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Jetzt ein Auto leasen? Können solche Angebote legitim sein?

"Wieso nimmt sich jemand soviel Zeit, um soviel Blödsinn zu schreiben. Bei Unternehmern geht bilanztechnisch das Vorkaufsrecht nicht. Und wir haben schon öfter Autos ohne Anschlussleasing zurückgegeben, ohne Probleme." Es waren zwei unterschiedliche Sachverhalte, die ich beschrieben habe ... Daher differenziere ich mal und nenne gerne auch die Details: Beim Gewerbeleasing (ohne Vorkaufsrecht- RICHTIG! - daher die Rückgabeverpflichtung) habe es einfach selbst so bei dem Audi Zentrum Kiel / Schmidt und Hoffmann so erlebt, wie ich es beschrieben hatte: Vielleicht haben damals wir ja nur Pech gehabt ...und ja der A6 war verdammt billig ... bei anderen Händlern lief es auch paar Male mit anderen Autos (Volvo z.B.) völlig problemfrei. Aber diese besonders negative Erfahrung ist halt hängen geblieben ... Es gab halt diesen bei Willy Tiedtke (auch Audi/VW-Vertragshändler in Hamburg) reparierten Unfallschaden und in Kiel meinte man nun, dass es nicht gut genug sei und wollten alles auf unsere Kosten nachlackieren. Nach Darlegung der Reparaturhistorie war es dann plötzlich kein Problem mehr. Und plötzlich war irgendetwas undicht und sollte dann von uns bezahlt werden. Wir konnten es nicht mehr überprüfen, da wir den Wagen schon abgegeben hatten. Das andere Mal war es bei meinem privaten Golf Plus. Der war nach 48 Monaten wirklich sehr okay, habe ihn nach der Nutzung des Vorkaufsrechts problemlos und ohne jegliche Beanstandungen weit über dem Schätzpreis des VW-Händlers privat und nach 15 Minuten bei mobile.de verkaufen können. Hätte ich kein Vorkaufsrecht gehabt, hätte ich quasi für nichts wertbeeinflussendes, wie der Verkauf zeigte, mal eben 1.800 EUR zahlen sollen. Seit diesen Vorfällen mache ich halt ein eigenes Gutachten bei einem KFZ-Sachverständigen vor der potentiellen Rückgabe oder sichere mir halt das Vorkaufsrecht beim Privatleasing. Und bei größeren Abweichungen, klärt es dann halt im Zweifel der Richter. Das war auch die eigentliche Botschaft: Es kann gut laufen, muss aber nicht immer. Hängt halt immer von der Situation, dem Zustand des Autos und den handelnden Personen ab. Und klar nutzt sich ein Auto über die Zeit ab und viele der hier diskutierten Begriffe sind nun einmal dehnbar, was ich als Jurist guten Gewissens aus täglicher Erfahrung sagen kann ...