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Autobahn A81 / Zeuge gesucht

Themenstarteram 30. September 2008 um 10:23

Hallo,

bin auf der Suche nach einem Zeugen für unten genannten Vorgang oder jemanden, der auch schon mal schlechte Erfahrungen mit einem 190er Evolution mit Böblinger Kennzeichen gemacht hat.

Mich (Octavia-Kombi, BB...) hat er am 28.6. (ca. 19:30) auf der A81 Richtung Stuttgart (Höhe Abfahrt Herrenberg) gedrängelt und anschließend so ausgebremst, daß ich auf den Standstreifen ausgewichen bin.

Nun war die Polizei bei mir, weil eine Anzeige gegen mich läuft.

Ist kleider schon ne Weile her - aber vielleicht kann sich ja jemand dran erinnern. Oder jemand hat auch schon eine Begegnung mit dem Mercedes hinter sich.

Bin für jede Hilfe Dankbar!!!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TimvS60

und, was ist passiert? Was wirft man dir vor?

In dieser Gegend scheinen eh viele "Testfahrer" rumzufahren. Was ein Dummy ist scheinen die aber falsch verstanden zu haben. Nur was testen die? Den Eindruck auf die anderen Verkehrsteilnehmer, "schaut ich bin alles und ihr seid nichts"?

Da kann man nur sagen, schöne Autos baut ihr hier im Schwabenländle. Nur, wann lernt ihr mal partnerschaftliches Autofahren?

Was ein 190er Evolution ist, weißt du aber, oder? Der wird mit Sicherheit noch testgefahren, na klar.

Aber hauptsache mal irgendwas dämliches posten und mit Verallgemeinerungen rumschmeißen, gell... :rolleyes:

~

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Irgendetwas muss ja vorgefallen sein, sonst hätte es eure Begegnung auf der Autobahn nicht gegeben und erstrecht keine Anzeige des vermeintlich Schuldigen gegen den TE.

Aber dies zu beurteilen ist uns anhand mangelnder Fakten nicht möglich.

Eben genau deshalb muss man sich hier im Forum auf die Aussagen des TE verlasssen. Obs so war oder vielleicht nicht kann man hier kaum nachvollziehen, wie Du schon sagst. Aber gleich generell von einem Fehler des TE auszugehen würde ich hier nicht. Hier bei uns im Kaff gibts auch so einen Kandidaten, der Leute wegen allem möglichen Schei* anzeigt. Von daher wundert mich absolut gar nix mehr heutzutage.

PS: Die geilste Story dieses Typen war: Er fährt zur Polizei um einen wegen einer Lapalie anzuzeigen. Dass er ne Fahne hatte ist auch dem diensthabenden Polizisten aufgefallen. Ende vom Lied: 3 Monate Fahrverbot und keine Anzeige aufgenommen :D Manchmal bekommt mans eben doch so wie mans verdient.

Zitat:

Original geschrieben von berlinerinbw

Mich (Octavia-Kombi, BB...) hat er am 28.6. (ca. 19:30) auf der A81 Richtung Stuttgart (Höhe Abfahrt Herrenberg) gedrängelt und anschließend so ausgebremst, daß ich auf den Standstreifen ausgewichen bin.

Warum hast du nicht sofort nach dem Vorfall Anzeige gegen den Verkehrsrowdy erstattet?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von berlinerinbw

Mich (Octavia-Kombi, BB...) hat er am 28.6. (ca. 19:30) auf der A81 Richtung Stuttgart (Höhe Abfahrt Herrenberg) gedrängelt und anschließend so ausgebremst, daß ich auf den Standstreifen ausgewichen bin.

Warum hast du nicht sofort nach dem Vorfall Anzeige gegen den Verkehrsrowdy erstattet?

Wahrscheinlich gehört er zu der Kategorie MENSCH, die nicht sofort alles und jeden anzeigt. (Ist aber eine vom Aussterben bedrohte gattung ;) )

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Wahrscheinlich gehört er zu der Kategorie MENSCH, die nicht sofort alles und jeden anzeigt.

Zu dieser Kategorie Mensch gehöre ich auch nicht, aber wenn jemand versucht, mich von der Bahn zu drängen, dann ist das für mich keine Lapalie mehr.

