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Was ist mit KIA und seinen Händlernetz los?

Kia ProCeed (CD)
Themenstarteram 6. Oktober 2023 um 9:36

Hallo zusammen,

bin gerade ein wenig irritiert. Im Zuge des Rückrufs für die Tandempumpe habe ich bei meinem Händler angerufen. Dieser offenbarte mir dann, das er kein KIA Vertragshändler mehr sei und ich mich nach einer Alternative umgucken müsste. Da war ich schon etwa überrascht. Dann habe ich bei einer 25Km entfernten Werkstatt angerufen und auch diese hat mich abgebügelt, das Sie ab 1.1.2024 keine Vertragswerkstatt mehr sei und nichts mehr annehme. Nächster Versuch bei einer Werkstatt in 35 KM. Genau das gleiche. Ich bin gerade etwas schockiert was hier los ist. Region ist Ostfriesland.

Ist hier noch jemand bei dem es da gerade Probleme gibt?

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320 Antworten

Soll doch jeder machen wie er meint. Sollte KIA die Garantie verweigern, dann benennt doch einfach diejenigen bei euren Anwälten als Experten und Sachverständige die sich hier in diesem Thread als solche ausgewiesen haben.

Dann können sie ja vor Gericht aussagen das nur sie Recht haben und KIA völlig falsch liegt.

Manchmal hat man das Gefühl, das hier einige 3x Barbara Salesch gesehen haben und jetzt fast ausgebildete Anwälte sind.

Nö, viele sprechen aber vielleicht aus eigener Erfahrung? Haben selbst Kia im Fuhrpark und auch im Freundeskreis einige. Was die schon alles erlebt haben... Kia stellt sich, gerade bei teuren Reparaturen, sehr gerne mal quer und versucht sich um die Übernahme zu drücken. Auch bis zum Punk "dann verklag mich doch halt".

Und wenn die auch nur irgendwo eine "Lücke" sehen (wie z.B. Service bei Fremdwerkstatt gemacht), dann versuchen die gerne da anzusetzen. Heißt nicht das die im Recht sind oder du als Kunde nicht am Ende dein Recht kriegst. Aber bis dahin KANN es ein langer und steiniger Weg sein...

Gruß

Zitat:

@MrBerni schrieb am 17. Mai 2024 um 08:42:50 Uhr:

Nö, viele sprechen aber vielleicht aus eigener Erfahrung? Haben selbst Kia im Fuhrpark und auch im Freundeskreis einige. Was die schon alles erlebt haben... Kia stellt sich, gerade bei teuren Reparaturen, sehr gerne mal quer und versucht sich um die Übernahme zu drücken. Auch bis zum Punk "dann verklag mich doch halt".

Und wenn die auch nur irgendwo eine "Lücke" sehen (wie z.B. Service bei Fremdwerkstatt gemacht), dann versuchen die gerne da anzusetzen. Heißt nicht das die im Recht sind oder du als Kunde nicht am Ende dein Recht kriegst. Aber bis dahin KANN es ein langer und steiniger Weg sein...

Gruß

Wahre Worte…..ich hatte mal einen A3 8P als Neufahrzeug…..immenser Ölverbrauch, war sogar damals hier im A3 Thread Thema……das Autohaus immer so: völlig normal die ersten 5000 km usw usw.

Irgendwann wurde es mir zu dumm und hatte mal Audi angeschrieben, die hätten mir , laut deren Aussage, gerne geholfen, bin aber mit dem Autohaus den Vertrag eingegangen und nicht mit Audi.

Lange Rede kurzer Sinn…..ich bin zum Anwalt, der hat die dreimalige Frist zur Nachbesserung angemahnt und danach Klage eingereicht. Gab dann tatsächlich eine kurze Verhandlung, der Werkstattmeister vom Autohaus war dort, nicht mal der Geschäftsführer……..der Anwalt der Gegenseite hatte noch irgendwas schriftliches dabei was den Richter gar nicht mehr interessiert hat, der ist den beiden dermaßen krass übers Maul gefahren……Streitwert wurde dann nicht auf die Reparatur ( damals ca. 1300€ glaube ich, gab von Audi so nen Vorschlag an die Autohäuser was zu tun ist ) sondern auf den Neuwert des Autos angesetzt vom Richter, also 30 k, mein Anwalt hat das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht gekriegt.

