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LED TFL und Standlich Einbau

Themenstarteram 13. August 2008 um 18:24

Hallo Audi Freunde,

ich war so mutig und habe beim Benzinfabrik die TFL's LED mit bestellt, die sind angekommen und ich bin gerade dabei diese einzubauen.

Ich habe sowohl für TFL als auch Standlich seperate Lastwiederstände eingebaut und habe nun das Problem, wenn ich die TFL's einschalte funkt. diese auch prima doch der FIS bringt die Meldung "DEFEKT PARKLICH RECHTS" trotz Wiederstand und die Xenons funkt. nicht.

Wenn ich die Wiederstände der Standlichter raus baue und nur die TFL's dann funktionieren die Xenon's wieder und die Meldung ist weg.

Hat vielleicht eine Ahnung warum das passiert ?

 

Danke für alle Zuschriften ...

 

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24 Antworten

Wenn Du mich meinst,

 

gar nicht, das ist das Problem ;-)

Gruß Jo

am 14. August 2008 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von outdoor_jo

Zur StVO, habe mich mit dem Thema ziemlich lange beschäftigt, und folgendes gefunden:

"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen

eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen".

§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat

Regelsatz: 5,00 Euro

 

"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das

Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter

lichttechnischer Einrichtungen".

§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Regelsatz: 20,00 Euro

Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"

lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?

kann das jemand bestätigen?

Zitat:

Original geschrieben von Christoph-m

Zitat:

Original geschrieben von outdoor_jo

Zur StVO, habe mich mit dem Thema ziemlich lange beschäftigt, und folgendes gefunden:

"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen

eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen".

§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat

Regelsatz: 5,00 Euro

 

"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das

Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter

lichttechnischer Einrichtungen".

§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Regelsatz: 20,00 Euro

Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"

lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?

kann das jemand bestätigen?

Die Versicherung wird sich bestimmt blöd stellen bei einem Unfall, kann ich mir gut vorstellen

am 14. August 2008 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von outdoor_jo

 

Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"

lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?

nette Grüße, Jo

Wenns zu nem Unfall kommt und ich sage,deine LED Birnen haben mich geblendet,wird nachgeforscht ob die eine Zulassung haben... Und da ham se dich dann ;)

Dann zahlt auch keine Versicherung.

Grüße

Domi

am 15. August 2008 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von Domis_golf

Zitat:

Original geschrieben von outdoor_jo

 

Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"

lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?

nette Grüße, Jo

Wenns zu nem Unfall kommt und ich sage,deine LED Birnen haben mich geblendet,wird nachgeforscht ob die eine Zulassung haben... Und da ham se dich dann ;)

Dann zahlt auch keine Versicherung.

Grüße

Domi

genau das denk ich eben leider auch :/

=>

Wenn etwas passieren KANN, bedeutet das nicht, dass es passieren MUSS bzw. es einen kausalen Zusammenhang gibt.

Aber das Unwahrscheinliche ist nunmal der Grenzfall des Möglichen!

gerade bei neblern versteh ich net warum du so nen misst verbaust.. da gibts auch helle h11 lampen mit zulassung...

http://cgi.ebay.de/...RNEN-NEU_W0QQitemZ110279193286QQcmdZViewItem?...

die hab ich mir vor ein paar tagen bestellt.. fotos nach einbau..

btw wie geht das bei ner alten s3 schürze? also beim vorgänger vom 2009er modell?

am 15. August 2008 um 20:06

 

btw wie geht das bei ner alten s3 schürze? also beim vorgänger vom 2009er modell?

hier hast du auch H11-Lampen drin.....bzw was hast du mit deiner Frage gemeint?

am 16. August 2008 um 15:49

ja ne ich hab die lampen hier neben mir aufm schreibtisch

die frage is wie krieg ich sie vom schreibtisch ins auto ;)

also einbautechnisch..

am 17. August 2008 um 21:32

wennste um die Ecke wohnen würdest, könnte ich se dir in 10 Minuten reinmachen....

Zitat:

Original geschrieben von Christoph-m

ja ne ich hab die lampen hier neben mir aufm schreibtisch

die frage is wie krieg ich sie vom schreibtisch ins auto ;)

also einbautechnisch..

am 23. November 2008 um 16:20

hallo,

wie mir scheint, bist du ein routinierter. vielleicht kannst du mir helfen!

hier mein beitrag und danke:

Hallo zusammen,

nun, ich hab mir nachrüstbare TFL, für meine 2,0l Diesel (2004), gegönnt. 3 Kabel sind anzuschliessen. Rot, Schwarz, Orange.

Schwarz= Masse --> verständllich

Orange= Standlicht ---> verständlich

Rot= Klemme D+/61 an der Lima --> unverständlich, da es an meiner Lima keine Klemme 61 gibt, obwohl die Stromlaufpläne von Audi anderes sagen. Hab nun erfahren, dass meine Karre ein Can Bussteuerung haben soll. Nun verrate mir bitte jemand ausführlich, welche Alternativen ich habe. Bin zwar eine absoluter Laie in Elektrikangelegenheiten, vermute jedoch, dass die Klemme 61 sich woanders befinden muss!? Laut Stromlaufplan führt die an meiner angeblich befindlichen Lima Klemme 61, auch zum Wasserkasten. Dort soll sich ein 12er Stecker befinden (blaues Kabel = Klemme 61). Auch dort fehlt mir der Sachverstand. Ich bitte hier dringend um Hilfe, möglichst mit Fotos (bin eher der visuelle Typ).

Tja, und die nächste Alternative, rein vom hörensagen,ist, ein Relais nachzurüsten. Welches Relais benötige ich und wo wirds eingebaut? Benötige ich zusätzliches Material?

Habt Dank für Eurer soziales Engerment :-)

am 26. November 2008 um 0:51

Zitat:

Original geschrieben von Christoph-m

Zitat:

Original geschrieben von outdoor_jo

Zur StVO, habe mich mit dem Thema ziemlich lange beschäftigt, und folgendes gefunden:

"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen

eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen".

§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat

Regelsatz: 5,00 Euro

 

"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das

Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter

lichttechnischer Einrichtungen".

§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Regelsatz: 20,00 Euro

Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"

lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?

kann das jemand bestätigen?

Das ist nicht korrekt. Ist zwar bei der jetzigen Gesetzeslage etwas schwierig zu ahnden (Wegfall Teile StVZO und Schaffung FZV), jedoch wird auf die Gefärdung, welche zu erwarten ist abgestellt und damit über §30 I Nr. 1 StVZO geahndet. Dies hat 50€ plus 3Pkt. zur Folge, ausserdem kann die Behörde die BE des Fahrzeuges erlöschen lassen, was wiederum Kohle kostet um diese widerherzustellen. (ist jedoch ein "kann")

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