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MX5 schwer verletzt! Was tun?

Mazda
Themenstarteram 11. Juli 2012 um 17:47

Hallo Gemeinde,

ich könnte heulen (bzw. hab ich es schon getan)! Ich wollte Sonntag eine Kreuzung bei grün geradeaus überqueren. Ein KNALL und ein linksabbiegender Corsa aus dem Gegenverkehr rauscht mir in die Seite... :'-( Glück im Unglück: es ist niemanden etwas passiert. Gott sei Dank. Der Schock saß trotzdem tief. Polizei gerufen, Zeugen gefunden, die Schuldfrage ist eindeutig.

Das Opfer: mein geliebter MX5 NBFL. 10 Jahre gingen dank Garage und guter Pflege nahezu spurlos an ihm vorbei. Mit 42000km ist er kaum eingefahren. Rostfrei in allen Ecken, alles Original, nix nachlackiert. Ok, ein Schrämmchen hatte sich doch an das rechte Vorderrad verirrt, es gibt 2-3 kleine Steinschläge vorne. Aber alles in allem stand er so super da, dass wir zusammen alt werden wollten. Letzten Monat neuer TÜV, Zahnriemen und die Spurstangenköpfe gemacht.

Und nun: die Fahrertür ist Matsch, die hintere Seitenwand hat außer'ner fetten Delle auch ein großes Loch (der Kotflügel des Corsas hat sich hineingebohrt) und der Schweller ist auch leicht eingedellt. Alles in allem Schaden für fast 5000€ lt. Gutachten.

Kennt sich wer mit dem ganzen Prozedere mit der Versicherung aus? Ich bin mir unschlüssig, ob ich ihn reparieren lasse. Es bleibt es auf immer ein Unfallwagen, egal wie gut es gemacht wurde. Das ist für mich psychologisch ein Problem und zudem stell ich mir den Wiederverkauf sehr schwer und nur mit Abschlägen vor. Ich weiß nicht, wie lange ich ihn noch gefahren hätte, aber mind. 1-2 Jahre. (es gibt ne Familienplanung, wenn er unfallfrei geblieben wäre, hätte ich ihn unter allen Umständen gehalten, so aber stört mich die Tatsache des Unfallwagens). Die Technik ist andererseits richtig top (die Optik innen auch, Und außen stört halt nur der Schaden), von daher denke ich aber doch, dass er es wert wäre, wieder auf die Straße zu kommen. Bekomm ich in diesem Fall nen Ausgleich für den Wertverlust?

Als Ersatzteilspender für einen neuzubeschaffenden unfallfreien MX-5 wäre er auch optimal, aber ich glaub das kommt mir auch sehr teuer. Ich würde auf eine Reparatur verzichten, und bekäme doch nur einen Teil des 5000€ Schadens erstattet, oder?

Bliebe noch der Wiederbeschaffungswert. Bekomm ich den ohne Abzüge, damit ich ein neues altes Auto kaufen kann? Hab einen Superwagen im Blick, der ist aber etwas billiger als der Wiederbeschaffungswert meines Autos. Was passiert mit der Differenz?

Kennt sich jemand mit der Materie aus, und kann mich ein bisschen beraten, damit ich das beste aus der Situation machen kann. Am liebsten hätte ich meinen Wagen unfallfrei zurück, er ist nun aber leider nicht mehr der alte. Das Auto ist/war einfach so genial. Extrem viel Fahrspaß für so wenig Geld, dank robuster einfacher Technik... Und dann in einem solchen Traumzustand *heul*

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5 Antworten
am 11. Juli 2012 um 18:45

Hi Chap75,

sehr traurige Geschichte und ich kann deine Tränen nachvollziehen :-(

TIPP: Wenn die Schuldfrage eindeutig ist hast du das Recht einen Anwalt zu nehmen und die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Hab`s gerade hinter mir, der Schaden war allerdings nicht so hoch. Hab`das mit Hilfe meines Anwaltes so geregelt, dass ich die Schadensumme laut Gutachten genommen habe und mich dann selbst um die Reparatur gekümmert. Allerdings bekommt man dann Gutachtersumme abzüglich MwSt!!

Bei dir stellt sich aber die Frage, ob es ein Totalschaden ist, also den Wiederbeschaffungswert übersteigt?! Dann zahlt die versicherung -glaube ich- nur diesen.

Wie gesagt, wende dich am besten an einen Anwalt. Das wird deine Nerven schonen, da dieser alles für dich abwickelt.

Wünsch` dir viel Erfolg und dass dir Trauer nicht allzu groß ist.

Beste Grüße

am 11. Juli 2012 um 19:40

ich versuchs mal kurz machen:

1.

die reparaturkosten laut gutachten liegen unter dem wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen fahrzeugs. du kannst die reparatur bei einer werkstatt deiner wahl beauftragen (schuldfrage eindeutig ?! achtung !), die werkstatt rechnet den schaden mit der versicherung des unfallgegners ab.

fuer die zeit der reparatur steht dir eine nutzungsausfallentschaedigung zu. ist das fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und auch durch eine notreparatur nicht in diesen zustand zu bringen, kannst du nutzungsausfall vom ersten tag, bis zur wiederinbetriebnahme der fahrzeugs (= fahrzeug repariert aus werkstatt zurueck) fordern. dabei muss man die schadensminderungspflicht beachten, also zuegig die reparatur in gang bringen, nicht zwei wochen nichts tun.

