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Falsche Rechnungsposten! Rechnung doppelt so hoch!

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 20:50

Hallo Leute!

Habe vor etwa 6 Wochen bei Mercedes einen Automatikölwechsel machen lassen bzw. war dort weil ich Probs mit der Automatik hatte. Bei der Gelegenheit haben die mein Auto nach Austausch der Elektroplatte und des Öls der Automatik (Vereinbarter Preis: 300 - 350 Euro!) gleich wegen KOSTENLOSER Beseitigung des Rostes am Unterboden (Alles Services bei MB gemacht!) da behalten. Habe einen Smart ForFour bekommen und 10 Tage später mein Auto abgeholt. Wollte dann gleich zahlen, jedoch wurde mir gesagt, dass ich die Rechnung zugeschickt bekommen würde.

1 Monat später kam die Rechnung über 753,- €!! Nach Rücksprache mit MB wurde mir gesagt, dass die Mehrkosten (Kühlerfrostschutz, Bremsflüssigkeit, Xenoneinstellen, div. Öle und Teile, usw...) daher kommen, dass diese Sachen Mercedes (Rostgarantie) anscheinend nicht übernehmen würde! Dabei habe ich 1 Monat vorher die komplette Kühlflüssigkeit neu machen lassen! Und die Bremsflüssigkeit habe ich beim Assyst B auch machen lassen!

Ich finde diese Vorgehensweise eine Frechheit. Ich wurde weder gefragt, noch darauf aufmerksam gemacht, dass irgendwelche Mehrkosten auf mich zu kommen würden!

Wie würdet ihr reagieren?

AMG2000 

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13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AMG2000

 

Wie würdet ihr reagieren?

AMG2000 

Ich würde mit der Rechnung zum Autohaus gehen und dort mit dem zuständigen Meister reden. Zwecks Kostenabsprache, nicht informiert über höhere Kosten usw.

Dann dürfte er etwas anders reagieren als wenn Du dort nur anrufst. Du hast schließlich die besseren Karten.

Soweit ich weiss, bist Du nicht verpflichtet, Leistungen zu bezahlen, die Du nicht in Auftrag gegeben hast. Dazu gibt es m.W. Gerichtsurteile.

In Auftrag gegeben ist die Leistung m.W. dann, wenn Du einen entsprechenden Auftrag unterschrieben hast, zumindest ist die bei MB die übliche Vorgehensweise: Der KDB nimmt Deinen Auftrag an, und lässt sich diesen nach Erfassung dann zu seiner eigenen Sicherheit von Dir im Ausdruck unterschreiben. Du bekommst eine Kopie des Auftrags. So sollte es sein.

Es geschieht viel "Mist" in den Werkstätten, Mechaniker machen aus irgendwelchen Überlegungen heraus Arbeiten, teilweise meinen sie es gut usw. Natürlich versucht die Werkstatt, weil sie wirtschaftlich denkt, zunächst mal, dem Kunden diese Kosten schmackhaft zu machen: "Wir haben für Sie schon einmal... usw.".

Teilweise auch, weil sonst ja der KDB gegenüber seinem Chef mit seinem Fehler ziemlich blöd dasteht, und schlimmer noch, diesen Fehler erst einmal ZUGEBEN muss, da der Kunde ja nicht freiwillig zahlt! ;)

Aber wie oben gesagt: Ohne Auftrag keine Verpflichtung zur Abnahme der Leistung.

Google das noch mal nach, das wird es häufiger geben.

d.h. es hängt jetzt von Dir ab, wie Du weiter mit der Werkstatt zusammen arbeitet möchtest:

Du kannst entgegenkommend sein, z.B. bei einigen Positionen die Sinn machen,

bei unnützen nicht (z.B. Kühlflüssigkeit). Hab ich noch nie gehört, dass das bei Kulanzarbeiten gemacht wurde!!

Ich habe auch noch *nie* gehört, dass nach einer Kulanzarbeit eine Rechnung dazu zusätzlich kommt!!!

Du kannst auch bei einzelnen Leistungen als Kompromiss einen Teil der Kosten übernehmen, und die Werkstatt trägt einen Teil der Kosten.

meine Empfehlung: mach es davon abhängig, was am Fahrzeug sinnvoll war.

Sinnlose Leistungen würde ich entsprechend erläutern und zurückweisen.

Es hat jemand in der Werkstatt "gepennt", und durch entgegenkommen kannst Du nun dafür sorgen, dass Du dort "einen gut" hast. Würde ich aber nur machen, wenn die Werkstatt dies auch "wert" ist! ;)

Was hast du unterschrieben, worüber bist du aufgeklärt worden und womit hast du dich einverstanden erklärt?

 

Wenn du dir selber diese Fragen beantwortest, bist du der Lösung einen grossen Schritt näher. Stell dir einfach mal vor du stehst an der Fleischtheke, verlangst 200g Salami und die Bedienung packt dir 300g Schinken ein und verlangt dafür den Preis.

