@Slurm_ :
"Aber du hast hier den TÜV erwähnt, den interessiert dies doch nicht die Bohne, ob man die Aktion genutzt hat!!
Oder liege ich damit falsch?"
Den TÜV habe ich nur erwähnt, weil der im Februar das nächste Thema sein wird ...
... obwohl ich eher zu "Kein Thema" tendiere ;-)
Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass
- beim TÜV Listen zu Rückrufaktionen (insbesondere sicherheitsrelevanter Themen) ausliegen, und
- der TÜV genau deswegen doch darauf schaut.
Obendrein dürfte das KBA ebenfalls vom Hersteller informiert werden (sie haben ja auch die 1. Runde Briefe an die eingetragenen Fahrzeughalter versendet) betreffs der DURCHGEFÜHRTEN Arbeiten;
wenn sie die von den versendeten Briefen als "erledigt" abziehen, wird ein Rest Fahrzeughalter bleiben,
der dann eben nochmal Post bekommt ...
Meine Meinung: anständige Werkstatt aussuchen und machen (lassen), und das Thema ist gegessen.