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Mercedes Benz Teile Garantie

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 10. März 2018 um 19:36

Abend zusammen,

aktuell bin ich absolut wütend und enttäuscht von Mercedes Benz bzw. von dem „Service“ für eine Menge Geld der nicht gewährleistet wird...

 

Kurz ein paar Eckdaten:

W212 300CDI, BJ2012, 231PS und Laufleistung von 194.000KM, Airmatic Distronic und und und...

 

Folgende Problem(E!!!)

 

1. Im Oktober 2016 bei einer Laufleistung von 153.000km hatte ich auf dem Garagen Boden immer wieder Öl Tropfen gehabt. Zum freundlichen gefahren, Diagnose: Ölkühler bzw. Öl Wärmetauscher kaputt bzw undicht. Alles klar machen lassen und eine Saftige Rechnung von 2160€ bekommen, und eine Gratis Wäsche (hätten die besser lassen sollen sah schlimmer aus wie vorher)...

Wie gesagt 2160€ bezahlt und gut ist....

Jetzt 1,5 Jahre später wieder Öl Tropfen auf dem Boden, zur freien Werkstatt gefahren, Diagnose: ÖLKÜHLER UNDICHT!!!

 

 

2.Im Juli letzten Jahres ist das Heck über Nacht abgesunken. Also zum freundlichen gefahren, Diagnose: beide Luftbälge Fritte. Alles klar 800€ gezahlt

, bei einer freien Werkstatt meines Vertrauens einbauen lassen, fertig....

Jetzt ein halbes Jahr später, Heck fällt manchmal wieder über Nacht ab!

Zur Werkstatt, Diagnose: Ihr könnt es euch denken...

 

 

Jetzt frage ich mich ob ich einen Mercedes fahre oder einen Lada... 3000€ ausgegeben und keine 2 Jahre fliegt mir der ganze Bums um die Ohren.

 

Jetzt meine Frage wie sieht es Garantie mäßig aus ? Weder das eine noch das andere Teil ist älter als 2 Jahre und hat keine 50.000 KM gehalten. Kann ich zu Mercedes gehen und darauf bestehen das mir diese Fehler kostenlos behoben werden oder ist nach 1 Jahr bzw einer bestimmten Laufleistung Garantie vorbei ?

 

Weil ganz im Ernst wenn ich hohe Rechnungen bekomme will ich auch top Teile und top Service .

 

Ein Einbau Fehler kann es bei den bälgen nicht sein da sie ein halbes Jahr gehalten haben. .

 

Kann mir da jemand helfen ?

 

Danke im Voraus

Für Rechtschreibfehler entschuldige ich mich jetzt schonmal, :)

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10 Antworten

Sehr ärgerlich, kann ich sehr gut nachvollziehen.

Ich fürchte beide werden sich hier rausreden, aber das weißt du erst, wenn du die Werkstätten freundlich mit deinen Problemen konfrontierst. Vielleicht kommen die dir jetzt etwas entgegen, durchsetzbare Ansprüche sehe ich hier weniger, ohne RSV ein sehr hohes Prozeßkostenrisiko für dich.

Ne Dichtung kann auch während der Garantie undicht werden, ist aber über die Bedingungen ausgenommen.

Und im 2. Fall werden Teilelieferant und einbauende Werkstatt gegenseitig die Schuld von sich weisen, d.h. die Beweispflicht liegt bei dir und das wirst du beiden nicht beweisen können.

Bei der Airmatic sehe ich bzgl MB das Problem, dass du da nicht viel geltend machen kannst, weil du die Bälge zwar dort gekauft hast, aber nicht einbauen hast lassen, also wie iw61 schon gesagt hat: beide Werkstätten werden sich jeweils auf den anderen herausreden.

 

Bei der Ölkühlersache ist es den Versuch wert mit der ausführenden MB-Werkstatt das Gespräch freundlich, auch wenn’s schwer fällt (aber bestimmt) zu suchen. Vllt gibt es da eine Kulanzlösung dann.

Wenn das ergebnislos verläuft, könntest du noch in Maastricht dann deswegen eine Anfrage machen.

Also, als Erstes, du hast auf die Teile zwei Jahre Garantie.

Zweitens, wer die Teile einbaut ist egal.

Drittens, fahre zu einer Niederlassung, natürlich mit den original Rechnungen, und lasse dort alles reparieren.

Beim Ölkühler sind Null Probleme zu erwarten, da von der NL verbaut. Bei den Luftbälgen kann es zu Problemen kommen, wenn diese falsch/fehlerhaft verbaut wurden. Sollten die Teile i. O. sein und beim Einbau ein Fehler gemacht worden sein, so besteht Diskusionsbedarf, wer welche Kosten zu tragen hat. Sind die Teile defekt, so ist auch hier ein kostenloser Austausch in der NL sicher.

