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Zeuge gesucht

Themenstarteram 30. Januar 2013 um 9:05

Unfallzeugen gesucht

Am Montag, den 28.01.2013 wurde zwischen 14:00 und 15:30 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Restaurant Riva, Weberstraße 10 in 27753 Delmenhorst mein Toyota Yaris von einem gelben Auto schwer beschädigt. Der Unfallverursachen hat sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

Wenn jemand den Unfall gesehen hat wäre es schön, wenn er/sie sich bei der

Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburger Land,

Marktstraße 6-7 in 27749 Delmenhorst

unter der Tagebuchnummer 201300120012 melden könnte.

Ich hänge noch 3 Fotos an, die den Schaden dokumentieren.

Wenn jemand eine Datenbank kennt, in denen man nach solchen Fahrern suchen kann, wäre ich über eine Nachricht sehr dankbar.

Herzlichen Dank,

Bernd König

Beste Antwort im Thema
am 31. Januar 2013 um 9:47

Ich finde es höchst interessant, dass auf der einen Seite immer nach Datenschutz gerufen wird. Bloss keine Geschwindigkeitsüberwachung mit Section-Control. Da könnte ja mein Kennzeichen für 10 Minuten gespeichert werden.

Aber auf der anderen Seite soll wegen nem Blechschaden gleich eine Rasterfahndung ausgelöst werden und Bankdaten von unzähligen Kunden ausgewertet und eingesehen werden.

Vermutlich soll dann noch eine Streife zu jedem Halter eines gelben Autos der Marke X fahren und den Wagen auf Unfallspuren kontrollieren, die vermutlich schon lange beseitigt wurden.

Mich würde mal interessieren wie ein Infuso oder ein roter Baron reagieren wenn ein Polizist vor deren Haustür steht und sagt "Guten Tag Polizei. Sie waren doch am 17. Januar bei Max Bahr 50 Rigipsplatten kaufen. Dürfte ich mir mal Ihr Fahrzeug und Ihre Kontoauszüge der letzten 4 Wochen ansehen? Wir möchten Überprüfen ob ihr Wagen in der Werkstatt war. Wofür haben sie denn am 19. Januar 800 Euro von ihrem Konto abgehoben?"

Leute lasst mal die Kirche im Dorf.

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69 Antworten
am 31. Januar 2013 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Mich würde mal interessieren wie ein Infuso oder ein roter Baron reagieren wenn ein Polizist vor deren Haustür steht und sagt "Guten Tag Polizei. Sie waren doch am 17. Januar bei Max Bahr 50 Rigipsplatten kaufen. Dürfte ich mir mal Ihr Fahrzeug und Ihre Kontoauszüge der letzten 4 Wochen ansehen? Wir möchten Überprüfen ob ihr Wagen in der Werkstatt war. Wofür haben sie denn am 19. Januar 800 Euro von ihrem Konto abgehoben?"

 

Leute lasst mal die Kirche im Dorf.

Du stehst in so einem Fall also neben dein beschädigtes Fahrzeug, dass dir jemand kaputtgefahren hat und sich auf und davon gemacht hat, zuckst mit den Schultern und sagst "Ist jetzt halt passiert, der Typ ist über alle Berge und den Schaden bezahle ich mal selber.

Ich will keine Rasterfahndung und auch keine Kontodatenauswertung wann ich wo eingekauft habe.

Nur kann es auch nicht sein, dass es immer nur heisst "Tut uns schrecklich Leid... da können wir leider nichts machen" obwohl genug Spuren vorhanden wären.

Die einzige Chance ist, in den umliegenden Geschäften nach Paketdiensten zu fragen oder mal im Depot der in Frage kommenden Dienste (frage nach, wer im fraglichen Zeitraum dort anliefert).