Der Werkstattmeister hat dann versucht mich noch zur Reparatur zu überreden, habe ich mich nicht mehr darauf eingelassen und die Karre dann zurückgegeben, war aber alles sehr lange, über ein Jahr und da war es noch schnell

Um nochmal aufs eigentliche Thema zu kommen…

ich wohne südlich von Hamburg in der Nordheide, und unser damals neu gekaufter KIA Sportage ist jetzt 8 Jahre alt, also ein Jahr aus der Garantie raus. Praktisch alle Händler im Umkreis von 30 km hat es nun „erwischt“ sozusagen. Im Laufe der 7 Garantiejahre gab es doch etliche Garantiefälle, und nach ca. 3 Jahren wechselten wir von dem Händler, bei dem wir den Sportage auch kauften, der aber gut 25 km entfern war, zu einem KIA-Händler, der nur ca. 12 km entfernt ist. Gerade bei diesem wurden dann die meisten Garantiearbeiten ausgeführt. Nun allerdings eröffnete er mir, dass sie nicht in der Lage und auch nicht bereit sind, ca. 200.000 € für die geforderten Umbaumaßnahmen auszugeben, da sich KIA auch nicht mit einem einzigen Euro beteiligt. Wie inzwischen üblich, darf er deshalb keine Garantiearbeiten und keine Wartung mehr ausführen… unfassbar !

Bei uns war inzwischen der neue Sorento im Focus, der den Sportage bald ersetzen sollte, weil wir u.a. etwas mehr Platz zum Transportieren benötigen. Probegefahren und für mehr als gut befunden, ein super SUV !

Tja, das hat sich wohl nun erledigt, die nächsten „echten“ KIA Händler (sowieso nur noch wenige) sind um die 50 km bis über 80km entfernt…. Und nein, das mache ich nicht mit !! Kein Wartungs- und Garantieservice mehr im erträglichen Umkreis… ein NO-GO bei einem Neuwagen !

Schade KIA, ich war die letzten Jahre so dermaßen überzeugt und geradezu begeistert von der Marke … das hat sich gerade grundlegend geändert ! Ihr habt offensichtlich kein Interesse mehr an Kunden aus dem mehr ländlichen Bereich… Mein geplanter Sorento Neukauf ist gestrichen….

Bin nun auf der Suche nach einer erreichbaren Alternative.

am 18. Mai 2024 um 17:36

@tom.58

Die Entscheidung kann ich nachvollziehen. Eine Alternative zum Sorento könnte der Hyundai Santa Fee sein.

Und bevor manche Falschaussagen noch wiederholt werden, greife ich sie auf:

Zitat:

@tom.58 schrieb am 18. Mai 2024 um 19:17:01 Uhr:

Wie inzwischen üblich, darf er deshalb keine Garantiearbeiten und keine Wartung mehr ausführen… unfassbar !

Richtig, Garantiearbeiten kann er nicht ausführen, da er sie ohne Vertrag mit KIA nicht abrechnen kann.

 

Falsch, Wartung darf er natürlich ausführen! Die wird üblicherweise mit dem Kunden, der sie beauftragt abgerechnet. Kein Autohersteller darf einer Werkstatt untersagen, die Autos seiner Marke zu warten. Wo kämen wir da bitte hin?!

Wir drehen uns im Kreis.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 18. Mai 2024 um 20:24:58 Uhr:

Und bevor manche Falschaussagen noch wiederholt werden, greife ich sie auf:

….

Falsch, Wartung darf er natürlich ausführen! Die wird üblicherweise mit dem Kunden, der sie beauftragt abgerechnet. Kein Autohersteller darf einer Werkstatt untersagen, die Autos seiner Marke zu warten. Wo kämen wir da bitte hin?!

