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SEAT IBIZA Unfall - Reparatur?

Seat
Themenstarteram 19. Januar 2018 um 21:28

Hallo,

habe einen SEAT IBIZA ,85 KW, EZ 10/17, 4tkm, durch einen Fremdverschuldeten Unfall ist ein Schaden mit Reparaturkosten von E 18985,00 entstanden. Die Wertminderung beträgt von E 3000,00.

Der Wiederbeschaffungswert soll E 19550,00 betragen. L.t Gutachten wird von einem Restwert von Euro 6500 ausgegangen, alles brutto.

Muss bei der Höhe von diesen Reparaturkosten eine Reparatur akzeptiert werden ?

Kennt sich hier vll. jemand aus oder muss ich das evtl. über den anwalt regeln.

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Wenn ein Neufahrzeug rauskommt, würde ich sofort auf die VK zurückgreifen.

Den Wiederbeschaffungswert abz. Restwert holt sich die VK auf dem Regressweg vom H-Versicherer.

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Die gegnerische Versicherung wird in diesem Fall eher darauf hinwirken, dass das Auto nicht repariert wird, da sie dann weniger zahlen muß.

Ein guter Anwalt ist zwar immer gut, damit es schneller geht und man kein Geld verschenkt. Aber wenn ich das richtig verstehe, willst Du das Auto garnicht reparieren lassen. Die versicherung hat auch kein Interesse daran, also sollte es auch keinen Streit geben.

Einziger Knackpunkt könnte sein, ob man für den Wiederbeschaffungswert auch wirklich regional ein gleichwertiges Fahrzeug bekommt.

am 20. Januar 2018 um 8:26

Grad bei solchen Beträgen würde ich nichts ohne einen Anwalt regeln. Dazu hat man selbst einfach zu wenig Ahnung von allen Tricks und Kniffen.

Wenn Du reparieren lassen willst, ist das bei diesen Werten kein Problem - die Reparaturkosten liegen ja unter dem Wiederbeschaffungswert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar bei Reparaturkosten bis zu 130 % über dem WBW noch repariert werden.

Solltest Du aber auf Gutachtenbasis abrechnen wollen, würdest Du nur WBW abzüglich Restwert bekommen. Die Wertminderung gibt es in dem Fall auch nicht.

Zitat:

@marcos400 schrieb am 19. Januar 2018 um 22:28:37 Uhr:

Muss bei der Höhe von diesen Reparaturkosten eine Reparatur akzeptiert werden ?

Kennt sich hier vll. jemand aus oder muss ich das evtl. über den anwalt regeln.

Danke vorab.

Ohne Anwalt wirst Du Deine Schadensersatzansprüche nicht vollständig durchsetzen.

Es gibt für Dich drei mögliche Varianten:

1. Du lässt vollständig und fachgerecht, nach Gutachtenvorgabe, reparieren.

Kosten für Versicherung - 21.985,- (Reparaturkosten + Wertminderung)

2. Du kaufst ein anderes Fahrzeug für mind. 19.550,- (Ersatzbeschaffung).

Kosten für Versicherung - 13.050,- (WBW - RW, 6.500,- gibt's vom RW-Käufer)

3. fiktive Abrechnung.

Kosten für Versicherung - 9.928,57 ( Netto-WBW - RW, 6.500,- gibt's vom RW-Käufer)

Bei einer Differenz von über 12.000,- bekommst Du vielleicht eine Ahnung, was die Versicherung ohne RA mit Dir veranstalten wird.

Nimm dir lieber einen Anwalt. Und die Anwaltskosten reichst Du schön bei der Versicherung ein.

Hallo,

hast Du evtl. eine Vollkasko für den Wagen? In diesem Fall solltest Du klären, ob evtl. ein Totalschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, der dann auf Neuwagenbasis abgerechnet würde.

Ansonsten schließe ich mich meinen Vorpostern an, dass hier unbedingt ein qualifizierter Anwalt eingeschaltet werden sollte.

Gruß Rainer

wieso sollte er seine Vollkasko in Anspruch nehmen bei einem Fremdverusacher :D?

am 22. Januar 2018 um 9:57

@marcos400 Gibt's irgendwie etwas Neues?

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 22. Januar 2018 um 10:43:32 Uhr:

wieso sollte er seine Vollkasko in Anspruch nehmen bei einem Fremdverusacher :D?

Weil er dann ggf. Anspruch auf Ersatz des Neupreises und nicht nur des Wiederbeschaffungszeitwertes hat.

Kann sich durchaus rechnen, sollte aber auf jeden Fall als Alternative geprüft werden.

Gruß Rainer

Zitat:

@PTS schrieb am 20. Januar 2018 um 12:55:37 Uhr:

Solltest Du aber auf Gutachtenbasis abrechnen wollen, würdest Du nur WBW abzüglich Restwert bekommen. Die Wertminderung gibt es in dem Fall auch nicht.

Verstehe ich nicht...

Was hätte das für einen Sinn?

Gerade bei fiktiver Abrechnung macht Wertminderung Sinn.

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 22. Januar 2018 um 12:00:20 Uhr:

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 22. Januar 2018 um 10:43:32 Uhr:

wieso sollte er seine Vollkasko in Anspruch nehmen bei einem Fremdverusacher :D?

Weil er dann ggf. Anspruch auf Ersatz des Neupreises und nicht nur des Wiederbeschaffungszeitwertes hat.

Kann sich durchaus rechnen, sollte aber auf jeden Fall als Alternative geprüft werden.

Gruß Rainer

Glaubst du im Ernst, dass seine VK Versicherung den Schaden bezahlt, obwohl der Gegner Schuld hat und dessen Versicherung bezahlen müsste?

Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 22. Januar 2018 um 22:07:14 Uhr

Glaubst du im Ernst, dass seine VK Versicherung den Schaden bezahlt, obwohl der Gegner Schuld hat und dessen Versicherung bezahlen müsste?

Ich glaube nicht. Es handelt sich ja nicht um einen VK Schaden sondern um einen HP Schaden.

Weshalb sollte die VK den bezahlen,zumal man dann noch in der SF steigen würde.

Gruß M

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