Es könnte nämlich auch der Fahrer des in Frage kommenden Fahrzeugs Kopfzerbrechen haben was er da eigentlich erwischt hat (dürfte beim Ausparken in den Seitenspiegel geguckt haben und so evtl. auch dein Fahrzeug im toten Winkel evtl. nicht gesehen haben). So wie der Schaden aussieht, hat der dein Fz. nur gestreift und sehr wahrsch. nichts bemerkt. Der Motor in so einer Kiste übertönt auch die Geräusche. Ein guter Fahrer geht die Tour nochmal durch und versucht beim nächsten Run die Ursache zu finden. Sag dein Problem in den örtlichen Geschäften und daß der in Frage kommende Lkwfahrer sich zwecks Schadensregulierung melden möchte. Den Schaden an deinem Pkw wenn möglich gut abdecken oder in Zusammenarbeit mit der Versicherung sofort reparieren, so daß Folgeschäden vermieden werden können. Kann sein, daß daraufhin in einigen Tagen dein Telefon klingelt.

P.S. Mir ist aus einer Ausfahrt heraus aufgrund Sichtbehinderung eine Dame bei ner Liefertour so knapp an die Straße gefahren, daß mein Lkw der sauber die Stoßstange weggerissen hat.

Es gab keinerlei Anzeichen wie Geräusche oder unübliche Bewegungen, nur im Spiegel konnte ich das Ding fliegen sehen. Und das nur weil ich hoffte, daß sie das Auto noch rechtzeitig wieder zurückrollen läßt, was leider nicht mehr klappte.

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf

Natürlich bekommt der TE diese Daten nicht, das bedarf ja wohl keiner Erläuterung. Die Polizei aber sehr wohl.

Die Polizei hat keinerlei Auskunftsrecht in einem solchen Fall.

Einzig und allein durch die Staatsanwaltschaft darf ein solches Auskunftsersuchen gestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf

Viele Banken geben diese Daten direkt der Polizei, manche verlangen ein staatsanwaltschaftliches Bankauskunftsverlangen und das dauert per Fax 30 Minuten.

Auch die Bank wird niemals diese Infos rausgeben.

Es muss ein begründeter Einzelverdacht vorliegen und darf keine Massenabfrage sein.

Da aber kein Einzelverdächtiger vorhanden ist, wirds auch keine Infos geben.

(und bevor du fragst; nein, das ist kein Stammtischwissen. Ich hab 8 Jahre lang in einer Bank genau diese Auskunftsersuchen von der Staatsanwaltschaft bearbeitet) ;)

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Du stehst in so einem Fall also neben dein beschädigtes Fahrzeug, dass dir jemand kaputtgefahren hat und sich auf und davon gemacht hat, zuckst mit den Schultern und sagst "Ist jetzt halt passiert, der Typ ist über alle Berge und den Schaden bezahle ich mal selber.

Das wird ganz sicher keiner machen. das man sich ärgert und extrem wütend über solch eine Sache ist, dürfte aber auf der Hand liegen.

Nur eben wird es in dem hier beschriebenen Fall - leider - keine Auskünfte geben. Und das ist die Realität.

am 31. Januar 2013 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Nur kann es auch nicht sein, dass es immer nur heisst "Tut uns schrecklich Leid... da können wir leider nichts machen" obwohl genug Spuren vorhanden wären.

nur hat man in den meisten Fällen (wie auch hier!) nicht genug Spuren.

1. Wurde bereits erwähnt, dass man für eine Lackbestimmung den gesamten Aufbau bis runter zur erste Grundierung braucht= haben wir hier nicht, also ist eine Eingrenzung auf eine Automarke / -Typ nicht möglich!

2. Rechne mal aus, wieviele gelbe Pkw es in der Umgebung des TE geben dürfte. Jetzt nehm dir mal kurz die Zeit und überschlag den Ermittlungsaufeand.

3. Du hast eventuell nicht die Kenntnis oder verdrängst dein Wissen darüber, dass Lkw und Anhänger im Zentralregister OHNE Eintrag der Farbe gespeichert sind= alle Lkw und Anhänger sind nicht auf dem Auszug des KBA vorhanden und können nicht geprüft werden= der Aufwand alle gelben Pkw zu prüfen ist hier sehr wahrscheinlich sinnlos, da man mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Lkw oder Anhänger ausgehen kann.

4. Wirst du keinen Beschluss für die Bezahldaten / Kontodaten bekommen, da wir hier ein kleineres Delikt besprechen.

Also kommen wo zu dem Schluss: der TE hat Glück mit seinem Zeugenaufruf oder es leibt ihm nur der Weg über die eigene VK bzw. die eigene Geldbörse!

