LED TFL und Standlich Einbau
Hallo Audi Freunde,
ich war so mutig und habe beim Benzinfabrik die TFL's LED mit bestellt, die sind angekommen und ich bin gerade dabei diese einzubauen.
Ich habe sowohl für TFL als auch Standlich seperate Lastwiederstände eingebaut und habe nun das Problem, wenn ich die TFL's einschalte funkt. diese auch prima doch der FIS bringt die Meldung "DEFEKT PARKLICH RECHTS" trotz Wiederstand und die Xenons funkt. nicht.
Wenn ich die Wiederstände der Standlichter raus baue und nur die TFL's dann funktionieren die Xenon's wieder und die Meldung ist weg.
Hat vielleicht eine Ahnung warum das passiert ?
Danke für alle Zuschriften ...
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24 Antworten
Wenn Du mich meinst,
gar nicht, das ist das Problem ;-)
Gruß Jo
Zitat:
Original geschrieben von outdoor_jo
Zur StVO, habe mich mit dem Thema ziemlich lange beschäftigt, und folgendes gefunden:
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen
eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen".
§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat
Regelsatz: 5,00 Euro
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das
Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen".
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat
Regelsatz: 20,00 Euro
Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"
lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?
kann das jemand bestätigen?
Zitat:
Original geschrieben von Christoph-m
Zitat:
Original geschrieben von outdoor_jo
Zur StVO, habe mich mit dem Thema ziemlich lange beschäftigt, und folgendes gefunden:
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen
eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen".
§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat
Regelsatz: 5,00 Euro
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das
Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen".
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat
Regelsatz: 20,00 Euro
Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"
lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?
kann das jemand bestätigen?
Die Versicherung wird sich bestimmt blöd stellen bei einem Unfall, kann ich mir gut vorstellen
Zitat:
Original geschrieben von outdoor_jo
Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"
lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?
nette Grüße, Jo
Wenns zu nem Unfall kommt und ich sage,deine LED Birnen haben mich geblendet,wird nachgeforscht ob die eine Zulassung haben... Und da ham se dich dann ;)
Dann zahlt auch keine Versicherung.
Grüße
Domi
Zitat:
Original geschrieben von Domis_golf
Zitat:
Original geschrieben von outdoor_jo
Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"
lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?
nette Grüße, Jo
Wenns zu nem Unfall kommt und ich sage,deine LED Birnen haben mich geblendet,wird nachgeforscht ob die eine Zulassung haben... Und da ham se dich dann ;)
Dann zahlt auch keine Versicherung.
Grüße
Domi
genau das denk ich eben leider auch :/
=>
Wenn etwas passieren KANN, bedeutet das nicht, dass es passieren MUSS bzw. es einen kausalen Zusammenhang gibt.
Aber das Unwahrscheinliche ist nunmal der Grenzfall des Möglichen!
gerade bei neblern versteh ich net warum du so nen misst verbaust.. da gibts auch helle h11 lampen mit zulassung...
http://cgi.ebay.de/...RNEN-NEU_W0QQitemZ110279193286QQcmdZViewItem?...
die hab ich mir vor ein paar tagen bestellt.. fotos nach einbau..
btw wie geht das bei ner alten s3 schürze? also beim vorgänger vom 2009er modell?
btw wie geht das bei ner alten s3 schürze? also beim vorgänger vom 2009er modell?
hier hast du auch H11-Lampen drin.....bzw was hast du mit deiner Frage gemeint?
ja ne ich hab die lampen hier neben mir aufm schreibtisch
die frage is wie krieg ich sie vom schreibtisch ins auto ;)
also einbautechnisch..
wennste um die Ecke wohnen würdest, könnte ich se dir in 10 Minuten reinmachen....
Zitat:
Original geschrieben von Christoph-m
ja ne ich hab die lampen hier neben mir aufm schreibtisch
die frage is wie krieg ich sie vom schreibtisch ins auto ;)
also einbautechnisch..
hallo,
wie mir scheint, bist du ein routinierter. vielleicht kannst du mir helfen!
hier mein beitrag und danke:
Hallo zusammen,
nun, ich hab mir nachrüstbare TFL, für meine 2,0l Diesel (2004), gegönnt. 3 Kabel sind anzuschliessen. Rot, Schwarz, Orange.
Schwarz= Masse --> verständllich
Orange= Standlicht ---> verständlich
Rot= Klemme D+/61 an der Lima --> unverständlich, da es an meiner Lima keine Klemme 61 gibt, obwohl die Stromlaufpläne von Audi anderes sagen. Hab nun erfahren, dass meine Karre ein Can Bussteuerung haben soll. Nun verrate mir bitte jemand ausführlich, welche Alternativen ich habe. Bin zwar eine absoluter Laie in Elektrikangelegenheiten, vermute jedoch, dass die Klemme 61 sich woanders befinden muss!? Laut Stromlaufplan führt die an meiner angeblich befindlichen Lima Klemme 61, auch zum Wasserkasten. Dort soll sich ein 12er Stecker befinden (blaues Kabel = Klemme 61). Auch dort fehlt mir der Sachverstand. Ich bitte hier dringend um Hilfe, möglichst mit Fotos (bin eher der visuelle Typ).
Tja, und die nächste Alternative, rein vom hörensagen,ist, ein Relais nachzurüsten. Welches Relais benötige ich und wo wirds eingebaut? Benötige ich zusätzliches Material?
Habt Dank für Eurer soziales Engerment :-)
Zitat:
Original geschrieben von Christoph-m
Zitat:
Original geschrieben von outdoor_jo
Zur StVO, habe mich mit dem Thema ziemlich lange beschäftigt, und folgendes gefunden:
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen
eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen".
§ 49a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9a, 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.1 BKat
Regelsatz: 5,00 Euro
"Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das
Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
lichttechnischer Einrichtungen".
§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat
Regelsatz: 20,00 Euro
Also nix von wegen "keine Betriebserlaubnis" oder "Verfall von Versicherungsschutz"
lediglich ne Ordnungswidrigkeit die zwischen 5 und 20€ kostet, wenn überhaupt, oder sollte es noch weitere Paragraphen geben die DAS betrifft?
kann das jemand bestätigen?
Das ist nicht korrekt. Ist zwar bei der jetzigen Gesetzeslage etwas schwierig zu ahnden (Wegfall Teile StVZO und Schaffung FZV), jedoch wird auf die Gefärdung, welche zu erwarten ist abgestellt und damit über §30 I Nr. 1 StVZO geahndet. Dies hat 50€ plus 3Pkt. zur Folge, ausserdem kann die Behörde die BE des Fahrzeuges erlöschen lassen, was wiederum Kohle kostet um diese widerherzustellen. (ist jedoch ein "kann")