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Garantie bei Gebrauchtwagen

Citroën
Themenstarteram 10. Juli 2013 um 18:56

Hallo liebe Citroenfahrer

Nachdem ich mit meinem letzten C4 Picasso immer wieder Probleme hatte wegen dem Abgassystem, mehrfach abgeschleppt werden mußte, habe ich mich vor 8 Wochen entschlossen, den Wagen weg zu geben.

Die Reparaturen wurden mir einfach zu teuer und der Wagen war einfach nicht mehr zuverlässig.

Also habe ich bei meinem Stammhändler einen gebrauchten C4 Picasso Exclusive mit 136 PS gekauft. Der Wagen hat knapp 60000 km gefahren und ist jetzt 4 Jahre alt.

Gekostet hat mich das gute Stück knapp 14500 Euro. Ich dachte, jetzt habe ich zumindest einmal Ruhe vor neuen Reparaturen.

Zumal ich vom Händler noch ein Jahr Garantie bekommen habe. Dieser Garantieschein wurde im Autohaus ausgefüllt und mir übergeben.

Bisher war ich eigentlich zufrieden. Aber als ich vorhin den Wagen aus der Waschanlage gefahren habe, leuchtete das Service Licht auf und die Fehlermeldung, Federung defekt.

Zunächst einmal war ich einfach sprachlos und dann sehr ärgerlich. Geht jetzt der Spaß mit Reparaturen von vorne los ?

Ein Anruf bei meinem Händler erfolgte und mir wurde gesagt, ich solle doch dann gleich morgen in die Werkstatt kommen, die gut 150 KM entfernt liegt.

Auf meine Frage, ob das jetzt wieder saftige Reparaturkosten werden, wurde gesagt, ich hätte doch die Händlergarantie von einem Jahr und da wäre die Reparatur quasi abgedeckt.

Ich selber fahre jetzt diesen Wagen knapp 8 Wochen und habe etwa 4000 KM gefahren. Kann mir bitte jemand genau erklären, wie das mit dieser Garantie abläuft ?

Ich bin momentan so verärgert. Und bevor ich eine schlaflose Nacht habe, frage ich doch mal hier an, Da hätte ich gleich meinen anderen Wagen behalten können, denn der wäre wenigstes nächstes Jahr bezahlt gewesen. Nun habe ich, hoffentlich nicht wieder so ein Montagsauto.

Ich hoffe, mich kann jemand noch beruhigen.

Gruß und Danke für´s Lesen

Sigrid

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8 Antworten

Hallo,

auch wenn die erste Nacht nun um ist, will ich mal etwas dazu los werden.

Zuerst einmal solltest Du bei solchen Sachen immer schriftlich mit dem

Händler oder Garantiegeber kommunizieren. Das hilft vielleicht später einmal.

(zB die klare Frage:"soll ich zu Ihnen fahren ?")

Dann solltest Du wissen, dass du grundsätzlich ein Jahr Sachmangelhaftung hast

und der Händler das Recht besitzt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr anzuwenden.

Was das bedeutet kannst Du er-google-n, das würde jetzt zu lange dauern.

Die gegebene Händler-Garantie ist innerhalb der ersten 6 Monate zunächst einmal

ein Instrument, das dem Händler dient, Kosten an den Garantiegeber (Versicherung)

weiterzugeben. Der Händler muss für mindestens 6 Monate für ein mangelfreies,

funktionierendes Fahrzeug sorgen. Auch sollten Verschleißteile mindestens diese

Frist überleben. Vielleicht kann man Leuchtmittel (außer Xenon) und Wischerblätter

davon mal ausnehmen, aber auf mehr würde ich mich nicht einlassen.

Solltest Du kein weiteres Geschäftsverhältnis zu dem Händler führe wollen, kannst

Du ihn für diese erste Fahrt zu ihm auch schon mal mit einer Fahrtkostenentschädigung

konfrontieren (wenn er Dich wirklich ausdrücklich zu sich zitiert hat!). Wenn er Dich

in "eine Werkstatt" beordert und Du 150km zu ihm fährst, wird es wieder kritisch.

