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Tempolimit auf Bundesstraßen

Themenstarteram 31. Januar 2024 um 11:00

Hallo,

ich kenne es noch so, dass auf Bundesstraßen, sofern nicht anders ausgeschildert, maximal 100 km/h gefahren werden darf.

Gibt es eine Leitplanke zwischen den Fahrtrichtungen, dann darf schneller gefahren werden.

Nun bin ich der Ansicht, dass ich nur maximal 100 km/h fahren darf, auch wenn es in eine Richtung zwei Fahrspuren gibt.

Trotzdem erlebe ich es sehr oft, dass ich bei 100 km/h von etlichen anderen überholt werde.

Gibt es in der STVO eine Neuerung, die ich nicht mitbekommen habe?

Danke

Tempolimit
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50 Antworten

Zitat:

@Ventox schrieb am 31. Jan. 2024 um 12:0:03 Uhr:

Gibt es eine Leitplanke zwischen den Fahrtrichtungen, dann darf schneller gefahren werden.

und noch mehr Ausnahmen:

§3 StVO

Zitat:

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Ansonsten fahren die anderen einfach schneller als zulässig.

Hallo,

Du liegst absolut richtig.

Auf der im Bild gezeigten Straße gilt auch auf dem zweispurigen Abschnitt 100 km/h.

 

Grüße,

diezge

Hanelt es sich bei Fahrten auf Bundesstraßen nicht um eine vorgegebene und empfohlene Richtgeschwindigkeit ( einspurig 100 km/h und zweispurig 130 km/h) ? Fährt einer schneller und gefährdet den Verkehr nicht, darf er das.

Genau richtig.

Stell dir vor jemand auf der Gegenspur hat eine Panne. Die Nachfolgenden würden auf die Gegenfahrbahn ausweichen wo die Autos dann ohne Limit entgegenkommen würden. Für diese Fälle hat man hier die 100 km/h belassen. Obwohl unlimitierte 4 spurige Straßen ohne Mittelleitplanke sind fast alle nicht mehr existent.

 

Gruß Thomas

@diezge: Hast Du den Post von Heizölheizer gelesen und verstanden?:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

@gordonairdail: "vorgegebene und empfohlene" Geschwindigkeit sind zwei sich widersprechende Begriffe.

Und empfohlen wird da garnichts, ausser Du hast dieses blaue rechteckige Schild. Es ist klar geregelt, siehe Post Heizölheizer.

Themenstarteram 31. Januar 2024 um 11:41

OK, danke für die Antworten.

Ich war wirklich schon am überlegen, ob es eine Neuerung gibt, und ich sie nicht mitbekommen habe.

Vielleicht irritiert ja einige, dass es bei Beginn der zweiten Spur in eine Richtung dieses Schild gibt, dass alle vorherigen Beschränkungen aufhebt.

Damit ist aber meiner Ansicht nach nur das vorherige Überholverbot gemeint.

Die zweite Spur, die es auf der Strecke gibt, soll wohl eher riskante Überholmanöver von LKWs verhindern.

Die gab es, als es diese mal in die eine, dann in die andere Richtung zweite Fahrspur noch nicht gab.

B 473 Schild

... alles klar, streiche vorgegebene - bleibe bei und setze empfohlene -

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Januar 2024 um 12:43:04 Uhr:

... alles klar, streiche vorgegebene - bleibe bei und setze empfohlene -

auch das ist nicht richtig. Es wird nirgends empfohlen, das man auf einer Land- oder Bundesstraße 100 fahren soll. Man darf (sofern keine Schilder was anderes vorgeben) auf Land- und Bundesstraßen max. 100 Fahren, d.h. aber nicht das man das muss, wie viele meinen. Man darf auch langsamer fahren, also zb 80. Kommt halt auch immer auf die Gegebenheiten an, wie zb Außentemperatur, Regen, Schnee, Glatteis, ne Walddurchfahrt, wo man mit Wild rechnen muss usw. Man sollte nur aufpassen, das man nicht zu langsam wird, dann könnte es einem als Nötigung ausgelegt werden.

Das war natürlich von mir in meiner Mitteilung auch immanent, daß man sich nicht an der Richtgeschwindigkeit halten muß und langsamer fahren kann. Die gemachte Korrektur ist somit überflüssig !

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Januar 2024 um 12:12:34 Uhr:

Hanelt es sich bei Fahrten auf Bundesstraßen nicht um eine vorgegebene und empfohlene Richtgeschwindigkeit ( einspurig 100 km/h und zweispurig 130 km/h) ? Fährt einer schneller und gefährdet den Verkehr nicht, darf er das.

Es müssen mindestens ZWEI Fahrspuren PRO RICHTUNG sein, damit Richtgeschwindigkeit 130 km/h gilt!

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 31. Januar 2024 um 12:35:15 Uhr:

@diezge: Hast Du den Post von Heizölheizer gelesen und verstanden?:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Es müssen mindestens ZWEI Fahrspuren PRO RICHTUNG sein, damit Richtgeschwindigkeit 130 km/h gilt!

…aber auch nur wenn nicht ein anderes Limit vorgeschrieben ist.

Zitat:

@Ventox schrieb am 31. Januar 2024 um 12:41:14 Uhr:

OK, danke für die Antworten.

Ich war wirklich schon am überlegen, ob es eine Neuerung gibt, und ich sie nicht mitbekommen habe.

Vielleicht irritiert ja einige, dass es bei Beginn der zweiten Spur in eine Richtung dieses Schild gibt, dass alle vorherigen Beschränkungen aufhebt.

und trotzdem bleibt es bei der max. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Januar 2024 um 13:02:05 Uhr:

Das war natürlich von mir in meiner Mitteilung auch immanent, daß man sich nicht an der Richtgeschwindigkeit halten muß und langsamer fahren kann. Die gemachte Korrektur ist somit überflüssig !

Die Korrektur war nicht überflüssig, weil die beiden Begriffe "empfohlen" und "Richtgeschwindigkeit" hier einfach nicht passen, denn dann dürfte man auch schneller fahren. Im Ausgangsfall sind 100 km/h aber die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Diese Formulierung enthält, dass man nicht schneller, aber ggf. langsamer fahren darf.

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