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Überhol Unfall...

Themenstarteram 26. November 2007 um 16:20

Hallo,

Gestern abend ist folgendes passiert!

Also, mein Papa => am Steuer (inkl. meiner Mama und Ich) sind in einem Citroen C5 unterwegs zu meinem Bruder gewesen, da es schon 18 uhr, und damit ziemlich dunkel war, konnte mein Vater die einfahrten zu dem haus von meinem Bruder schlecht erkennen (sind 2 Häuser mit der eig selben einfahrt...)

Das Haus (meines Bruders) ist das zweite, da nun mein Papa in die erste Einfahrt abbiegen wollte (noch KEIN Blinker gesetzt) hab ich ihm sofort gesagt er solle weiter fahren. Wir waren ca. 30km/h schnell, als wir nun bei der richtigen Einfahrt abbiegen wollten (HABEN SICHER GEBLINKT) überholt uns in dem Moment ein kleiner Smart Roadster und kracht voll vorne rein... (Kotflügel, Stoßstange, Lenkstange hinüber! > Vorne Links)

Den Smart hat es dann 2m weiter auf einen Stein hoch-geschmissen, also ca. 300kg schweren Stein von senkrecht, auf waagrecht gestellt und selber oben drauf sitzen geblieben... (Schätze mal die Geschwindigkeit auf 60km/h)

Der Smart-fahrer bestreitet nun das er schuld war...!

Polizei war Vorort... Beide Autos mussten abgeschleppt werden!

Nun mal so eine Frage; wie würdet ihr diese Situation beurteilen?

Falls ich was vergessen haben sollte zu erwähnen, bitte bescheid sagen..

mfg

+ vielen Dank im Voraus...:cool:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich denke mal, zu dieser Erkenntnis wird der TE inzwischen nach mehr als 3 Jahren auch selbst gekommen sein...:D

Der Tread is ja so alt mittlerweile sind Glühbirnen von der EU verboten worden:D

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Zitat:

Original geschrieben von 88igergolf

...Was ich weiß das mein Papa ein sehr guter Auto fahren ist und ich seinen 25 Jahren Auto fahren noch keinen Unfall verursacht hatte!!!

:rolleyes:

jaja...

immer diese "ich fahr seit über xx jahren unfallfrei"..... :rolleyes:

dem bild nach, sieht es deztlich danach aus, als wenn dein dad nicht aufgepast hat!

hast du bei der polizei den unfall so geschildert wie im eröffnungspost niedergeschrieben? insbesondere das mit dem "hab ich ihm sofort gesagt er solle weiter fahren."??? hat das auch euer unfallgegner mitbekommen?

Zitat:

Original geschrieben von 88igergolf

 

Wer von euch ALLEN! hätte gedacht, das wenn ich bzw. Sie mal langsamer fahren, sofort überholt werden !

mfg

Das passiert mir öfter und nicht nur wenn ich mal etwas langsamer werde.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

 

Außerdem muss der Unfallgegner beweisen, dass der Vater des TE's nicht geblinkt hat und nicht umgekehrt.

Muß er nicht. Nur weil einer blinkt, kann man sich nicht in Luft auflösen. Auch hier in Essen meinen einige ein gesetzter Blinker verschafft Vorfahrt. Wer die Spur wechselt oder kreuzt, muß sich auch davon überzeugen das die Spur frei ist.

Sollte also kein Überholverbot, eine durchgezogene Linie oder ein Sperrfeld unmittelbar vor der Einfahrt sein, genügt es eben nicht einfach zu blinken. Wir können hier viel spekulieren. Es kann sein das der Smart einfach ungeduldig war.Es kann genauso gut sein das der Smart sich entschloß zu Überholen als der C5 das erste mal ohne Blinker und ohne Abbiegen langsamer wurde. Das würde bedeuten: Er war schon links als der Blinker gesetzt wurde.Und dann gilt das was ich ein paar Zeilen höher geschrieben habe

Und von einem Wohngebiet kann ich im Eingangsfred auch nichts lesen. :)

Hallo!

Meine Erfahrung zu nahezu dem gleichen Unfallhergang:

PKW fährt auf normaler Landstraße mit 30-40km/h....mein Vater will überholen, in dem Moment biegt der andere in eine Hofeinfaht ab...mein Vater kommt nach dem Crash von Fahrbahn ab und schleudert gegen Baum...glücklicherweise unverletzt.

Laut eines Zeugen, der hinter meinem Vater fuhr, hat der Unfallgegner noch geblinkt, allerdings erst, als mein Vater schon fast neben ihm war, er konnte den Blinker also nicht mehr sehn. Aus diesem Grund wurde dem Unfallgegner die volle Schuld zugewiesen, liefe aber alles ohne Rechtsstreit ab.

Ohne Zeugen wird die Schuldzuweisung allerdings schwieriger ausfallen...

Zitat:

Original geschrieben von 88igergolf

Er hat ja in den Spiegel geschaut, weiter hinten ein Auto gesehen... Langsamer zum Abbiegen geworden, abgebogen.... *krach*

 

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

 

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (Wurde gemacht!) {...} vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 ( Wurde wohl nicht gemacht)

am 26. November 2007 um 18:46

Nuja, das ist doch eine oft vorkommende Situation....

