ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Sturmschaden während der Fahrt

Sturmschaden während der Fahrt

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

Mein Problem: Ich bin auf einer Landstraße hinter einem Auto gefahren welches einen Anhänger mit Planenaufbau zog. Es war nicht ersichtlich was der Hänger geladen hatte.

An diesem Tag gab es eine Amtliche Sturmwarnung.

Ich habe das Gespann überholen wollen, dabei hat eine Windböe den Hänger erfasst und gegen mein Auto geschleudert.

Die Polizei hat alles dokumentiert und der Fahrer eine Verwarnung erhalten. Der Hänger war nicht beladen.

Nun stellt sich die Versicherung des Unfallgegners quer und will nicht zahlen. Begründung: es wäre ein unabwendbar es Ereigniss gewesen.

Hat jemand mit solch einem Fall Erfahrung?

????

Ähnliche Themen
62 Antworten

Erfahrung nicht, verstehe aber nicht, was daran als Unabwendbar zu sehen ist.

Der Fahrheugführer war mit dem Gespann bei Sturm unterwegs, wusste, dass der Planenanhänger nicht beladen war und somit bei einer Sturmwarnung bzw. drohenden Sturms möglicherweise besser nicht diesen hätte bewegen dürfen. Somit sehe ich eher (persönliche Meinung) ein fahrlässiges Verhalten dieses Fahrzeugführers an.

Wenn dann noch am eigentlichen Überholvorgang nichts zu mäkeln ist, sprich überhöhte Geschwindigkeit, Abstand usw., dann halte ich das Argument der VS für nicht in Ordnung.

Hast Du eine RSV? Ansonsten wäre es einen Versuch Wert über den Ombudsmann zu gehen.

Danke, beim Überholvorgang war alles i.o. wurde von der Polizei so auch bestätigt das ich keinen Fehler gemacht habe.

TK vorhanden? dann den Schaden darüber regulieren.

TK bezahlt Sturmschäden am eigenem Auto oder wie soll man das verstehen,

Beauftrage einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. Februar 2022 um 22:02:21 Uhr:

TK bezahlt Sturmschäden am eigenem Auto oder wie soll man das verstehen, ?

Du weißt doch immer alles :confused:, dann solltest Du diese Frage nicht stellen müssen.

n.b.: Das "?" oben wurde von mir eingefügt.

remarque, die eigene TK sehe ich in diesem Fall tatsächlich nicht in der Pflicht. Ursache war grundlegend zwar Sturm, aber Unfallauslöser der Hänger. Aber ich lasse mich da gern belehren :)

Ich kann da niemanden belehren :D, da ich kein Schadenregulierer bin, aber das wäre der erste und unkomplizierteste Schritt, welchen ich wählen würde.

oder zweiter Schritt:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 24. Februar 2022 um 22:07:09 Uhr:

Beauftrage einen Anwalt für Verkehrsrecht!

oder umgekehrt, oder beides :D

Die TK kann in Anspruch genommen werden.

Sie muss bei der Konstellation zahlen und prüft nach Abschluss einen Regress.

Danke für die Bestätigung :)

Naja, wenn bei einem Sturm der Ast eines Baumes auf Dein Auto fällt, wäre ja auch dann nach Deiner Logik der Baum der Unfallauslöser... ;-)

TK könnte daher möglich sein. (Weiß es aber nicht)...

Es ist ja nicht verboten, mit einem unbeladenen Hänger zu fahren...; insofern könnte es in der Tat möglich sein, dass dem Fahrer keine oder nur eine geringe Schuld anzuhaften ist...

remarque, ich sehe den Knackpunkt darin, dass es sich um einen Anhänger handelte, der versicherungspflichtig ist. Ohne Anhänger, hätte es (vermutlich) beim Überhollvorgang keinen Unfall/Schaden gegeben.

Das ist eine andere Nummer, als wenn ein Ast von einem "unbekannten" Baum beim Sturm auf das Auto schlägt.

Darky, es ist nicht verboten, aber der Anhänger wurde u. U. wider besseren Wissens bewegt. Das sehe ich dann unter dem Punkt Fahrlässigkeit.

Klaus, Danke für die Aufklärung, tatsächlich habe ich da eine andere Sichtweise.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Sturmschaden während der Fahrt