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dringend um Rat =( unfall mit 1er

BMW 1er F21 (Dreitürer), BMW 1er F20 (Fünftürer), BMW 1er
Themenstarteram 14. Dezember 2012 um 18:07

Hallo liebe Mitmenschen,

 

heute morgen als ich zur Schule wollte mit meinem 1er bin ich rückwärts bei uns die einfahrt raus.

bei uns in der ortschaft ist 50!

es kam von weitem ein auto... ich bin unsere ausfahrt langsam raus ! ich betone langsam(wegen dem bordstein besonders langsam)! die beteildigte also ich und der andere

der typ wohnt in meiner strasse zwischen unfallort und seinem haus 350m (gerade strecke).

ich bin mit meinem heckteil schon auf seiner fahrbahn und er fährt mir voll kanne hinten die stoßstange durch...

die polizei sagt es wäre meine schuld wegen dem rückwährtsfahrt dingends... aber das kann nicht sein ! das ich komplett schuld habe

wenn der andere doch sieht da ist eine auto im rückwärtsgang und schon halb auf meiner spur dann rase ich doch nicht an dem vorbei und nimm sein "Arsch" mit ...!!und er ist definitiv keine 50 gefahren ... ich hänge euch ein paar bilder mit dran...ich habe die bmw v leasing mit sb vk 1000 euro ... sein auto hat natürlich auch was abbekommen... mein händler meinter mein schaden beläuft sich auf ca. 1800-2000 euro also neue stossstange und träger... und meine parksensoren sind auch am arsch...

das problem ist die polizei hats nicht gekümmert meinten von vorne rein es wäre meine schuld ich habe einfach die 35€ verwarnungsgebühr bezahlt damit ich keine strafanzeige krieg habe nähmli. im mom schon eine wegen zu schnellem fahren und ich bin in der probezeit.. also hatte ich angst das mein führerschein wegkommt und habe garnicht erst bei der polizei diskutiert.... meint ihr ich sollte mich an ein anwalt wenden ...!?die polizei meint polizeilisch wird nix mehr kommen sollen halt alles mit der versicherung klären..

 

=(=(=(=(

was haltet ihr davon ich hab eine skizze gemalt und es war keine durchgezogene linie!

Beste Antwort im Thema

Nachgeschichte nach meinem unverschuldeten Unfall vom 09.07.:

Nachdem ich Urlaub gemacht hatte, wurde ein Gutachten vom Schaden am 17.07. erstellt. Fazit: Neue M Heckstoßstange, Beilackierung der linken hinteren Alufelge, Spur/Sturz überprüfen.

Dann begann die Wartezeit aufgrund der Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen bei BMW.

Am 02.08. kam die M Heckstoßstange in der Werkstatt grundiert an, dort wurde sie lackiert.

Am 08.08. hatte ich dann den Werkstatttermin zur Behebung des Unfallschadens.

Leider musste ich die Lackierung der M Heckstoßstange reklamieren. Der Farbton (Estorilblau Met.) wurde zwar sehr gut getroffen, aber es gab kleine "Krater" in der Lackierung. Bei der nachträglichen Reklamation stellte sich heraus, dass es sich um Staubeinschlüsse handelte. Diese wurden weitgehend rauspoliert. Mit dem Ergebnis kann ich nun leben.

Die Spur war links hinten grenzwertig verstellt und wurde am kompletten Fahrzeug neu vermessen und eingestellt.

Die Reparaturkosten betrugen ca. 1.339 EUR und wurden natürlich zur Gänze von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

Von der rechtlichen Seite ist es in Österreich leider etwas anders als in Deutschland.

Ich ließ mich vom ÖAMTC (österr. Pendant zum ADAC) von einem Verkehrsjuristen beraten.

Zum einen ob ich die Kosten für die Hin- u. Rückfahrt zur Werkstatt (mit Gutachten, Schadensbehebung und nachträglicher Reklamation immerhin 3 x 60 km hin und retour) bei der Unfallverursacherin geltend machen könnte. Leider nein, ist kurioserweise nur dann möglich, wenn man bei der eigenen Kfz-Versicherung einen kostenlosen Ersatzwagen/Leihwagen mitversichert hat (was ich nicht habe). Außerdem könne ich ja auch in eine weniger weit entfernte Werkstatt fahren, wurde mir mitgeteilt...

