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Anhängelast, wieviel darf ich ziehen?

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 7. Februar 2006 um 21:10

Hallo zusammen,

ich habe einen 35i Variant mit der 59KW TD Maschiene,

nun hat er eine AHK verbaut und mir stellt sich nun die Frage , WIEVIEL darf ich ziehen !!

Die AHK darf 2,0T ziehen , in meinem Fahrzeugschein

sind aber als Anhängelast 1000 KG einetragen, und als

Nutz-Aufliegelast 1,6t eingetragen.

Bitte helft mir, was bzw. wieviel ich denn nun ziehen darf !!!

Mein Gefühl sagt mir das 1000KG recht wenig sind !!

Danke für jeden Tip

Gruß

carsten

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14 Antworten
am 7. Februar 2006 um 22:13

hab das handbuch auf klo liegen

entweder darf er gebremst 1200kg ziehen oder 1500kg

glaub waren 1500 , kann ich dir nach der nächsten "sitzung"sagen

ob auflastung möglich ist kann ich dir nicht sagen (fehlen infos zur ahk)

am 8. Februar 2006 um 5:11

mein 90 PS Tdi darf 1200 und gebremst bis 10% steigung 1500 Kg ziehen ... also ich denke 1000 wird dein Limit sein und evtl. gebremst dann 1300 oder so ... eigentlich seltsam, was ist gemeint mit Nutz-Aufliegelast 1,6t??

1,8 Liter mkb:ABS 90 PS = 1200kg gebremst.

am 8. Februar 2006 um 8:43

hier die anhängelasten

benziner

55-66kw ungebremst 550kg gebremst 1200kg

85-100kw ungebremst 550kg gebremst 1500kg

128kw ungebremst 650kg gebremst 1500kg

85kw syncro ungebremst 685kg gebremst 1500 (aufgelastet 1825kg)

118kw syncro ungebremst 695kg gebremst 1500kg(1825 aufgelastet)

diesel

50 und 55kw ungebremst 550 kg gebremst 1200kg

59kw ungebremst 550kg gebremst 1000kg

benziner ohne kat sind wie katfahrzeuge

stützlast jeweils immer 85kg

gewichte für gebremste anhänger jeweils bis 12% steigung

 

um den es hier geht hat tatsächlich nur 1000kg anhängelast

warum der 59kw nun sowenig ziehen darf , kann ich ned sagen

macht der turbo das nicht mit?

die werte kommen aus ner bedienungsanleitung stand 7/92

Bei deutschen Herstellern sind die Anhängelasten grundsätzlich niedriger als z. B. bei Japanern. Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Kannst ja mal beim TÜV nachfragen, ob eine Erhöhung der Anhängelast möglich ist (bei manchen Autos gibt's sowas).

Hallo alle zam

Geh einfach zum Freundlich VW Händler.

War selber Letzte woche und er hat mir natürlich Kostenlos die Info ausgedruckt.

Also bei meinem Passat Bj 94 TDI 66KW darf ich bis 8%steigung 1500kg gebremst ziehen. Die 1200kg die im Schein drin stehen darf ich bei jeder steigung zihen.

 

MFG Tweety

Servus,

Zitat:

Original geschrieben von enrico13

Bei deutschen Herstellern sind die Anhängelasten grundsätzlich niedriger als z. B. bei Japanern. Warum das so ist, weiß ich auch nicht. Kannst ja mal beim TÜV nachfragen, ob eine Erhöhung der Anhängelast möglich ist (bei manchen Autos gibt's sowas).

das Problem liegt an den unterdimensionierten Bremsen bei VW.

Was gezogen wird, muss auch wieder gebremst werden können!!!

am 9. Februar 2006 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von Tweety84

Die 1200kg die im Schein drin stehen darf ich bei jeder steigung zihen.

nö eben ned

was im fz schein steht mit gebremsten anhängern gilt für max 12% steigung

noch ein weiterer text dazu aus dem vw handbuch

bei bergfahrten mit anhänger ist zu beachten,daß die in "technische daten"angegebenen anhängelastennur für steigungen biszu 10 bzw 12% gelten

wird das höchstzulässige gesamtgewicht nicht erreicht,können jedoch entsprechend grössere steigungen befahren werdenund dann kommt schon der nächste geniale text

die angegebenen anhängelasten gelten nur für höhen bis 1000 m über dem meeresspiegel (NN) da mit zunehmender höhe durch die abnehmende luftdichte die motorleistung sinkt und damit auch die steigfähigkeit abnimmt, muss deshalbpro angefangener 100m weiterer höhenzunahme das gesamtgewicht um 10% verringert werden

heisst also wenn du über nen hohen berg willst , kannst weniger ziehen als wenn du an der nordsee langfährst

 

wie isses eigendlich wenn ich 2m unter dem meeresspiegel bin ?

(tiefste landstelle bei wilster)

am 9. Februar 2006 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von Tweety84

Hallo alle zam

Geh einfach zum Freundlich VW Händler.

War selber Letzte woche und er hat mir natürlich Kostenlos die Info ausgedruckt.

Also bei meinem Passat Bj 94 TDI 66KW darf ich bis 8%steigung 1500kg gebremst ziehen. Die 1200kg die im Schein drin stehen darf ich bei jeder steigung zihen.

 

MFG Tweety

bei mir steht drin bis 10% 1500KG ..1Z 90PS TDI

Also folgendes Szenario ich will östereich über hallstadt einen kleinen Landstaßen Pass mit 20 -25 % Steigung Anhänger masse 800 KG ist wohl eher nicht zu empfehlen oder ?

25 % ? In den Alpen und nicht nur irgendwo ein Hubbel ? Weisst Du, wieviel das sind ? Ich würde da nur nur mit einem Allradantrieb im Zugfahrzeug rangehen !

am 30. Juni 2020 um 8:57

100% Steigung sind 45°. Also sind 25% dann 11,25° - also nicht der Hammer.

Also hier mal ein bild das sollte das gröste an steigung sein.

Steigung

Ich habe eine Limo von einem Bauunternehmen gekauft, die hatten damals eine drastische Erhöhung der Anhängelast eintragen lassen. Motor : AAZ, 1,9 TD. Irgendwann war der Kühler kaput. Ich habe dann den eingebaut, der serienmäßig zu dem Wagen gehörte. Dann ging der Motor kaput. Da ich den mal gerade hatte, habe ich einen 1,6 TD eingebaut, der hatte 5 PS mehr. Bei der ersten Fahrt mit Hänger, auf dem Hänger befand sich ein anderer Passat, kam die Kopfdichtung. Schon beim Anfahren am Berg überhitzt! Fazit: Laß es einfach. Der 1,6 TD ist keine Zugmaschine. Das ist ein flinker drehfreudiger Diesel, mit dem man ein wenig Spaß haben kann. Der 1,9 TD ist robuster, allerdings kriegst du heutzutage (soviel ich weiß, ich kann mich auch irren), keine Anhängelast über 1200 kg mehr eingetragen. Ich bin auch öfters mal nicht vom Fleck gekommen. Es ist auch nicht so witzig, die Zuschauer mal zu bitten, sich auf die Motorhaube zu setzen, und wenn das Gespann rollt, abzuspringen....Wenn es mal sein muß, leih ich mir ein Allradauto.

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