Mit solchen Anzeigen hast du allerdings nichts als Laufereien und am Ende wird das Verfahren eingestellt weil Aussage gegen Aussage steht.

Das kann man so nicht pauschalisieren. Oft handelt es sich bei diesen Zeitgenossen um Gewohnheitstäter, die bereits ein entsprechendes Strafregister vorweisen können.

Das spielt keine Rolle. Auch Gewohnheitstäter werden bei Aussage gegen Aussage freigesprochen aus Mangel an Beweisen und im Zweifel FÜR den Angeklagten.

 

 

 

 

Da wäre ich nicht so sicher.

Denn Aussage gegen Aussage gibt es so nicht, und vielfach wird das Verfahren halt nur gegen Auflagen, d.h. Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Sache, eingestellt. Heißt für mich nichts anderes, als ob doch ein gewisser Schuldanteil dabei war, man es aber nicht nachweisen kann.....

Und wenn das paarmal passiert......

Die Frage ist hier nur, inwieweit die Staatsanwaltschaften hier vernetzt sind und das rausbekommen, denn wenn ich einem Hamburger in Hamburg blöd komme, dann zeigt der mich dort an. hat dann theorethisch mit meinem Wohnort nix zu tun, an dem ich vielleicht schon bekannt bin:)

am 3. Oktober 2008 um 18:10

Eine Anzeige bekommt man einfacher als beim Duschen einen nassen Kopf :)

Wurde auch schon mal angezeigt; von einem Menschen mit starken seelischen Problemen. Da war ich erstmal völlig perplex.

Eine Wiederholungstätererkennung seitens der Ordnungskräfte fällt leider wegen Datenschutzes aus.

@ TE:

- Beim Verhörtermin vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ich gehe mal davon aus, daß du die Anklagepunkte noch nicht kennst. Versuch der Körperverletzung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung oder dergleichen.

(Also nur sagen, daß man zum Vorgang nichts aussagen möchte).

- Über einen Anwalt die Akten zu dem Vorgang anfordern (sowas geht leider nicht als Privatperson)

- Ggf gibt Dir der Anwalt noch eine Beratung für die rund 50 Euro, die er Dir für die Aktenanforderung berechnet.

- Ansonsten selber überlegen, was denn wirklich vorgefallen ist und die weiteren Schritte planen (Anwalt oder selber verteidigen)

Zitat:

Eine Wiederholungstätererkennung seitens der Ordnungskräfte fällt leider wegen Datenschutzes aus.

Wäre mir neu. Nichts leichter als das für die Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Das spielt keine Rolle. Auch Gewohnheitstäter werden bei Aussage gegen Aussage freigesprochen aus Mangel an Beweisen und im Zweifel FÜR den Angeklagten.

Das Beweismittel ist der Zeuge. Der Angeklagte darf idR ungestraft lügen, der Zeuge nicht. Wenn der Richter der Überzeugung ist, daß der Zeuge die Wahrheit sagt und derartige Taten dem Angeklagten nicht wesensfremd sind, wird er auch verurteilt.

am 5. Oktober 2008 um 12:48

Ungestraft lügen ist aber etwas was man so oder so sehen kann. Wenn es weniger Strafe bei Geständigen gibt, ist das nichts anderes als Strafe wenn man lügt (bzw. das Gericht das so annimmt).

Aber eine Sache lerne ich hier schon wieder, es macht wohl Sinn alles als erster anzuzeigen, denn "Verzeihen" scheint taktisch ungünstig zu sein, da dann der Verursacher als erster zur Polizei rennt und man dann so doof dasteht wenn man jetzt sagt dass es umgekehrt war und man gefragt wird wieso man dann selbst nicht anzeigte.

Sieht dann so als Schutzbehauptung aus. Na ja, ich hoffe es klappt hier einfach alles und dass der TE davon kommt, mehr machen können wir hier wohl nicht.

...ich hab wahrscheinlich schonmal "Probleme" mit nem 190er Benz gehabt. Keine Ahnung, ob der aus Böblingen war...

Bekomm ich jetzt einen Preis? Oder werde ich als Zeuge geladen?

Gruß

Jan

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