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Tempolimit auf Bundesstraßen

Themenstarteram 31. Januar 2024 um 11:00

Hallo,

ich kenne es noch so, dass auf Bundesstraßen, sofern nicht anders ausgeschildert, maximal 100 km/h gefahren werden darf.

Gibt es eine Leitplanke zwischen den Fahrtrichtungen, dann darf schneller gefahren werden.

Nun bin ich der Ansicht, dass ich nur maximal 100 km/h fahren darf, auch wenn es in eine Richtung zwei Fahrspuren gibt.

Trotzdem erlebe ich es sehr oft, dass ich bei 100 km/h von etlichen anderen überholt werde.

Gibt es in der STVO eine Neuerung, die ich nicht mitbekommen habe?

Danke

Tempolimit
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50 Antworten

Kenne ich von hier (B67) auch, 150 ist nix ... mit Tacho 110 kommst du dir da manchmal wie ein Verkehrshindernis vor. Keine Ahnung ob das Vorsatz ist oder ob da wirklich Leute meinen da sei unbegrenzt wenn nur eine Seite 2spurig zum Übehrolen ist. :confused:

Was sagt mir das alles? Viele VT haben offensichtlich Defizite hinsichtlich der Verkehrsregeln. Man sollte nach xx Jahren Fahrschulprüfung eine verpflichtende Regelung zur (turnusgemäßen) Teilnahme an Verkehrsteilnehmerschulungen erlassen. Die TÜV-Untersuchung für Autos ist schließlich auch gesetzlich geregelt.

Nur mal hier so am Rande der Diskussion angemerkt ... :cool: ;)

@WolfgangN-63, mein Freund, was meinst du dazu? ;)

Man macht also nichts falsch wenn man auf einer einspurigen Landstraße 100km/h oder darunter und einer zweispurigen

130km/h oder darunter fährt, wenn der Verkehr es zuläßt.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Januar 2024 um 18:50:09 Uhr:

Man macht also nichts falsch wenn man auf einer einspurigen Landstraße 100km/h oder darunter und einer zweispurigen

130km/h oder darunter fährt, wenn der Verkehr es zuläßt.

Hallo,

ich erkläre es nochmal:

Zwei Fahrspuren - eine Fahrspur pro Richtung: 100 km/h für beide Fahrspuren.

Drei Fahrspuren - eine in die eine, zwei in die andere Richtung: 100 km/h auf ALLEN drei Fahrspuren.

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung: 130 km/h Richtgeschwindigkeit.

Auf dem Bild des Themenerstellers darf man nicht schneller als 100 km/h fahren. Wenn Du schneller fährst machst Du was falsch und musst damit rechnen, dass es mal blitzt.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 31. Jan. 2024 um 18:15:04 Uhr:

Viele VT haben offensichtlich Defizite hinsichtlich der Verkehrsregeln..

 

Die TÜV-Untersuchung für Autos ist schließlich auch gesetzlich geregelt.

Da solltest du deine Defizite auch ausgleichen :D

Hauptuntersuchung.

Wenn schon denn schon.

Ja, Asche auf mein Haupt. ;)

Übrigens, mit deiner Interpunktion bist du aber auch im defizitären Bereich. :D

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Januar 2024 um 12:12:34 Uhr:

Hanelt es sich bei Fahrten auf Bundesstraßen nicht um eine vorgegebene und empfohlene Richtgeschwindigkeit ( einspurig 100 km/h und zweispurig 130 km/h) ? Fährt einer schneller und gefährdet den Verkehr nicht, darf er das.

Das und auch andere Regeln im Straßenverkehr lernt man in der Fahrschule.

Zitat:

@diezge schrieb am 31. Januar 2024 um 18:54:42 Uhr:

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung: 130 km/h Richtgeschwindigkeit.

Nö.

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung: 100 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung (die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind): 130 km/h Richtgeschwindigkeit

Guckst du §3 StVO.

Zitat:

@ktown schrieb am 1. Februar 2024 um 07:18:19 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 31. Januar 2024 um 18:54:42 Uhr:

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung: 130 km/h Richtgeschwindigkeit.

Nö.

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung: 100 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung (die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind): 130 km/h Richtgeschwindigkeit

Guckst du §3 StVO.

Hallo,

die doppelt-durchgezogene Linie hast Du in diesem Fall immer...