Zitat:

Original geschrieben von sasisoli

Ohne jetzt die Fahrerflucht in Abrede zu stellen, wenn das mit einem Anhänger passiert ist, muß man das als Fahrer nicht unbedingt mitbekommen!

Ist mir selber schon mal passiert, beim Wenden mit 6t-LKW und PKW-Trapoanhänger. Der hintere Überhang schert beim Geradeziehen nach dem Rangieren aus und ist im Spiegel nicht zu sehen. Hätten die Passanten nicht gerufen, wäre ich auch weitergefahren. Ohne böse Absicht!

Wenn das mit einem 6 tonner + Anhänger passiert, dürfen die Spuren erheblicher sein.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wenn das mit einem 6 tonner + Anhänger passiert, dürfen die Spuren erheblicher sein.

Reine Spekulation.

Nicht unbedingt.

Das ist ein Streifschaden der das Blech einschnitt und aufriß. Das merkst Du in dieser Form nicht.

Hätte dagegen der Gegner das Auto verdrückt, mußte er es merken, da dann der Aufbau wackelt und evtl. die Stoßstange/Beleuchtung beschädigt wird was der Fahrer spätestens dann im Display sieht

Es spricht schon etwas dafür, dass es sich um einen Anhänger von einer privaten Schneeräumfirma handelt. Es könnte durchaus beim Zurücksetzen mit dem Hänger geschehen sein. Es deutet auf den seitl. überstehenden Verschluß der Seitenbordwand hin, aber es ist nur eine Vermutung.

Aber was sollte sonst schon einen solchen (Form u. Art) Schaden hinterlassen. Es muss etwas überstehendes gewesen sein, was doch so relativ weit in Blech eingedrungen ist. Außerdem muss es schon einiges an Gewicht ( Zugmaschine + Anhänger + Ladung-Schneeräumgerät ) gewesen sein.

Ich nehme mal an, dass mit nur sehr geringer Geschwindigkeit der Schaden verursacht wurde, aber ein erhebliches Schubgewicht dabei eine Rolle spielte.

Wie gesagt, man könnte sicherlich etwas näheres dazu sagen, wenn man den Schaden direkt am Unfallort (Fahrzeugstandort) vermessen könnte.

am 31. Januar 2013 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Aber was sollte sonst schon einen solchen (Form u. Art) Schaden hinterlassen. Es muss etwas überstehendes gewesen sein, was doch so relativ weit in Blech eingedrungen ist. Außerdem muss es schon einiges an Gewicht ( Zugmaschine + Anhänger + Ladung-Schneeräumgerät ) gewesen sein.

Vielleicht ja ein Kunde der sich schweres Gerät im Baumarkt geliehen hat und nicht oft mit Hänger fährt.

Auf einzelne Wortmeldungen geh ich jetzt nicht ein. Tatsache ist: der Marktleiter ist Zeuge und zur Auskunft verpflichtet. Da die Auswertung der Kassenrollen ein personeller Aufwand ist, hat er das Recht die Personalkosten der Polizei in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung wird - wie jedes Gutachten - den Verfahrenskosten zugeschlagen und ist - sofern ein Täter ermittelt werden kann - von diesem zu begleichen. Ob sich der Polizeibeamte diese Arbeit machen will, ist SEINE Entscheidung. Das Recht dazu hat er allemal. Sofern der Marktleiter nicht kooperiert, erhält er die Anordnung eben schriftlich vom Staatsanwalt.

Sofern sich bei der Durchsicht der Kassenzettel ergibt, dass tatsächlich ein Kunde in der fraglichen Zeit in größerem Umfang Ware (Hängereinsatz) gekauft hat, werden dessen Kontodaten erhoben. Die Anfrage geht an die Bank, die diese Anfrage zu beantworten hat. Es ist dabei völlig unerheblich, um welches Delikt es sich handelt, das hat die Bank weder zu prüfen noch zu interessieren. Sie hat da schlicht kein Bewertungsrecht. Wenn es mir nicht zu blöde wäre, würde ich das fragliche Formular hier einstellen, damit es der Bankfritze von oben - vielleicht zum ersten Mal in seinem Leben - selber lesen kann.

