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Gebrauchtwagen als unfallfrei gekauft, Unfallschaden später entdeckt

Themenstarteram 19. Februar 2010 um 13:08

Hi, meine Mutter hat am 20.2.2009 Fiat Punto gekauft. Vor paar Tagen wollte ich ihr Auto abschleppen. Ich stellte fest, daß die Abschleppöse total lose war und somit konnte ich nicht abschleppen. Da hatte ich schon die Verdacht, daß ihr Auto tatsächlich nicht unfallfrei ist (evtl. Auffahrunfall).

Bei der Werkstatt (ist ein anderer und das Auto war wegen der Zylinderkopfdichtung dort) hat meine Mutter beim Abholen deren Meinung nachgefragt wieso ein Abschleppöse lose sei. Laut Mechaniker ist es durch ein Unfall verursacht und die Abschleppöse sei deswegen abgebrochen. Außerdem wurde festgestellt daß da ein Blech angeschweisst sei und der Kühler ist leicht gebogen.

Nun habe ich natürlich einige Fragen, die ich aber besser nacheinander stelle. Sicher würden einige raten zum Anwalt zu gehen. Da heute aber 19.2.2010 ist müssen wir schnellstmöglich handeln um die Frist für die Gewährleistung "festzuhalten". Laut Kaufvertrag hat meine Mutter 1 Jahr Zeit für Gewährleistunganspruch.

1. Frage:

Was muß heute noch geschehen damit die Frist nicht abgelaufen wird? Ich nehme an, daß meine Mutter schriftlich einen Gewährleistunganspruch an die Werkstatt schreiben muß. Wir würden die schriftliche Anspruch persönlich an die Werkstatt geben. Braucht man dafür eine Empfangsbestätigung wegen dem Frist?

Für die weitere Schritte klären wir erstmal ob wir die Anwalt einschalten sollen oder ob wir evtl. mit der Werkstatt (Verkäufer) eine zufriedenstellende Einigung finden. Jedenfalls bot der Verkäufer meine Mutter an, daß die Abschleppöse instand gesetzt wird, was ich meine Mutter erstmal abgeraten habe.

2. Frage:

Hat jemand ne Idee, wie ich die Telefonnummer von der Vorbesitzer erfahren könnte? Über die Telefonauskunft waren wir leider nicht erfolgreich. Wir haben nur die Vor- und Familienname aus Fahrzeugbrief entnommen. Mehr Information haben wir erstmal nicht. :(

Mir gehts darum zu erfahren ob das Auto von Vorbesitzer als Unfallwagen verkauft wurde.

Vielen Dank!

Floh

Beste Antwort im Thema

Du bist auf einer völlig falschen Schiene. Es geht hier nicht um Gewährleistung / Sachmängelhaftung, sondern um eine hoffentlich im Kaufvertrag verbindlich zugesicherte Eigenschaft.

Nur wenn diese Eigenschaft nicht zutrifft, hat deine Mutter einen Anspruch. Es wird ne Menge Nerven kosten, das durchzusetzen, wenn eure Gegenseite auf stur stellt. Deine Mutter muss zunächst mal beweisen, dass überhaupt ein Unfallschaden vorliegt, der älter als 12 Monate ist. Nur eine Schweißnaht, ein verbogener Kühler und eine gelöste Abschleppöse ist da etwas dünn. Bis zur Beweissicherung durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen sollte das Auto besser nicht bewegt und sicher abgestellt werden. Wenn das Beweismittel untergegagen ist, war es das mit dem Verfahren.

Wenn ihr euch eurer Sache sicher seid, dann hilft nur eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen arglistischer Täuschung. Da zahlt alles der Staat und nachdem der Verkäufer verknackt worden ist, macht deine Mutter ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend. Vom Schadenersatz müsste sie sich aber noch die Nutzung anrechnen lassen, da kann nicht viel bei herumkommen.