Des weiteren gibt es in Österreich rechtlich gesehen die Möglichkeit, nach der Schadensbehebung die Erstattung der Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, wenn man a) unschuldig am Unfall ist, b) der Wagen maximal 3 Jahre alt ist und c) der Wagen zum Unfallzeitpunkt frei von Vorschäden war.

Dies habe ich getan. Antwortschreiben kam bereits nach zwei Tagen als Einzeiler:"... aufgrund des Schadensumfangs keine Wertminderung ..."

Daraufhin kontaktierte ich erneut die Rechtsberatung des ÖAMTC und sendete ihnen anbei die Rechnung der Werkstatt sowie die Vorgeschichte (Unfallbericht) und das Antwortschreiben der gegnerischen Versicherung. Der Jurist teilte mir dann mit, dass nach Rücksprache mit der technischen Abteilung tatsächlich KEINE Wertminderung erfolgt sei, da keine Karosserieteile betroffen waren. Es wurden lediglich Plastik- bzw. Zusatzteile lackiert bzw. ersetzt. Ich habe nun schwarz auf weiß, dass der Wagen kein Unfallwagen ist. Wörtlich:" ... im Falle eines Wiederverkaufs gilt das Auto als nicht vorbeschädigt ..."

Ich habe mir dieses E-Mail ausgedruckt und in den Ordner abgelegt. Man weiß ja nie, ob man es später mal brauchen kann.

 

Man könnte auch sagen: Ende gut, alles gut. Was geschehen ist, das kann man eh nicht mehr rückgängig machen. Aber ich kann das Auto wieder genießen und bin vor allem froh, dass die Geschichte endlich abgehakt ist!

 

Allen anderen wünsche ich weiterhin viel "Freude am Fahren" - und dies vor allem unfallfrei. ;)

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Was habt ihr denn die ganze Zeit mit Srafanzeige? Das ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht. Und da gibt es beim zweiten Verstoß innerhalb der Probezeit gar nichts. Aber da du bereits gezahlt hast, ist die Sache sowieso gegessen was die Polizei angeht. Das ist im übrigen für die Gerichte ein Indiz dafür, dass du deine alleinige Schuld an dem Unfall anerkennst. War eigentlich nicht unbedingt die beste Lösung so...

Und zum anderen: Was bitte willst du denn erreichen? Was klappen könnte wäre maximal - und das auch nur mit Glück - eine Schuldverteilung von 50:50. Sprich: Du zahlst 1000€ von deinem Schaden selbst bei 2000€ Gesamtschaden. Du hast 1000€ SB - damit zahlst du also die volle Summe selbst. Wenn du nichts machst und die Schuld zu 100% auf dich nimmst zahlst du - tada - auch nur 1000€, da du mehr als die SB nicht bezahlen musst.

Da ich die Chancen, da nur mit einer Teilschuld rauszukommen, eh als sehr gering ansehe, würde ich mir den Stress nun wirklich nicht geben.

Zitat:

Original geschrieben von canselx3

 

wenn es nur die 1000 wären ich habe noch eine anzeige wegen zu schnellem fahren also das bußgeld in höhe von 90 euro noch auf mir sitzen und aufbauseminar kommt auch noch mit drauf...-.- bin froh wenn das jahr um ist !

Ja gut - da muss man durch, das hilft wohl nichts. Die Frage ist halt, ob der Versuch das anwaltlich regeln zu lassen um beim Anderen eine Teilschuld zu suchen, nicht genau der Schuss ist, der dann ganz nach hinten losgeht. Die Kosten sind m.E. aktuell eigentlich das Überschaubarste und auch Kalkulierbare. Alles was bei rechtlichen Auseinandersetzungen auch schief gehen kann, eher nicht. Die Polizei hast Du in diesem Fall kaum auf Deiner Seite - die wird nicht plötzlich erkennen, das beim Anderen doch eine Teilschuld vorlag. Zusammen mit dem Unfallgegner lässt Du Dich notfalls also gleich auf einen Krieg mit zwei "Gegnern" ein ... keine Ahnung, ob sich das lohnt. Anders wäre es nur gewesen, wenn die Polizei da auch Zweifel geäußert hätte und Du einige Zeugen hättest, die alles fragwürdig erscheinen lassen (und dass auch das nicht helfen muss, hatte ich ja geschrieben).

