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Firmenwagen anstatt Gehalt

Themenstarteram 27. August 2019 um 20:41

Hallo,

folgende Frage an Euch:

Wie kann man es lösen (oder geht es überhaupt) ein Auto sozusagen komplett als Gehalt anzusehen.

Ich erkläre mal unseren Fall:

Ich werde in ein Unternehmen einsteigen und meine Bedingung war, dass ich ein Auto bekomme, für das ich nichts zahlen muss. Meine Beraterleistung ist sozusagen die Finanzierung des Fahrzeugs. Ich bekomme kein Gehalt, möchte aber auch keine zusätzlichen monatlichen Kosten für das Auto haben. Es ist für mich ein Nebenjob, wenn man es so sehen will.

Also wäre doch ein typischer Firmenwagen keine Lösung, da ich dann ja mit 1% versteuern muss. Diese Nettobelastung müsste ich dann ja irgendwie verdienen, damit ich nichts drauf zahle...

Natürlich wäre es aber trotzdem gut, wenn der Arbeitgeber das Auto als Firmenwagen laufen lassen kann.

Geht das dann so überhaupt?

Also nochmal einfach: mein Gehalt ist quasi der Wagen.

Ich hoffe ihr wisst, was ich meine.

VG

 

Beste Antwort im Thema

Ich bin StB und kann Dir nur raten, in diesem Fall Deinen StB zu konsultieren. Das was Du hier nämlich anfragst ist eine fundierte steuerliche Beratung, denn Dein aufgezeigter Fall bietet diverse steuerliche Baustellen.

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Ich bin StB und kann Dir nur raten, in diesem Fall Deinen StB zu konsultieren. Das was Du hier nämlich anfragst ist eine fundierte steuerliche Beratung, denn Dein aufgezeigter Fall bietet diverse steuerliche Baustellen.

Themenstarteram 27. August 2019 um 21:01

Danke. Ich habe am Donnerstag einen Termin mit meinem Geschäftspartner, er besitzt mehrere Firmen, und bezieht seinen Steuerberater mit ein. Ich wollte mich nur auch mal schlau machen, aber dann warte ich wohl einfach den Termin ab.

Hallo @jansp13,

 

als Berufskollege kann ich Dir nur beipflichten.

 

Michael

Zitat:

@P4d323 schrieb am 27. August 2019 um 23:01:50 Uhr:

Danke. Ich habe am Donnerstag einen Termin mit meinem Geschäftspartner, er besitzt mehrere Firmen, und bezieht seinen Steuerberater mit ein. Ich wollte mich nur auch mal schlau machen, aber dann warte ich wohl einfach den Termin ab.

Falls Du dich mal ein bisschen schlau machen willst, kannst Du mal nach den Stichworten Fremdüblichkeit und Kostenrisiko googlen. Oder hier klicken:

https://www.haufe.de/.../...inijob-im-ehegattenbetrieb_166_485022.html

Die zweite Hälfte ist interessant für Dich. Da nimmt der BFH grds. Stellung zur Fremdüblihckeit und Angemessenheit.

 

Themenstarteram 28. August 2019 um 4:43

Super. Danke

Leider geht es nicht so einfach wie im Eingangspost beschrieben.

Alles, was der Arbeitnehmer erhält, stellt Arbeitslohn dar und muss versteuert werden, und auch Sozialversicherungsbeiträge werden fällig. Egal, ob der Lohn in Geldeinheiten oder in Sachleistungen gezahlt wird. Es gibt nur eine Vielzahl von Sondervorschriften, da Sachleistungen erst in Geldeinheiten umgerechnet werden müssen, aber steuer- und sozialversicherungspflichtig ist so ziemlich alles.

Zweitens darf der Arbeitnehmer nicht mehr ohne Entgelt arbeiten. Wenn nicht ohnehin ein Tarifvertrag gilt, ist das Mindestlohngesetz zu beachten. Der Arbeitnehmer kann auch nicht auf den Mindestlohn verzichten. Vorschriften verhindern dies, sonst würde es ja jeder Arbeitgeber verlangen.

Zum Schutz des Arbeitnehmers ist Arbeiten ohne Entgelt und Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr zulässig.

 

Zitat:

@P4d323 schrieb am 27. August 2019 um 23:01:50 Uhr:

Danke. Ich habe am Donnerstag einen Termin mit meinem Geschäftspartner, er besitzt mehrere Firmen, und bezieht seinen Steuerberater mit ein. Ich wollte mich nur auch mal schlau machen, aber dann warte ich wohl einfach den Termin ab.

Nimm einen Steuerberater mit der von DIR bezahlt wird, denn der Berater deines Geschäftspartners ist wohl eher auf dessen Seite und nicht auf Deiner.

Er kann dir das Ganze sicher positiv in Rosa schildern, nur ob das Alles auch so ist kann dir nur Jemand sagen der das gleiche Fachwissen hat, ergo ein anderer Steuerberater.

Wenn es ums Geld geht sollte man schon schauen das man Waffengleichheit schafft.

Zitat:

@Deloman schrieb am 28. August 2019 um 11:13:02 Uhr:

Alles, was der Arbeitnehmer erhält, stellt Arbeitslohn dar und muss versteuert werden

Zweitens darf der Arbeitnehmer nicht mehr ohne Entgelt arbeiten.

Zum Schutz des Arbeitnehmers ist Arbeiten ohne Entgelt und Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr zulässig.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, ist er bei diesem Unternehmen kein Arbeitnehmer, sondern Mitgesellschafter/Teilhaber.

Themenstarteram 28. August 2019 um 18:11

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. August 2019 um 19:53:15 Uhr:

Zitat:

@Deloman schrieb am 28. August 2019 um 11:13:02 Uhr:

Alles, was der Arbeitnehmer erhält, stellt Arbeitslohn dar und muss versteuert werden

Zweitens darf der Arbeitnehmer nicht mehr ohne Entgelt arbeiten.

Zum Schutz des Arbeitnehmers ist Arbeiten ohne Entgelt und Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr zulässig.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, ist er bei diesem Unternehmen kein Arbeitnehmer, sondern Mitgesellschafter/Teilhaber.

Ja, das ist richtig. ;)

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. :)

 

Nein, natürlich nicht. Denn auch ein Mitgesellschafter muss seinen privaten Bedarf als Gewinnentnahme versteuern. Glücklicher Weise in der gleichen Höhe wie ein Arbeitnehmer, denn egal ob Maurer, Arzt, Architekt oder Frisör, gleiche Gewinne ziehen gleiche Steuern nach sich.

Zumal es auch auf die Rechtsform ankommt, denn in einer GmbH ist auch der Gesellschafter-Geschäftsführer steuerrechtlich Arbeitnehmer.

Warum im Thread-Titel allerdings "Gehalt" steht, vermag ich jetzt nicht nachzuvollziehen. :confused:

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