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  7. Bi Xenon in Black Edition ?!?!

Bi Xenon in Black Edition ?!?!

Themenstarteram 28. März 2008 um 11:40

hallo, hat schon mal jmd die speziellen Scheinwerfer von der Quattro GmbH gesehen deren Innenleben schwarz matt ist.

gab es sowas wirklich auf Messefahrzeugen oder ist das eine erfindung eines schlauen Verkäufers?

wäre froh über jegliche Erfahrung!

Grüße

Oli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Es handelt sich um voll einsatzfähige und zulassungsfähige Prototypen aus einem Versuchsfahrzeug der Quattro GmbH.

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am 17. April 2008 um 11:39

Die Teilenummer ist geil , wenn dann muß sie 9 stellig sein oder höher. Was die aber auch alles bei egäy erfinden um zu Geld zu gelangen " echt Märchenhaft".

:D

Soweit ich weiß, darf die Bauart der Leuchten nicht verändert werden. In diesem Fall wurde nur der Kunststoff lackiert, also legal.  Und an der Funktion hat sich nichts verändert.

 

P.S.: Wenn es falsch ist, lasse ich mich gerne korrigiernen.

Gute Argumentation.

Aber woher ist sicher, dass sich nach der Veränderung nichts an der Funktion geändert hat? In D kann sowas eigentlich nur ein Prüfgutachten sicherstellen, da reicht "logisches Denken" nicht aus.

Das Problem ist auch, wenn die Abschlussscheibe abgenommen wurde und nur ein paar 1/10 mm versetzt wieder eingeklebt wurde, wird das Licht durch die Scheibe anders abgelenkt. Das kann man durch die Scheinwerfereinstellung wieder ausgleichen, aber streng genommen ändert sich die Lichtverteilung, also die Funktion des Scheinwerfers, schon.

am 18. April 2008 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

Gute Argumentation.

Aber woher ist sicher, dass sich nach der Veränderung nichts an der Funktion geändert hat? In D kann sowas eigentlich nur ein Prüfgutachten sicherstellen, da reicht "logisches Denken" nicht aus.

doch da reicht ein normaldenkender Mensch aus, aber die Leut die sich dabei in die Hose machen, sollten sich das dann lieber nicht antun, aber dann bitte auch keine Panikmache betreiben.

Wenn du dir mal die Scheibe anschaust, wirst du merken das es Klarglas ist und keine Streuscheibe, d.h. bezüglich des Leuchtkegels kannst die auch weglassen *hust* aber ich glaub das macht sich in einer Kontrolle dann doch nicht so gut :D Die Position der DE Linse und des Brenners sollte natürlich nicht geändert werden - wird es aber auch nicht, würde ich mal sagen. Das zum Thema normaldenkend ;)

Ich hab schon überlegt ob ich es erklären mus...

Also das Licht tritt von einem leichten Medium (Luft) in ein dichteres Medium (Scheibe) und wieder in Luft aus.

Dadurch wird jedes mal der Winkel des Lichtstrahls geändert (Physikunterricht).

Beim flach stehenden Abschlussscheiben (z.b. A3) würde das Licht ein paar Grad nach oben abgelenkt.

Die Scheinwerferkonstrukteure gleichen das bei der Konstruktion der Scheibe mit unterschiedlichen Stärken an der Innenseite wieder aus. Danach tritt das Licht zwar im ursprünglichen Winkel aus, aber etwas versetzt.

 

am 18. April 2008 um 8:42

Auch eine gute Argumentation!

Aber ich denke in diesem Fall doch eher vernachlässigbar. :)

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz

Ich hab schon überlegt ob ich es erklären mus...

Also das Licht tritt von einem leichten Medium (Luft) in ein dichteres Medium (Scheibe) und wieder in Luft aus.

Dadurch wird jedes mal der Winkel des Lichtstrahls geändert (Physikunterricht).

Beim flach stehenden Abschlussscheiben (z.b. A3) würde das Licht ein paar Grad nach oben abgelenkt.

Die Scheinwerferkonstrukteure gleichen das bei der Konstruktion der Scheibe mit unterschiedlichen Stärken an der Innenseite wieder aus. Danach tritt das Licht zwar im ursprünglichen Winkel aus, aber etwas versetzt.

sind die nicht original? lg

am 27. Juli 2009 um 8:18

Völlig wurst, ob es was am Abstrahlwinkel ändert oder dicht is oder ob es wer erkennt oder nicht.

Es ist illegal.

Und man möge mir das jetzt mal glauben:

Es gibt auch bei der Polizei Leute, die sich damit auskennen...

Und dann kostets.

am 27. Juli 2009 um 8:20

Völlig wurst, ob es was am Abstrahlwinkel ändert oder dicht is oder ob es wer erkennt oder nicht.

Es ist illegal.

Und man möge mir das jetzt mal glauben:

Es gibt auch bei der Polizei Leute, die sich damit auskennen...

Und dann kostets.

Denn, auch wenn der eine oder andere beurteilen könnte, ob es keine veränderung gab, er DARF es NICHT. Und darauf kommts an.

Der TÜV darf es übrigens auch nicht, falls gleich wieder was mit " TÜV hat gesagt, alles ok".

Diese "Beurteilung" und auch Erteilung einer Allgemeinen Bauartgenehmigung obliegt dem Kraftfahrtbundesamt, wie bei allen sicherheitsrelevanten Teilen.

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