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Fahrtenbuch bei 100% Privatnutzung

Themenstarteram 5. August 2021 um 14:13

Hallo liebe Community,

trotz der Gefahr, dass meine Frage nicht besonders schlau ist, möchte ich Sie gerne stellen.

Folgender Sachverhalt:

Mein Arbeitgeber bietet ein Firmenwagenmodell an bei dem die Fahrtenbuchmethode Pflicht ist.

Gerne möchte ich nun für mich den Worst-Case ermitteln.

Ich als Arbeitgeber muss ein Nutzungsentgelt von 300€ netto für die Leasingrate zahlen.

Wenn wir nun von jährliche Kosten von 10000€ ausgehen und ich zu 100% privat Fahre wie würde es sich in dem Fall mit dem Fahrtenbuch verhalten?

Kann ich mit dem Fahrtenbuch schlechter wegkommen als mit der 1% Methode oder zahle ich maximal die 1%?

Sollte ich bei einer 100 prozentigen privaten Nutzung maximal die 1% zahlen dann würde die Rechnung bei einem BLP von 50 000€ wie folgt aussehen:

1%* 50 000 * 12 Monate = 6000€ - 3600 Nutzungsentgelt= 2400€ = Keine weiteren Auswirkungen

(erste Tätigkeitsstätte außer Acht gelassen)

Ist das soweit korrekt?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

Nima

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24 Antworten

Zitat:

@Nima_k schrieb am 5. August 2021 um 16:13:42 Uhr:

Folgender Sachverhalt:

Mein Arbeitgeber bietet ein Firmenwagenmodell an bei dem die Fahrtenbuchmethode Pflicht ist.

Gerne möchte ich nun für mich den Worst-Case ermitteln.

Ich als Arbeitgeber muss ein Nutzungsentgelt von 300€ netto für die Leasingrate zahlen.

Bist du in diesem Fall Subunternehmer? :confused:

Themenstarteram 5. August 2021 um 17:35

Zitat:

Zitat:

@Nima_k schrieb am 5. August 2021 um 16:13:42 Uhr:

Folgender Sachverhalt:

Mein Arbeitgeber bietet ein Firmenwagenmodell an bei dem die Fahrtenbuchmethode Pflicht ist.

Gerne möchte ich nun für mich den Worst-Case ermitteln.

Ich als Arbeitgeber muss ein Nutzungsentgelt von 300€ netto für die Leasingrate zahlen.

Bist du in diesem Fall Subunternehmer? :confused:

Nein ich bin Arbeitnehmer, sorry für den Tippfehler.

Das wäre eine Frage für den Steuerberater. Aus meiner Sicht macht ein Fahrtenbuch keinen Sinn, wird üblicherweise geführt, um die 1%-Regel zu widerlegen, also dass weniger Privatnutzung stattfindet. Wäre interessant, wie das Finanzamt einen Firmenwagen behandelt, der zu 100% privat genutzt wird.

Würde mal vorsichtig davon ausgehen, dass das als Sachbezug abzgl. der privaten Zuzahlungen als Lohn i.Ü. komplett zu versteuern ist.

Ich schätze das bei dieser Konstellation ebenfalls so ein.

Ich versteh nicht mal die Konstellation und Frage schon gar nicht.

Ein Firmenwagen bzw. ein berufliche Genutztes FZG das zu 100% privat genutzt wird???

So eine Konstellation kenne ich nicht.

Wo liegt denn hier eigentlich überhaupt der geldwerte Vorteil der hier versteuert werden müsste.

Du bezahlt das Leasing selber, du nutzt den 100% privat, wo soll das steuerlich überhaupt relevant werden.

Was bezahlt denn der AG?

Irgendwie verstehe dich das gesamte Konstrukt nicht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 06. Aug. 2021 um 02:54:04 Uhr:

Ein Firmenwagen bzw. ein berufliche Genutztes FZG das zu 100% privat genutzt wird???

 

So eine Konstellation kenne ich nicht.

Wenn man die Fahrten zum Arbeitsplatz als Privatsache sieht, wird es Hunderttausende solcher Firmenwagen geben.

 

Mich wundert das Fahrtenbuch jedoch auch, es macht keinen Sinn.

Wenn's vom Finanzamt nicht anerkannt wird / nicht vorgelegt werden kann, wird mit 1% Regel versteuert - so bei ehemaligen Kollegen erlebt. Damit wäre für mich die Frage beantwortet... Ich bin aber nicht vom Fach.

Ja aber dann ist es ein echtes Firmenfahrzeug was auch der Firma gehört.

Der TE zahlt wahrscheinlich mit den 300 € nur seinen Eigenanteil an die Firma.

Oder es ist das 1% geldwerter Vorteil der auf sein Einkommen aufgeschlagen wird.