Das war eine klare Aussage des Händlers ! Reparatur ja, Wartung (wohl im Hinblick auf Garantievoraussetzungen !) eindeutig nein ! Also bitte etwas vorsichtig hier mit dem Vorwurf von „Falschaussage…“

Du meinst hoffentlich nicht wirklich, dass ein Hersteller einem anderen Unternehmen, der Werkstatt, in Deutschland mit der keinerlei Vertrag besteht, rechtlich wirksam untersagen kann, Produkte des Herstellers zu warten?

Denn falls ja, welche Konsequenzen soll das für die Werkstatt haben?

 

Das wäre ein neuer Punkt in der Diskussion und kein im-Kreis-drehen!

 

Falls du nur wieder auf möglichen Garantieverlust (wenn fehlerhafte Wartung die Schadensursache ist) hinaus möchtest, dann schreibe das doch bitte gleich so - auch wenn das Thema durchgekaut ist :) Deine ursprüngliche Aussage ist nämlich eine ganz andere.

Das kannst du halten wie ein Dachdecker.

Kann man mich so falsch verstehen…?? Die Händler dürfen eben keine Fahrzeuge warten, die noch in der Garantie sind, bzw. die Wartung würde nicht zum Erhalt der Garantie beitragen. Habe ich doch in Klammern oben gesagt.

Wichtig ist letztlich doch die Auswirkung auf den Kunden ! Und meine Aussage ist nun wirklich keine andere…. (??)

Ob durchgekaut oder nicht, ist doch egal… Thema ist, was KIA seinen ehemaligen Händlern angetan hat und damit seinen Kunden. Natürlich kann jede Werkstatt jede Art von Wartung durchführen, nur wenn der Wartungsstempel nachher von KIA für Garantieerhalt nicht anerkannt wird, geht das große Jammern los….

Frohe Pfingsten .,,,

Also wie ich schon geschrieben habe: mein Händler verkauft auch seit Mai keine KIAs mehr, führt aber nach wie vor die Services innerhalb der Garantiezeit durch - sogar als offizieller Kia Service Partner. Die Aussage "Die Händler dürfen eben keine Fahrzeuge warten, die noch in der Garantie sind, bzw. die Wartung würde nicht zum Erhalt der Garantie beitragen." kann also nicht zutreffen, zumal es jeder Hersteller jeder Werkstatt ermöglichen muss diese Arbeiten nach Vorgaben ausführen zu können. Auch wenn sie nicht mehr zu Kia gehört

Offizielle KIA-Händler und offizielle KIA-Service-Partner, sind logischerweise autorisiert, alle anfallenden Arbeiten zur Erhaltung der Garantie zu erledigen.

Bei allen anderen, nicht von KIA autorisierten Werkstätten, scheiden sich die Geister.

Da hilft es auch nicht, wenn man auf EU-Recht hinweist, denn wer will schon wegen solcher Dinge einen Rechtsstreit anfangen, dessen Ausgang offen ist und daher mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden ist.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Mai 2024 um 20:55:31 Uhr:

Offizielle KIA-Händler und offizielle KIA-Service-Partner, sind logischerweise autorisiert, alle anfallenden Arbeiten zur Erhaltung der Garantie zu erledigen.

Bei allen anderen, nicht von KIA autorisierten Werkstätten, scheiden sich die Geister.

Da hilft es auch nicht, wenn man auf EU-Recht hinweist, denn wer will schon wegen solcher Dinge einen Rechtsstreit anfangen, dessen Ausgang offen ist und daher mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden ist.

Aber man hat doch vorher 15€ gegenüber dem KIA-Händler gespart. Keine 40 Inspektionen mit 5 Autos später, hast du die Kosten für den Rechtsstreit wieder drin :-)

Naja, selbst bei einer Kostenersparnis von 200,- € pro Wartung, würde ich mir das nicht antun.

Die Wartungskosten sind doch, im Verhältnis zum Anschaffungspreis, eher gering.

Wen es interessiert, was ein Rechtsstreit kosten könnte, kann sich über folgenden Link informieren:

https://www.juris.de/.../index.jsp?...

Und nicht vergessen, man muss zu 100 % gewinnen, sonst werden die Kosten entsprechend des Obsiegens aufgeteilt.

Ohne Deckungszusage durch eine Rechtsschutzversicherung, kann das ziemlich kostspielig werden.

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