Im Grunde sind das halt die Sachen, auf die man sich (auch) einlässt, wenn man sich in ein Fahrzeug setzt ...

... klar - ich weiß, befriedigend ist diese Aussage nicht, nach nunmehr 27 Jahre Führerschein darf ich das aber mal so ungeschützt sagen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Was habt ihr denn die ganze Zeit mit Srafanzeige? Das ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht. Und da gibt es beim zweiten Verstoß innerhalb der Probezeit gar nichts. Aber da du bereits gezahlt hast, ist die Sache sowieso gegessen was die Polizei angeht. Das ist im übrigen für die Gerichte ein Indiz dafür, dass du deine alleinige Schuld an dem Unfall anerkennst. War eigentlich nicht unbedingt die beste Lösung so...

Und zum anderen: Was bitte willst du denn erreichen? Was klappen könnte wäre maximal - und das auch nur mit Glück - eine Schuldverteilung von 50:50. Sprich: Du zahlst 1000€ von deinem Schaden selbst bei 2000€ Gesamtschaden. Du hast 1000€ SB - damit zahlst du also die volle Summe selbst. Wenn du nichts machst und die Schuld zu 100% auf dich nimmst zahlst du - tada - auch nur 1000€, da du mehr als die SB nicht bezahlen musst.

Da ich die Chancen, da nur mit einer Teilschuld rauszukommen, eh als sehr gering ansehe, würde ich mir den Stress nun wirklich nicht geben.

:) ... so schnell geht das und ein schlimmes Wort steht plötzlich im Mittelpunkt ... wann habe ich das mit der "Strafanzeige" eigentlich aufgeschnappt? Anzeige / Ordnungswidrigkeit ... eigentlich wurscht - wir stimmen völlig überein, dass sich ein Einschalten eines Anwaltes und Rumhampeln auf Gerichten da sicher eher gar nicht lohnt. Unter Betrachtung der sich ergebenden "Schuldverteilung" wie das hier vorgerechnet wurde - eh auch gar nicht.

Also: volle Übereinstimmung ...

Themenstarteram 14. Dezember 2012 um 19:28

also das heisst ich soll alles ruhen lassen und sehen was die versicherung sagt und es so hinnehmen...

eins weiss ich jtz schon ab heute werde ich nur noch vorwärts bei uns zuhause einparken...

 

Zitat:

Original geschrieben von canselx3

also das heisst ich soll alles ruhen lassen und sehen was die versicherung sagt und es so hinnehmen...

eins weiss ich jtz schon ab heute werde ich nur noch vorwärts bei uns zuhause einparken...

Richtig. Das einzige, was du erreichen könntest, wäre eine Teilschuld des Unfallgegners. Da du in dem Fall aber ebenfalls noch 1000€ SB zahlen musst, bringt dir das rein gar nichts. Höchstens die Genugtuung, dass der Unfallgegner auch in der Versicherung hochgestuft wird. Aber finanziell bist du damit nicht besser dran.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Aber finanziell bist du damit nicht besser dran.

eher das gegenteil ist der fall, da hier zusätzlich kosten für den anwalt anfallen!

und nun bitte keiner mit der rechtschutzvers. ankommen! die meisten haben in ihrer rsv eine sb i.h.v. 150 bzw. 300€... :eek:

Wenn ich mir den Unfallort so ansehe ist mMn die Sache ziemlich eindeutig.

Anscheinend hast Du zurückgesetzt, obwohl Du ein Fahrzeug kommen gesehen hast. Somit hast Du dich mit der Entfernung des Fahrzeuges höchstwahrscheinlich erheblich verschätzt (wars zum Unfallzeitpunkt dunkel?), da Du ja zeitlich gesehen einige Sekunden von einem abgeschlossenen Ausparkvorgang sowie dem Einfädeln in den fließenden Verkehr entfernt warst. Oder der kam mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit angeschossen (ev. kurz vor deinem Wohnort Ortsbeginn?). Außerdem hätte der Unfall durch Beobachtung des anderen Fahrzeuges (zu schnelles herannahen) verhindert werden können.