Auch solltest Du immer Deinen Vertragspartner informieren, bevor etwas rep. wird.

Er hat IMMER das Recht der ersten Instandsetzung oder das Recht zu bestimmen, WER

repariert, solang er es (oder die Garantieversicherung) bezahlen muss / soll.

Auch gilt der Grundsatz der Schadensminimierung aller Beteiligten (Google). Desweiteren

solltest Du das Kleingedruckte der Garantieversicherung lesen und befolgen. Jeder noch

so kleine Verstoß "könnte" den Händler oder die Garantieversicherung veranlassen, die

Zahlung oder Kostenübernahme zu verweigern.

Ohhh.. das war ja dann doch mehr als ich schreiben sollte.

Zitat:

Original geschrieben von maxipuppe

 

gebrauchten C4 Picasso Exclusive mit 136 PS gekauft.

Der Wagen hat knapp 60000 km gefahren und ist jetzt 4 Jahre alt.

Gekostet hat mich das gute Stück knapp 14500 Euro.

 

Zunächst einmal war ich einfach sprachlos

Da bin ich aber Sprachlos bei dem Preis....4 Jahre und 60000 KM bedeuteten mindestens 50% Verlust.

Und diese Zitrone hat Neu bestimmt nicht 29000€ gekostet.

Für 29300€ bekommt man zum jetztigen Zeitpunkt ein gut ausgestatteten Golf 7 GTD mit 184 PS beim nicht billigem Volkswarenhaus.

Und ein Federbruch wird auch nicht vorliegen sondern ein schwierig zu findenden Elektronikfehler...beides wird nicht von deiner Garantie abgedeckt.

Tip...laß dich nicht auf eine teuere Fehlersuche ein...versuch zu Wandeln...;)

Tip...laß dich nicht auf eine teuere Fehlersuche ein...versuch zu Wandeln...

nach einem Fehler willst Du zur Wandlung raten, wo noch nicht mal jemand weiß,

was der Grund der Beanstandung / Reklamation war? ... wie bist Du denn drauf?

zulange und/oder zuviel VW gefahren, oder was?

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

 

... wie bist Du denn drauf?

zulange und/oder zuviel VW gefahren, oder was?

Keine Technischen Tips, aber umsomehr Schmähreden und impertinente Anmache, die ich zu registrieren habe...:mad:

der TE wollte wissen, wie er am Besten mit der Situation umgehen soll, so

habe ich seinen Text zumindest verstanden. Es fragte niemand nach techn.

Tips. Du schreibst nix zum Thema und bringst die Rückabwicklung des

Kaufvertrages ins Spiel. Das ist schmarrn. Wenn etwas IMPERTINENT war,

dann Dein Vorschlag mit der "Wandlung", da dieser zum jetzigen frühen

Zeitpunkt zumindest noch absolut überflüssig und unangebracht ist.

Hast Du Dir mal vorgestellt, wie der Händler reagiert, wenn der TE mit

diesem Wunsch aufkreuzt? Da ist das Verhältnis Kunde / Verkäufer gleich

zu beerdigen.

Impertinent.... mann o mann....:confused:

Aber Recht hat Er,ein Versuch das Auto zurückzugeben bevor der Händler auch nur eine Chance zur Fehlerbehebung hatte ist praktisch unmöglich. Händler die solche Gurken verkaufen bei Denen es für den Händler günstiger wäre zu wandeln als zu reparieren sind eher im Preisbereich bis 1400€ unterwegs.

Der Händler hat das Recht mehrere Reparaturversuche durchzuführen und erst wenn Das nicht klappt könnte man das Auto vielleicht zurückgeben.

Unter Umständen ist der Fehler eine simple Fehlmeldung weil Wasser in irgendeinen Sensor gekommen ist, oder die Waschanlage hat Einen Überstrapaziert, Letzteres wäre dann weder ein Garantie- noch ein Gewährleistungsfall.

:D Aber was bin ich froh das mein Auto ganz simpel und primitiv nur Stahlfedern und hydrauliche Dämpfer hat die ohne Elektronik einfach nur funktionieren.

