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Sind Überführungskosten beim Fahrzeugleasing üblich oder Verhandlungssache ?

Themenstarteram 12. September 2019 um 12:02

Ist es üblich, dass der Händler Überführungskosten (600 €) in voller Höhe auf den Kunden abwälzt oder ist es zumindest teilweise Verhandlungssache ?

Beste Antwort im Thema

Mir wollte ein Händler ein Vorführfahrzeug verkaufen. Das Auto war ca ein halbes Jahr alt.

Ich War bereit und entschlossen das Auto zu kaufen. Er hat den Vertrag vorbereitet und hat am Ende die Überführungskosten mit aufgeschlagen.

Auf meine Frage warum Überfuhrubgskosten auf ein Gebrauchtfahrzeuge anfallen, war seine Antwort, es sei kein Gebrauchtfahrzeuge sondern ein Vorführwagen.

"Einer muss es ja bezahlen."

Ich: "Ja der jenige der das Fahrzeug als erstes Zulässt. Und das ist das Autohaus."

Er: "Nein aber nicht bei uns." Wir müssen das an den Kunden weitergeben.

Ich: "Okay, aber nicht mit mir."

Tschüss...

Bin aufgestanden und gegangen.

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Verhandeln kann man alles, aber es sind eben Kosten, die der Händler nicht selber tragen möchte.

Hallo,

grundsätzlich hat hydrou absolut recht!

Aber: Es gibt Ausnahmen in der Art, dass der Transport des (der) Fahrzeug(e) zum Händler , vom Hersteller oder Distributor im Rahmen einer Sonderaktion getragen werden. Dann dürfen auch keine Überführungskosten dem Kunden berechnet werden.

Gleichfalls nicht, wenn der Händler mit einer entsprechenden Aktion wirbt.

Überführungskosten für ein gebrauchtes Fahrzeug fallen hingegen nur in Ausnahmefällen an. Das gilt auch für Kurzzeitzulassungen.

In jedem Fall sollte der Kunde abschätzen, ob die Kosten gerechtfertigt erscheinen.

Fahrzeugpreis von 9500.- Euro und 900.- Euro Überführungskosten sind schwer vermittelbar- meist aber üblich (Dacia)!

Gruss vom Asphalthoppler

Mir wollte ein Händler ein Vorführfahrzeug verkaufen. Das Auto war ca ein halbes Jahr alt.

Ich War bereit und entschlossen das Auto zu kaufen. Er hat den Vertrag vorbereitet und hat am Ende die Überführungskosten mit aufgeschlagen.

Auf meine Frage warum Überfuhrubgskosten auf ein Gebrauchtfahrzeuge anfallen, war seine Antwort, es sei kein Gebrauchtfahrzeuge sondern ein Vorführwagen.

"Einer muss es ja bezahlen."

Ich: "Ja der jenige der das Fahrzeug als erstes Zulässt. Und das ist das Autohaus."

Er: "Nein aber nicht bei uns." Wir müssen das an den Kunden weitergeben.

Ich: "Okay, aber nicht mit mir."

Tschüss...

Bin aufgestanden und gegangen.

Kurz gesagt: neuwagen haben in Deutschland grundsätzlich Überführungskosten, egal ob leasing, Finanzierung oder barkauf

gebrauchtwagen haben in der regel keine (wurden ja schon beim neukauf berechnet)

hat der Händler ein entsprechendes Angebot für neuwagen können die kosten entfallen, das ist aber eher unüblich.

bei gebrauchten kann es Überführungskosten nur geben, wenn sie tatsächlich angefallen sind (Händler A hohlt das Auto bei Händler b ab um es seinem Kunden zu verkaufen. Die dann anfallenden kosten darf er dem kunden in rechnung stellen (natürlich nur wenn der darübder vorher informiert wurde)

Beim Fahrzeug Leasing ist es bei den Angeboten so eine Sache wie ehrlich der Verkäufer zu welchem Zeitpunkt auf die Überführungskosten hinweist. Bei jeglichen Neufahrzeugen fallen Überführungskosten an. Diese sind oft als Pauschale angegeben, da die tatsächlichen Kosten variieren, je nach dem wo dein Wagen zufällig gebaut wird. Ich fahre einen Ford, die werden je nach Modell z.B. in Köln, Valencia oder in Kanada gebaut.

