaden nun meiner KFZ Versicherung als Teilkasko Schaden gemeldet und mein Nachbar hat es seiner Privaten Haftpflicht Versicherung gemeldet.

Von letztern habe ich nun Post erhalten wo aber nicht viel drin stand außer eine Schadennummer und einem Hinweis zum Datenschutz.

 

Ich war heute in der Mercedes Werkstatt wo ich immer alles am Auto machen lasse für einen Kostenvoranschlag und habe dafür einen Termin für nächste Woche bekommen.

 

Hat hier jemand schon mal einen ähnlichen Schaden gehabt und kann mir sagen wie hier vorzugehen ist?

Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg
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12 Antworten

War das Trampolin des Nachbarn ordentlich gesichert? Durch Erdanker o.ä.? Wenn ja, könnte dessen Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern...

Ein Schaden darf nicht bei zwei Versicherern gemeldet werden und auch nicht von zwei Versicherern bezahlt werden. Von daher ist zu entscheiden, welche Schadenmenldung zurückgezogen wird. Da das Trampolin nicht ausreichend gesichert gewesen ist, sehe ich die Privathaftpflicht des Trampolinbesitzers als korrekte Versicherungslösung.

Die TK ist erst ab Windstärke 8 leistungspflichtig (keine SF-Rückstufung), die VK schon darunter (SF-Rückstufung). Ein neues Dach bringt dass Auto bei Benz in die Nähe eines wirtschaftlichen Totalschadens. Ich würde den Schaden auch beim Beulendoktor vorstellen, ob das ausreichend rückformbar ist, denn völlig unmöglich ist das vielleicht garnicht.

edit

Den Schaden kann und muss man bei allen in Betracht kommenden Versicherungen melden, um den eigenen Obliegenheiten zu genügen. Ob der Nachbar seine pHP in Anspruch nimmt, das bleibt ihm überlassen.

Zitat:

@PeterBausRe schrieb am 8. April 2024 um 16:08:29 Uhr:

Ein Schaden darf nicht bei zwei Versicherern gemeldet werden und auch nicht von zwei Versicherern bezahlt werden. Von daher ist zu entscheiden, welche Schadenmenldung zurückgezogen wird. Da das Trampolin nicht ausreichend gesichert gewesen ist, sehe ich die Privathaftpflicht des Trampolinbesitzers als korrekte Versicherungslösung.

Wenn es nicht Kasko wäre, sondern das Hausdach, würde der Schaden der Gebäudeversicherung gemeldet werden und diese würde versuchen, bei der Haftpflicht des Nachbarn zu regressieren. Das ist meine Standardfrage, wenn ich im Auftrag einer Haftpflichtversicherung z.B. einen Maschinenschaden besichtige: "Haben Sie das schon Ihrer Maschinenversicherung gemeldet? Nein? Dringend nachholen". Bei KFZ-Kasko bin ich nicht so im Thema, KFZ-Schäden bearbeiten wir nicht.

Aber woher weißt Du, dass das Trampolin nicht ausreichend gesichert war? Vielleicht war auch der Wind zu stark für die vorgesehene Sicherung oder diese hatte einen Produktmangel. Dann ist der Nachbar raus aus der Haftung. Genau das sind die Fragestellungen, mit denen ich mich beschäftigen darf...

Themenstarteram 8. April 2024 um 14:37

Hallo und Danke für eure Antworten.

 

So wurde mir das von der Versicherung auch erklärt das die Teilkasko erst ab Windstärke 8 einspringt.

Das Auto ist zwar Vollkasko versichert aber einen Vollkasko Schaden wollte ich daraus eigentlich nicht machen.

Ich habe es auch so verstanden das der Schaden sowohl meiner KFZ Versicherung gemeldet werden muss und auch mein Nachbar es seiner Haftpflichtversicherung melden muss was ja beides geschehen ist. Ich will den Schaden ja auch nicht doppelt bezahlt haben sondern es muss erst mal geklärt werden welche von beiden Versicherung nun dafür zuständig ist.

 

Nun habe ich von meiner KFZ Versicherung noch nichts weiter gehört lediglich die Haftpflicht meines Nachbarn hat mir einen Brief geschickt in dem aber auch nur eine Schadennummer angegeben ist und eine Erklärung zum Datenschutz.

 

Sollte ich bei der Haftpflicht Versicherung mal anrufen und fragen wie nun weiter vorzugehen ist?

 

Einem Beulendoktor habe ich die Schäden gezeigt der sagt aber das man an diesen stellen nichts machen kann und da der Lack ja auch abgeplatzt ist geht er da sowieso nicht ran.