Eines gibt es zu beachten, verbaute Teile müssen im eingebautem Zustand bemängelt werden, da die NL, wegen der Ansprüche gegenüber des Zulieferers, alles dokumentiert bzw. bei Teilen mit Fehlerspeicher den "Fehlerausdruck" benötigt.

Wichtig, dies gilt für Niederlassungen der Daimler AG, wie es bei Vertragshändlern läuft ist mir nicht bekannt!

Grundlage für meine Aussagen:

Ich hatte beim 211er einen defekten Hauptscheinwerfer. Diesen gekauft und selber gewechselt. Innerhalb der Garantie ist dieser dann wieder ausgefallen. Jetzt wollte ich natürlich verhandeln, so nach dem Motto

ich: "gebt mir bitte den Neuen mit, damit ich..." viel weiter bin ich gar nicht gekommen.

MB: "Bringen Sie das Fahrzeug vorbei, wir machen den Austausch..."

ich: "aber ich habe den Scheinwerfer doch verbaut, deshalb..."

MB: "Ist mir bekannt, aber, wir müssen den Fehlerspeicher auslesen. Dann wird der Scheinwerfer gewechselt und alles ist für Sie Kostenfrei!"

ich: "ahhh, jetzt hab ich's auch kapiert :) Ist das Teil vorrätig, kann ich nen Termin machen?"

MB: "Ja, ja..."

Am nächsten Tag konnte ich die Nachtschicht wieder arbeiten. Dies müsste im Jahr 2013 gewesen sein.

Das dies heute natürlich alles anders sein kann, will ich nicht ausschließen, aber fragen kostet ja zum Glück nix bei MB.

Gruß

MiReu

Ja, so sollte es sein. Danke für die Info MiReu

Da kaufen, dort einbauen, da was vorzeitig kaputt, bedeutet zu Meist eigenes Risiko.

Genau solche Probleme sind der Grund, dass ich alles bei einer MB-(Vertrags) Werkstätte machen lasse und auch eine Garantie-Verlängerung bis 7 Jahre gekauft habe.

Danach kann ich dann bei einem Härtefall auf Kulanz hoffen, oder das Auto gleich weggeben, da es dann sehr schnell sehr unwirtschaftlich und zum Ärgernis werden kann, was man hier beim TE ja sehen kann.

Auch ein MB ist nur ein Auto, und bei diesen vielen "Schnick-Schnack" was da heute alles drinnen ist, ist die Kiste schneller fertig als man es gewohnt ist.

PS: Einen 300er aus 2012 mit dieser Ausstattung und Laufleistung zu betreiben ist ohne Reparatur-Versicherung sicher eine sehr kostspielige Angelegenheit.

Themenstarteram 11. März 2018 um 13:35

@digitalfahrer Was die Versicherung angeht hast du bestimmt recht, kannst du denn da eine empfehlen? Ich meine ich glaub nicht das ich die jetztigen Probleme damit abdecken kann aber für die Zukunft wäre es doch glaub ich ziemlich hilfreich!

 

Danke an alle für die Antworten!

Die Sache mit der Garantie kannst Du inzwischen vergessen, mal davon abgesehen das die Junge Sterne Garantie nur bis 200.000 Km gilt, könntest Du sie zwar vom Alter des Fahrzeuges her abschließen, allerdings als Privatperson nur bis Kilometerstand 60.000.

Viele Grüße

@ErwinE., da ich in Österreich zu Hause bin, hatte ich vorweg das 4-Jahres Wertpacket und dieses dann um 3 Jahre verlängert und somit bis zum ende des 7. Jahres Garantie. Der Verlängerungspreis war von der Laufleistung abhängig.

Bei mir eben 160.000km zu erwarten. Jedoch war bei 200tkm auch das Ende.

Ob es was für höhere Laufleistungen gibt weis ich nicht.

am 13. März 2018 um 1:34

Zitat:

@digitalfahrer schrieb am 12. März 2018 um 06:30:41 Uhr:

... Ob es was für höhere Laufleistungen gibt weis ich nicht.

Bei MB in Deutschland gibt es über die 200.000 km hinaus kein Garantieleistungsangebot.

Also wenn man die MB 100 vor den 200000 km verlängert, gilt sie trotzdem 12 Monate, auch wenn die 200000 innerhalb der 12 Monate überschritten wird. So wurde mir das von meinem Berater bei MB erklärt. Habe aber verzichtet weil ich im Oktober hätte verlängern müssen und den Dicken im Februar verkauft habe.

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