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dringend um Rat =( unfall mit 1er

BMW 1er F21 (Dreitürer), BMW 1er F20 (Fünftürer), BMW 1er
Themenstarteram 14. Dezember 2012 um 18:07

Hallo liebe Mitmenschen,

 

heute morgen als ich zur Schule wollte mit meinem 1er bin ich rückwärts bei uns die einfahrt raus.

bei uns in der ortschaft ist 50!

es kam von weitem ein auto... ich bin unsere ausfahrt langsam raus ! ich betone langsam(wegen dem bordstein besonders langsam)! die beteildigte also ich und der andere

der typ wohnt in meiner strasse zwischen unfallort und seinem haus 350m (gerade strecke).

ich bin mit meinem heckteil schon auf seiner fahrbahn und er fährt mir voll kanne hinten die stoßstange durch...

die polizei sagt es wäre meine schuld wegen dem rückwährtsfahrt dingends... aber das kann nicht sein ! das ich komplett schuld habe

wenn der andere doch sieht da ist eine auto im rückwärtsgang und schon halb auf meiner spur dann rase ich doch nicht an dem vorbei und nimm sein "Arsch" mit ...!!und er ist definitiv keine 50 gefahren ... ich hänge euch ein paar bilder mit dran...ich habe die bmw v leasing mit sb vk 1000 euro ... sein auto hat natürlich auch was abbekommen... mein händler meinter mein schaden beläuft sich auf ca. 1800-2000 euro also neue stossstange und träger... und meine parksensoren sind auch am arsch...

das problem ist die polizei hats nicht gekümmert meinten von vorne rein es wäre meine schuld ich habe einfach die 35€ verwarnungsgebühr bezahlt damit ich keine strafanzeige krieg habe nähmli. im mom schon eine wegen zu schnellem fahren und ich bin in der probezeit.. also hatte ich angst das mein führerschein wegkommt und habe garnicht erst bei der polizei diskutiert.... meint ihr ich sollte mich an ein anwalt wenden ...!?die polizei meint polizeilisch wird nix mehr kommen sollen halt alles mit der versicherung klären..

 

=(=(=(=(

was haltet ihr davon ich hab eine skizze gemalt und es war keine durchgezogene linie!

Beste Antwort im Thema

Nachgeschichte nach meinem unverschuldeten Unfall vom 09.07.:

Nachdem ich Urlaub gemacht hatte, wurde ein Gutachten vom Schaden am 17.07. erstellt. Fazit: Neue M Heckstoßstange, Beilackierung der linken hinteren Alufelge, Spur/Sturz überprüfen.

Dann begann die Wartezeit aufgrund der Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen bei BMW.

Am 02.08. kam die M Heckstoßstange in der Werkstatt grundiert an, dort wurde sie lackiert.

Am 08.08. hatte ich dann den Werkstatttermin zur Behebung des Unfallschadens.

Leider musste ich die Lackierung der M Heckstoßstange reklamieren. Der Farbton (Estorilblau Met.) wurde zwar sehr gut getroffen, aber es gab kleine "Krater" in der Lackierung. Bei der nachträglichen Reklamation stellte sich heraus, dass es sich um Staubeinschlüsse handelte. Diese wurden weitgehend rauspoliert. Mit dem Ergebnis kann ich nun leben.

Die Spur war links hinten grenzwertig verstellt und wurde am kompletten Fahrzeug neu vermessen und eingestellt.

Die Reparaturkosten betrugen ca. 1.339 EUR und wurden natürlich zur Gänze von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

Von der rechtlichen Seite ist es in Österreich leider etwas anders als in Deutschland.

Ich ließ mich vom ÖAMTC (österr. Pendant zum ADAC) von einem Verkehrsjuristen beraten.

Zum einen ob ich die Kosten für die Hin- u. Rückfahrt zur Werkstatt (mit Gutachten, Schadensbehebung und nachträglicher Reklamation immerhin 3 x 60 km hin und retour) bei der Unfallverursacherin geltend machen könnte. Leider nein, ist kurioserweise nur dann möglich, wenn man bei der eigenen Kfz-Versicherung einen kostenlosen Ersatzwagen/Leihwagen mitversichert hat (was ich nicht habe). Außerdem könne ich ja auch in eine weniger weit entfernte Werkstatt fahren, wurde mir mitgeteilt...

Des weiteren gibt es in Österreich rechtlich gesehen die Möglichkeit, nach der Schadensbehebung die Erstattung der Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, wenn man a) unschuldig am Unfall ist, b) der Wagen maximal 3 Jahre alt ist und c) der Wagen zum Unfallzeitpunkt frei von Vorschäden war.

Dies habe ich getan. Antwortschreiben kam bereits nach zwei Tagen als Einzeiler:"... aufgrund des Schadensumfangs keine Wertminderung ..."

Daraufhin kontaktierte ich erneut die Rechtsberatung des ÖAMTC und sendete ihnen anbei die Rechnung der Werkstatt sowie die Vorgeschichte (Unfallbericht) und das Antwortschreiben der gegnerischen Versicherung. Der Jurist teilte mir dann mit, dass nach Rücksprache mit der technischen Abteilung tatsächlich KEINE Wertminderung erfolgt sei, da keine Karosserieteile betroffen waren. Es wurden lediglich Plastik- bzw. Zusatzteile lackiert bzw. ersetzt. Ich habe nun schwarz auf weiß, dass der Wagen kein Unfallwagen ist. Wörtlich:" ... im Falle eines Wiederverkaufs gilt das Auto als nicht vorbeschädigt ..."

Ich habe mir dieses E-Mail ausgedruckt und in den Ordner abgelegt. Man weiß ja nie, ob man es später mal brauchen kann.

 

Man könnte auch sagen: Ende gut, alles gut. Was geschehen ist, das kann man eh nicht mehr rückgängig machen. Aber ich kann das Auto wieder genießen und bin vor allem froh, dass die Geschichte endlich abgehakt ist!

 

Allen anderen wünsche ich weiterhin viel "Freude am Fahren" - und dies vor allem unfallfrei. ;)

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Freut mich für dich, dass nun doch alles gut ausgegangen ist.

Und nun wieder das neue Auto genießen :)

Zitat:

Original geschrieben von hotnight

Freut mich für dich, dass nun doch alles gut ausgegangen ist.

Und nun wieder das neue Auto genießen :)

So siehts aus! :)

Danke! ;)

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