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Ausweispflicht bei Überweisung wg Geldwäsche?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 9. April 2024 um 17:30

Ich habe vor einem Monat online einen Golf 7 bei einem VW-Händler gekauft, die Anzahlung von hat mein Bruder überwiesen, den Rest habe ich dann eine Woche bevor ich den Wagen abgeholt habe selbst überwiesen.

Jetzt schreibt mir der Verkäufer eine Mail, er bräuchte für die Buchhaltung eine Ausweiskopie meines Bruders wegen irgendwelcher Geldwäsche-Vorschriften. Ich habe damit kein Problem, sehe ich das als dämliche Forderung. Wie geht Geldwäsche innerhalb Deutschlands per Überweisung? Und wo steht, dass man verpflichtet ist, sich als Überweisender nachträglich auszuweisen?

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12 Antworten

Auch Privatpersonen sollten das Geldwäschegesetz auf dem Zettel haben: Bei Zahlungen über 10.000 € gilt die Nachweispflicht. Der Käufer muss aufzeigen können, woher das Geld stammt.

Aber wenn bei der eigenen Bank und nicht beim Empfänger. Hab meine Autos immer gleich bezahlt. Ob gebraucht oder neu. Hat den Händler nie interessiert woher das Geld kommt.

Zitat:

@maddig204 schrieb am 9. April 2024 um 20:08:26 Uhr:

Hat den Händler nie interessiert woher das Geld kommt.

Da agiert der Händler aber auf eigenes Risiko. Wenn da bei ihm mal eine diesbezügliche Prüfung durchgeführt werden sollte und er die Nachweise nicht erbringen kann, bekommt er ernsthafte Probleme.

Themenstarteram 9. April 2024 um 19:31

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. April 2024 um 19:49:35 Uhr:

Auch Privatpersonen sollten das Geldwäschegesetz auf dem Zettel haben: Bei Zahlungen über 10.000 € gilt die Nachweispflicht. Der Käufer muss aufzeigen können, woher das Geld stammt.

Das gilt für Barzahlungen! Außerdem prüfen auch die Banken ja selbst auf Geldwäsche, ab 10.000 Euro Bareinzahlung muss die Herkunft nachgewiesen werden, auch Stückelungen über mehrere Tausend Euro werden bei Verdacht überprüft.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. April 2024 um 21:20:22 Uhr:

 

Da agiert der Händler aber auf eigenes Risiko. Wenn da bei ihm mal eine diesbezügliche Prüfung durchgeführt werden sollte und er die Nachweise nicht erbringen kann, bekommt er ernsthafte Probleme.

Wage ich zu bezweifeln bei einer Überweisung.

Wie mein Vorredner schrieb wird der Nachweis bei Barzahlung benötigt und nicht bei Überweisungen.

 

Naja das Konstrukt, Person A kauft ein Auto, überweist einen Teil, Person B überweist den einen Teil. Da kann ich schon verstehen, das der Verkäufer eine Ausweiskopie von B will. Würde ich bei solch einem Konstrukt privat auch erwarten UND einen 2 Zeiler von B.

Warum hat B nicht an A überwiesen und A in einer Summe?

Ich finde es seltsam.

Wahrscheinlich der Händler auch, vielleicht ist Geldwäsche auch vorgeschoben. Es mag auch Leute geben, wo der Bruder im Ausland verweilt und das Geschwisterteil ne Kontovollmacht hat, am PC liegt die Tanliste, Tangenerator, .... Will hier nichts unterstellen, aber sowas gibt es ja. Der Händler muss das Geld schließlich zurückgeben, wenn die Zahlung unberechtigt war.

Gemäß Geldwäschegesetz sind auch Autohändler dazu verpflichtet sich die Herkunft des Geldes nachweisen zu lassen. Das gilt meines Erachtens allerdings nur für Bargeldtransfers über 10.000 EUR - und darum will das auch kaum noch ein Händler machen.

Bei Überweisungen von einem Deutschen Konto, sollte das nicht erforderlich sein.

N’Abend,

ab 10.000€ ist eine Nachweispflicht notwendig. Egal ob Bar oder per Überweisung:

https://www.acadias.de/.../?...

Die Banken prüfen aber ebenfalls selbstständig und da hier eventuell auch die Bank des Autohändlers.

Tom

Ich habe vor 5 Monaten für 23K ein Auto beim Händler gekauft und den Betrag überwiesen. Da hat keine Bank bei mir nachgefragt. Auch früher bei einer Renovierung waren einige Beträge über 10K fällig. Keiner hat geprüft.

Wozu auch, bei seinen Bankverbindungen ist man ja identifiziert. Der Überweisungsweg, also die Herkunft des Geldes nachvollziehbar.

Hier wird es andere Gründe haben, der Händler schiebt das Geldwäschegesetz halt vor, weil er den Kunden nicht verärgern will.

Woher soll der Händler wissen, das die eingegangene Überweisung von einer weiteren Person rechtens ist?

Er muss das Geld herausgeben, wenn die andere Person es verlangt, weil nicht von ihr veranlasst.

Ganz ehrlich verstehe ich nicht, warum man es überhaupt so macht. An Stelle des Händlers käme bei mir ein 2 Zeiler dazu. Eher würde ich das Geld zurücküberweisen und wollte es nur von der Person, die im Kaufvertrag steht. Da verkaufe ich lieber an jemand anders, als mich auf so was Seltsames einzulassen.

Sehe das genauso ... Warum nicht B zu A überweist und dann A komplett zum Autohaus?

Behaupte mal, der Händler ist sogar sehr kooperativ, wenn er jetzt nur eine Ausweiskopie von B haben möchte...

Gerade Autodeals sind gerne mal in Geldwäschemachenschaften dabei, da möchte sich der Händler mit der Kopie nur absichern, falls seine Verkäufe mal überprüft werden...

Abend,

da kein Zusammenhang mit Finanzierung besteht schließe ich den Thread.

Zimpalazumpala , MT-Moderator

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