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Insignia Tieferlegen

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 31. Mai 2020 um 11:15

Hey hey,

Will in naher Zukunft mein Insignia

Tieferlegen lassen, für ein geschmeidiges aussehen.

Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?

Paar Tips vorab, wären ganz hilfreiche

was ich alles beachten muss.

Danke schonmal für eure Antworten ;)

Beste Antwort im Thema

Bevor weiter spekuliert wird, bitte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Zitat aus https://kfz-serviceportal.de/lexikon/aenderungsabnahme-teilegutachten/

"

Die Änderungsabnahmebescheinigung

Verläuft die Änderungsabnahme positiv, stellen die Prüfer eine Änderungsabnahmebescheinigung aus. Diese ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und der Zulassungsstelle bei der nächsten amtlichen Angelegenheit, wie z.B. einer Ummeldung oder einem Halterwechsel, vorzulegen. Die Zulassungsstelle nimmt dann bei solchen Gelegenheiten die Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere vor.

Das Teilegutachten

Liegt ein Teilegutachten (TGA) vor, muss unverzüglich eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO vorgenommen werden. Das Teilegutachten bestätigt die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei einem bestimmungsgemäßen Einbau oder Anbau der begutachteten Teile. Das Teilegutachten ist ein Prüfzeugnis und wird auf der Grundlage des Beispielkatalogs über Änderungen an Fahrzeugen und ihrer Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erstellt. Das Teilegutachten kommt zum Beispiel bei der Montage von Tuningteilen oder bei einer Änderung der Fahrzeugart zum Einsatz. Wird durch eine Umbau- oder Anbaumaßnahme die Fahrzeugart geändert (z.B. von Pkw in Lkw), ist eine sofortige Berichtigung nach der Änderungsabnahme in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle notwendig.

Wird in der Teilegenehmigung eine Änderungsabnahme gefordert?

Teilegenehmigungen sind die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO), Bauartgenehmigungen (§ 22a StVZO), Genehmigungen nach EG-Recht (z.B. die Typengenehmigung, die EWG-Betriebserlaubnis oder die EWG-Bauartgenehmigung) und „Genehmigungen nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958“. Eine Änderungsabnahme der Teile ist bei Teilegenehmigungen, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und bei einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) nur erforderlich, wenn die Änderungsabnahme in der Genehmigung gefordert wird. Fahrzeugteile mit einer EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung bedürfen in der Regel keiner Änderungsabnahme. Wenn eine solche Genehmigung vorliegt, ist dies am E-Prüfzeichen auf dem betreffenden Bauteil – mit einem Code aus dem Buchstaben E und einer Länderkennzahl – zu erkennen. Auch bei Vorliegen aller Genehmigungen sollte die EG-Betriebserlaubnis immer mitgeführt werden.

"

Hinweis für Felgen mit ABE:

Die ABE gilt nur für den im Dokument bestimmten Zweck und den dort beschriebenen Einbauvoraussetzungen. Bei einer Tieferlegung erlischt, wenn nicht anders beschrieben, auch die ABE für Zubehörfelgen mit ABE für Serienfahrwerk. Wer z.B. also Winterfelgen mit ABE hat, muss auch für diese ggf. nach Tieferlegung eine Änderungsabnahme/Eintragung vorlegen können.

Für den betriebsgemäßen Zustand und die Mitführung der benötigten Unterlagen ist nicht nur der Halter, sondern auch der Fahrer verantwortlich.

 

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Stimmt, mit -30mm und 18" passts. Mit den H&R die gleiche Erfahrung gemacht und in unseren Braunen die Eibach einbauen lassen, wie vorne schon einmal geschrieben. In der Kombination (siehe unten) straff aber noch harmonisch.

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