Es gibt Verkäufer die erstmal eine Leasingrate auswerfen ohne die Überführungkosten zu erwähnen um dann später wie selbstverständlich zu behaupten, dass die immer oben drauf kommen und extra gezahlt werden müssen. Ich finde es gehört sich so, dass aus jedem Leasingangebot transparent hervorgeht, ob die Überführungskosten bereits enthalten sind.

Tatsächlich ist es dann Verhandlungssache:

- man kann die Überführungskosten ganz raus verhandeln. Dann kannst Du dir aber sicher sein, ansonsten nicht den maximalen Nachlass auf den Listenpreis zu bekommen. Der Verkäufer hat einen Verhandlungsspielraum. Wenn ein Kunden sich darauf einschießt, in keinem Fall die Überführung zahlen zu wollen, dann streicht er sie vielleicht, gibt aber weniger Rabatt.

- Oder du konzentrierst dich auf einen möglichst hohen Rabatt auf den Listenpreis und akzeptierst, dass die Überführungskosten auf den rabattierten Verkaufspreis aufgeschlagen werden.

- Am Ende musst Du dich dann noch entscheiden (und es mit dem Verkäufer absprechen), ob Du die Überführungskosten als Einmalzahlung leisten willst, oder ob sie in die Leasingrate eingerechnet werden sollen.

Gruß

Patrick

Überführungskosten ist eigentlich der falsche Ausdruck und weckt Erwartungen an Transportkosten alleine. Nennt man besser Bereitstellungskosten.

Korrekt ...

bei den meisten steht es auch im Kleingedruckten beim Stern .. oftmals so oder ähnlich

* Übliche Kosten bei Neufahrzeugen für Überführung/Bereitstellung (inkl. Kfz-Brief, Übergabeinspektion und Fahrzeugaufbereitung)

so kann es grundsätzlich auch bei einem Gebrauchtwagen berechnet werden. Wenn es nicht separat berechnet wird, stecken diese Kosten halt im Verkaufspreis ...;)

So verkaufen oftmals die großen Autoschieber an Privat, da die Verkaufspreise recht niedrig angesetzt sind ... du möchtest das wir die Zulassung machen ... XX EUR, wir sollen Auto von A nach B liefern ... XXX EUR, du möchtest noch mal einen frische Inspektion ... kein Problem XXX EUR ...

Händler die sowas "kostenlos" anbieten, haben es halt vorher eingepreist...

Zitat:

@Uchtl schrieb am 12. September 2019 um 15:37:37 Uhr:

Mir wollte ein Händler ein Vorführfahrzeug verkaufen. Das Auto war ca ein halbes Jahr alt.

Ich War bereit und entschlossen das Auto zu kaufen. Er hat den Vertrag vorbereitet und hat am Ende die Überführungskosten mit aufgeschlagen.

Auf meine Frage warum Überfuhrubgskosten auf ein Gebrauchtfahrzeuge anfallen, war seine Antwort, es sei kein Gebrauchtfahrzeuge sondern ein Vorführwagen.

"Einer muss es ja bezahlen."

Ich: "Ja der jenige der das Fahrzeug als erstes Zulässt. Und das ist das Autohaus."

Er: "Nein aber nicht bei uns." Wir müssen das an den Kunden weitergeben.

Ich: "Okay, aber nicht mit mir."

Tschüss...

Bin aufgestanden und gegangen.

Wenn dies wirklich O-Ton und der gesamte Gesprächsverlauf war, kann man dem Verkäufer gratulieren, dass er Dich nicht als Kunden hat.

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