Da du die Zusatzarbeiten nicht in Auftrag gegeben hast bezahlst du die natürlich auch nicht. Ich würde das erst mal ganz ruhig mit dem Verantwortlichen der NL klären, falls der nicht darauf eingehen will würde ich einen Anwalt hinzuziehen. 

Hallo @AMG2000 

 

Ich würde definitiv nur das zahlen, wofür die den Auftrag von mir bekommen haben. So wie Du schreibst, ist dies der Wechsel des Getriebeöles und der mit dem Getriebe abgesprochenen Arbeiten.

Kulanzleistungen (Rostbeseitigung) werden nicht berechenet - man bekommt darüber aber auch eine "fiktive" Rechnungsinfo (war zumindest bei mir so).

Alle weiteren Arbeiten gehen zu Lasten der Werkstatt, da nicht von Dir beauftragt. Es steht in keinem Zusammenhang, daß man da noch Bremsflüssigkeit, andere Öle usw. austauscht.

 

Wie Du schreibst hatten sie keinen Auftrag von Dir dies zu tun. Somit mußt Du auch nicht die dafür anfallenden Kosten tragen.

 

Wie von anderen hier schon geschrieben - direkt hingehen und mit dem Meister persönlich klären. Ihm ruhig aber bestimmt klar machen, daß Du die Kosten der Zusatzarbeiten nicht übernehmen wirst.

Sollte er dem widersprechen würde ich ihm dann schon klar machen, daß ich dies auch unter Zuhilfenahme von Rechtsmitteln durchsetzen werde.

Und wichtig - immer höflich und sachlich bleiben. Trotzdem seinen Standpunkt klar darlegen.

 

Tip: Ich würde mir die Rechnung vornehmen und zusammenrechnen, wass die von mir in Auftrag gegebenen Arbeiten kosten. Diesen Betrag würde ich dann sofort an die Werkstatt überweisen, da dieser ja nicht zur Diskussion steht. ;)

Du signalisierst automatisch damit, daß Du für die in Auftrag gegebenen Arbeiten selbstverständlich die berechtigten Forderungen beglichen hast. Denn darauf haben sie schließlich Anspruch.

 

Gruß

Harald 

 

Übrigens muss der TE hier überhaupt nichts per Anwalt durchsetzen. Eine mündliche Info und das besagte Gespräch sollte genügen.

Die Werkstatt erhebt eine Forderung, also müsste diese dem TE gegenüber ihre vermeintlichen Ansprüche durchsetzen. Der Anwalt würde dann erst für das Antwortschreiben nötig, falls die Werkstatt tatsächlich eine Zahlungserinnerung in der Höhe zustellt.

Das kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn wirklich nur die o.g. Arbeiten abgesprochen und unterschrieben wurden.

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 11:06

Hallo Leute!

Also in Auftrag habe ich natürlich nur gegeben: "Getriebe überprüfen". Dann wurde mir vor Ort gesagt, dass die Elektroplatte hinüber sei! Der KD-Berater schaute in seinen Computer tippte die Teile ein und sagte, dass der Spaß (also mit Ölwechsel) ca. 300 - 350 € kosten würde.

Als dann diese Arbeiten abgeschlossen wurden und ich das Auto auf der Bühne noch mal sah, sprach ich das Thema Rost an und dann sagte der Werkstattmeister, dass der Rost ja, da ich ein komplettes Serviceheft habe, KOSTENLOS beseitigt werde. Ich unterschrieb einen Auftrag "Rost Unterboden Garantie". Habe sofort einen Smart bekommen (voll die Dose... :D) und bin vom Hof gefahren.

Wie gesagt, habe ich den Wagen ca. 10 Tage später abgeholt und ohne zu zahlen(Rechnung war nicht fertig) gefahren. Rechnung kam 1 Monat später.

Das Problem mit dem auseinanderrechnen ist, dass bei den durchgeführten Arbeiten keine AWs stehen, sondern nur die Gesamt-AWS (38):

Hier mal die Rechnung:

02-54-1011-01 Kurztest durchführen

02-27-0640-01 Automatisches Getriebe prüfen (nach Kurztest)

02-27-4982-01 Elektrohydraulische Steuereinheit vom autom. Getriebe aus- und

einbauen, n.B. erneuern, FZG mit Getriebe 722.6

02-27-2380-01 Tragkoerper des Elektriksatzes für autom. Getriebe erneuern (elektro

hydraulische Steuereinheit ausgebaut) FZG mit Getriebe 722.6

02-82-1115-01 Xenon-Scheinwerfer einstellen

38 AW Summe Arbeitswerte

0 140 270 08 61 Elektriksatz 146,00

0 203 540 02 53 Abstandstück 5,00

0 140 991 00 55 Sicherungsstift 2x 1,00 (2 x 0,50)

Z 9 986 50 0225 K-Reiniger 8,72

Z 0 236 12 00000 Getriebeöl 9Liter 116,55 (9 x 12,95)