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@ktown schrieb am 1. Februar 2024 um 07:18:19 Uhr:

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung: 100 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Sind in deinem Fall die vier Fahrstreifen markiert? Dann gilt dort Richtgeschwindigkeit.

Zitat:

@diezge schrieb am 1. Februar 2024 um 07:35:12 Uhr:

die doppelt-durchgezogene Linie hast Du in diesem Fall immer...

Es braucht doch überhaupt keine doppelt durchgezogene Linie bei 2+2 markierten Fahrstreifen. Und der erwähnte "Mittelstreifen" ist keine weiße Linie, sondern ein "Streifen" zwischen den Richtungsfahrbahnen, z.B. ein Grünstreifen. Ich glaube, dass die genauen Regelungen offenbar doch nicht so ganz klar sind ...

Zitat:

@Rockville schrieb am 1. Februar 2024 um 08:12:30 Uhr:

Und der erwähnte "Mittelstreifen" ist keine weiße Linie, sondern ein "Streifen" zwischen den Richtungsfahrbahnen, z.B. ein Grünstreifen.

Eine bauliche Trennung ist nicht unbeding notwendig:

"Sie (die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."

Zitat:

@Rockville schrieb am 1. Februar 2024 um 08:12:30 Uhr:

Ich glaube, dass die genauen Regelungen offenbar doch nicht so ganz klar sind ...

Das glaube ich auch.

Zitat:

@8848 schrieb am 31. Januar 2024 um 20:09:51 Uhr:

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Januar 2024 um 12:12:34 Uhr:

Hanelt es sich bei Fahrten auf Bundesstraßen nicht um eine vorgegebene und empfohlene Richtgeschwindigkeit ( einspurig 100 km/h und zweispurig 130 km/h) ? Fährt einer schneller und gefährdet den Verkehr nicht, darf er das.

Das und auch andere Regeln im Straßenverkehr lernt man in der Fahrschule.

Danke für den Hinweis .... aber die Richtigkeit meines Beitrages erklärt sich doch aus den wohlwollenden

Erklärungen Anderer hier und hätte für einige Leser hier eine umfangreichere und genauere Darstellung abverlangt.

Zitat:

@-5- schrieb am 1. Februar 2024 um 09:21:03 Uhr:

Eine bauliche Trennung ist nicht unbeding notwendig:

Genau das habe ich doch geschrieben. :rolleyes:

"Sind in deinem Fall die vier Fahrstreifen markiert? Dann gilt dort Richtgeschwindigkeit."

und

"Es braucht doch überhaupt keine doppelt durchgezogene Linie bei 2+2 markierten Fahrstreifen."

Zitat:

@diezge schrieb am 31. Januar 2024 um 18:54:42 Uhr:

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. Januar 2024 um 18:50:09 Uhr:

Man macht also nichts falsch wenn man auf einer einspurigen Landstraße 100km/h oder darunter und einer zweispurigen

130km/h oder darunter fährt, wenn der Verkehr es zuläßt.

Hallo,

ich erkläre es nochmal:

Zwei Fahrspuren - eine Fahrspur pro Richtung: 100 km/h für beide Fahrspuren.

Drei Fahrspuren - eine in die eine, zwei in die andere Richtung: 100 km/h auf ALLEN drei Fahrspuren.

Vier Fahrspuren - zwei in die eine, zwei in die andere Richtung: 130 km/h Richtgeschwindigkeit.

Auf dem Bild des Themenerstellers darf man nicht schneller als 100 km/h fahren. Wenn Du schneller fährst machst Du was falsch und musst damit rechnen, dass es mal blitzt.

 

Grüße,

diezge

Was ist nun falsch an meiner Darstellung ? Du hast es doch genauso wiedergegeben, wie ich es geschrieben hatte, nur etwas bildhafter. Aber diese Bildhaftigkeit läßt sich durchweg auch aus meinem Beitrag entnehmen !

Zitat:

@Rockville schrieb am 1. Februar 2024 um 09:39:09 Uhr:

Zitat:

@-5- schrieb am 1. Februar 2024 um 09:21:03 Uhr:

Eine bauliche Trennung ist nicht unbeding notwendig:

Genau das habe ich doch geschrieben. :rolleyes:

Tut mir Leid. Ich hatte das falsch verstanden.

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