 

Gruß

 

Der Schaden liegt bei Austausch des Daches im Bereich von ca. 6 k€, ist also finanziell schon ganz schön hastig. Was hat die TK denn zu den Windstärken an diesem Tag festgestellt (die haben Zugriff auf Wetterdatenbanken)?

Themenstarteram 8. April 2024 um 15:04

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2024 um 16:51:07 Uhr:

Der Schaden liegt bei Austausch des Daches im Bereich von ca. 6 k€, ist also finanziell schon ganz schön hastig. Was hat die TK denn zu den Windstärken an diesem Tag festgestellt (die haben Zugriff auf Wetterdatenbanken)?

Am Dach selbst ist ja nichts der Dachholm ist etwas verbeult und da meinte meine Werkstatt heute das da wohl ausgebeult gespachtelt und lackiert würde beim Kofferraumdeckel wird wohl ein neuer fällig sein. Aber wirklich was genaueres können sie mir erst bei dem Termin nächste Woche sagen wenn auch der Kostenvoranschlag erstellt wird.

 

Ich denke vom Totalschaden sind wir hier noch weit entfernt. Die Autos werden mit dem Baujahr und der Laufleistung noch zwischen 17000 und 20000 Euro gehandelt.

 

Zum Thema Windstärke kann ich auch nicht wirklich was sagen da meine KFZ Versicherung sich noch nicht gemeldet hat.

sowohl der Dachholm, als auch das dach selber sind Instandsetzungswürdig.

Kein Karosseriefachmann mit Ahnung wird hier die Flex ansetzen.

Das würde auch dem Auto nicht gut tun.

Fahrzeughimmel und Dachairbag a+e, Dachholm und Dach sauber rückformen und lackieren.

Alles wird gut wirst sehen.......:)

Es gibt ja auch hochfeste Strukturen da verbietet der Hersteller das zurück verformen. Wird in der Praxis natürlich trotzdem gemacht ohne das die Kiste gleich auseinander fällt .

 

Wenn man das ganze aber komplett über eine MB Werkstatt laufen lässt wer weiß was da raus kommt.

 

Ist ja nicht das neueste Leichtbau Modell von MB.

 

Mein Tipp, wenn du kein finanzielles Risiko eingehen und ggf. nicht viel Zeit vergehen lassen möchtest:

Lass dir von deiner Versicherung bestätigen, dass sie Deckung im Rahmen der Teilkaskoversicherung gewähren. Es bedarf hier lediglich einer Windabfrage durch die Versicherung. Wenn das der Fall wäre, lass ggf. einen Gutachter deiner Versicherung kommen oder frage an, ob die ggf. mit Mercedes-Werkstätten in deiner Nähe zusammenarbeiten. Wenn ja, lass den Schaden über die Teilkasko bei Mercedes reparieren und begleiche deinen ggf. bestehenden Selbstbehalt.

Wenn sich später herausstellt, dass die PHV des Nachbarn zahlen sollte, dann machst du dort deinen Selbstbehalt geltend, sowie ggf. weitere Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall oder Auslagen, sofern diese angefallen sind.

Zahlt die PHV nicht und du beauftragst selbst einen Gutachter, Anwalt oder eine Mietwagenfirma, dann zahlst du die Kosten nachher im worst case selbst.

Alternativ warte einfach ab und schau, ob die PHV für den Schaden haften wird. Die Prüfung der PHV kann durchaus länger dauern als die der eigenen Kaskoversicherung.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. April 2024 um 18:40:21 Uhr:

Es gibt ja auch hochfeste Strukturen da verbietet der Hersteller das zurück verformen. Wird in der Praxis natürlich trotzdem gemacht ohne das die Kiste gleich auseinander fällt .

Wenn man das ganze aber komplett über eine MB Werkstatt laufen lässt wer weiß was da raus kommt.

Ist ja nicht das neueste Leichtbau Modell von MB.

Bei der C-Klasse ist nur die Verstärkung des Dachrahmen aus hochfesten Stahl. Die Außenhaut ist normales Stahlblech und kann problemlos rückverformt werden. Und selbst wenn da hinter etwas wäre, dann muss hier nichts erneuert werden. Das würde auch in der Praxis keiner machen.

Ich habe so einen Fall hier schon durch. Da wendet man sich an den Hersteller und der gibt dann -bezogen auf den Einzefall- eine Reparaturfreigabe, selbst wenn ein Teilersatz des Dachrahmen erforderlich wäre, was hier aber nicht notwendig ist. Die Dachhaut selber ist aus Aluminium und kann auch ohne Schwierigkeiten Rückverformt werden.

Für einen qualifizierten Karosseriebaubetetrieb ist so eine Reparaur wie hier vorliegend Standard und tägliche Arbeit.

PS:

Grün: Aluminium

Grau: Stahlblech

Lila: Hochfester Stahl

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