Ich würde das alles sein lassen. Das Leben ist zu kurz um es mit so einem Mist zu vertrödeln. Das Auto fährt doch einigermaßen und ihr habt für den nächsten Kauf etwas gelernt. Klar ist es nicht gut, dass Verkäufer mit so einer Sache durchkommen, aber sich deswegen ein bis zwei Jahre lang rumärgern und nachher noch auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, ist es nicht wert.

 

 

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8 Antworten

Auf jeden Fall noch heute schriftlich den Mangel bekanntgeben.

Dieses würde ich persönlich abgeben und den Empfang bestätigen lassen.

Wenn heute keiner mehr da ist, dann "Einwurf unter Zeugen "

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Hat jemand ne Idee, wie ich die Telefonnummer von der Vorbesitzer erfahren könnte?

auf legalem wege geht da vorerst und auf die schnelle nix!

außer du hast "bekannte" z.b. bei der polizei, die sich aber damit selbst um den job bringen können!

ruhig blut, bei einem verschwiegenen unfallschaden handelt es sich um arglistige täuschung. die verjährungsfrist beträgt 10 jahre.

wurde das auto bei einem händler gekauft?

mfg

florian

Themenstarteram 19. Februar 2010 um 19:59

Hi, jetzt berichte ich mal was heute gemacht wurde.

Wir haben per Schreiben die Gewährleistunganspruch geltend gemacht und von dem Verkäufer die Bestätigung von dem Kentnissnahme unterschreiben lassen. Am 15. März hat meine Mutter einen Termin bei der Werkstatt wo sie die Schaden ansehen können und dann über die weiteren Verlauf besprechen können. Jedenfalls war der Mechaniker davon nicht begeistert.

Die Termin ist deswegen spät weil meine Mutter vorher nicht hinfahren kann (keine Zeit).

Jetzt wüsste ich nur gern, wie wir die Vorbesitzer erreichen könnten. :(

@Dr.Doom23BS: Ja der Verkäufer ist Besitzer von der Werkstatt und ist selbst ein Mechaniker (glaub er ist Meister) und das Auto wurde gewerblich verkauft.

Außerdem, was die Sache komplizierter macht. Ich habe in die Unterlagen ne Gebrauchtwagencheck entdeckt die vor dem Verkauf durchgeführt wird. Laut diese Gebrauchtwagencheck war das Auto unfallfrei. :( Ich werde mal unter die Haube schauen und nach dem komischen Blech schauen, die laut andere Werkstatt angeschweisst wurde. :confused: Evtl. mach ich davon Bilder.

cu Floh

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Hat jemand ne Idee, wie ich die Telefonnummer von der Vorbesitzer erfahren könnte?

auf legalem wege geht da vorerst und auf die schnelle nix!

außer du hast "bekannte" z.b. bei der polizei, die sich aber damit selbst um den job bringen können!

Wenn Du bspw. in Berlin beim LEA nicht der Weitergabe Deiner Daten widersprochen hast, kostet die Adress-Auskunft ganz offiziell 5€:

http://www.berlin.de/buergeramt/index.php?dienstleistung=65017

Du bist auf einer völlig falschen Schiene. Es geht hier nicht um Gewährleistung / Sachmängelhaftung, sondern um eine hoffentlich im Kaufvertrag verbindlich zugesicherte Eigenschaft.

Nur wenn diese Eigenschaft nicht zutrifft, hat deine Mutter einen Anspruch. Es wird ne Menge Nerven kosten, das durchzusetzen, wenn eure Gegenseite auf stur stellt. Deine Mutter muss zunächst mal beweisen, dass überhaupt ein Unfallschaden vorliegt, der älter als 12 Monate ist. Nur eine Schweißnaht, ein verbogener Kühler und eine gelöste Abschleppöse ist da etwas dünn. Bis zur Beweissicherung durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen sollte das Auto besser nicht bewegt und sicher abgestellt werden. Wenn das Beweismittel untergegagen ist, war es das mit dem Verfahren.

Wenn ihr euch eurer Sache sicher seid, dann hilft nur eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen arglistischer Täuschung. Da zahlt alles der Staat und nachdem der Verkäufer verknackt worden ist, macht deine Mutter ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend. Vom Schadenersatz müsste sie sich aber noch die Nutzung anrechnen lassen, da kann nicht viel bei herumkommen.