Ich denke die Chancen für eine Teilschuld gehen gegen Null, selbst wenn er zu schnell war. Bin aber kein Profi.

Und mal aus der Sicht des Unfallgegners: Ich kann mir gut vorstellen, dass der erstmal dachte Du möchtest nur mal aus der Einfahrt raus und dich dann parallel zu seiner Fahrspur hinstellen und erst nach ihm losfahren (hätte ich in dem Fall wahrscheinlich gedacht :D)

Das Ganze ist ärgerlich, aber aus sowas lernt man eben dazu ;)

theoretisch musst du aussteigen, schauen ob ein auto kommt und gleichzeitig das fahrzeug zurücksetzen... praktisch natürlich nicht zu machen.

wird bewiesen dass er viel zu schnell war, würde er wahrscheinlich eine geringe teilschuld bekommen.

ich denke du bist lt gesetz einfach schuld und hast pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von canselx3

die polizei sagt es wäre meine schuld wegen dem rückwährtsfahrt dingends... aber das kann nicht sein ! das ich komplett schuld habe

zunächst mal herzlichst, tut es mir leid, für dich und das schöne auto. auch wenns "nur" um geld geht, ist das sehr ärgerlich.

allerdings hat die polizei leider recht, ich arbeite in diesem bereich, und wer beim rückwärtsfahren einen unfall baut, hat nahezu immer alleine schuld. wer rückwärts fährt hat extreme sorgfaltspflichten, "notfalls hat man sich einweisen zu lassen", so sagt es das gesetz und die gerichte. ich kennen keinen fall, wo man da keine schuld hatte. vielleicht kannst du bei "ganz erheblicher" geschwindigkeitsüberschreitung des anderen eine teilschuld von ihm von 20% erstreiten, aber ob das den aufwand (gutachten, streitereien, anwalt, eventuell zivilklage) wert ist.... hmmm

dennoch ein gutes wochenende und kopf hoch

Das Thema Verkehrsrechtschutz ist etwas kompliziert.

In der Regel ist trotz SB die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Anwalt kostenfrei.

Am besten bei der RS nachfragen, ob du noch mitversichert bist, weil 1. Ausbildung, oder nicht.

Es gibt zu viele Möglichkeiten, ob dein Vater eine Fahrzeugbezogene- oder Objektbezogene RS hat- um ein Beisp. zu bennenen.

Musste der Unfallgegner vielleicht dringend telefonieren? Hab schon oft gesehen dass Leute mit Handy am Ohr schon losfahren...

es wird so kommen das deine versicherung, der du den schaden sicherlich schon gemeldet hast, befragungsbögen an beide unfallbeteiligte rausschickt. eventuell auch von der versicherung des unfallgegners, falls der den unfall ebenfalls gemeldet hat.

dort einfach alle angaben so präzise angeben, wie man sie persönlich wahrgenommen hat. alles weitere machen dann die versicherungen untereinander aus. auch die schuldverteilung. das geht dann mitunter soweit das beide versicherungen um die schuldverteilung prozessieren. davon kriegt man i.d.r. aber nur ein kurzes infoschreiben zum sachverhalt mitgeteilt und die auflage das man keine weiteren auskünfte an die gegnerische versicherung ableisten soll.

das thema mit der strafanzeige or not ist noch nicht automatisch vom tisch. kommt es zu einem tatbestand nach polizeilichen tatbestandskatalog, dann kann daraus sehr wahrscheinlich ein bussgeld noch verhängt werden. das hätte der polizeibeamte aber eigentlich noch vor ort und stelle mitteilen müssen. siehe hier ab seite 23: http://www.kba.de/.../bkat_owi_01022009_pdf.pdf

ich selber hatte 2 mal dieses vergnügen bei denen ich die 35 euro für die polizeiliche aufnahme des unfalls zahlen musste. beidemahle meinten die herren von der rennleitung, das ich die schuld trage. beidemahle hatten die versicherungen aber andere sichtweisen aus den hergängen herausprozessiert. was an mir hängen blieb war die erkenntnis, das die 35 euro für die polizei aus dem fenster geworfen waren und die jeweilige selbstbeteiligung+höherstufung bei der versicherung.