 

Ich habe in den 35 Jahren, in denen ich mit dieser Materie zu tun habe, noch NIE erlebt, dass eine Bank ein staatanwaltschaftliches Kontoverlangen nicht beantwortet hat. Ein richterlicher Beschluss ist hierzu weder notwendig noch vorgesehen.

 

Davon abgesehen hat jede Polizeidienststelle ein Nutzerkonto bei der BAFIN. Wenn ich z. B. umgekehrt wissen will, welche Konten jemand hat, schick ich ein Fax mit meiner Kennung dorthin und erhalte alle Konten der Person bei jeder in Deutchland tätigen Bank - ganz ohne Staatsanwalt, geschweige denn Richter.

Hier im Forum herrschen anscheinend sehr komische Vorstellungen zum Thema Datenschutz vor.

Und zu guter letzt: nein ich bin kein Zuhälter. Wer dies am Schreibstil nicht erkennen kann, der sollte diebezüglich an sich selbst arbeiten. Es kann im Leben nützlich sein, seine Mitmenschen richtig einzuschätzen...

@TE: Stell Dich am gleichen Wochentag im gleichen Zeitfenster und eventuell kommt der gleiche Kurier- oder Lieferfahrer.

Mir hat mal einer am 4F die ganze Seite aufgerissen und genau eine Woche später hatte ich ihn an der schwarzen Schleifspur zu selben Zeit erwischt und die Polizei gerufen: Bingo!

Vielleicht ist auch nur jemand mit seinem Einkaufswagen an das Auto gekommen?

Vielleicht wollte Jürgen Klopp das Auto nur mal kurz streicheln?

Vielleicht hat sich eine Horde Wespen auf das Auto gestürzt?

@TE

Ich würde mit der Geschichte öffentlich werden (Zeitung etc., aber meistens macht das schon die Polizei), oder in Erfahrung bringen, ob der Parkplatz videoüberwacht ist.

Ich drück dir die Daumen.

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf

Da die Auswertung der Kassenrollen ein personeller Aufwand ist, hat er das Recht die Personalkosten der Polizei in Rechnung zu stellen.

[...]

Ich habe in den 35 Jahren, in denen ich mit dieser Materie zu tun habe, noch NIE erlebt, dass eine Bank ein staatanwaltschaftliches Kontoverlangen nicht beantwortet hat. Ein richterlicher Beschluss ist hierzu weder notwendig noch vorgesehen.

Merkst du eigentlich, dass du selber mal so und mal so schreibst?

Mal redest du von der Polizei (die hat kein Auskunftsrecht!), mal von Staatsanwaltschaft.

aha der angebliche Bankkaufmann mit Berufserfahrung meldet sich wieder! Die Sache mit der Auskunftspflicht der Bank spricht er schon gar nicht mehr an (er wird schon wissen warum) und dann redet er von Widersprüchen, wo keine sind. Die POLIZEIKOSTEN werden von der Polizei im voraus bezahlt und mit der Anzeige an die StA weitergereicht. Wenn ein Täter ermittelt wird, werden die Kosten diesem auferlegt, wenn nicht, dann trägt die Polizei die Kosten.

Beim Bankauskunftsverlangen ist es wie beschreiben, manche Banken geben der Polizei direkt Auskunft, manche erst wenn diese das Verlangen über die StA stellen. Wo ist hier ein Widerspruch? was hat das eine überhaupt mit dem anderen zu tun? Richtig, nichts!!

Erst lesen, dann nachdenken und dann schreiben!

das gilt auch für seinen "danke"-Buddy ;-)

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf

Die Sache mit der Auskunftspflicht der Bank spricht er schon gar nicht mehr an (er wird schon wissen warum) und dann redet er von Widersprüchen, wo keine sind.

*omg*

Dass die Bank eine Auskunftspflicht hat, hab ich nie abgestritten. Lediglich, dass sie auf "Generalverdacht" die Daten von unzähligen Kunden rausgibt. Dies wird im Staate Deutschland niemals passieren.

Du hingegen hast davon gesprochen, dass die Polizei sämtliche Kundendaten des Baumarktes haben darf. Und das darf sie nicht.

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