ForumPolo 5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Klimaanlage defekt (leer gelaufen) und wird von Garantieverlängerung nicht abgedeckt

Klimaanlage defekt (leer gelaufen) und wird von Garantieverlängerung nicht abgedeckt

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 4. Mai 2012 um 18:19

Ich hatte heute mein erstes super ernüchterndes Erlebnis mit dem VW Händler. *KOTZ*

Erst-Inspektion war fällig (26 000 km), der Polo ist 2 Jahre und 2 Monate alt und hat eine

Garantieverlängerung auf 4 Jahre. Letzte Woche bei 30°C ist mir aufgefallen dass die Klima

überhaupt keine kalte Luft bringt, also hab ich das gleich telefonisch als Zusatzarbeit bei

der Inspektion angemeldet.

Die Werkstatt hat das Problem geprüft und meinte es sei entweder eine Dichtung am Anschlussschlauch

durch oder das Kühlmittel ist raus weil der Anschlussschlauch lose war 8-(.

Alles Kühlmittel ist weg. Dies würde von der Garantie nicht abgedeckt. *TOLL*

Da ich das Fahrzeug in einer anderen Niederlassung der Hahn-Gruppe gekauft hatte, habe ich darum gebeten die Klima

erst mal nicht zu reparieren und ich werde das mit meinem Verkäufer klären!

(Die neue Niederlassung liegt 10 Min von meinem Arbeitsplatz entfernt)

Kurz darauf ruft der Service-Mitarbeiter noch mal an und meint er könne es auf Kulanz machen

(Kosten dann immer noch ~70 € !!!).

Das habe ich abgelehnt da ich das mit meiner Verkaufsniederlassung klären möchte.

Bei der Abholung heute abend legt der Service-Mitarbeiter mir eine Rechnung über 116€ vor, für die Diagnose der Klimaanlage.

Was soll man dazu sagen! Habt ihr sowas schon erlebt?

Bei der Zusatzversicherung bin ich wohl übel über den Tisch gezogen worden!

Habt ihr eine Empfehlung wie man sich da verhalten soll?

Kennt ihr das Problem mit der Klimaanlage?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von navec

Zitat:

Selbst wenn es innerhalb der ersten 2 Jahre passiert wäre, hättest du selber zahlen müssen

Das glaube ich eher nicht. Wenn die Klimaanlage innerhalb der Gewährleistung nicht mehr funktioniert und kein Marderbiss, Unfall o.ä. die Ursache war, sollte die Beseitigung des Mangels für den Kunden kostenlos sein.

So wie das hier beschrieben ist das ganz klar ein Fall für dieGarantie. Ob für die alte Anschlussgarantie weiß ich nicht, für die aktuelle auf jeden Fall. Da würde ich mich auf nix einlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Da bist Du leider auf dem Holzweg, daß fällt unter VERSCHLEIß oder mangelnde Kontrolle. Ist das selbe, als wenn Dir Kühlwasser fehlt.

MfG aus Bremen

"Mangelnde Kontrolle" bzw. Wartung o.ä. kundenseitig ist Nonsens, an der gesamten Klimaanlage kann der Kunde nichts selbst kontrollieren und eine Wartung ist seitens VW weder vorgeschrieben und soweit ich weiß noch nichtmal empfohlen.

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Mein Freundlicher kontrolliert, beim Reifenwechsel, im Frühjahr und im Herbst, alle Flüssigkeitsstände und da gehört auch die Klimaanlage zu. Ist in den 35,- Euronen für den Reifenwechsel enthalten.

MfG aus Bremen

Glaub ich nicht.

Ob der Kühlmittelstand korrekt ist kann nur durch Absaugen und Neubefüllen der Anlage festgestellt werden, sowas wird normalerweise im Rahmen einer Klimawartung gemacht die allein min. um die 50 - 60 EUR kostet.

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten
am 1. September 2017 um 7:04

oooooooooooooh Entschuldigung.... Hoffe, ich habe es jetzt richtig eingestellt :-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Defekte Klimaanlage Polo 6R Trendline' überführt.]

Ohne Absprache darf er für Diagnose nichts nehmen. Eine Werkstatt ist ein Werkvertragspartner kein Dienstleister wie zB ein Arzt oder Anwalt. Letztere dürfen für die Tätigkeit an sich eine Rechnung erstellen. Die Werkstatt dagegen schuldet den Erfolg! Also ohne Wiederherstellung der Funktion der Klimaanlage keine Rechnung - außer - wiegesagt - daß das Suchen als kostenpflichtiger Auftrag erteilt wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Klimaanlage defekt (leer gelaufen) und wird von Garantieverlängerung nicht abgedeckt