Ich würde das alles sein lassen. Das Leben ist zu kurz um es mit so einem Mist zu vertrödeln. Das Auto fährt doch einigermaßen und ihr habt für den nächsten Kauf etwas gelernt. Klar ist es nicht gut, dass Verkäufer mit so einer Sache durchkommen, aber sich deswegen ein bis zwei Jahre lang rumärgern und nachher noch auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, ist es nicht wert.

 

 

Themenstarteram 20. Februar 2010 um 10:09

Meine Mutter hat Rechtschutzversicherung von daher ist die Kostenrisiko eigentlich nicht hoch. Aber das ist korrekt. Wir haben auch nicht vor dem Mechaniker gleich an die Gurgel zu gehen ohne das Auto erstmal genauer anzusehen. Und bevor wir sicher sind, daß es ein Unfallwagen ist können wir sowieso schlecht rechtliche Schritte einleiten.

ChrisCRI:

Aus dem Grund wollen wir erstmal was von der Vorbesitzer was hören. Wir wollen z.B. wissen ob das Auto als Unfallwagen verkauft wurde (also als kaputtes Auto) und diese dann von der Werkstatt gerichtet ist und als unfallfrei verkauft wurde.

Doch geht es um Gewährleistung. Denn wenn das Teil bereits bei der Kauf abgebrochen war ist das ein Fall für Gewährleistung. Worauf Du hinweisen willst habe ich verstanden. Hier geht sicher um 2 verschiedene Dingen:

- Gewährleistung: die Abschleppvorichtung war bereits bei der Kauf abgebrochen (natürlich muß das erstmal nachweisbar sein)

- in Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft: Wenn das Auto tatsächlich ein Unfallwagen ist und als unfallfrei verkauft wurde ist die Kaufvertrag anfechtbar. (hier muß man nachweisen daß der Unfall vor dem Kauf stattgefunden hat)

Klar ist... ein abgebrochene Abschleppvorichtung heißt noch lange nicht daß das Auto ein Unfallwagen ist. Nur riecht es mehr oder weniger nach Unfallwagen, weil ein Abschleppvorichtung nicht einfach so mal abbricht. Vielleicht gibt es eine Erklärung warum der Teil gebrochen ist aber nicht von einer Unfall verursacht wurde.

Eins sind wir schon mal einig: Es ist nicht so einfach die Sache nachweisen zu können.

Wie gesagt ich möchte die Sache erstmal näher anschauen und dann wägen wir ab welche Schritte sinnvoller ist. Außerdem wollen wir am 15. März (Werkstatttermin bei der Werkstatt wo das Auto gekauft wurde) erstmal darüber reden.

Danke! :)

cu Floh

Themenstarteram 9. März 2010 um 23:13

So... etwas spät, aber hier die Bilder. Ich habe die Blech von vorne (durch die Schlitz) und von hinten fotografiert. Man kann nur von innen erkennen, daß der Blech (auf die echte Stoßstange?) drübergeschweisst wurde. Falls ihr nicht erkennt, habe ich ein Bild angehängt, welche dies markiert. Jedenfalls ist es auf der Höhe von der Oberkante der Stoßstange, wo man von vorne durch das Lüftungsschlitz die Kühler sehen kann.

Das Bild von oben erkennt man deutlich, daß die Kühler nach innen verbogen ist. (das vordere Teil von der Kühler).

Das mit Abschleppöse habe ich von verschiedene Positionen fotografiert und einmal die Abschleppvorichtung verschoben, damit ihr seht daß das Teil frei rumliegt.

Da wir bis jetzt keine Möglichkeit gefunden haben, die Vorbesitzer zu erreichen, bleibt uns nix anderes übrig mit dem Mechaniker (der das Auto verkauft hat) zu reden. Termin ist am kommende Montag (15.März).

cu Floh

Abschleppvorichtung1
Abschleppvorichtung2
Abschleppvorichtung3
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