nur zur info: man muss nicht immer die polizei zu einem unfall hinzuziehen, sofern es nur zu bagatellschäden ohne personenschaden gekommen ist. am ende nehmen die beamten nur den unfall auf, erstellen einen tagebucheintrag und geben den versicherungen bei abruf eine schilderung des herganges aus neutraler sicht. was aber in keinem fall bedeutet, das die sichtweise der beamten unantastbar und die richtige sein muss.

ach so zum thema anwalt nehmen. wenn man rechtschutzversichert ist, ist dies die komfortabelste version. sonst würde ich nur dazu raten, wenn die schuldverteilung zu deinen ungunsten ausfällt, oder die polizei tatsächlich noch einen tatbestand vorwirft, der dir einen erheblichen nachteil auf den führerschein einbringen würde. allerdings wird vermutlich die schuldverteilung selbst im gerinsten fall noch eine teilschuld einbringen. soll heißen: die SB wird wohl auf alle fälle gezahlt werden müssen;)

Zitat:

Original geschrieben von gttom

das thema mit der strafanzeige or not ist noch nicht automatisch vom tisch. kommt es zu einem tatbestand nach polizeilichen tatbestandskatalog, dann kann daraus sehr wahrscheinlich ein bussgeld noch verhängt werden. das hätte der polizeibeamte aber eigentlich noch vor ort und stelle mitteilen müssen. siehe hier ab seite 23: http://www.kba.de/.../bkat_owi_01022009_pdf.pdf

Das Thema Strafanzeige gibt es in diesem Thread bei dem genannten Sachverhalt so oder so nicht wie schon gesagt. Strafanzeige und Ordnungswidrigkeit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Und in dem Fall, um den es hier geht, ist die Sache erledigt. In Deutschland darf man nicht zwei mal für ein und dieselbe Tat bestraft werden. Sprich: Kassiert die Polizei noch an der Unfallstelle 35€ Verwarnungsgeld für die Owi, dann ist die Sache damit verkehrsrechtlich erledigt. Völlig egal, ob die nun eigentlich mehr hätten kassieren müssen oder was auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Das Thema Strafanzeige gibt es in diesem Thread bei dem genannten Sachverhalt so oder so nicht wie schon gesagt. Strafanzeige und Ordnungswidrigkeit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Und in dem Fall, um den es hier geht, ist die Sache erledigt. In Deutschland darf man nicht zwei mal für ein und dieselbe Tat bestraft werden. Sprich: Kassiert die Polizei noch an der Unfallstelle 35€ Verwarnungsgeld für die Owi, dann ist die Sache damit verkehrsrechtlich erledigt. Völlig egal, ob die nun eigentlich mehr hätten kassieren müssen oder was auch immer.

das mit dem 2 mal betrafen = unzulässig ist auch nur so ein märchen. die begriffe tateinheit und tatmehrung geben hier klare abgrenzung wann doppelt kassiert werden darf und wann nicht.

im konkreten fall hier wurde einfach nur die begrifflichkeit "strafanzeige" falsch gewählt. maximal reden wir hier von einer anzeige wegen verkehrsgefährdung;) so zum beispiel nach der TBNR 101118 : "Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere." ... kostet 35 euro. wie du schreibst, wird es wohl bei den 35 euros bleiben, da kein weiterer tatbestand ergänzend hinzukommt. (sorry für meine wertung in diesem fall.)

hätte er beim ausparken mit sachbeschädigung ein handy am ohr gehabt, dann reden wir von sogenannter tatmehrung ... und da darf doppelt abkassiert werden. sprich zusätzlich die 40euro + 1pkt die es dafür so gibt;) liegt aber oft im ermessensspielraum / kenntnisstand des beamten vor ort.

 

Die Polizei hat für das rückwärts Rausfahren plus Unfall 35€ kassiert. Damit ist dieser Fall abgehakt. Was du beschreibst ist ja wieder eine ganz andere "Tat". Daher wäre das in dem Fall natürlich auch keine Doppelbestrafung, da die Verwarnung für einen ganz anderen Verkehrsvorgang kassiert wurde.

Nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen ;)

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