Der vordere weiss nicht was er will, wird langsam, schaut unwissend herum und macht anstalten abzubiegen ohne zu blinken, entschliesst sich dann anders und rollt weiter. Der hintere ist genervt vom geschleiche und der unschlüssigkeit und überholt. Vom Schadensbild ist es relativ klar das der Smart schon neben euch war.

25 Jahre Erfahrung und Aussagen wie "das war nicht mal sein Auto" und "Pure Spekulation!" sind schon eher belustigend, wenn es nicht in zusammenhand mit eine Unfall wäre.

Aber man sollte lieber der Wahrheit ins Auge sehen und die eigenen Konsequenzen draus ziehen.

Wahrscheinlich beide Schuld, evtl. zwei drittel dein Vater oder so.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

 

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Ich weiss nicht, wie die rechtslage hier aussieht, aber welcher depp überholt in einem wohngebiet, wenn jemand links blinkt, was wohl bedeutet, dass er in eine einfahrt reinfahren will.

Sorry, mE war der Smart fahrer ungeduldig und hat durch ein riskantes Überholmanöwer den Unfall verursacht.

 

Außerdem muss der Unfallgegner beweisen, dass der Vater des TE's nicht geblinkt hat und nicht umgekehrt.

 Blinker setzen bedeutet noch lange nicht das man sich dadurch die Vorfahrt genehmigen darf. Ganz klar 50/ 50

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Blinker setzen bedeutet noch lange nicht das man sich dadurch die Vorfahrt genehmigen darf.

Diesen Sachverhalt haben leider viele Zeitgenossen noch nicht verinnerlicht. Kann man täglich auf der Autobahn bewundern...

Zitat:

Original geschrieben von 88igergolf

Ja, aber die Polizei hatte noch gesagt, aus ihrer Sicht ist er schuld!

Die Polizei klärt nie die Schuldfrage. Sie nimmt den Unfall auf und verfolgt evtl. vorhandene Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten.

@Drahkke: Wieso wird dein Userbild und dein Name nicht mehr angezeigt? :)

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

@Drahkke: Wieso wird dein Userbild und dein Name nicht mehr angezeigt? :)

Keine Ahnung! Ich habe da jedenfalls nichts verändert. Mal wird es angezeigt, mal nicht. Vermutlich Probleme auf dem MT-Server...;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

@Drahkke: Wieso wird dein Userbild und dein Name nicht mehr angezeigt? :)

Keine Ahnung! Ich habe da jedenfalls nichts verändert. Mal wird es angezeigt, mal nicht. Vermutlich Probleme auf dem MT-Server...;)

Bei diesem Posting zeigt das Userbild an. Hab schon die süße Hundeschnauze vermisst :)

am 26. November 2007 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

 

 

@Drahkke: Wieso wird dein Userbild und dein Name nicht mehr angezeigt? :)

 

auch wenn OT ist. Die Sache mit den verschwundenen Nicks und Avatars ist bekannt: Nicknames verschwinden

 

 

Grüße

 

globalwalker

am 26. November 2007 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Zitat:

Original geschrieben von 88igergolf

Ja, aber die Polizei hatte noch gesagt, aus ihrer Sicht ist er schuld!

Die Polizei klärt nie die Schuldfrage. Sie nimmt den Unfall auf und verfolgt evtl. vorhandene Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten.

@Drahkke: Wieso wird dein Userbild und dein Name nicht mehr angezeigt? :)

Ich hatte es schon mindestens zweimal erlebt, das die Polizei Schuldzuweisungen gemacht hat. Es ist dann erheblich von Vorteil wenn man weiß, dass das murks ist.

Wenn ich mir das hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.htm

ansehe, kann es auch eine Bedeutung haben, wie weit links (oder auch nicht) der Wagen war.

U.U. ist auch interessant, was das für eine Straße war. In der 30er Zone muss ich mit 30 nicht rechnen, überholt zu werden, auf der Landstraße ist das wohl selbstverständlich.

Ich setze immer den Blinker und orientiere mich in Richtung Straßenmitte, ganz links im rechten Fahrstreifen. Dann wird im Innenspiegel geguckt, wie der nachfolgende Verkehr reagiert. In 99% der Fälle orientiert der sich nach rechts (oder kommt ebenfalls links blinkend hinterher). Dann wird zügig abgebogen, wobei ich noch nie erlebt habe, dass einer dabei Anstalten machte zu überholen - oder ich bleibe stehen. Dann kann aber keiner überholen, weil Gegenverkehr herrscht :p.

Wenn ich mich erst orientieren muss, setze ich den Blinker rechts und halte am rechten Fahrbahnrand an. Das versteht auch jeder - wutsch, sind sie links vorbei.

Generell versuche ich immer, die Hinterleute nicht im Unklaren zu lassen, was ich als nächstes mache. Wenn ich einen vor mir habe, der nicht so richtig weiß was er will, ärgere ich mich immer, würde den Kerl aber nie im Leben überholen. Denn mir sind auch 30 oder 40% Teilschuld zu viel.

am 27. November 2007 um 13:31

Teilschuld wir der Smart-Fahrer wohl bekommen (Überholen in unklarer Verkehrslage). Aber grundsätzlich hat der Papa den Fehler gemacht. Hängt dann vom Gericht ab, wie die Teilung stattfindet. Aber das Reinsemmeln in den vorderen Kotflügel sieht schon nach "toten Winkel verpennt" aus.

Alex

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