Was die Anfahrt über 150km angeht, das ist halt der Nachteil wenn man im weiten Umkreis nach Autos sucht statt in der näheren Umgebung.

Nur sollte man nicht wie schon keksemann erwähnte nicht gleich bei der ersten kleinen Macke mit einer Maximalforderung beim Händler aufschlagen. Nach 4000km könnten durchaus Defekte auftreten die beim Verkauf für den Händler nicht vorhersehbar waren, insbesonders wenn es womöglich ein Sensor sein könnte der Spinnt. Bevor man die Keule auspackt sollte man erst mal in Ruhe abwarten.

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 12:58

Schon mal recht herzlichen Dank für Eure Antworten.

Ganz kurz noch vorne weg. Das Auto hatte beim Kauf knappe 54000 km gefahren. Ich selber fahre 50 km zur Arbeit bei einer 12 Tage Runde und habe das Auto jetzt knappe 8 Wochen.

Jetzt erst einmal eine kurze Rückmeldung meinerseits.

Heute morgen um 5 Uhr leuchtete die Service Lampe mit der Fehlermeldung weiterhin. Heute Mittag, als ich Feierabend hatte, waren Warnleuchte und Fehlermeldung nicht mehr da.

Vielleicht mag er doch keine Unterbodenwäsche :-)

Daraufhin habe ich dann wieder meinen Händler, der ja auch die Citroenwerkstatt hat, an und habe ihm berichtet. Nun sind wir so verblieben, daß ich morgen nach Feierabend bei ihm rein schaue.

Ich selber habe das Wochenende frei und fahre ja morgen nach Hause.

Also ist das Problem der Fahrerei gelöst.

Was die Entfernung zur Werkstatt betrifft, ich wohne in Hessen und arbeite in Koblenz. Auch der Händler ist in der Nähe meines Wohnortes. Dadurch entstehen leider die 150 km zur Werkstatt.

Was das Verhältnis zum Händler betrifft, kann ich folgendes sagen. Ich kaufe Autos bei ihm seit über 25 Jahren und er ist mir immer in gewisser Weise entgegen gekommen. Auch bei Dingen, die eigentlich mit einem Autokauf gar nichts zu tun hatten, sondern rein privater Natur waren. So schnell würde ich die Geschäftsbeziehungen zu ihm nicht abbrechen.

Selbst jetzt, als ich ihm das defekte Auto in Zahlung gegeben habe.

Einen Pkw mit defektem Abgassystem, einer Heckklappe, die nicht oben bleibt, einer Korrosion im Steuergerät, welches einen kompletten Satz Reifen benötigt, ob für Sommer oder Winter, welches 170000 km gelaufen hat und TÜV fällig ist, dafür habe ich anstandslos 5000 Euro angerechnet bekommen.

Andere Autohäuser hätten erst einmal ein Gutachten gemacht.

Klar, so ein Händler hat auch nichts zu verschenken, denn seine Mitarbeiter wollen am 1. des Monats ihr Geld sehen.

Mir ging es eigentlich eher darum, ob die Federung, falls wirklich defekt, in der einjährigen Händlergarantie mit abgedeckt ist oder ob es unter Verschleiß läuft.

Ich danke euch allen und melde mich noch einmal, wenn ich genaueres weiß, was meine "defekte" Federung betrifft.

Nun wünsche ich schon ein schönes Wochenende

Gruß Sigrid

Das klärt doch so Manches  :D

Wie auch immer, sieht so aus als ob ein Sensor Wasserscheu sei, kann auch sein das eine der Düsen nur ungünstigerweise einen Volltreffer landete und ein Sensor deswegen beleidigt war. Teil wieder trocken und Fehler weg. Würde ich aber bei Gelegenheit trotzdem prüfen lassen.

;) Würde glatt darauf wetten das die Werkstatt jetzt Kubikmeter Wasser auf den Unterboden spritzen könnte ohne den Fehler zu reproduzieren, aber vielleicht kennt Er ja den Übeltäter aus Erfahrung.

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