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Fragen zur Kfz-Versicherung

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 16:23

Hallo,

ich bekomme demnächst meinen neuen Audi und habe zur richtigen Versicherungswahl ein paar Fragen:

 

1. Mein bisheriges KfZ ist derzeit bei der VHV versichert und wird am Tage der Zulassung des Audis auf ein Familienmitglied umgeschrieben. Durch die Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs sollte die VHV doch problemlos kündbar sein, oder? Was wollen die außer der Abmeldebestätigung noch sehen, einen Kaufvertrag über das alte Auto?

2. Mit dem neuen Audi möchte ich ggf. zu HUK. Was muss ich der HUK vorlegen, um dort in den Genuss meines bisherigen VHV-SF-Rabatts zu kommen? Reicht da die Vorlage des VHV-Versicherungsscheines für 2006 aus?

3. Es geht um "meldepflichtiges" Zubehör: Grds. ist bei der HUK Zubehör bis zu einem Wert von 3.000€ kostenlos mitversichert.

Nun hat mein Audi ein serienmäßiges Navi (RNS-E, Aufpreis: 2.950€). Zählt das prinzipiell auch als ggf. aufschlagspflichtiges Zubehör oder sind damit nur selbstnachgerüstete Navis gemeint? Nebenbe ist nämlich auch noch eine Audi-FSE verbaut, wodurch dann die 3000er Grenze gesprengt würde...

4. Ich möchte mir von der neuen Versicherung eine vorläufige Deckung in der TK/VK zusagen lassen. Gilt eine solche Zusage eigentlich hinsl. der TK auch, wenn der Wagen noch unangemeldet bzw. mit (abgelaufenem) Kurzzeitkennzeichen

in meiner Garage steht und was passiert? Oder ist die Zulassung zwingende Voraussetzung für TK-Schutz?

 

Danke für Hilfe....

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9 Antworten

Re: Fragen zur Kfz-Versicherung

 

Zitat:

Original geschrieben von booner

1. Mein bisheriges KfZ ist derzeit bei der VHV versichert und wird am Tage der Zulassung des Audis auf ein Familienmitglied umgeschrieben. Durch die Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs sollte die VHV doch problemlos kündbar sein, oder? Was wollen die außer der Abmeldebestätigung noch sehen, einen Kaufvertrag über das alte Auto?

Es reicht aus der Versicherung schriftlich anzuzeigen, dass du das Fahrzeug verkauft hast und das du nicht vorhast eine anderes dort zu versichern.

Zitat:

Original geschrieben von booner

2. Mit dem neuen Audi möchte ich ggf. zu HUK. Was muss ich der HUK vorlegen, um dort in den Genuss meines bisherigen VHV-SF-Rabatts zu kommen? Reicht da die Vorlage des VHV-Versicherungsscheines für 2006 aus?

In deinen Versicherungsanstrag wirst du nach einer evt. vorhandenen Vorversicherung gefragt. Dort gibst du den Namen der Gesellschaft und die Versicherungsnummer an. Die Versicherungen regeln das dann untereinander.

 

Zitat:

Original geschrieben von booner

4. Ich möchte mir von der neuen Versicherung eine vorläufige Deckung in der TK/VK zusagen lassen. Gilt eine solche Zusage eigentlich hinsl. der TK auch, wenn der Wagen noch unangemeldet bzw. mit (abgelaufenem) Kurzzeitkennzeichen

in meiner Garage steht und was passiert? Oder ist die Zulassung zwingende Voraussetzung für TK-Schutz?

Wie lang soll denn die Stilllegung erfolgen? Falls länger als 2 Wochen kommt evt. eine Ruheversicherung in Betracht.

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 19:27

Re: Re: Fragen zur Kfz-Versicherung

 

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

 

Es reicht aus der Versicherung schriftlich anzuzeigen, dass du das Fahrzeug verkauft hast und das du nicht vorhast eine anderes dort zu versichern.

Die wollen also keine Kopie eines Kaufvertrages, sondern die Abmeldebestätigung und Zugang meiner außerordentlichen Kündigung wegen Risikowegfalls ist ausreichend.

 

 

Zitat:

Wie lang soll denn die Stilllegung erfolgen? Falls länger als 2 Wochen kommt evt. eine Ruheversicherung in Betracht.

Dies soll den neuen Audi betreffen, und nicht das alte Fahrzeug. Ich bin momentan noch am überlegen, den Audi erst in 2006 zuzulassen. Da ihn aber der Händler nicht mehr solange stehen lassen will, muss er zu mir. Dann kommt er entweder mit rotem Händlerkennzeichen oder Abschlepper zu mir in die Garage. In Betracht käme auch noch ein Kurzzeitkennzeichen zur Übebrückung.

Dumm wäre nur, wenn er in der Zeit (also noch nicht zugelassen bzw. mit schon wieder abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen) aus der Garage geklaut würde und keine TK-Deckung bestünde :D

Re: Re: Re: Fragen zur Kfz-Versicherung

 

Zitat:

Original geschrieben von booner

Dann kommt er entweder mit rotem Händlerkennzeichen oder Abschlepper zu mir in die Garage. In Betracht käme auch noch ein Kurzzeitkennzeichen zur Übebrückung.

Dumm wäre nur, wenn er in der Zeit (also noch nicht zugelassen bzw. mit schon wieder abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen) aus der Garage geklaut würde und keine TK-Deckung bestünde :D

Da hilft nur Anmelden und direkt regulär versichern.

