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Gewährleistung bei defektem selbsteingebautem Teil

Opel Vectra B
Themenstarteram 1. März 2024 um 13:23

Hallo liebe Community,

 

Ich habe mal eine Frage an alle die sich mit Gewährleistungsrecht auskennen:

 

Habe einen Kühler des Herstellers AKS Dasis über einen Händler bei Amazon gekauft. Dieser wurde ordnungsgemäß von mir selber im Fahrzeug verbaut. Gekauft wurde dieser am 16.1, das Problem trat kurze Zeit nach Einbau auf. Würde daher gerne einen Gewährleistungsantrag stellen, da mir die Garantie unter Hinweis der AGB und nicht von einer Fachwerkstatt durchgeführten Arbeit abgelehnt worden ist. Meiner Info nach ist der Händler (Nicht der Hersteller!) Ein Jahr verpflichtet, mir zu beweisen, dass der Kühler bei Lieferung einwandfrei gewesen ist, und keine Transportschäden oder Sachmängel vorlagen, was dem Händler wohl quasi unmöglich sein wird. Bin ich da richtig informiert? Der Kühler ist definitiv ordnungsgemäß eingebaut worden, so nebenbei ist das ja auch wirklich keine Kunst beim Vectra.

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10 Antworten

Bitte bedenken das dies kein Rechtsauskunfts Forum ist.

Das solltest du deinem Rechtsschutz/Anwalt fragen.

Lohnt sich der ganze Aufwand bei dem Preis vom Kühler?

 

Gruß

D.U.

Themenstarteram 1. März 2024 um 17:25

Nun ja, wenn Ich ihn nur zurück schicken brauche unter Hinweis auf ein bestehendes Gewährleistungsrecht, dann natürlich! Rechtliche Schritte einleiten macht wohl wenig Sinn. Aber 60€ sind 60€ :D

Es steht doch meist im Kleingedruckten, dass es nur beim Einbau durch eine Werkstatt Garantie ectpp gibt. Ergo, kauf einen Neuen und ärgere dich nicht.

Eigentlich ist das eine Sauerei, aber rechtlich wohl aus irgendwelchen Gründen machbar.

Themenstarteram 3. März 2024 um 15:40

Hey, danke für die Info. Ich war so informiert, dass das Kleingedruckte zwar für die Garantie, aber nicht für Gewährleistung gilt und die Beweislast beim Verkäufer liegt. Er muss festzustellen, dass das Teil bei Versand einwandfrei war, unabhängig davon wer es eingebaut hat. Hmm, vielleicht bin ich da aber falsch informiert. Echt ärgerlich :/

Aber versuchen könntest Du es ja einmal mit Schilderung des Mangels. Es gibt ja manchmal auch so etwas wie Kulanz, wenn der Verkäufer einsichtig und großzügig ist. ;-)

Nur so als eine Idee.

Themenstarteram 6. März 2024 um 10:53

Habe mich mal auf meiner Meisterschule informiert, es ist tatsächlich so dass das Gewährleistungsrecht nicht erlischt wenn ein Teil selbst eingebaut ist. Ganz egal was in den AGB steht, das ist nur für Garantie wirksam. Der Verkäufer müsste mir innerhalb eines Jahres beweisen, dass ich den Kühler nicht doch selber beschädigt habe. Da sich ein solches Gutachten allerdings bei einem Preis von 60€ nicht lohnt, wird der Händler wohl direkt den Kühler ersetzen. Lief ja über Amazon, daher sieht alles gut aus. Bis jetzt weigert sich der Verkäufer auf meine Mails zu antworten...

Zitat:

@Leon.53b schrieb am 6. März 2024 um 11:53:04 Uhr:

. . . Bis jetzt weigert sich der Verkäufer auf meine Mails zu antworten...

Damit schießt er sich ja selbst ins Bein und Amazon wird nach der geforderten Wartezeit selbst aktiv.

Themenstarteram 10. März 2024 um 8:35

Hab jetzt noch eine dritte Mail geschrieben und tatsächlich den kompletten Preis erstattet bekommen ohne den Kühler zurückschicken zu müssen. Manchmal lohnt es sich hartnäckig zu sein :D

Zitat:

@Whobody schrieb am 5. März 2024 um 13:03:50 Uhr:

Aber versuchen könntest Du es ja einmal mit Schilderung des Mangels. Es gibt ja manchmal auch so etwas wie Kulanz, wenn der Verkäufer einsichtig und großzügig ist. ;-)

Nur so als eine Idee.

Ganz meine Rede! ;-)

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