2.

du entscheidest dich, die reparaturkostensumme auszahlen zu lassen. in diesem fall wird die versicherung die mehrwertsteuer einbehalten. mit dem rest der summe kannst du eine wie auch immer geartete reparatur durchfuehren lassen oder fuer das geld in urlaub fahren.

3.

die reparaturkosten liegen ueber dem wiederbeschaffungswert. sofern du das fahrzeug weiter fahren willst, kannst du eine reparatur im rahmen der sogenannten 120% regelung begehren. das bedeutet, dass die repkosten 20% ueber dem wiederbeschaffungswert liegen duerfen. das ganze ist anwendbar, wenn du das fahrzeug weiter faehrst (6 monate) und in dieser haltezeit nicht veraeusserst.

4.

das fahrzeug ist so stark beschaedigt, dass eine reparatur den wiederbeschaffungswert deutlich (> 120%) uebersteigt. das fahrzeug hat einen wirtschaftlichen totalschaden. in diesem fall wird vom wiederbeschaffungswert der restwert des fahrzeugs (= wert nach unfall, mit beschaedigungen) abgezogen. durch veraeusserung der reste wird eine summe erzielt, die zusammen mit der enstschaedigung durch die versicherung den wiederbeschaffungswert ergibt.

5.

einen ausgleich fuer wertminderung zu erlangen, ist bei aelteren fahrzeugen (> 5 jahre) schwierig, wenngleich auch nicht unmoeglich. die versicherung des unfallgegners wird sehr wahrscheinlich abblocken. am besten im gutachten eine moegliche wertminderung mitermitteln lassen.

6.

wenn du irgendwo ein fahrzeug beschaffen kannst, dass dem deinigen gleichwertig ist, aber unter dem ermittelten wiederbeschaffungswert zu erwerben ist, wird die versicherung diese kosten uebernehmen.

der geschaedigte darf nach ausgleich des schadens nicht besser gestellt sein, als vor dem schaden.

 

ich hoffe das hilft dir erstmal etwas weiter...

 

gruesse vom doc

am 11. Juli 2012 um 21:40

Hi,

lieb von docfraggler das nochmal "kurzgefasst";-) auseinander zu nehmen...

Hier siehst du nochmal, dass die Schuldfrage die Basis ist! Ist diese wirklich eindeutig gibt`s keine Frage, dass du dir `nen Anwalt nimmst.

@ dogfragggler: Hey Mr.dogfraggler, bist du Anwalt oder Versicherungsvertreter oder Unfallbeteiligter?

Alles Gute dir Chap75

Themenstarteram 12. Juli 2012 um 20:22

Ich danke euch!

Ich hab schon überlegt mit dem Anwalt und meine Rechtschutz angerufen. Die meinten, aber erstmal Gutachten machen lassen und dann weitersehen. Die bräuchten auf alle Fälle Zahlen. Außerdem gäbe es ja noch keine Streitigkeiten. Als die Polizei da war, kam mir auch alles ziemlich eindeutig vor. Was hätte ich auch tun sollen, wenn jemand in mich abbiegt?

Das Gutachten hab ich noch nicht schwarz auf weiß vorliegen. Hab nur so vorläufige Zahlen Pi mal Daumen gestern bekommen, weil ich dort genervt hab. Wiederbeschaffungswert ist höher als die Reparaturkosten, so dass ich reparieren lassen kann. Weiß noch nicht, ob ich das will: eigentlich möcht ich keinen Unfallwagen und andererseits war er so gut in Schuss, dass es extrem schwierig würde Ersatz zu beschaffen.

Was mich wundert, dass sich die gegnerische Versicherung nicht meldet. Ich hatte den Schaden noch am selben Tag dort angezeigt. Und vorgestern nochmal angerufen, wie der Stand ist. Die müssten doch auch an einer schnellen Lösung interessiert sein. Oder pokern die mit meiner Ahnungslosigkeit? Oder dauert das wegen Polizeiermittlung und so? Ich bin wahrscheinlich zu ungeduldig. Will die Sache aus der Welt haben.

am 12. Juli 2012 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von Chap75

Was mich wundert, dass sich die gegnerische Versicherung nicht meldet. Ich hatte den Schaden noch am selben Tag dort angezeigt. Und vorgestern nochmal angerufen, wie der Stand ist. Die müssten doch auch an einer schnellen Lösung interessiert sein.

versicherungen sind nie an schnellen loesungen interessiert, wozu auch, kostet doch deren geld.

wie gesagt: wenn das fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein sollte (= verkehrssicherheit nicht gegeben oder eben komplett defekt) kannst du ab dem ersten tag nutzungsausfall fordern. sind bei einem mx5/10 jahre vermutlich so 35 euro/tag oder aehnlich (tabellen nach sanden & danner zu rate ziehen)

wenn der zustand des fahrzeug diese vorgehensweise hergibt, solltest du denen das nochmal schriftlich mitteilen, das wird die abwicklung beschleunigen - ansonsten wird sowas gerne ausgesessen 14 tage sind mimimum, die wenigsten sind schneller. sowas kann auch mal drei monate dauern.

 

gruesse vom doc

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