Themenstarteram 21. Dezember 2005 um 13:57

So, nun habe ich die Wahl zwischen zwei Angeboten, kann mich momentan noch nicht so richtig entschließen...

Vorweg: Da es sich um einen Neuwagen handelt lege ich wert auf eine 12monatige Neuwertentschädigung. Die meisten Verischerer erstatten den Neuwert nur innerhalb der ersten sechs Monate, was im Falle eines Falles im Monate 7-12 natürlich sehr ärgerlich ist.

 

1. Angebot: VHV, Exklusiv-Tarif, VK 300€ SB/ TK 150€ SB --> jährlich 391€

Bei der VHV bin ich jetzt seit einigen Jahren mit meinem bisherigen Wagen versichert. Im Klassik-Tarif gibt es Neuwertentschädigung nur bis zum sechsten Monat, daher habe ich den Exklusiv-Tarif gewählt, dort 12 Monate. Diesen Tarif wiederum gibt es in der VK nur mit minimal 300€ SB. Wunschkombination wäre VK 150€ SB/TK 150€ SB gewesen...

Erwähnenswert wäre noch: Wildschadensklausel greif bei Tieren aller Art (also z.B. auch bei Unfall mit Haustier, dessen Halter nicht haftbar gemacht werden kann). Weiterhin ist Zubehör bis 5.000€ beitragsfrei mitversichert. Bei Lackschäden wird auf Abzug "neu für alt" verzichtet, ebenso bei grob fahrlässig herbeigesführten Schadensfällen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (außer alkohol- oder drogenbedingt, bzw. bei grob fahrlässig ermöglichtem Diebstahl). Weiterhin ist eine Fahrerunfallversicherung inclusive.

Hinsichtlich der Neuwertentschädigung gilt jedoch die Einschränkung, dass diese nur bei Unfall bzw. Wildunfall, jedoch nicht bei Diebstahl gilt.

 

2. Angebot: HUK COBURG, Classic-Tarif, VK 150€ SB, TK 150€ SB --> jährlich 393€

Zur HUK müsste ich wechseln, was aber kein Problem ist, da Ummeldeung und Verkauf des Altfahrzeugs.

Auch hier 12 moantige Neuwertentschädigung ohne Einschränkung, erweiterte Wildschadensklausel (aber nicht alle Tiere wei bei VHV), weitgehdener Verzicht auf Erhebung der Einrede grober Fahrlässigkeit, Rabattretter. Nicht enhalten dagegen: Abzug "neu für alt" bei Lack, Fahrerunfallversicherung. Weiterhin Zubehör nur bis 3.000€ beitragsfrei mitversichert...

 

Was meint ihr? Lieber bei VHV bleiben, dafür 300 SB bei VK? Oder lieber HUK mit 150 SB bei VK, besserer Neuwertenstchädigung, dafür oben aufgeführten Minderleistungen?

Evtl. auch nur 1 Jahr HUK, dann Wechsel zurück zur VHV. Bei der HUK fällt nach einem jahr ohnehin der Neuwagenrabatt i.H.v. 7% weg, d.h. danach steigt der Beitrag beim momentanen Stand um 27,50€ jährlich.

Würdet ihr die HUK generell empfehlen?

BTW: Ich bin bei der VHV in der VK-SF 38. Bei der HUK habe ich jedoch SF 25 angegeben. Sollte aber am Beitrag nichts mehr ändern, da es ja nicht weniger als 30% gibt, oder?

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 20:10

Kann mir keiner mit Meinungen zu den beiden Angeboten weiterhelfen?

Der Abzug Neu-für-Alt wird meines Wissens auch von der HUK nicht vorgenommen. Würde nochmal nachfragen.

Btw. Hast Du mal ein Angebot mit Vollkaskoselbstbeteiligung 300 EUR rechnen lassen?

Vielleicht solltest Du ja auch noch weitere Angebote einholen. Es gibt ja auch noch (günstigere) Tochtergesellschaften ;)

Hi,

alles in allem zwei gute Angebote - aber wie schon Wuge sagte:

Warum vergleichst du zwei Kaskovarianten mit unterschiedlichen SBs? Das passt doch net.

Zumal...

150 SB in der Vollkasko find ich eher unpassend - denn wann nimmst du die VK in Anspruch? Bei einem kleinen Schaden? Eher nicht...

Zum Thema Abzug will ich mich mal dem Wuge anschließen - das wird meines Wissens ebenfalls geleistet im Classic-Tarif.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur letztere empfehlen, da ich bei der VHV noch nix versichert hatte.

Als Haftpflichtgegner hatte ich sie - absolut professionelle Schadenabwicklung muss ich sagen.

Andererseits habsch jetz auch noch nichts groß negatives gehört.

Insofern - sicher beides keine schlechte Wahl.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 23. Dezember 2005 um 10:18

Nun bin ich HUK versichert. :D

 

Der Vergleich verschiedener SB in der VK rührt daher, dass die VHV in ihrem "Premiumtarif" halt nur VK mit minimal 300€ SB anbietet, siehe oben. 150€ SB gibt es dort nicht.

Und den Premiumtarif muss ich bei der VHV wählen, um 12 statt nur 6 Monate lang im Schadensfall in Höhe des Neuwerts entschädigt zu werden.

Vollkasko 150€ SB kann bei Vandalismus schon ganz nützlich sein, insbesondere wenn Rabattretter vorhanden (bin in VK SF 38).

Einen Rabattretter gibts in der VK nicht. Daher auch meine Empfehlung 300 EUR Selbstbeteiligung nehmen.

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