0 129 490 00 44 Platte 2x 6,00 (2 x 3,00)

0 129 990 04 10 Schraube 4x 8,00 (4 x 2,00)

0 001 994 98 45 Sicherung 8x 8,00 (4 x 1,00)

0 001 989 61 03 Getriebeöl 1 Liter 6,00

0 000 989 08 07 Bremsfl.-keitDB 11,47

Z 0 325 00 00000 Frostschutz 4 Liter 42,00 (4 x 10,50)

Sonstiges 8,43

Entsorgung / Kleinmaterial 19,19

Summe Ersatzteile: 377,93

Arbeit: 250,30

Teile: 377,93

MwSt: 125,65 ( 20% in Österreich)

===========

Summe: 753,88

Das ist mal ne nette Rechnung... :cool:

Die NDL hat die Rechnung erstmal ruhend gestellt, bis ich wieder vor Ort bin...

Gruß

AMG2000

Zitat:

Original geschrieben von AMG2000

 

Die NDL hat die Rechnung erstmal ruhend gestellt, bis ich wieder vor Ort bin...

Gruß

AMG2000

Das ist doch schon mal ein erster Schritt. Ich würde dann sagen, das Du Dich auf den genannten Kostenvoranschlag berufst und maximal ein kleine Abweichung zahlst, die gesetzlich möglich ist. Diese darf aber 20% nicht überschreiten. Also max. 70 Euro (bei 350 Euro) Dann würde ich im Gespräch anbringen, das die Arbeit Rost unter der Vorrausetzung Garantie in Auftrag gegeben wurde. Wie mehrfach erwähnt muß bei einer Veränderung der Kostenabsprache der Fahrzeughalter informiert werden und dem durchführenden Betrieb eine Freigabe erteilen. Geschieht dies nicht, ist diese Arbeit auch nicht zu zahlen. Ich denke wenn Du diese Punkte so anbringst, wenn nötig beim Autohausleiter, solltest Du ohne Anwalt aus der Sache rauskommen.

Hier noch ein Link zum Thema Kostenvoranschlag.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Eigentlich schon 2x. Lag am etwas "un-fitten" KDB vor Ort!

Er hat Spurstangenköpfe mit austauschen lassen, obwohl nicht in Auftrag gegeben. Teile lagen im Kofferraum, da ich sie mit einem Bekannten Werkstattmeister (Oldie-CLub) selbst machen wollte. Und da haben die MB-Monteure einfach zugegriffen und gewechselt: 11 AW je Seite.

Ich habe dann das als Rechnungsbetrag angeboten, was ich dem bekannten aus dem Oldie-Club auch gegeben hätte. Der KDB sowie der Servicechef waren dabei. Der Servicechef hat sofort akzeptiert, weil es ihm peinlich war.

Ähnlich peinlich dürfte es Deinem Betrieb auch sein. Ansprechpartner nach dem Meister (Kundendienstberater) wäre dann der Serviceleiter.

Einen Anwalt solltest Du wirklich nicht brauchen, die Betriebe machen ja kein Harakiri! ;)

Die Wissen ja, dass sie selbst den Mist verzapft haben, und ziehen rechtzeitig die Bremse.

Ist ja schon so in Ansätzen geschehen (ruhend stellen der Rechnung).

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 18:19

@ all!

Danke für eure "Unterstützung"!

Ich denke auch, dass ich das Problem ohne Rechtsbeistand bereinigen kann. Mit dem Chef zu sprechen wird in diesem Betrieb (mehr als GROSS!!) nicht möglich sein! Diese Niederlassung ist der Generalimporteur vom MB in Österreich. Siehe hier: http://www.pappas.at/de/pappas/wirueberuns/factsandfigures.asp

Aber werde vor Ort mit dem KD ein freundliches Wort reden... Sollte das nicht fruchten, dann kann man ja etwas ernster werden... :D

Gruß

AMG2000

Die nicht vereinbarten Leistungen beschränken sich aber auf die Kühl- und Bremsflüssigkeit, also 53,47 EUR vor Steuer. Lohnt sich das sich darüber derart viel Gedanken zu machen bei der Gesamtsumme?

Zitat:

Original geschrieben von Lord Kuhfleck

Die nicht vereinbarten Leistungen beschränken sich aber auf die Kühl- und Bremsflüssigkeit, also 53,47 EUR vor Steuer. Lohnt sich das sich darüber derart viel Gedanken zu machen bei der Gesamtsumme?

Überlass ihm doch das Nachrechnen im Detail! Wie sollen wir jetzt noch eine Ferndiagnose stellen, was genau berechtigt ist? ;)

Themenstarteram 15. Februar 2008 um 20:23

Hallo!

@ Lord Kuhfleck

Also da gibt es schon einige andere Punkte, die nicht stimmen: XENON einstellen, div. Teile, Entsorgung und Sonstiges. Viele der aufgeführten Teile haben nichts mit dem Getriebe zu tun...

AMG2000

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