Er sagte ja das es nicht um die Entfernungspauschale von 0,035%/EntfernungsKM geht.

 

Wie gesagt, ich verstehe das Konstrukt noch gar nicht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. August 2021 um 02:54:04 Uhr:

Ich versteh nicht mal die Konstellation und Frage schon gar nicht.

Ein Firmenwagen bzw. ein berufliche Genutztes FZG das zu 100% privat genutzt wird???

So eine Konstellation kenne ich nicht.

Wo liegt denn hier eigentlich überhaupt der geldwerte Vorteil der hier versteuert werden müsste.

Du bezahlt das Leasing selber, du nutzt den 100% privat, wo soll das steuerlich überhaupt relevant werden.

Was bezahlt denn der AG?

Irgendwie verstehe dich das gesamte Konstrukt nicht.

Finde die Fragestellung auch reichlich kompliziert. Bei uns sollte auch mal ein ähnliches Modell eingeführt werden um den Mitarbeitern, die nicht im Außendienst arbeiten, von den Großkundenrabatten profitieren zu lassen.

Sprich, der AN least über den AG den Wagen und bezahlt die Leasingrate selbst, welche vom Gehalt abgezogen wird, zusätzlich muss er aber trotzdem mit 1% versteuern. Als wir dieses Modell einmal in der Firma durchgerechnet haben, stellte sich sehr schnell heraus, dass dieses Modell nicht wirklich sinnvoll ist und auch keine großen Rabatte ermöglicht, besonders heutzutage, wo das Privatleasing ja auch schon ordentliche Angebote hergibt.

Aber mit dem Fahrtenbuch bin ich auch etwas überfordert und wie schon jemand richtig anmerkte, sollte das Fahrtenbuch nicht akzeptiert werden oder was auch immer, dann wird ja eh mit 1% versteuert, egal was der AG dann macht, zumal ein Fahrtenbuch für den AG doch auch mehr Aufwand bedeutet oder täusche ich mich? :O

Themenstarteram 6. August 2021 um 6:57

Entschuldigt bitte meine Angaben waren sehr verwirrend.

Sämtliche andere Kosten übernimmt mein Arbeitgeber bzw. werden über die Tankkarte abgerechnet. Dazu zählt: Kraftstoff, Fahrzeugwäsche, Versicherung, Steuern.

Sorgt das für etwas mehr Klarheit ?

Kaum. Das Fahrtenbuch ist ja eigentlich dazu gedacht, dass man damit meist besser wegkommt, wenn nur sehr wenige Fahrten privat stattfinden und man somit nachweisen kann, dass das Auto hauptsächlich für Dienstfahrten verwendet wird. Aber das ist bei dir ja komplett das Gegenteil.

Mir wäre schon die Arbeit für das Fahrtenbuch zuviel, das muss extremst pingelig geführt werden und wird bei Fehlern oder Ungereimtheiten, dann häufig nicht akzeptiert.

Ich hätte darauf gar keinen Bock. Muss natürlich jeder selbst wissen. Lass dir am besten von deinem AG einmal ein Beispiel-Auto vorrechnen, stell diese Rechnung hier rein, dann kann man das auch besser nachvollziehen, für mich macht dieses Modell bisher wenig Sinn. Vielleicht versteht es hier aber jemand besser...

Wem gehört das Auto und wer bezahlt wie was?

Wird es für den AG eingesetzt oder wird es tatsächlich nur 100% privat genutzt?

Drösel das Ganze doch mal Punkt für Punkt genau auf.

Vielleicht kommen wir dann dahinter.

Ich gehe mal davon aus, dass der AG das Auto dem AN als Firmenwagen zu Verfügung stellt. Damit sind betriebsbedingte Fahrten, sowie die Fahrt von zu Hause zur Arbeit zu erledigen. Zusätzlich erlaubt der AG eine 100% Privatnutzung.

Ein Fahrtenbuch macht da überhaupt keinen Sinn, da das normalerweise nur dann zum Einsatz kommt, wenn man dem Finanzamt nachweisen will oder muss, dass man das Fahrzeug wenig Privat nutzt. Ich meine was will man denn nachweisen? Das man 100% seiner privaten Fahrten damit macht? Ist doch Unsinn, das steht doch schon in der Vereinbarung zwischen AG und AN, ...ich verstehe das nicht.

Davon ganz ab ist ein Fahrtenbuch, nicht mal eben so, das muss zeitnah und sehr penibel geführt werden. Bei einer Buchprüfung verstehen die Finanzbeamten gerade bei dem Thema wenig Spaß.

Also für mich macht das so keinen Sinn.

Vielleicht ist das Fahrtenbuch auch nicht für das FA gedacht, sondern zur Kontrolle des erlaubten Fahrerkreises sowie zur Nennung von Fahrern bei möglichen Verkehrsverstößen seitens des Fuhrparkleiters.

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